Vera Lengsfeld / 21.04.2024 / 10:00 / Foto: Imago / 34 / Seite ausdrucken

„Der General muss weg!” Der Fall Siegfried Buback

Als ich noch in der DDR eingemauert war, hielt ich die Bundesrepublik für einen Rechtsstaat und bewunderte ihren entschlossenen Umgang mit den RAF-Terroristen. Bis herauskam, dass auch hier offenbar betrogen und vertuscht wurde. Was können wir daraus lernen?

Immer mehr Menschen fragen sich heutzutage, wann es eigentlich angefangen hat, dass die Arroganz der Macht die rechtsstaatlichen Prinzipien zersetzte. Die Antwort ist, dass dieser Prozess ein schleichender war und viel früher begann, als die meisten von uns annehmen würden. Als ich noch in der DDR eingemauert war, dachte ich tatsächlich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein zuverlässig funktionierender Rechtsstaat wäre, mit einer unabhängigen Justiz und einer freien Presse. Ich war weit davon entfernt, die BRD zu idealisieren, denn mich hat immer irritiert, dass die Witwe des berüchtigten Nazi-Richters und Präsidenten des Volksgerichtshofes Roland Freisler trotz der vielen unrechtmäßigen Todesurteile, die ihr Gatte zu verantworten hatte, Witwenrente bezog (Freisler zeichnete für etwa 2.600 Todesurteile verantwortlich, Anm. d. Red.).

Eine Ironie der Geschichte ist, dass die SED, die dies vehement anprangerte, nach der Wiedervereinigung als PDS mit ihrem Vorsitzenden Gregor Gysi sich für die Stasitäter mit dem Schlachtruf stark machte, es dürfe kein Rentenstrafrecht geben. Dreißig Jahre später hat sich das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen, dass jemand bereits ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, wenn er den Staat „delegitimiert“ und seine Repräsentanten „verächtlich“ macht. Hans-Georg Maaßen hat das folgendermaßen kommentiert: „Diese Entscheidung ist gefährlich, denn sie kann so verstanden werden, dass schon überspitzte Kritik an der Bundesregierung bei Beamten, Richtern und Soldaten dazu führt, dass ihr Verhalten als verfassungsfeindlich angesehen wird und sie ihren Job, ihre Pensionsansprüche und ihren Krankversicherungsschutz durch die Beihilfe verlieren.“

Wie sah es in den 80er Jahren in der BRD aus? Die Republik hatte mit den Folgen des RAF-Terrors zu kämpfen. Ich fand es imponierend, wie ein entschlossener Rechtsstaat die Täter zur Strecke brachte und verurteilte. Ich teilte die Mehrheitsmeinung, dass diese Urteile Terroristen betrafen, die für die Morde verantwortlich waren. Aber war das immer so?

Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar

Das erste Opfer der RAF-Mordserie war der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der mit seinen Begleitern am Gründonnerstag 1977 von RAF-Terroristen in Karlsruhe erschossen wurde. Bundeskanzler Helmut Schmidt verkündete auf der staatlichen Trauerfeier für die Ermordeten: Der Rechtsstaat „weiß sich Siegfried Buback und Wolfgang Göbel und Georg Wuster schuldig, ihre Mörder zu ergreifen und vor Gericht zu stellen“.

Schon am Abend des Tattages wurden RAF-Mitglieder als mögliche Täter namentlich benannt. Am Tag danach wurden Günter Sonnenberg, Christian Klar und Knut Folkerts zur Fahndung ausgeschrieben. Am 10. Mai 1977 gab es einen Haftbefehl gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft am Karlsruher Attentat. Nach ihrer Verhaftung wurde das Verfahren gegen sie aber eingestellt, später auch das gegen Sonnenberg, der mit ihr verhaftet worden war. Schließlich wurden am 2. April 1985 Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar als Attentäter in Karlsruhe verurteilt, wie im Juli 1980 schon Knut Folkerts. Das Attentat auf Buback schien aufgeklärt und die Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt worden zu sein.

Aber im März 2007 hatte der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock den Sohn des ermordeten Siegfried Buback, Michael Buback, davon unterrichtet, dass keiner der drei Verurteilten zu den Tätern von Karlsruhe gehörte. Für Michael Buback war das der Anlass, sich intensiv mit den Ermittlungen zu beschäftigen. Das Ergebnis seiner Recherchen veröffentlichte der Sohn in seinem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“, indem er zahllose Ermittlungspannen, die mit Schlampereien nicht zu erklären waren, aufdeckte: Nicht berücksichtigte Zeugenaussagen, verschwundene Asservate, Hinweise, denen nicht nachgegangen wurde, warfen die Frage auf, ob die Ermittlungsbehörden vielleicht den wirklichen Tathergang kannten, ihn aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen wollten.

