Beitragsservice unter “Hochdruck”

Die häufig beschworene Zivilgesellschaft kann plötzlich auch aus einer völlig anderen Ecke aktiv werden, wenn einer hinreichend großen Zahl von Menschen etwas nicht mehr passt. Was Millionen von Menschen nicht gefällt, ist zweifellos der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner aktuellen Verfasstheit. Da die Klagen gegen die Erhebung der „Demokratieabgabe“ erfolglos bleiben dürften, gab es Ende 2019 zwei Vorschläge, wie man auf anderem Wege seinen Unmut deutlich machen und das Finanzierungssystem attackieren kann. 

Weihnachtsgrüße an den Beitragsservice“, das Verlangen auf Auskunft über die eigenen Daten, die vom „Beitragsservice” kostenlos innerhalb eines Monats zu erteilen ist.

Und „Neujahrsgrüße an den Beitragsservice“, die Strategie, sämtliche Lastschriften zu widerrufen und Barzahlung anzubieten. Wer nicht zahlen will, sollte es doch denen, die nach seinem Geld trachten, wenigstens so schwer wie möglich machen. Nach Maßgabe einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der „Beitragsservice“ Bargeld annehmen. Das Verfahren liegt zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof, ist also noch nicht rechtskräftig.

Offenbar scheint diese Strategie erste Früchte zu tragen. Wie anders ließe es sich erklären, dass der „Beitragsservice” sogar in einer Pressemitteilung einräumen muss, dass das System extrem herausgefordert ist?

Es scheint etwas Zug in den Kamin gekommen zu sein, um den ehrenwerten Peer Steinbrück zu zitieren.

„Mit dem Verzicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten.”

Soll das ein Witz sein? Antwort:

„Mit dem Verzicht auf weitere Gebührenforderungen löst sich ihr Problem von ganz alleine!”

Also sollte man das Gegenteil tun und mit Anfragen noch mal richtig nachlegen. Wenn jetzt schon „Hochdruck” herrscht, liegt es doch für jeden Unzufriedenen nahe, die Weihnachtsgrüße und die Neujahrsgrüße auch jetzt noch zu verschicken, um den Kessel am kochen zu halten.

Ich halte mich zwar aus Gründen der Transparenz dazu verpflichtet, diese Mitteilung eines Aktivisten zu publizieren, die mich heute erreichte. Ich finde den Vorschlag, dem „Beitragsservice” jetzt Faxe statt Mails zu schicken, jedoch gar nicht nett:

„Hier vielleicht ein Tip für die Aktivisten: Die (ziemlich geheimgehaltene) (kostenlose!) Festnetz-Faxnummer des Beitragsservices lautet: (0221) 5061 8292 01 – ein Fax absenden kann man auch bei vielen E-Mail-Anbietern online (z. T. sogar kostenlos), also auch ohne Faxgerät.”

Aus höchster Vorsorge und bei besonderer Sorgfalt bietet es sich eventuell sogar an, per Post und/oder Mail an den „Beitragsservice” gerichtete Schreiben wie das Auskunftsbegehren oder den Widerruf der Befugnis, Lastschriften einzuziehen oder das Angebot, bar zahlen zu wollen, nochmals per Fax zu übersenden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website.

Nachtrag/Update (1) von Joachim Steinhöfel am 10.01.2019: Leser wiesen nach Konsultation von Internet-Archiven darauf hin, dass die Pressemitteilung aus April 2019 stammt. Das trifft zu. Allerdings enthält die Pressemitteilung selber kein Datum. Erhält man nur den Link zur PM selber, findet sich kein Hinweis auf das Datum ihrer Veröffentlichung. Und: Wenn schon damals beim “Beitragsservice” Land unter war, dann jetzt erst Recht.

Nachtrag/Update (2) von Joachim Steinhöfel am 11.01.2019:

Dieser Eintrag sich jetzt auf der Startseite von „rundfunkbeitrag.de“: "Beim Beitrags­service kommt es der­zeit zu einem er­höhten Auf­kommen von An­rufen und schrift­lichen An­fragen. Eine kurz­fristige Ant­wort kann nicht immer garan­tiert werden. Mit dem Ver­zicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr An­liegen schneller zu be­antwor­ten. Für eine unter Um­ständen ent­stehen­de Ver­zöge­rung bitten wir um Ihr Ver­ständnis".

