Carlos A. Gebauer, Gastautor / 28.05.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 103 / Seite ausdrucken

Die unerträgliche Schweigsamkeit des Gerichts

Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren. Nicht nur die materiellen, sondern insbesondere auch die immateriellen Schäden aus den rigiden staatlichen Zwangsmaßnahmen sprengen inzwischen alle Vorstellungen. Um eine Pandemie zu bekämpfen, über deren tatsächliche Gefährlichkeit bis heute keine Klarheit zu herrschen scheint, ist das öffentliche Leben nach wie vor weitgehend stillgelegt. Während andere Länder, die Deutschland in vielerlei Strukturmerkmalen gleichen, ihre Pandemiebekämpfungsmaßnahmen zurücknehmen oder ganz beenden, lässt der hiesige Bundesgesetzgeber mit zuletzt exzessiv verschärften Regeln ein zuvor ungesehenes Ausnahmerecht fortgelten.

Mögen die Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Gesundheit anfangs noch legitim gewirkt haben; da Bund und Länder nicht über das Ausmaß der Bedrohung orientiert schienen, hat der weitere Hergang abweichende Erkenntnisse zutage gebracht. Entgegen der Befürchtung entsprechender Krisenszenarien sind dankenswerterweise jedenfalls nicht Millionen Opfer zu beklagen. Im Rechtsstaat stehen daher inzwischen klar konturierte Fragen zur Beantwortung an: Sind die Grundrechtseinschränkungen nach der gebotenen Abwägung verhältnismäßig? Ist mit der Verfassung in Einklang zu bringen, dass die Bund-Länder-Struktur des Staates partiell suspendiert wurde? Hat die Legislative die verfassungsrechtliche Befugnis, eine pandemische Lage anzuordnen, wenn nach epidemiologischer Einschätzung mindestens zweifelhaft ist, ob dies fachwissenschaftlich zutrifft? Vor allem aber auch: Ist der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland befugt, die fachgerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen unter Übergehung des Gewaltenteilungsgrundsatzes effektiv zu umgehen?

Vertreten von dem Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek haben der SPD-MdB Florian Post, weitere Beschwerdeführer und auch ich am 22. April 2021 gegen den sogenannten „Bundes-Lockdown“ das Bundesverfassungsgericht angerufen. Der Presse war zu entnehmen, dass wir nicht die einzigen Bundesbürger waren und sind, die deutlichen Nachjustierungsbedarf an den gesetzgeberischen Aktivitäten sehen. Offenbar sind hunderte Beschwerden bei dem Bundesverfassungsgericht eingegangen.

Eine Positionierung des Verfassungsgerichtes steht aus

Ungeachtet der manifesten Kritik an den Pandemiebekämpfungsmaßnahmen, denen ihr Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot in den Augen auch der besonnensten Juristen auf die Stirn geschrieben steht, schweigt das letzte noch zur Kontrolle berufene Staatsorgan der dritten Gewalt sich jedoch in der Sache aus. Dem Vernehmen nach sind bislang lediglich vereinzelte Verfassungsbeschwerden oder Eilanträge zurückgewiesen worden, die den gesetzlichen Anforderungen des Rechtsbehelfes nach Auffassung des Gerichtes in formeller Hinsicht nicht genügt haben. Was aussteht, ist eine Positionierung des deutschen Verfassungsgerichtes zu der alles entscheidenden Kernfrage: Ist das, was hier seit Monaten passiert, verfassungsrechtlich hinnehmbar oder nicht?

An dieser Stelle ist die juristische Verantwortlichkeit der zur Entscheidung berufenen Richter extrem verdichtet. In Anlehnung an eine Standardformulierung des öffentlichen Rechtes kann man sagen: Der Ermessensspielraum des Bundesverfassungsgerichtes, sich nun höchstrichterlich positionieren zu müssen, ist auf null reduziert. Das Gericht hat zu entscheiden. Schweigt es dagegen in dem Kalkül, das Problem werde sich durch Zeitablauf von selbst erledigen, so begeht es selbst eine Unterlassung, die – nach den Maßstäben seiner eigenen Rechtsprechung – mit der Verfassung nicht zu vereinbaren ist.

