Carlos A. Gebauer, Gastautor / 28.05.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 103 / Seite ausdrucken

Die unerträgliche Schweigsamkeit des Gerichts

Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren. Nicht nur die materiellen, sondern insbesondere auch die immateriellen Schäden aus den rigiden staatlichen Zwangsmaßnahmen sprengen inzwischen alle Vorstellungen. Um eine Pandemie zu bekämpfen, über deren tatsächliche Gefährlichkeit bis heute keine Klarheit zu herrschen scheint, ist das öffentliche Leben nach wie vor weitgehend stillgelegt. Während andere Länder, die Deutschland in vielerlei Strukturmerkmalen gleichen, ihre Pandemiebekämpfungsmaßnahmen zurücknehmen oder ganz beenden, lässt der hiesige Bundesgesetzgeber mit zuletzt exzessiv verschärften Regeln ein zuvor ungesehenes Ausnahmerecht fortgelten.

Mögen die Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Gesundheit anfangs noch legitim gewirkt haben; da Bund und Länder nicht über das Ausmaß der Bedrohung orientiert schienen, hat der weitere Hergang abweichende Erkenntnisse zutage gebracht. Entgegen der Befürchtung entsprechender Krisenszenarien sind dankenswerterweise jedenfalls nicht Millionen Opfer zu beklagen. Im Rechtsstaat stehen daher inzwischen klar konturierte Fragen zur Beantwortung an: Sind die Grundrechtseinschränkungen nach der gebotenen Abwägung verhältnismäßig? Ist mit der Verfassung in Einklang zu bringen, dass die Bund-Länder-Struktur des Staates partiell suspendiert wurde? Hat die Legislative die verfassungsrechtliche Befugnis, eine pandemische Lage anzuordnen, wenn nach epidemiologischer Einschätzung mindestens zweifelhaft ist, ob dies fachwissenschaftlich zutrifft? Vor allem aber auch: Ist der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland befugt, die fachgerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen unter Übergehung des Gewaltenteilungsgrundsatzes effektiv zu umgehen?

Vertreten von dem Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek haben der SPD-MdB Florian Post, weitere Beschwerdeführer und auch ich am 22. April 2021 gegen den sogenannten „Bundes-Lockdown“ das Bundesverfassungsgericht angerufen. Der Presse war zu entnehmen, dass wir nicht die einzigen Bundesbürger waren und sind, die deutlichen Nachjustierungsbedarf an den gesetzgeberischen Aktivitäten sehen. Offenbar sind hunderte Beschwerden bei dem Bundesverfassungsgericht eingegangen.

Eine Positionierung des Verfassungsgerichtes steht aus

Ungeachtet der manifesten Kritik an den Pandemiebekämpfungsmaßnahmen, denen ihr Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot in den Augen auch der besonnensten Juristen auf die Stirn geschrieben steht, schweigt das letzte noch zur Kontrolle berufene Staatsorgan der dritten Gewalt sich jedoch in der Sache aus. Dem Vernehmen nach sind bislang lediglich vereinzelte Verfassungsbeschwerden oder Eilanträge zurückgewiesen worden, die den gesetzlichen Anforderungen des Rechtsbehelfes nach Auffassung des Gerichtes in formeller Hinsicht nicht genügt haben. Was aussteht, ist eine Positionierung des deutschen Verfassungsgerichtes zu der alles entscheidenden Kernfrage: Ist das, was hier seit Monaten passiert, verfassungsrechtlich hinnehmbar oder nicht?

An dieser Stelle ist die juristische Verantwortlichkeit der zur Entscheidung berufenen Richter extrem verdichtet. In Anlehnung an eine Standardformulierung des öffentlichen Rechtes kann man sagen: Der Ermessensspielraum des Bundesverfassungsgerichtes, sich nun höchstrichterlich positionieren zu müssen, ist auf null reduziert. Das Gericht hat zu entscheiden. Schweigt es dagegen in dem Kalkül, das Problem werde sich durch Zeitablauf von selbst erledigen, so begeht es selbst eine Unterlassung, die – nach den Maßstäben seiner eigenen Rechtsprechung – mit der Verfassung nicht zu vereinbaren ist.

