Die dritte Einschüchterungs-welle

Der Fonds "Meinungsfreiheit im Netz" prozessiert in Sachen Meinungsfreiheit gegen Facebook, Google/YouTube, Twitter, gegen das Auswärtige Amt, die „Faktenchecker“ von Correctiv oder die Landesmedienanstalten. 

Sehr viele Verfahren gewinnen wir, obwohl auf der Gegenseite internationale Großkanzleien mit tausenden von Anwälten und den unbegrenzten finanziellen und personellen Möglichkeiten der IT-Riesen Google (YouTube), Facebook (Instagram), Twitter usw. stehen. Jetzt kommen als weiterer mächtiger Gegner auch noch die Landesmedienanstalten dazu. Wenn wir uns gegen diese scheinbare Übermacht wehren wollen, brauchen wir Ihre Hilfe. Ungefähr zweimal im Jahr bitten wir daher um finanzielle Unterstützung und berichten gleichzeitig über unsere Erfolge.

Richten Sie sich bitte, je näher die Bundestagswahl 2021 rückt, auf weitere, lange geplante und heimtückische Angriffe auf die Meinungsfreiheit ein. Als wären wir durch die Corona-Krise nicht genügend Grundrechtseingriffen ausgesetzt, „schärfen die sozialen Medien nach“ und die Regierungsparteien präsentieren ein Gesetz, das Ihnen die Sprache verschlagen wird. Jetzt werden mit Ihren Rundfunkgebühren staatliche Schikanen gegen Journalisten und Grundrechtseingriffe finanziert – dazu unten mehr.

1. Welches Selbstverständnis muss in den Chefetagen eines IT-Riesen herrschen, wenn man einen Nutzer für einen Cartoon mit Lucy von den Peanuts für 30 Tage sperrt, während der identische Inhalt bei Dunja Hayali (ZDF) weiter online bleiben darf? Willkür, Arroganz, Hybris. Ein Nürnberger Unternehmer, der Fabriken für Solaranlagen produziert, bekam für die identische Kachel 30 Tage Sperre. (Dieses und die folgenden Beispiele im Bild siehe hier.)

Ihr Bußgeldbescheid geht sie nichts an!

Er finanziert seinen Prozess selber. Derselbe Nutzer wurde von Facebook eine Woche im Newsfeed abgeschaltet. Aber das Unternehmen verweigert die Aussage, warum. Sie lesen richtig. Wir klagen auf Auskunft. Im Prozess steht Facebook mit großer Gelassenheit zu seiner Willkür und glaubt, man stehe über dem Gesetz. Man dürfe den Nutzer nach Gutdünken bestrafen, aber die Begründung verweigern. Strafe ohne Tat. Schlimmer als bei Kafkas „Der Prozess“. Das ist die pure Arroganz der Macht und reine Willkür dazu. Motto: Ihr Bußgeldbescheid, wo Sie angeblich falsch geparkt haben, geht Sie nichts an. Hier können nur die Gerichte helfen. Und die Öffentlichkeit.

2. Bei YouTube greift die Löschung von Videos und Kanälen um sich, wenn das zentrale Thema unserer Tage, die Covid-19-Krise, thematisiert wird. Zur Rechtfertigung beruft man sich auf die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“. Kurz gefasst heißt es dort: Wir löschen, was gegen die Position der Weltgesundheitsbehörde verstößt. Wie bitte? 

Dieses kategorische Verbot ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Pressefreiheit. Aber es kommt noch schlimmer.

Die WHO ist eine Behörde der Vereinten Nationen, deren Mitglieder sind zum überwiegenden Teil keine Demokratien. Und die (wissenschaftlichen) Positionen dieser Behörde soll jetzt der Maßstab für die Reichweite der Grundrechte in einem demokratischen Rechtsstaat sein? Wenn es nach YouTube geht, würde dies nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass autoritäre Regime jedenfalls mittelbar ein wesentliches Mitspracherecht bezüglich dessen haben, was in Deutschland gesagt werden darf und was nicht. Das Landgericht Chemnitz findet das übrigens völlig ok.

Wir führen hier zahlreiche Prozesse, häufig zahlen dies die Nutzer selber. Boris Reitschuster zum Beispiel ist mit einem seiner Videos Opfer einer solchen Löschung. Wir haben vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die Löschung untersagt, YouTube hat Widerspruch eingelegt.

Digitale Bücherverbrennung wie in „Fahrenheit 451“.

3. Haben sie von „Stalins Retuschen“ gehört? Stalin, Ulbricht und andere ließen politisch unliebsame Personen einfach überall verschwinden, sie wurden aus dem Gedächtnis gelöscht, aus Fotos entfernt und so weiter. Auf demselben Weg befindet sich Facebook. Dazu genügt die bloße Erwähnung bestimmter Namen – egal in welchem Kontext – und das Posting wird gelöscht.