Ein grundlegendes Element des Rechtsstaatsprinzips ist nämlich der sogenannte Justizgewährungsanspruch. Der Richter hat zu entscheiden. Das Grundgesetz selbst statuiert in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG die sogenannte Rechtsweggarantie. Der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Helge Sodan, beschreibt den Zusammenhang zwischen Justizgewährung und Rechtsstaat mit den Worten:

Die aus Art. 20 Abs. 3 GG resultierende Verfassungs- und Gesetzesbindung der öffentlichen Gewalt wird dadurch abgesichert, dass eine umfassende gerichtliche Kontrollierbarkeit (und gegebenenfalls Korrigierbarkeit) staatlicher Maßnahmen statuiert wird. Mithin enthält Art. 19 Abs. 4 GG die institutionelle Garantie einer Gerichtsbarkeit, die zur Erfüllung des Rechtsschutzauftrages in der Lage ist.“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes fasste dies in einer Entscheidung vom 31. Mai 2011 (1 BvR 857/07) in die Worte:

Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert jedem den Rechtsweg, der geltend macht, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein. Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet. Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um Eingriffe in geschützte Rechtspositionen oder die Versagung gesetzlich eingeräumter Leistungsansprüche handelt. Aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen. Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus.“

Verfangen in einem performativen Selbstwiderspruch

Die Dritte Gewalt des Staates kann ihrer Aufgabe zur Kontrolle der beiden anderen Gewalten denknotwendig nur dann entsprechen, wenn sie von diesen unabhängig ist, wenn sie sich nicht deren tatsächlichen Einschätzungen unterwirft und wenn sie – vor allem – auch selbst effektiv durch Entscheidungen aktiv wird. Wenn das Bundesverfassungsgericht nun aber Eilanträge nicht bescheidet, denen ihre Begründetheit – in Ermangelung einer für alle real sichtbaren Katastrophenlage – auf die Stirn geschrieben steht, dann schert das deutsche Verfassungsgericht aus dem Rahmen aus, den ihm das Grundgesetz in der von ihm selbst kontinuierlich authentisch interpretierten Gestalt setzt. Es verfängt sich faktisch in einem performativen Selbstwiderspruch. Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren.

Dies gilt namentlich in Ansehung des Umstandes, dass alle weitere landesrechtliche gerichtliche Kontrolle durch den „Bundes-Lockdown“ offensichtlich legislativ ausgehebelt wurde. Den Bundesbürgern wurde der Rechtsschutz durch ihre Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe wie auch durch ihre Landesverfassungsgerichte vollständig genommen. Die Grundrechtsinhalte werden im Ausnahmeregime der Pandemielage nur noch von einer Bundesbehörde namens Robert-Koch-Institut definiert, die ihrerseits unter der Verwaltungsregie des Bundesgesundheitsministers steht. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht schweigt, kann es diese massive Strukturverwerfung des deutschen Verfassungsrechtes natürlich nicht übersehen. Die vornehmste Aufgabe jedes Gerichtes ist es, zu entscheiden.

In den Jahrzehnten seiner Existenz hat sich das Karlsruher Verfassungsgericht weit über die Grenzen Deutschlands hinaus höchstes Ansehen erarbeitet und erworben. Dieses Ansehen übersteigt den Kreis der Rechts- und Verfassungsexperten. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diesem Gericht seit langem ihr Vertrauen geschenkt. Es ist als Garant ihrer Bürger- und Menschenrechte anerkannt. Man kann die rechtstaatsächliche Wirkung und die staatlichen Stabilisierungseffekte der Existenz eines solchen Gerichtes für die allgemeine Regelakzeptanz kaum zu hoch veranschlagen: So lange Bürger sich in den guten Händen eines klug abwägenden Verfassungsgerichtes wissen, vertrauen sie auf die Richtigkeit staatlichen Handelns insgesamt. Unbesehen akzeptieren sie daher auch politisches Handeln, das sie nicht verstehen, weil sie dem Hüter der Verfassung trauen.

Schweigt das Bundesverfassungsgericht nun also in dieser exzessiven verfassungsrechtlichen Ausnahmelage, lässt es die Bürger mit ihren Einschränkungen allein und toleriert es so auch die unübersehbaren Strukturverwerfungen im konstitutionellen System, dann droht es, zuletzt auch dieses eigene Renommee zu verspielen. Und das wäre nicht nur in Ansehung eines Gesetzgebers, der aktuell sogar darüber spekuliert, ob er sich seine Ausnahmebefugnisse nochmals autosouverän weiter verlängert, fatal.

Foto: Pixabay

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René Maçon / 28.05.2021

Harbarth - hat der nicht diese amerikanische Sekte gegründet? Is ja auch egal. Jedenfalls wurde der Klimalockdown vom BVerfG ja schon verordnet: 6,7 Gigatonnen CO2 stehen uns noch zu und dann ist Schluss mit lustig! Und zwar egal ob das nützt und was die anderen machen! Das nennt man dann wohl Asinukratie. Im Vergleich dazu ist der Corona-Lockdown mit den paar Ausgangssperren absolut harmlos. Was soll also die Aufregung? Hauptsache wir retten mal wieder die Welt!

