Die dritte Einschüchterungs-welle

Der Fonds "Meinungsfreiheit im Netz" prozessiert in Sachen Meinungsfreiheit gegen Facebook, Google/YouTube, Twitter, gegen das Auswärtige Amt, die „Faktenchecker“ von Correctiv oder die Landesmedienanstalten. 

Sehr viele Verfahren gewinnen wir, obwohl auf der Gegenseite internationale Großkanzleien mit tausenden von Anwälten und den unbegrenzten finanziellen und personellen Möglichkeiten der IT-Riesen Google (YouTube), Facebook (Instagram), Twitter usw. stehen. Jetzt kommen als weiterer mächtiger Gegner auch noch die Landesmedienanstalten dazu. Wenn wir uns gegen diese scheinbare Übermacht wehren wollen, brauchen wir Ihre Hilfe. Ungefähr zweimal im Jahr bitten wir daher um finanzielle Unterstützung und berichten gleichzeitig über unsere Erfolge.

Richten Sie sich bitte, je näher die Bundestagswahl 2021 rückt, auf weitere, lange geplante und heimtückische Angriffe auf die Meinungsfreiheit ein. Als wären wir durch die Corona-Krise nicht genügend Grundrechtseingriffen ausgesetzt, „schärfen die sozialen Medien nach“ und die Regierungsparteien präsentieren ein Gesetz, das Ihnen die Sprache verschlagen wird. Jetzt werden mit Ihren Rundfunkgebühren staatliche Schikanen gegen Journalisten und Grundrechtseingriffe finanziert – dazu unten mehr.

1. Welches Selbstverständnis muss in den Chefetagen eines IT-Riesen herrschen, wenn man einen Nutzer für einen Cartoon mit Lucy von den Peanuts für 30 Tage sperrt, während der identische Inhalt bei Dunja Hayali (ZDF) weiter online bleiben darf? Willkür, Arroganz, Hybris. Ein Nürnberger Unternehmer, der Fabriken für Solaranlagen produziert, bekam für die identische Kachel 30 Tage Sperre. (Dieses und die folgenden Beispiele im Bild siehe hier.)

Ihr Bußgeldbescheid geht sie nichts an!

Er finanziert seinen Prozess selber. Derselbe Nutzer wurde von Facebook eine Woche im Newsfeed abgeschaltet. Aber das Unternehmen verweigert die Aussage, warum. Sie lesen richtig. Wir klagen auf Auskunft. Im Prozess steht Facebook mit großer Gelassenheit zu seiner Willkür und glaubt, man stehe über dem Gesetz. Man dürfe den Nutzer nach Gutdünken bestrafen, aber die Begründung verweigern. Strafe ohne Tat. Schlimmer als bei Kafkas „Der Prozess“. Das ist die pure Arroganz der Macht und reine Willkür dazu. Motto: Ihr Bußgeldbescheid, wo Sie angeblich falsch geparkt haben, geht Sie nichts an. Hier können nur die Gerichte helfen. Und die Öffentlichkeit.

2. Bei YouTube greift die Löschung von Videos und Kanälen um sich, wenn das zentrale Thema unserer Tage, die Covid-19-Krise, thematisiert wird. Zur Rechtfertigung beruft man sich auf die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“. Kurz gefasst heißt es dort: Wir löschen, was gegen die Position der Weltgesundheitsbehörde verstößt. Wie bitte? 

Dieses kategorische Verbot ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Pressefreiheit. Aber es kommt noch schlimmer.

Die WHO ist eine Behörde der Vereinten Nationen, deren Mitglieder sind zum überwiegenden Teil keine Demokratien. Und die (wissenschaftlichen) Positionen dieser Behörde soll jetzt der Maßstab für die Reichweite der Grundrechte in einem demokratischen Rechtsstaat sein? Wenn es nach YouTube geht, würde dies nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass autoritäre Regime jedenfalls mittelbar ein wesentliches Mitspracherecht bezüglich dessen haben, was in Deutschland gesagt werden darf und was nicht. Das Landgericht Chemnitz findet das übrigens völlig ok.

Wir führen hier zahlreiche Prozesse, häufig zahlen dies die Nutzer selber. Boris Reitschuster zum Beispiel ist mit einem seiner Videos Opfer einer solchen Löschung. Wir haben vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die Löschung untersagt, YouTube hat Widerspruch eingelegt.

Digitale Bücherverbrennung wie in „Fahrenheit 451“.

