Beitragsservice unter “Hochdruck”

Die häufig beschworene Zivilgesellschaft kann plötzlich auch aus einer völlig anderen Ecke aktiv werden, wenn einer hinreichend großen Zahl von Menschen etwas nicht mehr passt. Was Millionen von Menschen nicht gefällt, ist zweifellos der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner aktuellen Verfasstheit. Da die Klagen gegen die Erhebung der „Demokratieabgabe“ erfolglos bleiben dürften, gab es Ende 2019 zwei Vorschläge, wie man auf anderem Wege seinen Unmut deutlich machen und das Finanzierungssystem attackieren kann. 

Weihnachtsgrüße an den Beitragsservice“, das Verlangen auf Auskunft über die eigenen Daten, die vom „Beitragsservice” kostenlos innerhalb eines Monats zu erteilen ist.

Und „Neujahrsgrüße an den Beitragsservice“, die Strategie, sämtliche Lastschriften zu widerrufen und Barzahlung anzubieten. Wer nicht zahlen will, sollte es doch denen, die nach seinem Geld trachten, wenigstens so schwer wie möglich machen. Nach Maßgabe einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der „Beitragsservice“ Bargeld annehmen. Das Verfahren liegt zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof, ist also noch nicht rechtskräftig.

Offenbar scheint diese Strategie erste Früchte zu tragen. Wie anders ließe es sich erklären, dass der „Beitragsservice” sogar in einer Pressemitteilung einräumen muss, dass das System extrem herausgefordert ist?

Es scheint etwas Zug in den Kamin gekommen zu sein, um den ehrenwerten Peer Steinbrück zu zitieren.

„Mit dem Verzicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten.”

Soll das ein Witz sein? Antwort:

„Mit dem Verzicht auf weitere Gebührenforderungen löst sich ihr Problem von ganz alleine!”

Also sollte man das Gegenteil tun und mit Anfragen noch mal richtig nachlegen. Wenn jetzt schon „Hochdruck” herrscht, liegt es doch für jeden Unzufriedenen nahe, die Weihnachtsgrüße und die Neujahrsgrüße auch jetzt noch zu verschicken, um den Kessel am kochen zu halten.

Ich halte mich zwar aus Gründen der Transparenz dazu verpflichtet, diese Mitteilung eines Aktivisten zu publizieren, die mich heute erreichte. Ich finde den Vorschlag, dem „Beitragsservice” jetzt Faxe statt Mails zu schicken, jedoch gar nicht nett:

„Hier vielleicht ein Tip für die Aktivisten: Die (ziemlich geheimgehaltene) (kostenlose!) Festnetz-Faxnummer des Beitragsservices lautet: (0221) 5061 8292 01 – ein Fax absenden kann man auch bei vielen E-Mail-Anbietern online (z. T. sogar kostenlos), also auch ohne Faxgerät.”

Aus höchster Vorsorge und bei besonderer Sorgfalt bietet es sich eventuell sogar an, per Post und/oder Mail an den „Beitragsservice” gerichtete Schreiben wie das Auskunftsbegehren oder den Widerruf der Befugnis, Lastschriften einzuziehen oder das Angebot, bar zahlen zu wollen, nochmals per Fax zu übersenden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website.

Nachtrag/Update (1) von Joachim Steinhöfel am 10.01.2019: Leser wiesen nach Konsultation von Internet-Archiven darauf hin, dass die Pressemitteilung aus April 2019 stammt. Das trifft zu. Allerdings enthält die Pressemitteilung selber kein Datum. Erhält man nur den Link zur PM selber, findet sich kein Hinweis auf das Datum ihrer Veröffentlichung. Und: Wenn schon damals beim “Beitragsservice” Land unter war, dann jetzt erst Recht.

Nachtrag/Update (2) von Joachim Steinhöfel am 11.01.2019:

Dieser Eintrag sich jetzt auf der Startseite von „rundfunkbeitrag.de“: "Beim Beitrags­service kommt es der­zeit zu einem er­höhten Auf­kommen von An­rufen und schrift­lichen An­fragen. Eine kurz­fristige Ant­wort kann nicht immer garan­tiert werden. Mit dem Ver­zicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr An­liegen schneller zu be­antwor­ten. Für eine unter Um­ständen ent­stehen­de Ver­zöge­rung bitten wir um Ihr Ver­ständnis".