B. Ollo / 28.05.2021

Das Gericht verspielt und zerstört seit Monaten nicht nur einfach das Vertrauen der Bürger. Das Gericht zerstört den Rechtsstaat. Das kann man nicht wiedergutmachen. Ist der Rechtsstaat und das Vertrauen zerstört, dann ist das Land und die hier lebende Gesellschaft zerstört. Wenn das höchste Gericht für jeden Erkennbar Unrecht legitimiert, dann wird auch niemand mehr irgendein anderes Gericht ernst nehmen können. Denn der Rechtsweg durch die Instanzen führt immer zu diesem Unrechts-Gericht. Am Ende steht nie mehr Gerechtigkeit, sondern politischer Zwang. Dieses Gericht spricht nicht im Namen des Volkes, sondern im Namen der Regierung.

Thomas Brox / 28.05.2021

@ Konrad Goecke, @ Rainer Niersberger. Die fundamentale Kritik ist richtig. ++ Die Existenz des sehr speziellen deutschen Beamtentums ist hochgradig problematisch (Gleichheit vor dem Gesetz). Insbesondere ist der Beamtenstatus von Richtern und Staatsanwälten bedenklich, da die persönlichen Interessen gleich sind mit den Interessen der Exekutive und den Interessen der de facto Beamten der Legislative. Die gegenseitige institutionelle und juristische (und personelle) Durchdringung der staatlichen Organe (inclusive der staatlich finanzierten Parteien) führen praktisch zu einer Auflösung der Gewaltenteilung. Demokratie und Gewaltenteilung sind in Deutschland nur noch eine Fassade. Wie Herr Niersberger ausgeführt hat, beginnen die Probleme schon 1949.

Karl Meier / 28.05.2021

Naja, diese Entwicklung ist jetzt nicht überraschend. A. M. hat es geschafft, an allen wichtigen Stellen die richtigen Leuten einzusetzen. Ob bei der EU, der EZB, dem Verfassungsschutz, oder dem Bundesverfassungsgericht, überall sind regierungstreue Mitarbeiter eingestellt worden. Meistens mit Unterstützung bzw. auf Wunsch der linken Parteien. Schaut euch doch mal die Lebensläufe der letzten Richter am Bundesverfassungsgericht an. Da stehen dann solche Sache wie:  Direktorin des GenderKompetenzZentrums, Mitglied im Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, Clinic Migration und Teilhabe, deutscher Stiftungen für Integration und Migration…. Selbst wenn A. M. ihre Kanzlerschaft abgibt, werden diese Personen noch viele Jahre die Politik mitbestimmen.  Und falls Annalena ans Ruder kommt, dürfen wir uns auf weitere systemtreue Mitarbeiter in Führungspositionen freuen.  Die scheinbare Gewaltenteilung wird so elegant ausgehebelt.  Früher hat man immer gefragt, wie konnte das passieren.

Rainer Nicolaisen / 28.05.2021

Wir leben wieder im Zeitalter der “FURCHTBAREN JURISTEN”. Und: fürchtbar.

Petra Wilhelmi / 28.05.2021

Ach kommen Sie. Das ist doch naiv. Wir leben nicht mehr in einem Rechtsstaat, höchstens noch, wenn falsch geparkt wird. Das Verfassungsgericht, eigentlich müsste es GG-Gericht heißen, weil uns eine Verfassung lt. GG bis heute verwehrt worden ist, arbeitet nur die Anforderungen ab, die an sie durch die Politiker gestellt werden. Lenin sagte schon, dass man die wichtigsten staatlichen Organe und die Medien denen in die Hand geben muss, die eine neue - damals sozialistisch-stalinistische - Ordnung unterstützen. Alle anderen müssen aus den Staatsdiensten oder staatsnahen Diensten, aus dem Bildungswesen sowie den Medien entfernt werden. Dazu gehören natürlich auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Nur dann wäre eine Revolution erfolgreich. Heute wird die halt nicht mehr mit Waffen ausgetragen, sondern mit einer Plandemie, mittelbaren Impfzwang, CO2-”Überhitzung” der Erde und anderen Schnickschnack. Die Menschen sind verängstigt oder glauben wirklich an diese Erzählung. Es ist egal wo man lebt. Überall werden diese Grundsätze von WEF, Gates, Rothschild, Soros u.a. befolgt. Die Deutschen haben eben nur die furchtbare Eigenschaft, dass sie Befehle 200%ig ausführen, was andere Staaten laxer handhaben. Und auch mit dieser Gen-Injektion werden andere Ziele verfolgt, als man angibt. Es ist das Vorspiel zu “Gattica”, weil man einen Erkältungsvirus nicht ausrotten kann. Die BTW im September wird nichts daran ändern, man kann die blocktreuen Politiker nur ärgern, wenn man die Unaussprechlichen wählt. Das ist alles. Der Weg in die Diktatur wird fortgesetzt. Da kann man Gesetze oder GG-Artikel aufzählen, wie man will. Es ändert nichts. Ich lese gerade “Durch Corona zur neuen Weltordnung” und dort (nachverfolgbar zitiert) sagen u.a. die Hintermänner - mit meinen Worten - dass sie China bewundern. Damit ist alles gesagt.