3. Haben sie von „Stalins Retuschen“ gehört? Stalin, Ulbricht und andere ließen politisch unliebsame Personen einfach überall verschwinden, sie wurden aus dem Gedächtnis gelöscht, aus Fotos entfernt und so weiter. Auf demselben Weg befindet sich Facebook. Dazu genügt die bloße Erwähnung bestimmter Namen – egal in welchem Kontext – und das Posting wird gelöscht.

Was sagen Sie hierzu? Eine politische Diktatoren-Parodie, selbst für jemanden mit dem IQ eines Huhns erkennbar, wird da mal flugs verbannt. Argument: „Um Schaden in der Offline-Welt zu verhindern, erlauben wir auf Facebook keine Präsenz für Organisationen oder Personen, die Gewalt befürworten oder ausüben.“ Facebook meint das ernst. Namen und Personen sollen verschwinden. Mit jeder Dokumentation, Kritik, Auseinandersetzung riskiert man sein Profil. Moderne, digitale Bücherverbrennung wie in „Fahrenheit 451“.

Das ist Facebook. Bei YouTube ist es nicht besser. Da verschwindet eine ZDF/ORF-Produktion und der Kanal gleich mit. Obwohl Hitler in dem hochgelobten Video mit Helmut Qualtinger satirisch zerstört wird, was YouTube auch nach Erklärung nicht begreift. Der identische Inhalt bleibt beim Suhrkamp-Verlag, dem Verleger der DVD, allerdings weiter online. Auf den Prozess vor dem Landgericht Ellwangen freue ich mich schon.

Es wird mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht

4. Zum Schluss der traurige Höhepunkt. Als wäre das willkürliche Agieren der Netz-Riesen und das verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht genug, haben Bund und Länder jetzt nachgelegt. Mit § 19 des Medienstaatsvertrags. Bund und Länder haben die Landesmedienanstalten auf Blogger aller Couleur losgelassen. Unter dem Deckmantel der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ sollen sie sich „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“ vorknöpfen. Und die Einschüchterungswelle läuft schon. Aktuell gehen Schreiben an Blogger aus, in denen zu lesen ist, man sei auf „Passagen gestoßen, die möglicherweise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.“ Möglicherweise? Und trotzdem ein behördliches Schreiben (das mir vorliegt), in dem mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht wird?

So wird freie Rede eingeschüchtert. Zunächst knöpft man sich Seiten vor, von denen man glaubt, sie der Öffentlichkeit als problematisch verkaufen zu können. Aber wer hält die Anstalten auf, wenn sie mit diesen Angeboten fertig sind? Danach stehen der Politik unbequeme Portale mit einer in die Millionen gehenden Leserschaft auf der Abschussliste: die Achgut.com oder Tichys Einblick. Das perfide: Die Anstalten werden dabei durch Ihre freiwillig und gern gezahlten Rundfunkgebühren finanziert. Das Vorgehen gegen Blogger oder Anbieter von YouTube-Kanälen bezahlen Sie! Mit der Rundfunkgebühr wird die Konkurrenz der Öffentlich-rechtlichen in die Zange genommen. Natürlich nur, wenn „möglicherweise“ gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen wird. Hat man Ihnen schon einmal ein Bußgeld angedroht, weil Sie möglicherweise falsch geparkt haben?

Wie wichtig die Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten ist, auch wenn hier und dort Fehler begangen werden, zeigt ein ganz aktuelles Beispiel. Am 24.02.2021 geriet Bundesgesundheitsminister Spahn massiv in die Kritik. „Jens Spahn ließ Journalisten ausforschen“, der TagesspiegelBildWelt und viele andere berichteten. Am Abend des 24.02.2021, nach dem all diese Berichte veröffentlicht waren, erschien Spahn im Interview bei Marietta Slomka im „heute-journal“. Slomka verlor kein Wort zu der Bespitzelung von Journalisten durch Spahn. Ein journalistisches Totalversagen. Das ist ein Verstoß gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“, aber die Landesmedienanstalten haben andere im Visier.

Wir halten den Medienstaatsvertrag insoweit für verfassungswidrig und wollen das gerichtlich klären lassen. Wenn nötig vor dem Bundesverfassungsgericht. Bitte helfen Sie uns dabei! Ein Unterstützer schrieb kürzlich: „Ich richte jetzt einen Dauerauftrag ein und unterstütze ‚Meinungsfreiheit im Netz‘ jeden Monat mit einem Euro mehr als in den Öffentlich-Rechtlichen zahlen muss.“

"Meinungsfreiheit im Netz" dankt Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung, ohne die diese Erfolge nicht möglich gewesen wären! 

