Carlos A. Gebauer, Gastautor / 28.05.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 103 / Seite ausdrucken

Die unerträgliche Schweigsamkeit des Gerichts

Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren. Nicht nur die materiellen, sondern insbesondere auch die immateriellen Schäden aus den rigiden staatlichen Zwangsmaßnahmen sprengen inzwischen alle Vorstellungen. Um eine Pandemie zu bekämpfen, über deren tatsächliche Gefährlichkeit bis heute keine Klarheit zu herrschen scheint, ist das öffentliche Leben nach wie vor weitgehend stillgelegt. Während andere Länder, die Deutschland in vielerlei Strukturmerkmalen gleichen, ihre Pandemiebekämpfungsmaßnahmen zurücknehmen oder ganz beenden, lässt der hiesige Bundesgesetzgeber mit zuletzt exzessiv verschärften Regeln ein zuvor ungesehenes Ausnahmerecht fortgelten.

Mögen die Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Gesundheit anfangs noch legitim gewirkt haben; da Bund und Länder nicht über das Ausmaß der Bedrohung orientiert schienen, hat der weitere Hergang abweichende Erkenntnisse zutage gebracht. Entgegen der Befürchtung entsprechender Krisenszenarien sind dankenswerterweise jedenfalls nicht Millionen Opfer zu beklagen. Im Rechtsstaat stehen daher inzwischen klar konturierte Fragen zur Beantwortung an: Sind die Grundrechtseinschränkungen nach der gebotenen Abwägung verhältnismäßig? Ist mit der Verfassung in Einklang zu bringen, dass die Bund-Länder-Struktur des Staates partiell suspendiert wurde? Hat die Legislative die verfassungsrechtliche Befugnis, eine pandemische Lage anzuordnen, wenn nach epidemiologischer Einschätzung mindestens zweifelhaft ist, ob dies fachwissenschaftlich zutrifft? Vor allem aber auch: Ist der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland befugt, die fachgerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen unter Übergehung des Gewaltenteilungsgrundsatzes effektiv zu umgehen?

Vertreten von dem Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek haben der SPD-MdB Florian Post, weitere Beschwerdeführer und auch ich am 22. April 2021 gegen den sogenannten „Bundes-Lockdown“ das Bundesverfassungsgericht angerufen. Der Presse war zu entnehmen, dass wir nicht die einzigen Bundesbürger waren und sind, die deutlichen Nachjustierungsbedarf an den gesetzgeberischen Aktivitäten sehen. Offenbar sind hunderte Beschwerden bei dem Bundesverfassungsgericht eingegangen.

Eine Positionierung des Verfassungsgerichtes steht aus

Ungeachtet der manifesten Kritik an den Pandemiebekämpfungsmaßnahmen, denen ihr Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot in den Augen auch der besonnensten Juristen auf die Stirn geschrieben steht, schweigt das letzte noch zur Kontrolle berufene Staatsorgan der dritten Gewalt sich jedoch in der Sache aus. Dem Vernehmen nach sind bislang lediglich vereinzelte Verfassungsbeschwerden oder Eilanträge zurückgewiesen worden, die den gesetzlichen Anforderungen des Rechtsbehelfes nach Auffassung des Gerichtes in formeller Hinsicht nicht genügt haben. Was aussteht, ist eine Positionierung des deutschen Verfassungsgerichtes zu der alles entscheidenden Kernfrage: Ist das, was hier seit Monaten passiert, verfassungsrechtlich hinnehmbar oder nicht?

An dieser Stelle ist die juristische Verantwortlichkeit der zur Entscheidung berufenen Richter extrem verdichtet. In Anlehnung an eine Standardformulierung des öffentlichen Rechtes kann man sagen: Der Ermessensspielraum des Bundesverfassungsgerichtes, sich nun höchstrichterlich positionieren zu müssen, ist auf null reduziert. Das Gericht hat zu entscheiden. Schweigt es dagegen in dem Kalkül, das Problem werde sich durch Zeitablauf von selbst erledigen, so begeht es selbst eine Unterlassung, die – nach den Maßstäben seiner eigenen Rechtsprechung – mit der Verfassung nicht zu vereinbaren ist.