Mit seiner Frage, wie ein aufgeklärter Mord das Wohl des Staates gefährden könne und welches Interesse es geben konnte, die wahren Täter zu decken, trat Buback eine Lawine los, die sein und das Leben seiner Familie stark veränderte. Er musste fortan mit der systematischen Schädigung seines Rufes kämpfen. Die Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz könnten viele Fragen beantworten, sie wurden aber 2008 von Innenminister Schäuble mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Veröffentlichung würde dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten. Den Angehörigen hatte Schäuble im Juli 2007 mitgeteilt, „dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Bundeskriminalamt seinerzeit über ihre jeweiligen Befragungen und Vernehmungen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse umfassend und schriftlich in Kenntnis gesetzt hätten“. Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar.

Keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte

Trotz des scharfen Gegenwinds, der ihm vor allem von Behörden und teils auch in den Medien entgegenschlug, recherchierte Buback weiter. Er wollte wissen, wer der Mörder seines Vaters war. Seine Ermittlungen konzentrierten sich auf Verena Becker, die zu Beginn öffentlich als mögliche Täterin genannt worden war. Dutzende Zeugen hatten ausgesagt, dass die zweite Person auf dem Attentats-Motorrad eine Frau war oder eine Frau gewesen sein könnte. Diese Person hatte die tödlichen Schüsse abgegeben. Buback bekam Hinweise, dass es sowohl im Verfassungsschutz als auch in der RAF Personen gab, die überzeugt waren, dass Becker die Attentäterin gewesen sei und dies gegenüber Dritten geäußert hatten.

Verena Becker wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt, obwohl sie bis heute über das Karlsruher Attentat schweigt. Im Jahr 2007 berichtete der Spiegel, dass Becker geheime Informantin des Verfassungsschutzes gewesen sei. Am 6. April 2010 wurde Verena Becker wegen dreifachen Mordes in Karlsruhe angeklagt. Der zweijährige Prozess wurde hauptsächlich in Stammheim geführt. Die Bubacks waren Nebenkläger, Ehefrau Elisabeth in Vertretung ihrer Schwiegermutter. Von diesem Prozess handelt das zweite Buch von Michael Buback: „Der General muss weg!“.

Es ist sicher einer der seltsamsten Prozesse, die in der Geschichte der Bundesrepublik stattgefunden haben. Es wurden in diesem Prozess keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte angefertigt. Was wir vom Prozessverlauf nachlesen können, stammt von den Mitschriften Elisabeth Bubacks. Es dürfte nicht oft vorkommen, dass die Anklage und die Verteidigung am gleichen Strang ziehen und den Nebenkläger attackieren. Schon früh stellt sich für den Leser heraus, dass der Prozess anscheinend geführt wurde, um Becker im Ergebnis per Urteil zu bescheinigen, dass sie nicht die Todesschützin war.

Über weite Strecken war der Chefankläger Walter Hemberger damit beschäftigt, Michael Buback anzugreifen, in zum Teil beleidigender, sogar ehrabschneiderischer Weise. Sein Schlussplädoyer beschäftigte sich mehr mit Michael Buback als mit der Angeklagten. Die kam hauptsächlich in den Passagen seiner Rede vor, in denen es darum ging, dass sie auf keinen Fall die Schützin gewesen sei. Buback hielt in seinem Plädoyer ruhig und sachlich dagegen. Er fügte Beweis an Beweis und Indiz an Indiz an, die für Beckers Täterschaft sprachen. Er benannte noch einmal die schlimmsten Ermittlungsfehler, wie das Verschwinden des Fluchtautos, den Verkauf des Tatmotorrads, die Nichtweitergabe von wichtigen Informationen oder die Erstellung von Berichten, die von den Befragten nicht unterschrieben worden waren und im Prozess nicht als ihre Aussagen wiedererkannt wurden.

Die Merkwürdigkeiten begannen schon am Tattag. Das Attentat fand an einer Kreuzung in Karlsruhe statt. Aber anstatt die Autofahrer zu befragen, die das Attentat mit ansehen mussten, wurden sie ohne Registrierung vom Tatort weggeleitet. Georg Wuster, einer der Begleiter Bubacks, hatte überlebt, war ansprechbar und blieb es vier Tage lang im Krankenhaus, wo er vom Justizminister besucht wurde. Niemand von den Ermittlern hat ihn befragt, bevor er – nach ärztlicher Einschätzung auf dem Weg der Besserung – unerwartet verstarb.

Deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen

Sofort nach dem Plädoyer von Buback meldete sich Chefankläger Hemberger noch einmal zu Wort. In einem scheinbar spontanen Wutausbruch warf Hemberger Buback vor, mit einer „durch nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit“ einem integren Behördenleiter und seinen Mitarbeitern Rechtsbeugung vorgeworfen zu haben und drohte sogar mit eventuellen rechtlichen Konsequenzen. Buback hatte nichts dergleichen getan, sondern nur auf die Tatsache hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Generalbundesanwalt Kurt Rebmann darauf hingewiesen hatte, dass Stefan Wiesniewski ein Schütze von Karlsruhe sei, Rebmann aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte.

Das Framing für die Presse war damit gegeben. Die meisten Medien berichteten von dem „Eklat“, dass Buback den Behörden Rechtsbeugung vorgeworfen habe. In der Süddeutschen stand sogar, Buback hätte lediglich seine „Verschwörungstheorie“, dass Becker die Schützin gewesen sei, referiert und endete mit der Frage, ob Buback „ganz bei Trost“ sei. Damit war der Blick auf die sachliche und überzeugende Argumentation von Buback verstellt.

Was können wir aus diesem Prozess lernen? Die deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen. Sie kann gar nicht unabhängig ermitteln. Das ist ein schwerer Makel, der beseitigt werden muss. Zeugen, zumal von Schwerverbrechen, sollten unabhängig von Aussagegenehmigungen aussagen können, denn anders ist die Wahrheitsfindung nicht möglich.

Wer war Siegfried Buback, an dessen Mordaufklärung so wenig staatliches Interesse herrschte? Er war ein korrekter Beamter, wie man ihn sich wünscht. Als junger Bundesanwalt musste er in der „Spiegelaffäre“ Rudolf Augstein verhaften und vernehmen. Augstein hatte Buback aus Anlass zur Ernennung zum Generalbundesanwalt gratuliert und sein neuestes Buch geschickt, mit einer Widmung „…zur Erinnerung an gemeinsame und schöne Tage“. Buback war sowohl mit dem Fall Julius Steiner, der während des Misstrauensvotums der Unions-Bundestagsfraktion für Willy Brandt gestimmt hatte, als auch mit dem Fall des Kanzlerberaters Günter Guillaume befasst. Im letzterem riet er Brandt, nicht zurückzutreten. Buback war alles andere als ein Parteisoldat. Er war parteilos und widersprach politischen Anweisungen, wenn er sie für falsch hielt. Das hat den politischen Anweisern kaum gefallen.

„Der General muss weg!" Siegfried Buback, die RAF und der Staat. Von Michael und Elisabeth Buback, 400 Seiten, € 26,00, Osburg Verlag 2019

 

Vera Lengsfeld, geboren 1952 in Thüringen ist eine Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Seitdem betätigt sie sich als freischaffende Autorin. 2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt.

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Volker Kleinophorst / 21.04.2024

Was können wir lernen: 1. Schreit das System Verschwörungstheorie heißt das: Stimmt wohl. 2. Die albernste Verschwörungstheorie ist, das es irgendwie, irgendwo, irgendwann so etwas wie einen Rechtsstaat gegeben hat. Weisungsgebundene Justiz war immer. Macht ist Gewalt plus Kontrolle.3.  “Täter könnte ein Mann oder eine Frau gewesen sein.” Das ist unnatürlicherweise heute nicht mehr so einfach. 4. “Wir damals in der DDR waren überzeugt…” Aus der Distanz sieht alles gut aus. Das ist wie mit Rio. Super Foto. Aber lauf da mal durch die Straßen.

