Susanne Baumstark / 21.12.2018 / 13:00 / Foto: Scott Lynch / 18 / Seite ausdrucken

Berlin hält weder Ochs noch Esel auf: Enteignung statt Mietwucher?

Die Berliner Zeitung schreibt:

„‘Grund und Boden (…) können zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.‘ Ein Passus aus der DDR-Verfassung? Nein, Artikel 15 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit diesem Artikel sollen jetzt nach Willen der Linkspartei Immobilienunternehmen mit 3.000 oder mehr Wohnungen vergesellschaftet werden.“

Es geht erst mal vorrangig um die Enteignung des privaten Vermieters „Deutsche Wohnen“. Man stützt sich dabei auf die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die zu einem Volksbegehren führen soll. Bisher sei Artikel 15 noch nie angewendet worden. Das Ansinnen der Linken hätte wohl eine gewaltige Dimension.

Für den Hintergrund ebenfalls gut zu wissen: Erstens: „Gericht stoppt Wohnungsverkauf ... an Deutsche Wohnen“ sowie die Stellungnahme von „Deutsche Wohnen“ zum Thema. Und zweitens: Berlin „wird durch die neue Politik flüchtlingsfreundlicher, als sie ohnehin schon ist. ‚Die Anwendung des Aufenthaltsrechts in Berlin erfolgt integrationsfreundlich‘, lautet ein Satz aus dem Vorwort des Konzepts. Übersetzt heißt das: Alle sollen bleiben. Berlin schiebt im Bundesvergleich am wenigsten ab. Die meisten Flüchtlinge dürfen auf irgendeine Art bleiben, auch wenn sie keine Chance auf Asyl haben.“

Die nicht gestellte Frage: Wo werden sie wohnen?

Nachtrag vom 21.12.2018:

Nachtrag vom 21.12.: Man stelle sich mal vor, was los wäre, wenn von dieser aktuellen Begründung des Sozialgerichts Berlin ein Flüchtling oder Migrant betroffen wäre: „Einem Auszubildenden ist die Untervermietung eines Schlafplatzes in seiner ca. 28 qm großen Einzimmerwohnung zur Deckung seines Lebensbedarfs zumutbar … Es sei bei Studenten und Auszubildenden in Großstädten keinesfalls unüblich, selbst in engsten Verhältnissen mit mehreren Personen zu wohnen. So werden in Berlin sogar Schlafplätze in einem Zelt auf einem Küchenbalkon in einer Studenten-WG für 260 EUR im Monat inseriert sowie ein Schlafplatz auf einer Couch in zentralen Lagen tageweise für 39 EUR angeboten.“

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Luftwurzel.

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Joe Haeusler / 21.12.2018

Wieviele Immobilenunternehmen mit mehr als 2999 Wohnungen würde es denn geben, falls dieser feuchte Linkstraum real würde? Die kommunalen, die staatlichen, vielleicht die genossenschaftlichen und die schlafmützigen?

Wilfried Cremer / 21.12.2018

Bis vor 100 Jahren mussten in Deutschland oft mehrere Kinder in einem Bett schlafen und Männer in den Industrierevieren z.T. etappenweise. Merkel hat uns Nostalgie beschert.

Gert Köppe / 21.12.2018

So langsam sollte man zum “Kampf gegen Links” aufrufen. Wäre dem Allgemeinwohl dienlicher.

Frank Mertes / 21.12.2018

Also von mir aus verstaatlicht. Hat ja in der DDR auch super geklappt. Mieten waren spottbillig und die Häuser verfielen, da die Mieteinnahmen nicht annähernd kostendeckend waren. Wer das nochmal will, nur zu.

Dr Gerhard Giesemann / 21.12.2018

In Hongkong geht’s noch enger, auf geht’s! Und das alles nur, weil es zu viele sind, stupid. Im Jahre 2015 waren es knapp 80 Mio in DE, heute, drei Jahre später sind es schon knapp 83 Mio - weiß jemand, was das soll? Nix wie weg, sollen sie sich’s doch selber machen. Andere Länder haben auch schöne Töchter.

Andreas Rochow / 21.12.2018

Es wird sich schon ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erwirken lassen, der - in Analogie zur jüngsten Stützung der Staatsfunkszwangsgebühr - die flächendeckende Überführung von Wohneigentum in Volkseigentum auch für verfassungskonform erkärt. Soweit waren seinerzeit nicht einmal die Kommunisten in der DDR gegangen. Aber wir leben in Zeiten, da die antikapitalistische Linke mit populistischen Kampagnen ihre Systemänderung hemmungslos vorantreiben kann. Genosse Dr. Andrej Holm, unter Entlassungsdrohung wegen verschwiegener Stasi-Tätigkeit - gewissermaßen ein “Opfer” von Dr. Hubertus Knabe! - erst Anfang 2017 zurückgetretener Berliner “Staatssekretär für Wohnen”, berät heute wieder die Senatsverwaltung, jetzt als Mitglied im “Begleitkreis zum Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030”. Seine Schrift aus dem Jahr 2011 trägt den Titel “Initiativen für ein Recht auf Stadt. Theorie und Praxis städtischer Aneignungen”. Sein Eifer und seine Begeisterung für “gegenkulturelle Räume in Istanbul” und für das “Netzwerk Recht auf Stadt” in Hamburg sind Fakten, die durchaus als Anfangsverdacht dienen können für Rechtsbrüche, die proaktiv als alternativlos gedeutet werden. Wer wagt es aber noch, in Merkelland dem wissenschaftlichen Vordenker der Hausbesetzungen Paroli zu bieten?

Ruedi Tschudi / 21.12.2018

Endlich mal eine gute Nachricht. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und kein Spekulationsobjekt!!!!!!!

Wolfgang Richter / 21.12.2018

Ein tolldreistes Geschäftsmodell der politischen Gestalter im Lande - erst verkaufen sie in großem Stil in kommunalem Besitz befindliche Wohnungen an Wirtschaftsunternehmen, die reichlich Geld in die Hand nehmen, den übernommenen Renovierungsstau aufzuarbeiten. Dann erfindet man noch unsinnige Klima rettende Wirtschaftsfördermaßnahmen, deren Investitionswert auf die Miete aufgeschlagen werden darf. Und am Ende enteignet man die Privatwirtschaft, um sich den nunmehr konform aufgerüstzeten Wohnraum unter den Nagel zu reißen. Nachdem man den dann zur Umsetzung linker Wahlversprechen einige Zeit nicht Kosten deckend sozial verträglich vermieten wird, was natürlich schon gar keine Investitionen zuläßt, was den Zustand des Wohnraumes sinnigerweise nicht verbessert, nach ca. 20 Jahren soll auch die Außenwärmedämmung nur noch teurer Sondermüll sein, wird man wieder Privatinvestoren suchen und das Spiel beginnt von vorn. Zu all dem darf der Steuerzahler auf die eine oder andere Weise sein Scherf beitragen.

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