Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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Leserpost

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Sofie Kampulek / 06.04.2022

Ein Staat der vorgibt Menschen retten zu wollen, indem er Waffen und Söldner an kriegsführende Staaten sendet und Menschen zum Impfen zwingt,... sollte überdacht und mit Schaumstoff ausgekleidet werden.

Arne Ausländer / 06.04.2022

In Kenntnis vergangener Medizinskandale und der regelmäßigen “Pandemie”-Panikmache seit 2003, dazu des Schweingrippen-Impfdesasters habe ich es immer als Morddrohung verstanden, seit Bill Gates am Ostersonntag 2020 seine Botschaft in der Tagesschau verkünden durfte (während das christliche Fest verboten war): “Die Pandemie ist erst zu Ende, wenn wir 7 Milliarden Menschen geimpft haben. Die Menschen denken, sie hätten eine Wahl…” etc.etc. Wer es damals noch nicht gleich verstanden hatte, konnte sich im Laufe der folgenden Monate informieren. Das offizielle Theater bot so reichlich Anlässe zum Zweifeln, daß ich niemandem, der nicht geistig behindert ist, abnehme, nicht zu verstehen, was gespielt wird. Denn den absichtlichen Selbstbetrug erkenne ich schlicht nicht an, das gilt auch in anderen Gefahrensituationen nicht.—Gut, daß endlich deutlichere Worte fallen. Es ist höchste Zeit. Zu viele sind den Giftspritzen schon zum Opfer gefallen. Viele geben nach und nach zu, daß sie deutliche Schäden nach den Injektionen bei sich bemerkten. Ein Skandal im Skandal allerdings nach wie vor, daß diese Geschädigten große Probleme haben, medizinische Hilfe zu bekommen. Es scheint, als folge eine Mehrheit von Ärzten dem hypokritischen statt dem hypokratischen Eid und wimmelt Impfopfer erbarmungslos ab. Verflucht seien diese Verbrecher!

Rudi Brusch / 06.04.2022

Ich bewundere die verantwortlichen Politiker und ihre Hintermänner, wie sie die Prinzipien ihrer Vorbildpartei verinnerlicht und weiterentwickelt haben. Der Gedanke des “gesunden Volkskörpers” wurde aus der diktatorischen Mottenkiste geholt - eine kleine Umbenennung auf dem Etikett ändert da nichts zur Sache. Und jetzt weiß man auch, wie man das Thema “Volk ohne Raum” optimal lösen kann, denn auch bei “Raum ohne Volk” hätte ja niemand mehr Platznot (Nichts anderes beginnen die Fakten unzweifelhaft zu belegen. Vor kurzem waren es noch FakeNews. Jetzt ist es Vorsatz.) Es widert mich nur noch an. Als Lemming lebt es sich in diesen Zeiten bestimmt ruhiger.

Gabriele Schäfer / 06.04.2022

Wenn mir jemand in meinen jungen Jahren ( mit gesunder, starker und demokratischer Bundesrepublik) eine Rückkehr „ des Dr. Mengele“ vorausgesagt hätte, wäre ich vehement gegen diese Behauptung vorgegangen. Nach diesen schrecklichen Menschenversuchen, die uns, vermittelt durch unsere guten Geschichtslehrer, damals aufwühlten, ist dieser Gedanke daran einfach nur schrecklich, pervers und unvorstellbar! Was „ sitzt und tanzt“ da heute an eigenartigem Menschenmaterial im Reichstag von Berlin?!

Barbara Binschus / 06.04.2022

Während vor Corona im Jahr bei durchschnittlich 40 bis 50 Mio. unterschiedlicher Impfungen ca. 15 Impftote zu bedauern waren, sind es in 2021 bei ca. 120 Mio Coronaimpfungen 2.255 Todesverdachtsfälle, wovon 85 vom PEI bereits als im Zusammenhang mit der Impfung eingestuft sind. Wenn man nur die 85 Todesfälle zugrunde legt, ist das absolut mehr als das fünffache an Todesfällen und relativ mehr als das Doppelte gegenüber bisherigen Impfstoffen im Durchschnitt pro Jahr. Auch ohne Dunkelziffer kann man bei diesen Zahlen medizinisch ausschließlich zu einer Schlussfolgerung kommen – keine Impfpflicht und nicht nur das, sondern sofortiger Stopp der Impfungen. Die Grundrechtsverletzungen „on top“ … .

w. weissmann / 06.04.2022

Ich bin 2x geimpft und Schluss. Auch wenn das “verfällt”, werde ich mich nicht zwingen lassen zu weiteren Injektionen. Derzeit versuche ich meiner Tochter (30) zu helfen, die seit Monaten arbeitsunfähig krank ist seit der Impfung. Wenn nötig gehe ich bis vor Verfassungsgericht. Aber mein Vertrauen in dieses ist auch dahin.

Gunther Bartelt / 06.04.2022

@Marcus Hohn: “...Sollte Karlsruhe dem dann auch ( wie bisher bei allen Coronaspez. Klagen) wieder zustimmen, hilft nur noch die Flucht!” Nein. Dann hilft nur noch der bewaffnete Widerstand, denn dann ist Artikel 20(4) Grundgesetz erfüllt, weil “...andere Abhilfe nicht (mehr) möglich ist.”

Steffen Lindner / 06.04.2022

@Martin Schmitt : Ich mache aktuell die gleichen Beobachtungen bezüglich der Maskerade. Allerdings würde ich mit meinen Mitmenschen nicht so hart ins Gericht gehen („Vollidioten“). Es mag einige Gesinnungstäter geben, aber die Mehrheit hat einfach nur Angst!Angst!Angst!- der große Erfolg der seit zwei Jahren laufenden Propaganda. Und das alles, obwohl heute ( noch!) die Möglichkeit der alternativen Information im Netz besteht. Immer mehr habe ich Verständnis für die Generation meiner Großeltern, die zwölf Jahre lang einseitiger Propaganda ausgesetzt war, während das Hören von „ Feindsendern“ mit KZ bedroht wurde. Die journalistischen und politischen Einpeitscher werden leider auch diesmal überwiegend davonkommen, von den un- kritischen Juristen ganz zu schweigen.

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