Die dritte Einschüchterungs-welle

Der Fonds "Meinungsfreiheit im Netz" prozessiert in Sachen Meinungsfreiheit gegen Facebook, Google/YouTube, Twitter, gegen das Auswärtige Amt, die „Faktenchecker“ von Correctiv oder die Landesmedienanstalten. 

Sehr viele Verfahren gewinnen wir, obwohl auf der Gegenseite internationale Großkanzleien mit tausenden von Anwälten und den unbegrenzten finanziellen und personellen Möglichkeiten der IT-Riesen Google (YouTube), Facebook (Instagram), Twitter usw. stehen. Jetzt kommen als weiterer mächtiger Gegner auch noch die Landesmedienanstalten dazu. Wenn wir uns gegen diese scheinbare Übermacht wehren wollen, brauchen wir Ihre Hilfe. Ungefähr zweimal im Jahr bitten wir daher um finanzielle Unterstützung und berichten gleichzeitig über unsere Erfolge.

Richten Sie sich bitte, je näher die Bundestagswahl 2021 rückt, auf weitere, lange geplante und heimtückische Angriffe auf die Meinungsfreiheit ein. Als wären wir durch die Corona-Krise nicht genügend Grundrechtseingriffen ausgesetzt, „schärfen die sozialen Medien nach“ und die Regierungsparteien präsentieren ein Gesetz, das Ihnen die Sprache verschlagen wird. Jetzt werden mit Ihren Rundfunkgebühren staatliche Schikanen gegen Journalisten und Grundrechtseingriffe finanziert – dazu unten mehr.

1. Welches Selbstverständnis muss in den Chefetagen eines IT-Riesen herrschen, wenn man einen Nutzer für einen Cartoon mit Lucy von den Peanuts für 30 Tage sperrt, während der identische Inhalt bei Dunja Hayali (ZDF) weiter online bleiben darf? Willkür, Arroganz, Hybris. Ein Nürnberger Unternehmer, der Fabriken für Solaranlagen produziert, bekam für die identische Kachel 30 Tage Sperre. (Dieses und die folgenden Beispiele im Bild siehe hier.)

Ihr Bußgeldbescheid geht sie nichts an!

Er finanziert seinen Prozess selber. Derselbe Nutzer wurde von Facebook eine Woche im Newsfeed abgeschaltet. Aber das Unternehmen verweigert die Aussage, warum. Sie lesen richtig. Wir klagen auf Auskunft. Im Prozess steht Facebook mit großer Gelassenheit zu seiner Willkür und glaubt, man stehe über dem Gesetz. Man dürfe den Nutzer nach Gutdünken bestrafen, aber die Begründung verweigern. Strafe ohne Tat. Schlimmer als bei Kafkas „Der Prozess“. Das ist die pure Arroganz der Macht und reine Willkür dazu. Motto: Ihr Bußgeldbescheid, wo Sie angeblich falsch geparkt haben, geht Sie nichts an. Hier können nur die Gerichte helfen. Und die Öffentlichkeit.

2. Bei YouTube greift die Löschung von Videos und Kanälen um sich, wenn das zentrale Thema unserer Tage, die Covid-19-Krise, thematisiert wird. Zur Rechtfertigung beruft man sich auf die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“. Kurz gefasst heißt es dort: Wir löschen, was gegen die Position der Weltgesundheitsbehörde verstößt. Wie bitte? 

Dieses kategorische Verbot ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Pressefreiheit. Aber es kommt noch schlimmer.

Die WHO ist eine Behörde der Vereinten Nationen, deren Mitglieder sind zum überwiegenden Teil keine Demokratien. Und die (wissenschaftlichen) Positionen dieser Behörde soll jetzt der Maßstab für die Reichweite der Grundrechte in einem demokratischen Rechtsstaat sein? Wenn es nach YouTube geht, würde dies nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass autoritäre Regime jedenfalls mittelbar ein wesentliches Mitspracherecht bezüglich dessen haben, was in Deutschland gesagt werden darf und was nicht. Das Landgericht Chemnitz findet das übrigens völlig ok.

Wir führen hier zahlreiche Prozesse, häufig zahlen dies die Nutzer selber. Boris Reitschuster zum Beispiel ist mit einem seiner Videos Opfer einer solchen Löschung. Wir haben vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die Löschung untersagt, YouTube hat Widerspruch eingelegt.

Digitale Bücherverbrennung wie in „Fahrenheit 451“.