Foto: Achgut.com

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Walter Neumann / 03.03.2021

Habe kürzlich im TV einen Bericht über die Überwachungsmaßnahmen in China gesehen, zig Tausende Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen, so nah aufgestellt, dass sie die Leute beim Gehen erkennen können! Wir bewegen uns eindeutig in Richtung China! Es wird immer schlimmer.

Hartwig Hübner / 03.03.2021

Trump hat Sie, Herr Steinhöfel, während seiner vierjährigen Amtszeit AKTIV und INDIREKT unterstützt. ++ Viele hier wissen noch, sehr genau, wie Sie es ihm dann gedankt haben. Das war gemein von Ihnen und Ihre Argumente voller nachweisbarer Fehler!! ++ Ihr neuer Freund Biden dagegen, das erkennen Sie hoffentlich endlich an, spuckt Ihnen mächtig in die Suppe. Der freut sich über die, die Ihnen das Leben sehr schwer machen und unterstützt diesen menschlichen Abschaum auch noch AKTIV. ++ Hoffentlich haben auch Sie endlich die Augen geöffnet. ++ Unsere Wahlen werden auch getürkt werden. Und anders als in den USA, wo der Betrug OFFENSICHTLICH war und ist, werden viele es hier nicht bemerken wollen. Aber, die Indizien sind extrem stark. Das Ergebnis steht jetzt schon fest, außer die Opposition greift durch und kontrolliert hart. ++ Bei den letzten Wahlen, an denen ich habe teilnehmen dürfen, waren die Ehrenamtlichen so dummdreist, kannten geltendes Recht überhaupt nicht ODER wollten es NICHT respektieren, und verboten mir WIDERRECHTLich den Kugelschreiber. Was diese NICHT dürfen. Bleistifte kann man neutralisieren, in gewissem Rahmen. Ich war entsetzt. Danach schaute ich in das Bundesgesetz, welches MIR RECHT gab und die Ehrenamtlichen TADELTE. Beim nächsten Mal bin ich besser vorbereitet. ++ Trotz Ihres EKLATANTEN INTELLEKTUELLEN FEHLERS gegen Trump, werden ich Sie und Ihr Vorhaben unterstützen, sobald wie möglich. Unsere Gegner sind schwerkrank. Viel Erfolg. ++ Und jetzt mache ich mir eine leckere Zigeunersauce und später gibt es ein tolles Zigeunerschnitzel dazu. Ich werde Frau Kahane oder so dazu einladen wollen.

T. Schneegaß / 03.03.2021

Wo wollen Sie prüfen lassen, ob irgendetwas verfassungswidrig ist, Herr Steinhöfel? Vor dem Verfassungsgericht? Wollen Sie uns hier veräppeln? Vor einem Jahr noch wäre ich geneigt gewesen, das für eine gute Sache zu halten, die es verdient hat, unterstützt zu werden. Aber Geld, und wenn es 1 € ist, einfach so aus dem Fenster in die Mülltonne werfen, geht mir dann doch zu weit. Ich prophezeihe Ihnen jetzt, dass Sie in Kürze die Berichte über Ihre Erfolge auf “einmal jährlich” schalten können und mittelfristig der Wegfall dieser Arbeit Ihnen mehr Freizeit bringt. Heute wird gemeldet, dass der VS die gesamte AfD zum Prüffall erklärt. Diese will auch vor das Verfassungsgericht ziehen, obwohl es ja heißt: viel Feind, viel Ehr. Man könnte ja über den VS lachen, wenn es nicht so ernst wäre, was in diesem Staat passiert und man nicht wüsste, wie das Verfahren ausgeht. Wetten Sie mit mir dagegen, dass das Verfassungsgericht den Verfassungsschutz bestätigt, und zwar schnell, denn es sollen ja bald Wahlen sein? Sollten Sie gewinnen, spende ich sofort 50 € für Ihren Fonds, mein Ehrenwort.