Ein grundlegendes Element des Rechtsstaatsprinzips ist nämlich der sogenannte Justizgewährungsanspruch. Der Richter hat zu entscheiden. Das Grundgesetz selbst statuiert in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG die sogenannte Rechtsweggarantie. Der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Helge Sodan, beschreibt den Zusammenhang zwischen Justizgewährung und Rechtsstaat mit den Worten:

Die aus Art. 20 Abs. 3 GG resultierende Verfassungs- und Gesetzesbindung der öffentlichen Gewalt wird dadurch abgesichert, dass eine umfassende gerichtliche Kontrollierbarkeit (und gegebenenfalls Korrigierbarkeit) staatlicher Maßnahmen statuiert wird. Mithin enthält Art. 19 Abs. 4 GG die institutionelle Garantie einer Gerichtsbarkeit, die zur Erfüllung des Rechtsschutzauftrages in der Lage ist.“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes fasste dies in einer Entscheidung vom 31. Mai 2011 (1 BvR 857/07) in die Worte:

Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert jedem den Rechtsweg, der geltend macht, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein. Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet. Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um Eingriffe in geschützte Rechtspositionen oder die Versagung gesetzlich eingeräumter Leistungsansprüche handelt. Aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen. Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus.“

Verfangen in einem performativen Selbstwiderspruch

Die Dritte Gewalt des Staates kann ihrer Aufgabe zur Kontrolle der beiden anderen Gewalten denknotwendig nur dann entsprechen, wenn sie von diesen unabhängig ist, wenn sie sich nicht deren tatsächlichen Einschätzungen unterwirft und wenn sie – vor allem – auch selbst effektiv durch Entscheidungen aktiv wird. Wenn das Bundesverfassungsgericht nun aber Eilanträge nicht bescheidet, denen ihre Begründetheit – in Ermangelung einer für alle real sichtbaren Katastrophenlage – auf die Stirn geschrieben steht, dann schert das deutsche Verfassungsgericht aus dem Rahmen aus, den ihm das Grundgesetz in der von ihm selbst kontinuierlich authentisch interpretierten Gestalt setzt. Es verfängt sich faktisch in einem performativen Selbstwiderspruch. Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren.

Dies gilt namentlich in Ansehung des Umstandes, dass alle weitere landesrechtliche gerichtliche Kontrolle durch den „Bundes-Lockdown“ offensichtlich legislativ ausgehebelt wurde. Den Bundesbürgern wurde der Rechtsschutz durch ihre Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe wie auch durch ihre Landesverfassungsgerichte vollständig genommen. Die Grundrechtsinhalte werden im Ausnahmeregime der Pandemielage nur noch von einer Bundesbehörde namens Robert-Koch-Institut definiert, die ihrerseits unter der Verwaltungsregie des Bundesgesundheitsministers steht. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht schweigt, kann es diese massive Strukturverwerfung des deutschen Verfassungsrechtes natürlich nicht übersehen. Die vornehmste Aufgabe jedes Gerichtes ist es, zu entscheiden.

In den Jahrzehnten seiner Existenz hat sich das Karlsruher Verfassungsgericht weit über die Grenzen Deutschlands hinaus höchstes Ansehen erarbeitet und erworben. Dieses Ansehen übersteigt den Kreis der Rechts- und Verfassungsexperten. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diesem Gericht seit langem ihr Vertrauen geschenkt. Es ist als Garant ihrer Bürger- und Menschenrechte anerkannt. Man kann die rechtstaatsächliche Wirkung und die staatlichen Stabilisierungseffekte der Existenz eines solchen Gerichtes für die allgemeine Regelakzeptanz kaum zu hoch veranschlagen: So lange Bürger sich in den guten Händen eines klug abwägenden Verfassungsgerichtes wissen, vertrauen sie auf die Richtigkeit staatlichen Handelns insgesamt. Unbesehen akzeptieren sie daher auch politisches Handeln, das sie nicht verstehen, weil sie dem Hüter der Verfassung trauen.

