Beitragsservice unter “Hochdruck”

Die häufig beschworene Zivilgesellschaft kann plötzlich auch aus einer völlig anderen Ecke aktiv werden, wenn einer hinreichend großen Zahl von Menschen etwas nicht mehr passt. Was Millionen von Menschen nicht gefällt, ist zweifellos der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner aktuellen Verfasstheit. Da die Klagen gegen die Erhebung der „Demokratieabgabe“ erfolglos bleiben dürften, gab es Ende 2019 zwei Vorschläge, wie man auf anderem Wege seinen Unmut deutlich machen und das Finanzierungssystem attackieren kann. 

Weihnachtsgrüße an den Beitragsservice“, das Verlangen auf Auskunft über die eigenen Daten, die vom „Beitragsservice” kostenlos innerhalb eines Monats zu erteilen ist.

Und „Neujahrsgrüße an den Beitragsservice“, die Strategie, sämtliche Lastschriften zu widerrufen und Barzahlung anzubieten. Wer nicht zahlen will, sollte es doch denen, die nach seinem Geld trachten, wenigstens so schwer wie möglich machen. Nach Maßgabe einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der „Beitragsservice“ Bargeld annehmen. Das Verfahren liegt zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof, ist also noch nicht rechtskräftig.

Offenbar scheint diese Strategie erste Früchte zu tragen. Wie anders ließe es sich erklären, dass der „Beitragsservice” sogar in einer Pressemitteilung einräumen muss, dass das System extrem herausgefordert ist?

Es scheint etwas Zug in den Kamin gekommen zu sein, um den ehrenwerten Peer Steinbrück zu zitieren.

„Mit dem Verzicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten.”

Soll das ein Witz sein? Antwort:

„Mit dem Verzicht auf weitere Gebührenforderungen löst sich ihr Problem von ganz alleine!”

Also sollte man das Gegenteil tun und mit Anfragen noch mal richtig nachlegen. Wenn jetzt schon „Hochdruck” herrscht, liegt es doch für jeden Unzufriedenen nahe, die Weihnachtsgrüße und die Neujahrsgrüße auch jetzt noch zu verschicken, um den Kessel am kochen zu halten.

Ich halte mich zwar aus Gründen der Transparenz dazu verpflichtet, diese Mitteilung eines Aktivisten zu publizieren, die mich heute erreichte. Ich finde den Vorschlag, dem „Beitragsservice” jetzt Faxe statt Mails zu schicken, jedoch gar nicht nett:

„Hier vielleicht ein Tip für die Aktivisten: Die (ziemlich geheimgehaltene) (kostenlose!) Festnetz-Faxnummer des Beitragsservices lautet: (0221) 5061 8292 01 – ein Fax absenden kann man auch bei vielen E-Mail-Anbietern online (z. T. sogar kostenlos), also auch ohne Faxgerät.”

Aus höchster Vorsorge und bei besonderer Sorgfalt bietet es sich eventuell sogar an, per Post und/oder Mail an den „Beitragsservice” gerichtete Schreiben wie das Auskunftsbegehren oder den Widerruf der Befugnis, Lastschriften einzuziehen oder das Angebot, bar zahlen zu wollen, nochmals per Fax zu übersenden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website.

Nachtrag/Update (1) von Joachim Steinhöfel am 10.01.2019: Leser wiesen nach Konsultation von Internet-Archiven darauf hin, dass die Pressemitteilung aus April 2019 stammt. Das trifft zu. Allerdings enthält die Pressemitteilung selber kein Datum. Erhält man nur den Link zur PM selber, findet sich kein Hinweis auf das Datum ihrer Veröffentlichung. Und: Wenn schon damals beim “Beitragsservice” Land unter war, dann jetzt erst Recht.

Nachtrag/Update (2) von Joachim Steinhöfel am 11.01.2019:

Dieser Eintrag sich jetzt auf der Startseite von „rundfunkbeitrag.de“: "Beim Beitrags­service kommt es der­zeit zu einem er­höhten Auf­kommen von An­rufen und schrift­lichen An­fragen. Eine kurz­fristige Ant­wort kann nicht immer garan­tiert werden. Mit dem Ver­zicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr An­liegen schneller zu be­antwor­ten. Für eine unter Um­ständen ent­stehen­de Ver­zöge­rung bitten wir um Ihr Ver­ständnis".