Dr Stefan Lehnhoff / 03.03.2021

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Aber ich bin skeptisch, ich sehe nur noch rudimentäre Reste des Rechtsstaats und das BVG gehört nicht dazu. Wie übrigens die WHO keine UN Behörde ist. Manchmal wünsche ich mir, dass die Feinde der Freiheit noch wilder zuschlagen. Vielleicht ist ein früher Bürgerkrieg noch die beste Chance für die Zukunft. Ich schreibe das ja immer wieder: Während die Weisen noch debattieren, erobern die Idioten die Stadt. Wenn ich 2022 noch lebe gibt es für mich nur 3 Möglichkeiten: Eine Wende zum Guten ist klar erkennbar. Oder ich fliehe ( wohin wird noch spannend) Oder ich habe eine Waffe in der Hand um wenigstens mit gutem Gewissen zu sterben. Ich glaube nicht, dass es für einen anständigen Menschen eine vierte Alternative gibt.

Gudrun Meyer / 03.03.2021

Die Tendenz in D ist doch seit langem totalitär. Aber vor Covid-19 und den wunderbaren Möglichkeiten, die sich damit für den Zugriff auf die ganze Gesellschaft ergaben, konnte kein totalitäres System wirklich greifen. Die alltäglichen Freiheiten waren zu groß. Jetzt wittern die pluralistischen Liberaldemokraten Morgenluft. Dass die Internet-Giganten, die in der Lage wären, sich dagegen zu stellen, es nicht tun, ist widerlich. Aber auch die Obrigkeit besteht halt zum großen Teil aus Mitläufern, und die Grenze zu Mittätern ist mehr als fließend. Wenn man nur einen kleinen Account bei FB hat, ist das Problem gering. Den kann man löschen, sobald man willkürlich gesperrt wird, wie es mir am 22. Januar passiert ist: 1. stammte die angebliche “Hassrede” gar nicht von mir, 2. war die unaufgeregt formulierte Forderung einer mir unbekannten Person, illegale und überführt kriminelle Einwanderer abzuschieben, nach geistig normalen Maßstäben keine “Hassrede” und 3. gab es für mich keinen wirklichen Grund, mich noch weiter mit einem totalitären Riesenmedium herum zu ärgern. Andere, Sie zum Beispiel, haben es weniger leicht. Wenn Millionen kleine Nutzer ihre Accounts löschten und vorher noch mitteilten, dass dies aus Solidarität mit willkürlich gelöschten Portalen geschehe, die “ihre journalistische Sorgfatspflicht möglicherweise nicht beachtet” oder gar “die Grenze des Sagbaren verschoben haben”,  ließe sich vielleicht eine echte Freiheit im Netz durchsetzen. Aber es besteht keine Aussicht darauf, dass diese solidarische Aktion erfolgt. Besser, Sie gehen auf Telegram. Später werden Sie vermutlich eine weitere, neue Adresse brauchen.

Claudius Pappe / 03.03.2021

In BW und RP ist bald Wahl…....................Wetten das die Mehrheit für ein ” Weiter so ” stimmen wird ?............................................. Soll ich ” mein Oma sein klein Häuschen” dafür setzen ?................................Ich werde wohl keinen finden, der dagegen setzt.

Rainer Mewes / 03.03.2021

Lieber Herr Steinhöfel, da Sie nun schon mal “Fahrenheit 451” erwähnt haben: Wenn uns Corona eins gezeigt hat, dann ist es die Tatsache, daß man als Herrschender widerstands- und problemlos von jetzt auf gleich eine Demokratie in eine Diktatur überführen kann. Platon wäre stolz ob der Bestätigung der Richtigkeit seiner These. “Bücherverbrennungen”, ob digital oder physisch, als Bestandteil der Zensur gehören zum Handwerkszeug einer Diktatorin. Insofern kann man mal drüber nachdenken, welchen Einfluß diese “IT-Riesen” bereits auf unser Leben haben. Muß man aber nicht. Wenn man mal eine Vorahnung bekommen möchte, wo das Ganze wahrscheinlich hinführt, empehle ich bei Shoshana Zuboff nachzuschlagen. Ich persönlich kann ganz gut ohne Facebook, Twitter und all dies soziale Gedöns leben, was mir fehlt, sind die unmittelbaren Kontakte zu lebenden Menschen. Bundesverfassungsgericht!?!? - schön, am frühen Morgen einen Anlaß zum Schmunzeln zu haben!

Dietrich Herrmann / 03.03.2021

Esar zu erwarten, dass auch im Zuge des zu erwartenden Wahlkampfs die AfD, eine demokratisch gewählte Partei, zum Beobachtungsfall durch den Verfassungsschutz gemacht wird. Wie heute geschehen. Meine Güte, hat dieses Merkel-Regime eine Angst vor Abwahl. Und dagegen arbeitet es mit Gesinnungsterror. Hoffentlich werden die Akteure später einmal richtig abgestraft.

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