3. Haben sie von „Stalins Retuschen“ gehört? Stalin, Ulbricht und andere ließen politisch unliebsame Personen einfach überall verschwinden, sie wurden aus dem Gedächtnis gelöscht, aus Fotos entfernt und so weiter. Auf demselben Weg befindet sich Facebook. Dazu genügt die bloße Erwähnung bestimmter Namen – egal in welchem Kontext – und das Posting wird gelöscht.

Was sagen Sie hierzu? Eine politische Diktatoren-Parodie, selbst für jemanden mit dem IQ eines Huhns erkennbar, wird da mal flugs verbannt. Argument: „Um Schaden in der Offline-Welt zu verhindern, erlauben wir auf Facebook keine Präsenz für Organisationen oder Personen, die Gewalt befürworten oder ausüben.“ Facebook meint das ernst. Namen und Personen sollen verschwinden. Mit jeder Dokumentation, Kritik, Auseinandersetzung riskiert man sein Profil. Moderne, digitale Bücherverbrennung wie in „Fahrenheit 451“.

Das ist Facebook. Bei YouTube ist es nicht besser. Da verschwindet eine ZDF/ORF-Produktion und der Kanal gleich mit. Obwohl Hitler in dem hochgelobten Video mit Helmut Qualtinger satirisch zerstört wird, was YouTube auch nach Erklärung nicht begreift. Der identische Inhalt bleibt beim Suhrkamp-Verlag, dem Verleger der DVD, allerdings weiter online. Auf den Prozess vor dem Landgericht Ellwangen freue ich mich schon.

Es wird mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht

4. Zum Schluss der traurige Höhepunkt. Als wäre das willkürliche Agieren der Netz-Riesen und das verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht genug, haben Bund und Länder jetzt nachgelegt. Mit § 19 des Medienstaatsvertrags. Bund und Länder haben die Landesmedienanstalten auf Blogger aller Couleur losgelassen. Unter dem Deckmantel der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ sollen sie sich „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“ vorknöpfen. Und die Einschüchterungswelle läuft schon. Aktuell gehen Schreiben an Blogger aus, in denen zu lesen ist, man sei auf „Passagen gestoßen, die möglicherweise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.“ Möglicherweise? Und trotzdem ein behördliches Schreiben (das mir vorliegt), in dem mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht wird?

So wird freie Rede eingeschüchtert. Zunächst knöpft man sich Seiten vor, von denen man glaubt, sie der Öffentlichkeit als problematisch verkaufen zu können. Aber wer hält die Anstalten auf, wenn sie mit diesen Angeboten fertig sind? Danach stehen der Politik unbequeme Portale mit einer in die Millionen gehenden Leserschaft auf der Abschussliste: die Achgut.com oder Tichys Einblick. Das perfide: Die Anstalten werden dabei durch Ihre freiwillig und gern gezahlten Rundfunkgebühren finanziert. Das Vorgehen gegen Blogger oder Anbieter von YouTube-Kanälen bezahlen Sie! Mit der Rundfunkgebühr wird die Konkurrenz der Öffentlich-rechtlichen in die Zange genommen. Natürlich nur, wenn „möglicherweise“ gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen wird. Hat man Ihnen schon einmal ein Bußgeld angedroht, weil Sie möglicherweise falsch geparkt haben?

Wie wichtig die Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten ist, auch wenn hier und dort Fehler begangen werden, zeigt ein ganz aktuelles Beispiel. Am 24.02.2021 geriet Bundesgesundheitsminister Spahn massiv in die Kritik. „Jens Spahn ließ Journalisten ausforschen“, der TagesspiegelBildWelt und viele andere berichteten. Am Abend des 24.02.2021, nach dem all diese Berichte veröffentlicht waren, erschien Spahn im Interview bei Marietta Slomka im „heute-journal“. Slomka verlor kein Wort zu der Bespitzelung von Journalisten durch Spahn. Ein journalistisches Totalversagen. Das ist ein Verstoß gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“, aber die Landesmedienanstalten haben andere im Visier.

Wir halten den Medienstaatsvertrag insoweit für verfassungswidrig und wollen das gerichtlich klären lassen. Wenn nötig vor dem Bundesverfassungsgericht. Bitte helfen Sie uns dabei! Ein Unterstützer schrieb kürzlich: „Ich richte jetzt einen Dauerauftrag ein und unterstütze ‚Meinungsfreiheit im Netz‘ jeden Monat mit einem Euro mehr als in den Öffentlich-Rechtlichen zahlen muss.“

"Meinungsfreiheit im Netz" dankt Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung, ohne die diese Erfolge nicht möglich gewesen wären! 