Was sagen Sie hierzu? Eine politische Diktatoren-Parodie, selbst für jemanden mit dem IQ eines Huhns erkennbar, wird da mal flugs verbannt. Argument: „Um Schaden in der Offline-Welt zu verhindern, erlauben wir auf Facebook keine Präsenz für Organisationen oder Personen, die Gewalt befürworten oder ausüben.“ Facebook meint das ernst. Namen und Personen sollen verschwinden. Mit jeder Dokumentation, Kritik, Auseinandersetzung riskiert man sein Profil. Moderne, digitale Bücherverbrennung wie in „Fahrenheit 451“.

Das ist Facebook. Bei YouTube ist es nicht besser. Da verschwindet eine ZDF/ORF-Produktion und der Kanal gleich mit. Obwohl Hitler in dem hochgelobten Video mit Helmut Qualtinger satirisch zerstört wird, was YouTube auch nach Erklärung nicht begreift. Der identische Inhalt bleibt beim Suhrkamp-Verlag, dem Verleger der DVD, allerdings weiter online. Auf den Prozess vor dem Landgericht Ellwangen freue ich mich schon.

Es wird mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht

4. Zum Schluss der traurige Höhepunkt. Als wäre das willkürliche Agieren der Netz-Riesen und das verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht genug, haben Bund und Länder jetzt nachgelegt. Mit § 19 des Medienstaatsvertrags. Bund und Länder haben die Landesmedienanstalten auf Blogger aller Couleur losgelassen. Unter dem Deckmantel der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ sollen sie sich „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“ vorknöpfen. Und die Einschüchterungswelle läuft schon. Aktuell gehen Schreiben an Blogger aus, in denen zu lesen ist, man sei auf „Passagen gestoßen, die möglicherweise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.“ Möglicherweise? Und trotzdem ein behördliches Schreiben (das mir vorliegt), in dem mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht wird?

So wird freie Rede eingeschüchtert. Zunächst knöpft man sich Seiten vor, von denen man glaubt, sie der Öffentlichkeit als problematisch verkaufen zu können. Aber wer hält die Anstalten auf, wenn sie mit diesen Angeboten fertig sind? Danach stehen der Politik unbequeme Portale mit einer in die Millionen gehenden Leserschaft auf der Abschussliste: die Achgut.com oder Tichys Einblick. Das perfide: Die Anstalten werden dabei durch Ihre freiwillig und gern gezahlten Rundfunkgebühren finanziert. Das Vorgehen gegen Blogger oder Anbieter von YouTube-Kanälen bezahlen Sie! Mit der Rundfunkgebühr wird die Konkurrenz der Öffentlich-rechtlichen in die Zange genommen. Natürlich nur, wenn „möglicherweise“ gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen wird. Hat man Ihnen schon einmal ein Bußgeld angedroht, weil Sie möglicherweise falsch geparkt haben?

Wie wichtig die Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten ist, auch wenn hier und dort Fehler begangen werden, zeigt ein ganz aktuelles Beispiel. Am 24.02.2021 geriet Bundesgesundheitsminister Spahn massiv in die Kritik. „Jens Spahn ließ Journalisten ausforschen“, der TagesspiegelBildWelt und viele andere berichteten. Am Abend des 24.02.2021, nach dem all diese Berichte veröffentlicht waren, erschien Spahn im Interview bei Marietta Slomka im „heute-journal“. Slomka verlor kein Wort zu der Bespitzelung von Journalisten durch Spahn. Ein journalistisches Totalversagen. Das ist ein Verstoß gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“, aber die Landesmedienanstalten haben andere im Visier.

Wir halten den Medienstaatsvertrag insoweit für verfassungswidrig und wollen das gerichtlich klären lassen. Wenn nötig vor dem Bundesverfassungsgericht. Bitte helfen Sie uns dabei! Ein Unterstützer schrieb kürzlich: „Ich richte jetzt einen Dauerauftrag ein und unterstütze ‚Meinungsfreiheit im Netz‘ jeden Monat mit einem Euro mehr als in den Öffentlich-Rechtlichen zahlen muss.“

"Meinungsfreiheit im Netz" dankt Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung, ohne die diese Erfolge nicht möglich gewesen wären! 

Foto: Achgut.com

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Gunda Hoerning / 03.03.2021

Als Privatmann braucht man weder Facebook noch Twitter. Ich habe sofort nach Beschluss des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mein Twitterkonto gelöscht. Ich lass mich doch nicht von gedrillten Spitzeln zensieren. An Facebook war ich nie interessiert. Was wir aber dringend bräuchten, wäre ein unabhängiger kritischer TV-Sender wie ihn z. B Österreich mit Servus TV hat.

Gerd Breternitz / 03.03.2021

Gut und richtig aber der Glaube an das Verfassungsgericht stirbt zuletzt. Ich glaube, daß wir auch vor Gerichten keine Chance mehr haben, da es den Rechtsstaat in Deutschland gar nicht gibt. Das Ganze ist auch mehr oder weniger ein internationaler Anschlag auf die Meinungsfreiheit ... auch in Dänemark oder Schweden oder Holland wird die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt. Wir müssen uns etwas Neues überlegen ... aber was?