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Leserpost

netiquette:

Wilfried Cremer / 09.01.2020

Man könnte denen vielleicht auch Weihnachtsgeschenke zusenden, die einem selbst nicht gefallen, als Dankeschön für das tolle Programm. Keiner braucht z.B. 5 Pfeffermühlen.

Dirk Lamboy / 09.01.2020

Diese Pressemitteilung ist vom April 2019.

Ralf Pöhling / 09.01.2020

Sehr schön. Der Michel scheint langsam wach zu werden.

Walter Neumann / 09.01.2020

Also mit denen ist ja nicht zu spaßen. Obwohl ich (widerwillig) meine Beiträge per LS immer gezahlt habe, haben sie mir von einem Augenblick an permanent Mahnungen geschickt. Ich habe darauf eine Sachbearbeiterin angerufen und um Aufklärung gebeten. Zudem habe ich gesagt, das sie ja über Adressenabgleich sofort feststellen können, ob Zahlungen offen sind oder nicht. So ging das über ein Jahr lang mit den Mahnungen, die ich gleich weggeworfen habe,. Dann plötzlich kam eines Tages der Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungstitel über 80,- € zzgl. 30.- € Gebühren. Wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen zahlen würde, müsste ich beim Gerichtsvollzieher antanzen “und die die Hosen runter lassen.” Zudem wurde mir schriftlich “Verhaftung” angedroht. Da ich beruflich stark angespannt bin, habe ich um des lieben Friedens willen gezahlt. Der Gerichtsvollzieher hat mir dann den Titel zurückgegeben. Ich habe dann per ES die GEZ aufgefordert, mir die Gründe zu nennen und habe Kopien meiner Bankauszüge beigefügt. Das ist nun gut 6 Wochen her, es kam keine Rückantwort, keine Entschuldigung, keine Rückerstattung, gar nichts. Was ich nicht beachtet hatte, ist die Tatsache, dass die GEZ unter Umgehung eines Gerichtes sofort selbst vollstrecken kann, wie sonst ja nur staatliche Behören wie z.B. der Fiskus. Deshalb finde ich es immer lustig, wenn sich die ÖR dagegen wehren, als “Staatssender” bezeichnet zu werden. Sie beweisen ja mit ihrem Vorgehen selber, das sie das zweifelsfrei sind. Wenn bei RTL ein Anzeigenkunde nicht zahlt, müssen die den üblichen Mahn- und Klageweg über das Gericht gehen, die ÖR nicht.

Sabine Lotus / 09.01.2020

“Beitragsservice unter Hochdruckreinger” fände ich die schönere Schlagzeile. Naja, vielleicht das nächste Mal.

n.reher / 09.01.2020

Längst gemacht und per Fax geht dann mein nächstes Anliegen mit Bitte der Möglichkeit zur Barzahlung aus Gründen der Rechtssicherheit zusätzlich neben der E-Mail raus!  Aber was hochinteressant ist:  der Beitrags"service” (Wo bieten die eigentlich Service?)  hat seinen Überlastungstext auf der Webseite angepasst, scheinbar um sich keine Blösse zu geben. Da steht nun zusätzlich, um das erhöhte Aufkommen zu erklären: die Anfragen wären “... ins­besondere zur Befreiung von der Rund­funkbeitrags­pflicht für Neben­wohnungen. ”  Liebe Zwangsgebühreneintreiber:  Das könnt ihr jemanden verkaufen, der mit dem Klammerbeutel gepudert wird!

Markus Harding / 09.01.2020

Meine Anfrage bezgl. DSGVO, abgeschickt am 20.12., Empfang des Einschreibens bestätigt am 23.12., wurde bereits beantwortet, traf am 07.01. mit Datum 02.01. ein. Habe die Antwort allerdings noch nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

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