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Leserpost

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Michael Lorenz / 09.01.2020

Habe bereits Antwort zu meiner Datenanfrage erhalten. Darin heißt es, dass nicht alle Daten (solche aus früheren Adressen) genannt sind, weil diese für das automatisierte (!) Verfahren nicht vorliegen. Man könne sie aber auf schriftliche Anfrage hin bekommen. Ja, aber gerne doch, lieber Beitrags’service’, die nächste Post ist schon unterwegs :-)

Bernd Ackermann / 09.01.2020

Einzugsermächtigung hatte ich noch nie erteilt, der HR als Anstalt des öffentlichen Rechts hat mir auch schon mal den Gerichtsvollzieher geschickt. Wenn man versucht mit diesem Verein zu kommunizieren, glaubt man es mit Irren zu tun zu haben. Man bekommt Formbriefe (immer wieder dieselben) mit Textbausteinen, die rein gar nichts mit der Sache zu tun haben. Meinen Dauerauftrag habe ich jetzt in drei Buchungen aufgeteilt, das Beitragskonto als Verwendungszweck habe ich entfernt. M.W. gibt es keine gesetzliche Regelung die mir vorschreibt, was ich auf meine Banküberweisungen zu schreiben habe. Kann der “Service” die Zahlung nicht zuordnen ist das nicht mein Problem. Kann man die Zahlungen trotzdem verbuchen, dürfte man mich über mein Bankkonto identifiziert haben, der Name allein ist sicher nicht ausreichend. Zum Glück habe ich mehrere Konten, da werde ich dann wohl wechseln müssen. Bekomme ich eine Mahnung schicke ich ihnen die Überweisungsbelege (und verlange Kostenerstattung), etwas manueller Aufwand darf schon sein, vor allem bei den Eintreibern. Mein Gewissen ist rein, die Demokratie-Abgabe wurde ja gelöhnt. Auf meine DSGVO-Anfrage vom 1.1. habe ich noch keine Antwort, sicherheitshalber (vermutlich ist die Anfrage wegen des erhöhten Aufkommens an Anfragen verloren gegangen) werde ich per Fax und Brief nochmal nachhaken. “Der Rundfunkbeitrag werde zur Finanzierung dessen Auftrags erhoben, ohne den Druck zu Marktgewinnen die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen, das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu stellen und professionell die Vielfalt der Meinungen abzubilden”, urteilte das BVerfG im Juli 2018. Das ist doch ein Witz.

Markus Opp / 09.01.2020

Vielleicht macht es Sinn, sämtliche Schreiben an den Beitragsservice in dreifacher Ausfertigung einzeln zu versenden. Das erhöht zumindest mal zusätzlich den Arbeitsaufwand und den schon bestehenden Hochdruck.

Stefan Leikert / 09.01.2020

Ich bekam heute das Angebot von Ratenzahlungen für überfällige Beträge - ohne daß ich darum gebeten habe. Haben die Einsicht auf mein Konto oder nur Kreide gefressen? Wird natürlich wieder ein neues Schreiben mit der Bitte um Aufklärung dieses vorauseilenden Entgegenkommens.

Claudia Maack / 09.01.2020

Ich glaube, die selbstgerechten Öffis machen sich in ihren klimatisierten Büros kaum ein Bild davon, wieviel Wut sich tatsächlich gegen sie angestaut hat. Mein Bruder, der zwei Jahre in Deutschland studierte und jetzt in der Schweiz arbeitet, hatte in dieser Zeit einen regelrechten Hass auf die unverschämten Gebühren. Abgesehen davon, dass er nicht ein einziges Mal eine der Deppensendungen auch nur angeschaltet hatte, musste er von seinem ohnehin knapp bemessenen Studenten-Taschengeld dennoch die vollgefressen Rundfunk- und Fernseh-Säcke bezahlen. Ein weiterer Grund, nie mehr nach Deutschland zurückzukehren, sind für ihn diese Gebühren bzw das unverfrorene Ansinnen, das dahinter steckt. Rausgeschmissenes Geld für eine mittelmäßige, ideologisch verbohrte Dienstleister-Kaste, die überhaupt nichts zum Wohlstand beiträgt.

Wolfgang Bergmann / 09.01.2020

Wer sich wehrt kann verlieren , wer sich nicht wehrt hat schon verloren !

Alex Georg / 09.01.2020

@Walter Neumann Nach RA Steinhöffel kann die GEZ nicht vollstrecken. Vollstrecken kann nur der ÖR selbst.

Renate Bahl / 09.01.2020

Die Anfrage bzgl. DSGVO hatte ich am 23.12. abgeschickt, bisher keine Antwort. Im NOV. habe ich gar nicht gezahlt, Ende DEZ. €10,- überwiesen. Dienstag kam eine Zahlungserinnerung in Höhe von €35,00, ergo für NOV. und DEZ. Morgen geht mein Einschreiben raus mit der Bitte um Mitteilung, wo ich künftig Barzahlung leisten kann ohne Zusatzkosten (Formular mit Bezug auf Urteil vom Bundesverwaltungsgericht hatte ich irgendwo gefunden). Wir müssen alle am Ball bleiben. Und von Umwelt- und Nazisäun Geld anzunehmen geht doch wohl gar nicht. Hatte nicht irgendwo die AfD €200,- für einen guten Zweck gespendet, was dann zurück überwiesen wurde??!! Also entweder oder….

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