Schweigt das Bundesverfassungsgericht nun also in dieser exzessiven verfassungsrechtlichen Ausnahmelage, lässt es die Bürger mit ihren Einschränkungen allein und toleriert es so auch die unübersehbaren Strukturverwerfungen im konstitutionellen System, dann droht es, zuletzt auch dieses eigene Renommee zu verspielen. Und das wäre nicht nur in Ansehung eines Gesetzgebers, der aktuell sogar darüber spekuliert, ob er sich seine Ausnahmebefugnisse nochmals autosouverän weiter verlängert, fatal.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Lilith Diess / 28.05.2021

So schnell wurde aus einem Rechtsstaat ein Unrechtsstaat… und was hat man sich vor Corona über die ehemalige DDR und die Unterdrückung der Freiheitsrechte ihrer Bürger und die Medikamentenstudien an politischen Häftlingen in DDR Gefängnissen ereifert! Jetzt hat man wegen einer angeblichen Pandemie die deutsche Bevölkerung in Haft genommen und zwingt sie durch die mehr als fragwürdige Erteilung von Freiheitsprivilegien zu einer noch fragwürdigeren Gentherapie - die man ihnen als “Impfung”  verkauft - und außer einigen wenigen Politikern “von der falschen” Seite klatscht das Politbüro Beifall und will noch mehr. Der große Gewinner ist BIG Pharma, die sich nicht nur mit ihrem Genmedikament die Taschen füllen sondern auch noch unter Haftungsausschluß eine weltweite - vom Staat finanzierte! - Medikamentenstudie durchführen können. Die großen Verlierer sind alle, die infolge der “Impfung” verstarben und ihre Angehörigen. Aber was zählen schon ein paar Tote, wenn es doch um Macht der Politiker und die finanzielle Gesundheit von Biontech, Moderna usw. geht? Man nennt das, glaube ich, Kollateralschaden…

S.Schleizer / 28.05.2021

Die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts gehört zu den alten Mythen des vormaligen Deutschlands - wie der ominöse Mittelstand oder der Export gegen Schuldschein (Target2). Kann man abhaken. Und übrigens: Die ersten 6 Monate eines 3-wöchigen Lockdowns sind immer die schwersten.

Dr. R. Möller / 28.05.2021

Das Bundesverfassungsgericht ist zu einer weisungsgebunden Bundesbehörde umstrukturiert worden. Deutliches Indiz hierfür, der Vorsitzende ist kein Verfassungsrechtler sondern ehemaliger Diener ihrer Exzellenz der Kanzlerin. Dafür müssen wir Verständnis haben, anders ist der große Reset nicht hinzukriegen. Wer noch an das Verfassungsgericht glaubt, wartet Heiligabend auch noch auf den Weihnachtsmann. An Recht und Gesetz ist die Elite schon längst nicht mehr gebunden, dies gilt nur für die Untertanen.

Harald Anderson-Rommel / 28.05.2021

Wer glaubt, das Bundesverfassungsgericht würde eine Entscheidung gegen die Regierung und den bestehenden Maßnahmen fällen, der glaubt auch noch am Weinachtsmann. Eine neutrale Bewertung wird es nie geben.

Dieter Franke / 28.05.2021

Merkel ist es gelungen, das höchste Gericht seiner Unabhängigkeit zu berauben und zu einem Unterstützer ihrer desaströsen Politik zu machen. Präsident Harbarth setzt Mekels Vorgaben eins zu eins um und “bedankt” sich für seine Ernennung. Die Nichtentscheidung des Gerichts fügt sich somit nahtlos ein in die Entscheidung zur Klimapolitik. Aktuell liest man, daß Merkel ihre “Notbremse” bis über den Juni hinaus anziehen will, in der Hoffnung, daß vielleicht im Herbst wieder ein paar höhere Inzidenzien herbeigetestet werden können. Und Harbarth steht dann sicher bereit, auch eine Verschiebung der Bundestagswahlen abzunicken.  Langsam lüftet sich der Schleier und wir sehen Merkels Politik wie aus dem Lehrbuch der DDR-Kaderschmiede.

Dr. Joachim Lucas / 28.05.2021

Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg. Das Bundesverfassungsgericht als letztes Bollwerk gegen die Willkür schweigt. Weil es soll? Weil es muß? Für mich ist jedenfalls klar, dass wir nach 72 Jahren Freiheit in eine totalitäre Phase der BRD eingetreten sind, die alles ermöglicht. Zensur ist schon eingeführt, weitere Beschränkungen wegen Klima, wegen Covid und was ihnen für die Zukunft noch so alles einfällt sind zu erwarten. Man sieht, dass so etwas wie das Grundgesetz keinen Pfifferling wert ist. Freiheit ist eben kein deutscher Meister.

Karsten Kaden / 28.05.2021

Eine Frage an die Juristen: Welche Handlungsmöglichkeiten bleiben dem Bürger, wenn sich sogar das Bundesverfassungsgericht nicht mehr dem Grundgesetz verpflichtet fühlt?

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