Ein grundlegendes Element des Rechtsstaatsprinzips ist nämlich der sogenannte Justizgewährungsanspruch. Der Richter hat zu entscheiden. Das Grundgesetz selbst statuiert in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG die sogenannte Rechtsweggarantie. Der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Helge Sodan, beschreibt den Zusammenhang zwischen Justizgewährung und Rechtsstaat mit den Worten:

Die aus Art. 20 Abs. 3 GG resultierende Verfassungs- und Gesetzesbindung der öffentlichen Gewalt wird dadurch abgesichert, dass eine umfassende gerichtliche Kontrollierbarkeit (und gegebenenfalls Korrigierbarkeit) staatlicher Maßnahmen statuiert wird. Mithin enthält Art. 19 Abs. 4 GG die institutionelle Garantie einer Gerichtsbarkeit, die zur Erfüllung des Rechtsschutzauftrages in der Lage ist.“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes fasste dies in einer Entscheidung vom 31. Mai 2011 (1 BvR 857/07) in die Worte:

Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert jedem den Rechtsweg, der geltend macht, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein. Damit wird sowohl der Zugang zu den Gerichten als auch die Wirksamkeit des Rechtsschutzes gewährleistet. Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um Eingriffe in geschützte Rechtspositionen oder die Versagung gesetzlich eingeräumter Leistungsansprüche handelt. Aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen. Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus.“

Verfangen in einem performativen Selbstwiderspruch

Die Dritte Gewalt des Staates kann ihrer Aufgabe zur Kontrolle der beiden anderen Gewalten denknotwendig nur dann entsprechen, wenn sie von diesen unabhängig ist, wenn sie sich nicht deren tatsächlichen Einschätzungen unterwirft und wenn sie – vor allem – auch selbst effektiv durch Entscheidungen aktiv wird. Wenn das Bundesverfassungsgericht nun aber Eilanträge nicht bescheidet, denen ihre Begründetheit – in Ermangelung einer für alle real sichtbaren Katastrophenlage – auf die Stirn geschrieben steht, dann schert das deutsche Verfassungsgericht aus dem Rahmen aus, den ihm das Grundgesetz in der von ihm selbst kontinuierlich authentisch interpretierten Gestalt setzt. Es verfängt sich faktisch in einem performativen Selbstwiderspruch. Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren.

Dies gilt namentlich in Ansehung des Umstandes, dass alle weitere landesrechtliche gerichtliche Kontrolle durch den „Bundes-Lockdown“ offensichtlich legislativ ausgehebelt wurde. Den Bundesbürgern wurde der Rechtsschutz durch ihre Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe wie auch durch ihre Landesverfassungsgerichte vollständig genommen. Die Grundrechtsinhalte werden im Ausnahmeregime der Pandemielage nur noch von einer Bundesbehörde namens Robert-Koch-Institut definiert, die ihrerseits unter der Verwaltungsregie des Bundesgesundheitsministers steht. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht schweigt, kann es diese massive Strukturverwerfung des deutschen Verfassungsrechtes natürlich nicht übersehen. Die vornehmste Aufgabe jedes Gerichtes ist es, zu entscheiden.

In den Jahrzehnten seiner Existenz hat sich das Karlsruher Verfassungsgericht weit über die Grenzen Deutschlands hinaus höchstes Ansehen erarbeitet und erworben. Dieses Ansehen übersteigt den Kreis der Rechts- und Verfassungsexperten. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diesem Gericht seit langem ihr Vertrauen geschenkt. Es ist als Garant ihrer Bürger- und Menschenrechte anerkannt. Man kann die rechtstaatsächliche Wirkung und die staatlichen Stabilisierungseffekte der Existenz eines solchen Gerichtes für die allgemeine Regelakzeptanz kaum zu hoch veranschlagen: So lange Bürger sich in den guten Händen eines klug abwägenden Verfassungsgerichtes wissen, vertrauen sie auf die Richtigkeit staatlichen Handelns insgesamt. Unbesehen akzeptieren sie daher auch politisches Handeln, das sie nicht verstehen, weil sie dem Hüter der Verfassung trauen.

Schweigt das Bundesverfassungsgericht nun also in dieser exzessiven verfassungsrechtlichen Ausnahmelage, lässt es die Bürger mit ihren Einschränkungen allein und toleriert es so auch die unübersehbaren Strukturverwerfungen im konstitutionellen System, dann droht es, zuletzt auch dieses eigene Renommee zu verspielen. Und das wäre nicht nur in Ansehung eines Gesetzgebers, der aktuell sogar darüber spekuliert, ob er sich seine Ausnahmebefugnisse nochmals autosouverän weiter verlängert, fatal.

Foto: Pixabay

Achgut.com ist auch für Sie unerlässlich?
Spenden Sie Ihre Wertschätzung hier!