Marco Stein / 03.03.2021

Pünktlich zur anstehenden Bundestagswahl wurde nunmehr die gesamte AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Von der früher ebenso behandelten Ex-SED Partei die LINKEN geht heute keine Gefahr mehr aus, Deutschland in einen dystopischen Überwachungsstaat zu transformieren, ganz im Gegenteil. Dafür wurden die LINKE dann auch von der engelsgleichen mir der Landesregierung inThüringen belohnt und dafür eine demokratische Wahl rückgängig gemacht.  Was nicht passt, wird passend gemacht, dafür ist keine Tat zu schändlich und widerwärtig, Hauptsache der engelsgleichen gefällt es. Zudem ist Susanne Hennig-Wellsow, die Kemmerich nach dessen Wahl zum Ministerpräsidenten den Blumenstrauß vor die Füsse geworfen hat, nun auch noch Parteivorsitzende in Thüringen geworden. Ich bin fassungslos über das, was in Deutschland abläuft.

beat schaller / 03.03.2021

@Anke Müller, Frau Müller, könnten Sie mir Angaben zu diesen Zahlen geben oder einen Hinweis wo ich diese finde? Sowas konnte ich bisher vielleicht ahnen, aber gelesen oder gehört habe ich das in dieser Form noch nicht. Danke für Ihre Rückmeldung.<<<<<<<<<<<<<<< Ansonsten bin ich mit den Ausführungen von Herrn Steinhöfel übereinstimmend. Das Problem ist nicht nur in Deutschland und wenn ich mir die Auftritte am WEF z.B. von Frau von der Leyen nur anschaue, dann disqualifiziert sie sich schon nach den ersten Sätzen. Wenn man solch einen Stuss hört, ohne irgend einen Bezug auf eine verlässliche Quelle, und dann noch die Zahlen dazu geliefert bekommt, (die sie ja aus der eigenen Tasche bezahlen wird

Dieter Schilling / 03.03.2021

@ T.Schneegass: schließe mich an mit 50,00 €!

Marco Schulz / 03.03.2021

Zur Meinung in den Kommentaren, das seien ja “nur Privatunternehmen”, die könnten machen was sie wollen - ist es plausibel, dass Facebook von einem Studenten erfunden wurde? Kann man in einer Garage Computer bauen? Kann ein einzelner Mann, wenn man nicht mehr in den 50ern lebt, Autos bauen? Ich meine Autos, die auch alle Auflagen und Anforderungen erfüllen, einfach so, und sie auch noch von selbst fahren lassen, in einem Land in dem man unglaubliche Beträge bekommt, wenn der Kaffee zu heiß war. Es hat sich bereits herum gesprochen, dass Medienhäuser längst nicht mehr von den Abonnenten leben, sondern mit Geld versorgt werden, durch Anzeigen, und wer weiß welche Kanäle. Hinter diesen Plattformen steckt mehr, als man von den Startlegenden her vermuten könnte. Und ich finde es auch nicht realistisch, dass man die Dinge mit dem Bundesverfassungsgericht in Ordnung bringen könnte. Das selbe Gericht, das die Zersetzung, die der Rundfunk in Sachen Medien, Staatsvertrauen und Demokratie betreibt, erst ermöglicht hat. Es war nicht der Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht hat dieses System geschaffen. Nur das große Ganze benennen, kann noch helfen. Raus aus den Frames!

Gerhard L. Reiter / 03.03.2021

Zu diesem Beitrag mache ich es mir heute einfach. Ich danke @Bernd Ackermann, @Johannes Schuster, und @Hartwig Hübner für ihre guten Kommentare. Sie beinhalten genau meine Meinung zu diesem Thema. Auch Ihnen liebe @Sonja Dengler “Danke” für Ihren sehr aufschlußreichen Kommentar. Tja, mit welchem geringsten Aufwand ist wohl ein Maximum an Ertrag zu generieren? Sicher nicht mit Klagen vor dem BVG. Schönen Tag Allen und bleibt gesund ;-)

Claudius Pappe / 03.03.2021

@Herr Hübner: Ist mir auch bei der Wahl in NRW so passiert, Aber genau umgekehrt. Da mein Kugelschreiber den Geist aufgab nahm ich einen Bleistift. Da die Kabinen wg. Corona merkwürdig aufgestellt waren , so das Wahlhelferinnen teilweise einen Einblick hatten, wurde mir der Gebrauch des Bleistifts als ” Nicht Gültig ” angedroht. Der darauf folgende Eklat gipfelte mit der Drohung mich von der Polizei abführen zu lassen. Der Wahlleiter musste sich , nachdem ich ihm das Wahlgesetz zumailte, bei mir entschuldigen. Die von mir informierte AfD rührte sich leider nicht.

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