Swen Fischer / 28.05.2021

Lieber Herr Gebauer, Sie gehen immer noch von einem funktionierenden Rechtsstaat aus. Dies hat sich nun seit mindestens 15 Monaten erledigt. Herr Harbarth wurde von der Bundeskanzlerin handverlesen ausgesucht und positioniert (so wie es in einem autokratischen Staat halt funktioniert). Es läuft doch alles genau so, wie die Bundeskanzlerin es eingefädelt hat. Der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ist ausgeschlossen worden und nur noch das Bundesverfassungsgericht kann angerufen werden. Nun sitzt Herr Harbarth im Gericht und schreddert mit größter Wonne, die von ihm abgelehnten Eilanträge oder legt sich hin zum Schlafen. In einer kurzen Wachphase läßt er sich mal schnell das Klimaurteil der Bundeskanzlerin diktieren, um den Weg für einen Dauerlockdown für die Bundeskanzlerin oder Grünen freizumachen. Ein perfides Spiel! Die Mainstreammedien klatschen frenetisch Beifall, weil es den ganzen “Leugnern” mal so richtig gezeigt wird. Dieses Land soll eine Demokratie sein? Es wird noch nicht mal mehr versucht den Schein zu wahren. Hier sind die Masken schon gefallen im Gegensatz zur allgemeinen Maskenpflicht der Bürger schon längst gefallen.

Alexander Schilling / 28.05.2021

@Harald Hotz—Sie haben in meinen Augen vollständig recht: “Stimmabgabe” ist das Zauberwort. Allerdings steht zu befürchten, dass der verdrossene Wessi noch nicht so weit ist, wie der verdrossene Ossi—welch letzterer so allmählich, und inzwischen auch spürbar, dazu übergeht, zugunsten einer veritablen Alternative, nämlich bei der einzigen Opposition zum “besten Deutschland aller Zeiten”, sein Kreuzchen zu setzen—während der erstere sich längst nicht überwinden kann, die öffentlich-rechtslose Dreckschleuder abzuschalten und obendrein noch “Faschisten” zu wählen: stattdessen sein Kreuzchen zum höchsten der Gefühle einmal auf das Häufchen jener der gleichgültigen Nichtwähler legt; womit dann der Staat bekanntlich weiterhin Staat machen kann.——Dass eben jener (sc. immer noch der Staat) sich (noch) nicht traut, Wahlen zu fälschen, mag wohl stimmen; es ist dabei aber immerhin zu bedenken, dass er ja auch nicht zensiert, sondern sich zurücklehnt und dergleichen Drecksarbeit andere machen lässt, nachdem er die Weichen gestellt und den Zug unter Dampf gesetzt hat.——Und wenn es denn hart auf hart käme?———Schon jetzt werden sicherlich die einen oder anderen fehlidealisierten Früchtchen Wahlhelferinnen (an dieser Stelle scheint mir das Deppinnensternchen entbehrlich zu sein, also kurz: genügend Wahlerfüllungsgehilfinnen) mit Visionen angetreten sein—des Glaubens, eine innere Stimme vernommen zu haben, die ihnen befohlen haben will, Stimmen der bösen “Faschisten” den “Antifaschist*innen” zuschlagen zu müssen (die im medialen Giftschrank versenkten Bilder so mancher Wahllokale aus umstrittenen Staaten der USA erstehen soeben vor meinem inneren Auge) —und wer will denn am Ende wirklich so genau wissen, geschweige denn nachprüfen, ob hierzulande die Partei der Schwefelbuben den einen oder anderen Prozentpunkt hinter den Wahlprognosen der Meinungsmachungs-Institute, beziehungsweise deren Kristallkugeln, liegt?

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