Gastautor / 06.04.2022 / 06:00 / Foto: Amadalvarez / 123 / Seite ausdrucken

“Dann tötet der Staat vorsätzlich Menschen”

Achgut.com dokumentiert einen Brief des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte an die deutschen Parlamentarier zu der morgigen Abstimmung zur Impfpflicht. Er ist konzilliant im Ton, aber hart in der Sache.

"Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.

Ihnen werden sich viele Fragen stellen: Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?

In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.

Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist.

Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNA-Impfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.

Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen!

Die grundlegende Frage, ob Tötungen von unschuldigen Menschen gerechtfertigt sein könnten, um andere Rechtsgüter zu schützen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in seinem wegweisenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klar verneint:

„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Nichts anderes gilt für eine Impfpflicht mit drohenden Todesfolgen. Die Betroffenen werden als Objekt behandelt. In ihnen wird lediglich eine Gefahr für andere gesehen, die es auszuschalten oder zu reduzieren gilt. Eine Impfpflicht mit den gegenwärtig zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist daher mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die drohenden Todesfälle und der noch immer experimentelle Charakter der neuen Impfstoffe führt auch zur Verletzung von Art. 2, 3, 8 der EMRK und Art. 6, 7, 17 des UN-Zivilpaktes.

Zudem mangelt es grundlegend an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Unter anderem die Rechte auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) wären daher auch verletzt. COVID-19 liegt in der Fallsterblichkeit jedenfalls nunmehr im Bereich der Influenza. Die Impfung verschafft keine Herdenimmunität und reduziert die Infektiosität – wenn überhaupt – nur unwesentlich, bietet also keinen rechtlich relevanten Fremdschutz. Sie schützt weder vor Infektion noch sicher vor schweren Verläufen. Eine systemische Überlastung des Gesundheitssystems hat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie vorgelegen und droht absehbar auch nicht in Zukunft. Ohnehin darf ein Gesetz „auf Vorrat“ für einen solchen möglicherweise in der Zukunft eintretenden Fall nicht beschlossen werden.

Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.

Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)!

Unsere Nachbarn machen es uns vor.

 

Berlin, den 2. April 2022

  1. Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte"

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T. Schneegaß / 06.04.2022

@Dirk Jungnickel: Fast möchte man Ihnen wünschen, dass der Ukraine-Krieg noch eine Weile anhält. Denn andernfalls geht Ihnen das Thema aus und Sie würden sich wieder einem Verbrechen von einer Dimension und mit Opferzahlen hier auf der Achse widmen müssen, das möglicherweise die beiden Weltkriege am Ende übertrifft. Schlag nach bei Schwab und Genossen. Es ist dann völlig irrelevant, ob Sie das für sich als wenig relevant betrachten und sich darum kaum kümmern. Es wird sich um Sie gekümmert werden, ganz intensiv, darauf können Sie sich 105 %-ig verlassen.

Markus Viktor / 06.04.2022

“Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe eine Impfpflicht gegen das Wuhan-Virus einzuführen” ist ein Aufsatz von Immanuel Kant aus dem Jahr 2022.

Markus Viktor / 06.04.2022

Die Argumentation mit dem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz ist nicht ausreichend, da dieses Urteil meiner Meinung nach nicht vernünftig ist, sondern auf realitätsferner Hyperethik basiert. Wer kann es konkret verantworten, ein von Terroristen mit einigen hundert Passagieren gekapertes Flugzeug nicht abschießen zu lassen, und stattdessen zigtausende Menschen in einem Sportstadion mitsamt den Flugzeuginsassen zu opfern? Man sollte sich die Folgen dieser absolutistisch illusionären Hyperethik in allen Einzelheiten vergegenwärtigen. Terroristen benutzen auch Schulen und Krankenhäuser zu Terrorzwecken und schreien groß, wenn bei Eliminierung auch Unbeteiligte getroffen werden. Auch Kant irrte, als er es für wichtiger hielt, nicht zu lügen, als etwa einen Mörder über die Anwesenheit eines Gesuchten zu belügen. Eine Abwägung zwischen Schaden und Nutzen dieser Impfpflicht sollte ausreichen, um diese Impfpflicht als grob übergriffig, deutlich mehr schädlich als nützlich und deshalb unverhältnismäßig, ungeeignet und nicht erforderlich zurückzuweisen. Ich würde allerdings diese Feinde der offenen Gesellschaft auch belügen, vor mir selbst, indem ich gegen ihre Impfpflicht mit dem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz argumentieren würde.

Frank Danton / 06.04.2022

@Block Andreas, irgendwie haben Sie damit recht. Seit Merkel führen Politik und Medien, angeheizt durch verantwortungslosen Hetzer aus der linksextremistischen Ecke, Krieg gegen jede Vernunft und gegen das Volk. Auf allen möglichen Ebenen.

T. Schneegaß / 06.04.2022

@Marcus Hohn: “Jeder Jurist aus dem o.g. Netzwerrk und jede betroffene Privatperson muß dann eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung stellen und zwar direkt an die Parlamentarier, die hier zuständig sind!” Ich frage mich auch, warum die “kritischen Staatsanwälte”, die diesen Brief verfasst haben, im Falle der Gesetzesverabschiedung nicht zu massenhaften Klagen aufrufen und bekannte Rechtsanwälte (oder kennen sie keine?) benennen, die die Kläger gegen dieses epochale Verbrechen vertreten würden? Aufgrund der Schwere und Bedeutung des Tatbestandes vielleicht sogar kostenfrei, um auch weniger bemittelte Menschen von einer Klage nicht abzuhalten. So wie ich informiert bin, nagen erfolgreiche Anwälte nicht am Hungertuch. Und zweitens frage ich mich, ob dieser Brief die persönlichen Unterschriften der Herrschaften trägt, oder fürchten sie etwa “persönliche Nachteile”? Dann würden sie zum Ausdruck bringen, dass sie Anwälte eines Unrechtsystems sind.

Block Andreas / 06.04.2022

Die Impfplicht kommt…das ist so sicher wie das ” Armen in der Kirche”... und egal ob Ihr ” offene Briefe ” schreibt, zur Demo geht oder sonst irgendwas macht… es INTERESSIERT DIE POLITISCH MARIONETTEN NICHT IM GERINGSTEN,  DA DIESE KRIEG GEGEN DAS EIGENE VOLK FÜHREN…..

Dr Stefan Lehnhoff / 06.04.2022

Ehrenwert und der konziliante Ton vermutlich taktisch richtig. Man muss diesen mutigen Menschen dankbar sein. Trotzdem werde ich erst Staatsanwälte ernst nehmen, die die Verhaftung der Politverbrecher anordnen und Eichter, die sie dann verurteilen. Werder Wieler noch Merkel haben aktuell Imminuität zB. Worauf wartet Ihr? Das StGB gibt für die eine Menge her.

Matthias Zahn / 06.04.2022

Ich habe eben zwei Abgeordnete aus meiner Stadt noch einmal angeschrieben, mit wenigen eigenen Argumenten und mit dem Hinweis auf diesen offenen Brief. Als Ingenieur darf ich gar nicht Mitglied im Netzwerk sein, aber das macht überhaupt nichts. Dem Inhalt stimme ich zu, das mache ich auch gegenüber den Abgeordneten klar.  Es geht einfach: beim Bundestag die Biographie aufrufen, und den Link neben dem Foto anwählen.

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