Foto: Achgut.com

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Paul Siemons / 04.03.2021

Herr @ackermann Ihre Replik geht am Kern meiner Aussage vorbei. Sie nehmen nur Bezug auf meinen Vergleich, an dem man wie bei jedem Vergleich etwas zu mäkeln finden kann. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die eigene Sicht - in diesem Fall Ihre - kein Maßstab für ein generelles Problem sein kann. Dieses habe ich benannt. Ein Anwalt ist nicht dazu da, nach seiner Sicht der Dinge zu urteilen, sondern um seiner beruflichen Aufgabe als Vertreter eines Mandanten nachzugehen, der sich ungerecht behandelt sieht. Und dazu gehört, einem Unternehmen entgegen zu treten, das sich anmaßt, über Rechte und Unrechte zu entscheiden. Ob das für Sie eine wichtige Aufgabe halten oder nicht (“kann man machen, wenn man nichts besseres zu tun hat”) ist völlig irrelevant. Es gibt nun einmal Menschen, denen Facebook wichtig ist, warum auch immer. Ich gehöre nicht dazu, aber das ist auch egal. So egal wie Ihre Gründe.

J.Zobel / 03.03.2021

@Bernd Ackermann: “Bei Facebook auszuharren, obwohl man gelöscht und gesperrt wird ist so, als würde man immer wieder dieselbe Partei wählen, obwohl diese ihre Wähler gängelt und finanziell ausbluten lässt. Wäre ein blödsinniges Verhalten, so was macht doch keiner, oder? ” Doch, das machen gut 80% der verblödeten Deutschen und das alle 4 Jahre wieder und wieder….

Walter Elfer / 03.03.2021

Eine weltweit konzentrierte Aktion von Linken gegen die Freiheit. Wieso eigentlich diese Pseudo-Abhängigkeit von Facebook & Co.? Wer braucht sowas wirklich? Allerdings - Blogger dagegen schon.

F.Bothmann / 03.03.2021

Guten Abend, Herr Steinhöfel! Zum dem 4. Kapitel ihres Textes die Anmerkung bzw. Hinweis, dass es nicht “die Anstalten” oder die Ministerien sind, sondern bestimmte handelnde Personen in diesen Organisationen. Diese sind doch öffentlich zu benennen. Und wenn ihnen ein Schreiben vorliegt machen Sie (oder jemand anders) das mindestens anmaßende oder gar grundgesetzwidrige Verhalten dieser Person(en) deutlich. Es sind Menschen, die sich gegen das Volk richten und diese dürfen nicht im Schatten “einer Anstalt” unerhörtes tun dürfen.

Andrey Schubert / 03.03.2021

100 € für unsere Meinungsfreiheit sind raus. Es werden nicht die letzten sein.  Denn das was jetzt passiert, geht weit über das hinaus, was in der DDR Standard war.

Michael Dost / 03.03.2021

Zum Bild-Artikel über Wielers Aussagen in einem informellen Chefärztetreffen zum hohen Anteil von Migrationshintergründigen Patienten auf Intensivstationen finden sich aber auch “Reinwaschungsversuche” der durchschaubaren Art, die mit einem gehörigen Streisand-Effekt einhergehen dürften. (googeln: Deutschlandfunk Wieler Migration) Da wird der nur mainstreaminformierte Bürger mal so richtig schön mit der Nase auf das (geleugnete, aber offensichtlich existierende) Problem gestoßen. Und zumindest hier im Osten ist das zwischen-den-Zeilen-Lesen zumindest unter den älteren, DDR-geübten Medienrezipienten eine noch gut beherrschte Fertigkeit. Ich hoffe, einige Aufmerksame im Westen haben diese wertvolle Kompetenz in den zunehmend informationsproblematischen langen Merkeljahrem inzwischen auch etwas erlernt.

Renate Bahl / 03.03.2021

Natürlich finde es gut, wenn man gegen diese Monopolisten vorgeht. Allerdings wuerden diese doch ihr Monopol verlieren, wenn die Nutzer abspringen, das würde denen wehtun. Sosehr ich froh bin, dass es das Internet gibt, aber mit Facebook und Twitter habe ich nichts am Hut, geht.

Renate Bahl / 03.03.2021

@Klaus Meyer. Ich verweigere bereits seit Februar 2020. Noch habe ich den Gerichtsvollzieher meines Vertrauens nicht kennengelernt. Doch die Mehrheit ist schon zu bequem die Lastschrift zu entziehen. Das ist das Traurige. Keiner hat mehr Mumm, für etwas zu kaempfen, alle noch in der Komfortzohne.

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