Hier via Paypal spenden Hier via Direktüberweisung spenden
Leserpost

netiquette:

Mike Höpp / 28.05.2021

Nochmals eine Mail an einen wirklich guten Freund: “das ist ja das Dilemma: wie kannst Du Deiner Tochter von einer Impfung abraten, wenn sie ihren Beruf doch gern macht, aber somit zur Impfung gezwungen wird? Das Üble ist ja, dass die Taktik der Regierung hier aufgeht und die Spaltung bis in die Familien hineinreicht. Dir bleibt kaum anderes, als die Entscheidung zu respektieren, die rebekka da trifft und Kathrin. Den Umfang der “Freiheitsberaubung” werden beide wohl nicht überschauen können, beiden geht es um ihren Beruf und die Freude daran. Wieder wie in der DDR: ich als Kranschlosser hätte gute Chancen, ins Westland zu gehen, ich hätte nur in die Partei einzutreten brauchen, in die Stasi und irgendeine Frau heiraten müssen. Heute tritt die Impfung als Gewaltmittel in Kraft und erfüllt denselben Zweck. Du weißt, dass ich damals anders entschieden habe: gegen meinen Beruf, für Freiheit und Selbbstbestimmung. Aber ich verurteile niemanden, der sich anders entscheidet. Als “gelernter Ossi” weiß ich, wie schwierig diese Entscheidung ist und zumeist im Kleinen, im Persönlichen gefällt wird. Was das Perfide der Politik ja offenbart: sich selbst unschuldig geben zu können, es waren ja persönliche Entscheidungen. Ich gebe aber auch die Diskussion nicht auf, siehe meine Mail an den Dicken. Immer wieder gilt: runterberechen solcher Streitigkeiten auf das Wesentliche: wer gewinnt, wer verliert und genau definieren, was eigentlich. Runterbrechen auf die sachliche Ebene von Covid, auf die Maßnhamen, auf die Impfungen, also auf die medizinische Basis. Vor dort aus schließen auf Risiken und Nebenwirkungen und dazu fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Diese Berufsgruppen, nicht jedoch einen Politiker oder Arbeitgeber! Am besten einen Allgemeinmediziner, weil der kein Virologe ist und somit betriebsblind, sondern Krankheit, Gesundheit, Wohlbefinden, Menschsein und Leben mit und ohne Krankheit oder auch nur drohender Erkrankung einzuschätzen weiß, abwägt und dessen Ziel ....1

Block Andreas / 28.05.2021

@Karsten Kaden…. Auswandern ......

Block Andreas / 28.05.2021

@Dieter Franke ... “Merkel ist es gelungen, das höchste Gericht seiner Unabhängigkeit zu berauben und zu einem Unterstützer ihrer desaströsen Politik zu machen. “...... zur Erinnerung ..... Merkel & Co wurde vom Wahlvolk mehrheitlich gewählt….. das Wahlvolk will es so haben…nennt man glaube ich Demokratie…daher, nicht Merkel ist schuld…. SONDERN DAS DUMME WAHLVOLK…..

Peter Siebenhagen / 28.05.2021

Kann es sein, dass “Deutschland” mehr sowas ist wie eine Bande raffgieriger Arschlöcher? Und dass man sich dessen langsam bewusst werden sollte? Es ist nicht leicht, aber es geht. Gericht, Bundesrat, Minister… es ist nur ein Hoax. Ich denke nicht, dass man NOCH mehr Belege braucht als das was sich seit März 2020 vor unseren Augen abspielt. Daher ist es auch eventuell völlig sinnlos sich aus diesem Konstrukt heraus irgendwelche Hilfe zu versprechen. zB “was bedeutet es..”, dass jede Stadtverwaltung, Gericht, Polizei bei D&B gelistet ist als “...ist Teil der US-Kommunalverwaltungsindustrie”

A. Iehsenhain / 28.05.2021

Richter Harbarth ist das große Problem! Segment der Merkel-CDU und Angehöriger eines korrupten Geldadels. Seine Vita scheint zudem beileibe nicht so leuchtend wie bei richtig profunden Rechtsexperten. Mit seiner Art, das Verfassungsgericht zu konditionieren, könnte man beinahe auf die Idee kommen, dass im Regierungsauftrag neue “Reichsbürger” herangezüchtet werden sollen, um herbeigesehnte, neue Vorwände zu multiplen Gesetzesverschärfungen zu bekommen. Auch die restliche Zusammensetztung des höchsten deutschen Juristengremiums scheint momentan ziemlich lausig zu sein…

T. Schneegaß / 28.05.2021

Der Autor beschreibt das Prinzip der Gewaltenteilung und deren Funktion in einer Demokratie. Das hat sich erledigt und ist überholt. Die Merkmale einer Diktatur, die Gleichschaltung sämtlicher staatlicher Institutionen, angefangen vom Parlament (da ändern auch 10 bis 15 % echte Opposition nichts, das System ist sich deren Machtlosigkeit bewusst und erträgt sie lachend) über die Judikative, Exekutive, Parteien, Organisationen, Gewerkschaften, “Interessen"verbänden, Staatsmedien usw. sind ALLE erfüllt. Sämtliche Führungspositionen sind Schritt für Schritt mit sklavischen Gefolgsleuten der Abrissbirne, der Diktatorin, besetzt wurden. Es geschieht NICHTS, was deren politischen Willen und Plänen zuwiderlaufen würde. Alle vom Autor genannten Klagen gegen dieses System sind für die Tonne. Sieht man sich diktatorische Systeme in der Vergangenheit und auch Gegenwart an, weiß man auch, dass diese sich niemals selbst friedlich und ganz freiwillig in eine Demokratie wandelten und auf ihre einmal errungene Allmacht verzichteten.