Volker Kleinophorst / 21.04.2024

1. Das erste Opfer der RAF war der Polizist Norbert Schmid (32) in Hamburg. Er wurde am 22.10.1971 bei einem Festnahmeversuch erschossen. 2. Die RAF wurde u. a. von der DDR “geführt”. 3. Die BRD war komplett Stasi unterwandert, weshalb es da ja auch nach dem Fall der Mauer keinerlei Aufklärungsbedürfnis gab. Ein Rechtsstaat war die BRD nie. Sie war und ist ein besetztes Land. 4. Natürlich sitzt von den RAFlern keiner mehr im Knast, sind doch “verdiente” Genossen. PS.: Das ganze Geld die Pässe und Waffen bei Klette bestätigen nur, das man sich mit der 3. Generation in Richtung Auftragsmord (mit Geheimdienstdeckung) verabschiedet hat. 5. Frau Freisler die Rente zu verweigern wäre Sippenhaft gewesen, oder hatte Frau Freisler die Todesurteile auch unterschrieben? Bei den Honeckers und anderen Funktionären der DDR wäre es allerdings keine gewesen. Sie waren persönlich verantwortlich. Und die ganzen EX-NationalSOZIALISTEN in der DDR-Führung waren ja auch plötzlich nur Genossen (Hitler hat euch betrogen. Das war gar kein Sozialismus. Wählt SED”, aus einen Flugblatt): “Im DDR-Innenministerium waren 20 Prozent Nazis” (Welt, 4.11.15). Klar das sich Stasi McGysi da als aufrechter Kämpfer für Gerechtigkeit darstellte. Tip: “Das RAF-Phantom - Warum Politik und Wirtschaft Terroristen braucht” ; (Wisnewski, Landgraeber, Sieker, erw. Ausgabe 1997, Original 1992)

L. Luhmann / 21.04.2024

“(...) Wie sah es in den 80er Jahren in der BRD aus? Die Republik hatte mit den Folgen des RAF-Terrors zu kämpfen.(...)” - Ich kann Ihnen sagen, wie es unter manchen Leuten in den 70ern aussah:“Buback, Ponto, Schleyer - der nächste ist ein Bayer!” (Gemeint war F.J. Strauß) oder “Baader und Meinhof wollen Hochzeit feiern. Den Schleyer hamse schon.” Diese “Witze” habe ich mir damals gemerkt.

Gudrun Meyer / 21.04.2024

Ermittlungsfehler kann es geben, auch wenn manche wirklich mehr als nur merkwürdig sind. Eine Gerichtsverhandlung, zu der es kein Protokoll gibt, ist keine rechtsstaatliche Verhandlung.

Matthias Böhnki / 21.04.2024

Vielen Dank an Frau Lengsfeld für den Einblick. Erstaunlich auch für mich als Ossi, daß die Bananenrepublikisierung Deutschlands bzw. der BRD schon weit vor der Deutschen Einigung fröhliche Urstände feierte. Rückblickend muß man wirklich einräumen, daß wir Ossis 1989 keinen wirklichen Schimmer von den Zuständen im Westen hatten. Das legitimiert die Bürgerbewegten der Wende, die für einen eigenständigen deutschen Oststaat eintraten, nachträglich. Mit Blick auf heute hätte die Chance bestanden, daß uns vieles erspart geblieben wäre. So landen wir unvermittelt im Dejavu einer DDR2.0, aus der wir uns eigentlich herausgekämpft glaubten. Das Banananrepublikanische in der Justiz ist dabei nur eine Komponente. Die Nationale Front die nächste. Oder die Einheitspresse und das Staatsfernsehen. Delegetimierungs von Staat oder Regierung unterhalb der Strafbarkeitsgrenze als strafbares Delikt - da hat der Ossi einen Schimmer, was das bedeutet. Der Wessi hingegen hat nicht die allergeringste Ahnung, wo das hinläuft.

A. Ostrovsky / 21.04.2024

>>Die Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz könnten viele Fragen beantworten, sie wurden aber 2008 von Innenminister Schäuble mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Veröffentlichung würde dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten. Den Angehörigen hatte Schäuble im Juli 2007 mitgeteilt, „dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Bundeskriminalamt seinerzeit über ihre jeweiligen Befragungen und Vernehmungen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse umfassend und schriftlich in Kenntnis gesetzt hätten“.<< # Schäuble wurde immer als Rechtspositivist dargestellt. Ich glaube er hielt sich selbst auch dafür. Das sind Leute, die streng entlang des Buchstabens des Gesetzes mit der Dampfwalze alles plattdrücken, obwohl jeder erkennen kann, dass damit nicht der Gerechtigkeit gedient wird, die hinter jedem Gesetz stehen MUSS. Ich sehe ihn von Anfang an anders. Er hat systematisch immer wieder gegen den GEIST des Rechts verstoßen und das mit Ausdeutungen des Buchstabens begründet, oder auch nicht, wenn er sich gerade mal nicht erinnern konnte. An den Stellen, wo es leider nicht möglich war, mit Winkelzügen und falscher Auslegung das Gesetz zu brechen, hat er konsequenterweise immer Änderungen des Grundgesetzes gefordert und auch durchgesetzt. Er hat überall dort, wo der Wortlaut der Paragraphen seinen Zielen im Wege stand, die Paragraphen abgeräumt und durch geeignetere ersetzt. Das ist nicht Rechtspositivismus, sondern Unrechts-Positivismus. Der völlig andere Herr Schneider-Maas ist ihm gefolgt, allerdings glückloser und im Ganzen hat der die Justiz an sich delegitimiert. Er hat z.B. den Mordparagraphen abschaffen wollen, mit der Begründung, der wäre Nazi, um die Gen-Injektionen vorzubereiten. Vermutlich das gesamte Justizsystem dient inzwischen nicht dem Recht, sondern der “Idee des Staates”. Der STAAT an sich ist dann die unpersönliche Abstraktion des Führers, dessen “Weisungen” niemals hinterfragt werden dürfen.

