Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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T. Schneegaß / 06.04.2022

Ist es Staatsanwälten nicht erlaubt, Ermittlungen wegen möglicher Rechtsverletzungen von Amts wegen aufzunehmen? Wenn es so sein sollte, warum sagen dann die hier unterzeichnenden Staatsanwälte, die von Rechtsverletzungen ausgehen, nicht deutlich: wir werden gegen die ja-Sager die Aufhebung ihrer Immunität beantragen und im Erfolgsfall Ermittlungsverfahren einleiten? Bei Ablehnung würde wenigstens erneut deutlich, wie es um die “Demokratie” in diesem Land bestellt ist.

Rainer Hanisch / 06.04.2022

Ok, die Impfungen gegen Corona sind eine sehr ausgegorene Angelegenheit. Allerdings sind seit Jahren “zugelassene” Medikamente keinesfalls besser dran - eher das Gegenteil: Im Baseler Express findet man zum Beispiel folgendes: “Wie eine von der Pharmaindustrie unabhängige Studie ergab, sind in westlichen Ländern in den vergangenen zehn Jahren rund fünf Millionen Patienten an Nebenwirkungen von Antidepressiva verstorben. Die Medikamente seien «völlig nutzlos» und lebensgefährlich.” Und weiter: “Nach der Auswertung von Statistiken fanden die Forscher heraus, dass mehr Patienten an zugelassenen Psychopharmaka sterben, als jene, die überhaupt keine Medikamente zu sich nehmen oder alternative Behandlungsmethoden vorziehen. Peter C. Gotzsche, Professor am NCC, bezeichnete die Medikamente als «völlig nutzlos» und fügte hinzu, die Menschen seien ohne diese «besser dran» (Stand 2021)” Schon im Februar 2013 brachte die ARD einen Beitrag zum Thema “Mord, Suizid, Raub: Die ARD-Doku „Gefährliche Glückspillen“ zeigt anhand von Einzelschicksalen die erschütternden Nebenwirkungen gängiger Antidepressiva auf. Ein analytischer Pharmakrimi.” Ungeachtet dessen verschreiben Ärzte und Ärztinnen kritiklos Antidepressiva in steigender Häufigkeit. Darüber regen sich weder “kritische Mediziner” noch “kritische Richter” und schon gar keine Spaziergänger auf!

Peter Wachter / 06.04.2022

Gerade kommt auf ntv: “Klabautermann bzw. die Regierung will die Imfplicht ab 60”. War doch klar, wir haben zuviele Rentner, die leben zu lange und sind zu teuer. Rentner (w, m +d), es wird Zeit to say Goodbye, aber die Mehrheit der deutschen Rentner ist dafür, für das sozialverträgliche Ableben.

Bastian Kurth / 06.04.2022

@Dielmann A. : volle Zustimmung Ihrer Aussage. Dieser Staat handelte bereits in der Vergangenheit - ich möchte den Begriff ” verbrecherisch” vermeiden…. oder doch nicht? Wer weiß das schon. ;-)

Karl Vogel / 06.04.2022

Parlamenterier, die eine solch schwerwiegende Fehlentscheidung wie ein Gesetz zum “Impf”-zwang zu verantworten hätten, müssen sich im Klaren sein, dass sie ganz persönlich härteste Konsequenzen zu tragen haben werden. Das Ende der Gemütlichkeit wird dann erreicht sein, denn das Naturrecht ist auf Seiten der Gezwungenen.

R. Reger / 06.04.2022

Sehr gut. Das ist der Holzhammer, den man den Klotzköpfen im Parlament um die Ohren hauen muss. Damit ist eindeutig, und auch für Laien unmissverständlich ausgedrückt, dass ein Gesetz zur vorsätzlichen, staatlich legitimierten Körperverletzung mit Todesgefahr zur Abstimmung steht. Dass sowas überhaupt zur Entscheidung steht, ist skandalös genug. Somit ist auch glasklar einem Ich-habe-von-nichts-gewusst ein Riegel vorgeschoben. Jetzt wisst Ihr es! Genau dieser Satz wird uns Deutschen ja seit 90 Jahren zum Vorwurf gemacht, im Zusammenhang mit “warum habt Ihr nichts getan?”. Somit wird die Fahrlässige Tötung zur Vorsätzlichen Tötung. Nicht, dass das die Toten wieder zurück bringen würde. Auszug aus dem Brief “Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?” Bitte lieber Parlamentarier, folgt ausdrücklich NICHT eurem Gewissen! Dazu muss man eines besitzen. Ihr habt eindrücklich unter Beweis gestellt, dass Ihr gewissenlos seid.

Patrick Meiser / 06.04.2022

Grundsätzlich ist dieser offene Brief kritischer Richter und Staatsanwälte zu begrüßen, allerdings stellt sich die Frage, warum dies nicht bereits früher geschehen ist. Zeit genug war ausreichend vorhanden, so auch hinreichend Fälle drastischer Nebenwirkungen bis hin zum Tod aufgrund der “Impfung” auch scon etwas länger bekannt sind. Der einzige Richter, der diesbezüglich Engagement gezeigt hat, ist dieser Richter am LG Berlin, der bereits im Dezember 2020 eine 190 Seiten starke Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angebracht hat. Für all diejenigen mit juristischer Bildung oder mit gesundem Menschenverstand mag der nunmehr veröffentliche “offene Brief” auch verständlich und einleuchtend sein, ob dies allerdings bei den Adressaten im BT auch so ist, da habe ich meine Zweifel. Ohne hierzu konkrete Namen zu nennen, sollte für die Tätigkeit im BT ein Mindestmaß an Intellekt vorhanden sein, der anhand entsprechender Tests nachgewiesen werden sollte. Aktuell würde dies mit Sicherheit zu einer deutlicher Reduzierung der Mitgliederzahl im BT und folglich zu einer Verringerung an Kosten für den Steuerzahler führen. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß unsere Justiz auch wieder auf den rechten Pfad zurück findet und diejenigen, die sich aktuell von einer Moral durchtränkten Welle ideologischer Verblendung über den gemeinen Bürger erhebt, für diese Verbrechen an unserer Bevölkerung zur Verantwortung gezogen werden.

Uwe Schäfer / 06.04.2022

Nur mal so nebenbei: Da ja die sogenannten “Maßnahmen” weitestgehend abgeschafft sind, ist doch die frei erfundene “pandemische Notlage” offensichtlich beendet. Soweit mir bekannt, gab es doch für die verschiedenen Giftspritzen eine Notfallzulassung wegen dieser Lage. Da diese nun nicht mehr existent ist, müsste doch auch die Notzulassung abgelaufen sein?

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