Mike Höpp / 28.05.2021

Teil II: ...Die “Freiheit von etwas” macht einen freien Staat eben nicht aus, denn demnach wäre auch die DDR ein freies Land gewesen. Es ist die “Freiheit zu”, die ein freies Land ausmacht- und genau davon wird uns allen im Moment fast alles genommen. Und wahrscheinlich ist es so, wie oft beschrieben: nur wer einmal im Gefängnis saß, weiß Freiheit wirklich zu schätzen. Oder wie bei der Allegorie mit dem Frosch, der im Kochtopf sitzt und erst zu spät bemerkt, dass er gekocht wird. Insofern mein Rat: orientiere Dich am Grundgesetz als Basis und bemerke die Differenzen dessen, was uns Bürgern dort verbrieft zugestanden wird und vergleiche mit unserer derzeitigen Situation. Wird sich automatisch alles lockern, schreibst Du. Nö, wird es nicht. Die Regierung will die “Bundesnotbremse” bis in den Herbst verlängern und vergiss nicht, dass das BVG- Urteil zum Klimaschutz Tür und Tor öffnet, diese “Maßnahmen” schlicht umzumünzen vom Corona- zum Klimaschutz. Die Sommermonate mit ihren Lockerungen sind schlicht das Zuckerbrot, das man uns zugesteht, bevor im Herbst die Peitsche wieder knallt. Warum ich das so sehe? Weil so Macht funktioniert. Ganz realistisch, weder optimistisch, noch pessimistisch. Wir “bösen, toxischen, alten, weißen Männer” wissen darum und sagen darum immer wieder: “wehret den Anfängen!” Ausbaden müsst Ihr es, wir sind dann zum Glück schon tot oder senil.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Carlos A. Gebauer, Gastautor / 27.11.2024 / 14:00 / 4

Die große Hayek-Serie: Was wird aus dem Westen? (17)

Vor 80 Jahren erschien „Der Weg zur Knechtschaft“. Darin zeigt Hayek die Parallelen der kommunistischen und der nationalsozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft auf. Hayek ist aktueller denn je. …/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 20.11.2024 / 10:00 / 8

Die große Hayek-Serie: Ausblick (16) – Hayek sieht Habeck voraus

Vor 80 Jahren erschien „Der Weg zur Knechtschaft“. Darin zeigt Hayek die Parallelen der kommunistischen und der nationalsozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft auf. Hayek ist aktueller denn je.…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 06.11.2024 / 14:00 / 5

Die große Hayek-Serie: Die Totalitären mitten unter uns (14)

Vor 80 Jahren erschien „Der Weg zur Knechtschaft“. Darin zeigt Hayek die Parallelen der kommunistischen und der nationalsozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft auf. Hayek ist aktueller denn je.…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 30.10.2024 / 14:00 / 5

Die große Hayek-Serie: Die sozialistische Wurzel des Nationalsozialismus (13)

Vor 80 Jahren erschien „Der Weg zur Knechtschaft“. Darin zeigt Hayek die Parallelen der kommunistischen und der nationalsozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft auf. Hayek ist aktueller denn je.…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 23.10.2024 / 14:00 / 10

Die große Hayek-Serie: Das Ende der Wahrheit (12)

Vor 80 Jahren erschien „Der Weg zur Knechtschaft“. Darin zeigt Hayek die Parallelen der kommunistischen und der nationalsozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft auf. Hayek ist aktueller denn je.…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 28.08.2024 / 14:00 / 6

Die große Hayek-Serie: Individualismus und Kollektivismus (4)

Vor 80 Jahren erschien „Der Weg zur Knechtschaft“. Darin zeigt Hayek die Parallelen der kommunistischen und der nationalsozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft auf. Hayek ist aktueller denn je.…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 21.06.2022 / 14:00 / 7

Lobrede zur Preisverleihung an die Achse des Guten

Am 17. Juni 2022 verlieh die Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft in Potsdam der Achse des Guten den Netzwerkpreis 2022. Hier die Laudatio von Carlos A.…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 30.05.2022 / 06:15 / 128

Hilfe für das Management des Unwissens

Ein Verfassungsgericht muss den Bürgern Rechtssicherheit durch eigene Prinzipientreue geben. Wo reale Entscheidungsgrundlagen fehlen, da kommen staatliche Eingriffe in menschen- und bürgerrechtlich geschützte Sphären nicht als legitim…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com