Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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Barbara Binschus / 06.04.2022

Während vor Corona im Jahr bei durchschnittlich 40 bis 50 Mio. unterschiedlicher Impfungen ca. 15 Impftote zu bedauern waren, sind es in 2021 bei ca. 120 Mio Coronaimpfungen 2.255 Todesverdachtsfälle, wovon 85 vom PEI bereits als im Zusammenhang mit der Impfung eingestuft sind. Wenn man nur die 85 Todesfälle zugrunde legt, ist das absolut mehr als das fünffache an Todesfällen und relativ mehr als das Doppelte gegenüber bisherigen Impfstoffen im Durchschnitt pro Jahr. Auch ohne Dunkelziffer kann man bei diesen Zahlen medizinisch ausschließlich zu einer Schlussfolgerung kommen – keine Impfpflicht und nicht nur das, sondern sofortiger Stopp der Impfungen. Die Grundrechtsverletzungen „on top“ … .

w. weissmann / 06.04.2022

Ich bin 2x geimpft und Schluss. Auch wenn das “verfällt”, werde ich mich nicht zwingen lassen zu weiteren Injektionen. Derzeit versuche ich meiner Tochter (30) zu helfen, die seit Monaten arbeitsunfähig krank ist seit der Impfung. Wenn nötig gehe ich bis vor Verfassungsgericht. Aber mein Vertrauen in dieses ist auch dahin.

Gunther Bartelt / 06.04.2022

@Marcus Hohn: “...Sollte Karlsruhe dem dann auch ( wie bisher bei allen Coronaspez. Klagen) wieder zustimmen, hilft nur noch die Flucht!” Nein. Dann hilft nur noch der bewaffnete Widerstand, denn dann ist Artikel 20(4) Grundgesetz erfüllt, weil “...andere Abhilfe nicht (mehr) möglich ist.”

Steffen Lindner / 06.04.2022

@Martin Schmitt : Ich mache aktuell die gleichen Beobachtungen bezüglich der Maskerade. Allerdings würde ich mit meinen Mitmenschen nicht so hart ins Gericht gehen („Vollidioten“). Es mag einige Gesinnungstäter geben, aber die Mehrheit hat einfach nur Angst!Angst!Angst!- der große Erfolg der seit zwei Jahren laufenden Propaganda. Und das alles, obwohl heute ( noch!) die Möglichkeit der alternativen Information im Netz besteht. Immer mehr habe ich Verständnis für die Generation meiner Großeltern, die zwölf Jahre lang einseitiger Propaganda ausgesetzt war, während das Hören von „ Feindsendern“ mit KZ bedroht wurde. Die journalistischen und politischen Einpeitscher werden leider auch diesmal überwiegend davonkommen, von den un- kritischen Juristen ganz zu schweigen.

Uwe Dippel / 06.04.2022

Das Ganze überzeugt nur mit einer Liste der Unterzeichner. Sonst kann jeder alles behaupten. Ich jedenfalls bin sehr dafür, diese Liste zu publizieren. Damit diese Dissidenten endlich abgeholt und aus dem Volkskörper entfernt werden können.

H. Adel / 06.04.2022

Lauterbach gestern wieder bei Lanz! OHNE Kommentar-der Mann(?) ist unbelehrbar, Fehler sieht er nicht ein, Rücktritt ausgeschlossen. Zu dem Brief an die sog. Abgeordneten: Ich glaube, dass es nicht viel nützen wird, das haben die “Volksvertreter” längst bewiesen. Jeder Mensch ist käuflich (fast Jeder), es kommt nur auf die Summe an. Besorgniserregend ist nur, dass die schon ab 10.000 EUR käuflich sind. Wieder mal ein Beweis dafür, dass Wahlen nur Kosmetik für “höhere” Ziele sind und das WAHLVOLK nur vor einer Wahl steht - Art. 20, (4) GG oder gemeinsam untergehen. Habeck hat es formuliert bei R.D. Precht:...ja wir wollen das - die chinesische Lösung, weil die Demokratie zu ineffizient ist. MfG HA.

Frances Johnson / 06.04.2022

Teil 2: Man sollte sich klar machen als Politiker, dass Politik etwas Vorübergehendes ist, dass man außerdem Erfüllungsgehilfe von teilweise über Leichen gehenden Wirtschaftsinteressen ist, dass aber Schuld, wie Bulgakov so brillant beschreibt, nie wieder schwindet, selbst wenn sie nicht sanktioniert wird. Sie nagt für immer an einem. Und Politiker, die das nicht gelesen haben, sollten es vielleicht einmal nachholen, denn sie sind Statthalter. Der beste Roman über den Fünften Statthalter von Judäa ist der “Meister und Margarita” von Michail Bulgakov. Nimmt man ihn ernst, kann er im besten Falle dazu anregen, mehr nach seinem Gewissen zu handeln und vor seinem Geiwssen Angst zu haben. Und da man i.d.R. nicht mehr katholisch ist, kann man nicht einmal mehr sein Gewissen bei der Beichte erleichtern. Ein neues Virus ist keines Menschen Schuld, so es nicht absichtlich kreiiert wurde, was die Sache erschweren würde. Eine Impfung aber mit den vielfachen Nebenwirkungen anderer Impfungen zu Zwang zu machen, ist eine gravierende Schuld. Selbst dann, wenn man sich ablenkt und die Schuld zudeckt, nagt sie heimlich weiter und wird evtl. zu einem stillen, depressiven Alter führen. Den so brillant geschilderten Fall des Füften Statthalters von Judäa sollte man sich zu Herzen nehmen, denn i.d.R. hat man keinen Meister, der einen erlöst.

Torsten Hopp / 06.04.2022

Die morgen mit “Ja” stimmen sollten hoffen, dass sie nicht in der Mehrheit sind.

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