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Leserpost

netiquette:

Claudia Maack / 09.01.2020

Ich glaube, die selbstgerechten Öffis machen sich in ihren klimatisierten Büros kaum ein Bild davon, wieviel Wut sich tatsächlich gegen sie angestaut hat. Mein Bruder, der zwei Jahre in Deutschland studierte und jetzt in der Schweiz arbeitet, hatte in dieser Zeit einen regelrechten Hass auf die unverschämten Gebühren. Abgesehen davon, dass er nicht ein einziges Mal eine der Deppensendungen auch nur angeschaltet hatte, musste er von seinem ohnehin knapp bemessenen Studenten-Taschengeld dennoch die vollgefressen Rundfunk- und Fernseh-Säcke bezahlen. Ein weiterer Grund, nie mehr nach Deutschland zurückzukehren, sind für ihn diese Gebühren bzw das unverfrorene Ansinnen, das dahinter steckt. Rausgeschmissenes Geld für eine mittelmäßige, ideologisch verbohrte Dienstleister-Kaste, die überhaupt nichts zum Wohlstand beiträgt.

Wolfgang Bergmann / 09.01.2020

Wer sich wehrt kann verlieren , wer sich nicht wehrt hat schon verloren !

Alex Georg / 09.01.2020

@Walter Neumann Nach RA Steinhöffel kann die GEZ nicht vollstrecken. Vollstrecken kann nur der ÖR selbst.

Renate Bahl / 09.01.2020

Die Anfrage bzgl. DSGVO hatte ich am 23.12. abgeschickt, bisher keine Antwort. Im NOV. habe ich gar nicht gezahlt, Ende DEZ. €10,- überwiesen. Dienstag kam eine Zahlungserinnerung in Höhe von €35,00, ergo für NOV. und DEZ. Morgen geht mein Einschreiben raus mit der Bitte um Mitteilung, wo ich künftig Barzahlung leisten kann ohne Zusatzkosten (Formular mit Bezug auf Urteil vom Bundesverwaltungsgericht hatte ich irgendwo gefunden). Wir müssen alle am Ball bleiben. Und von Umwelt- und Nazisäun Geld anzunehmen geht doch wohl gar nicht. Hatte nicht irgendwo die AfD €200,- für einen guten Zweck gespendet, was dann zurück überwiesen wurde??!! Also entweder oder….

Rolf Lindner / 09.01.2020

Ein Kommentator auf Steinhöfels Seite schreibt, dass das Mehraufkommen an Arbeit vom Beitragsservice mit Forderungen nach höheren Beiträgen und mehr Personal beantwortet sowie rechten Aktivisten angelastet wird. Das mag richtig sein, wäre aber auch ein Eingeständnis der Wirksamkeit der Aktion. Jedoch geht es vor allem darum, dass die Beitragskassierer zu spüren bekommen, dass sich in Deutschland - oh Wunder - Widerstand gegen die ideologische Massenverblödung regt.

Andreas Gruber / 09.01.2020

Ich finde Ihre Ideen gut Herr Steinhöfel. Auch in meinem Bekanntenkreis wurden fleißig Grüße an den BS versandt. Ich frage mich nur, ob die Datenschutzauskunft nicht ein stumpfes Schwert ist. Da der BS lt. Impressum “eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschafts­einrichtung der in der Arbeits­gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land (ARD) zusammen­geschlossenen Landesrund­funkanstalten, des ZDF und des Deutschland­radio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunk­beiträge nach dem Rund­funk­beitrags­staatsvertrag” ist, wird es sich dabei wohl um so etwas wie Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 BDSG handeln. In dem Fall werden Verstöße gegen die DSGVO nicht durch Verhängung von Geldbußen bestraft (§43 BDSG). Laut Gesprächen mit Vertretern anderer Behörden ist man sich dieser “Freiheit” durchaus bewusst. Wie sehen Sie das?

Rita Stange / 09.01.2020

TIP :  Einschreiben können Sie sich sparen , beweißt garnichts außer , dass Sie ETWAS geschickt haben ,  sagt aber nichts über den Inhalt aus !

Steffen Rascher / 09.01.2020

Die Jagd ist eröffnet. Da ich schon immer und fast alles selber überweise, hab ich nun den Spaß nicht. Bei der letzten Zahlung, das ist schon ein wenig her, hab ich versehentlich nen Teuro zu wenig abgedrückt. Da kam aber noch nix. „Hörer machen Programm“ könnte man das nennen.

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