Emil.Meins / 21.04.2024

Der Satz “...hatte Schäuble im Juli 2007 mitgeteilt, dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Bundeskriminalamt seinerzeit über ihre jeweiligen Befragungen und Vernehmungen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse umfassend und schriftlich in Kenntnis gesetzt hätten.“ enthält bei genauer Betrachtung kein Objekt im Akkusativ (==>wen haben die genannten Stellen in Kenntnis gesetzt?), und ist damit sinnloses Geplapper zur Vortäuschung einer Aussage mit Inhalt, sonst nichts. Das aber müssen Politiker aus dem Effeff beherrschen, um das “Volk” ruhigstellen zu können, heute wird das von gut bezahlten Mietmäulern, genannt “Presse-und Regierungssprecher”, erledigt, die das gekonnte Lügen und Täuschen zu ihrem Beruf gemacht haben.  Leider steht auch hier später im Text die falsche Information, “das Attentat fand an einer Kreuzung in Stuttgart” statt, obwohl anfangs richtig in KA verortet. Es genügt die Eingabe “Buback-Attentat” in eine beliebige Suchmaschine, um das Ergebnis zu finden: 7. April 1977, Karlsruhe. Lediglich der Dienstwagen hatte eine Ludwigsburger Nummer (LB-MV 949). Buback fuhr zusammen mit Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizbeamten Georg Wurster von seinem Wohnort Neureut zu seinem Dienstsitz in der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe und Tatort war an einer roten Ampel an der Kreuzung Hans-Thoma-Straße/Moltkestraße). Der Tod von Wuster, der, nach ärztlicher Einschätzung auf dem Weg der Besserung, unerwartet verstarb, passt zu einigen späteren ungeklärten Todesfällen, wie beim Prozess gegen Beate Zschäpe, wo mehrere Zeugen kurz vor ihrer Aussage verschieden. Anscheinend die übliche Praxis im “Rechtsstaat” Deutschland, an den sich leider die Mehrzahl der Bürger noch in blindem Glauben klammert. Staatsanwaltschaften und Gerichte sind nur der verlängerte Arm der jeweils Regierenden. Gut sichtbar an den Verfahren gegen missliebige “Störer” aller Arten, wie Sellner, Höcke oder die Ärzte, die in Corona-Zeiten nicht “spurten”.

A. Ostrovsky / 21.04.2024

>>Ich war weit davon entfernt, die BRD zu idealisieren, denn mich hat immer irritiert, dass die Witwe des berüchtigten Nazi-Richters und Präsidenten des Volksgerichtshofes Roland Freisler trotz der vielen unrechtmäßigen Todesurteile, die ihr Gatte zu verantworten hatte, Witwenrente bezog (Freisler zeichnete für etwa 2.600 Todesurteile verantwortlich, Anm. d. Red.).<< # Aber Frau Lengsfeld, was kann denn die arme Frau dafür, dass sie mit so einem verheiratet wurde, nur weil der damals als Gute Partie galt? Das grenzt ja an Sittenhaft, was Sie da fordern. Aber wahr ist, dass ich mir ein Urteil gar nicht erlauben darf, solange es eine Ethik-Kommission von Muttis Gnaden gibt, die mir solche schweren Entscheidungen abnimmt. Mutti hat einfach mit ihrem Weitblick alles schon für ewige Zeiten geregelt. Nie wieder Patriarchat! Nie wieder Dunkeldeutschland! Nie wieder! Sowas wird uns nicht wieder passieren, wie damals Freislers Witwe. Da sieht man mal, wozu Aufarbeitung gut ist. Ich halte gar nichts davon, zu fragen, wer Schuld hat, oder wo oder was. Wichtig ist, dass man in Zukunft die Fehler nicht wiederholt, die die ganze Kampagne noch gefährden können. Wir müssen den Menschen unsere Politik nur wieder besser erklären, dann geben die sicher von alleine wieder auf. Und wenn nicht, dann haben wir auch andere Mittel.

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