Henryk M. Broder / 15.06.2017 / 16:30 / 11 / Seite ausdrucken

Bedeutende Denkerinnen und Denker des 21. Jahrhunderts

Heute: Lydia Benecke, Kriminalpsychologin: Die bereits bekannten Informationen zum vorliegenden Fall lassen es als wahrscheinlich erscheinen, dass der Täter dem Tätertypus eines „Gelegenheitsvergewaltigers“ zuzuordnen ist. Solche Täter haben eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur, sie empfinden kaum Mitgefühl oder Schuldgefühl, sind impulsiv und auf unmittelbare Bedürfnisbefriedigung aus. Hier

Und hier der Fall, um den es geht, eine echte Gelegenheitsvergewaltigung.

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Test 45: 45616

Jaco Sandberg / 16.06.2017

So etwas nennt sich Staatsversagen auf Ansage. Obwohl ich in punkto 'Flüchtlinge' mittlerweile resigniert habe, machen mich manche Artikel fassungslos. Dieser gehört dazu.

Nadine Helmdach / 15.06.2017

Diese Erklärung hilft dem Opfer ungemein, da hat der Tag Struktur, zynischer kann man es kaum ausdrücken und wir gehen zur Tagesordnung über - natürlich der klassische Einzelfall. Nun ist er halt da, wir müssen damit gelassen umgehen. Man möchte nur noch schreien. Jemand äußerte doch einmal "Flüchtlinge seien wertvoller als Gold"!

M. Schulze / 15.06.2017

Ich bin eine Frau. Und ich bin fassungslos,

Stefan Lanz / 15.06.2017

Als Polizist kann ich nur noch den Kopf schütteln:Über die Justiz und ihre täterphilen Urteile und über die sogenannten Fachleute, wie Kriminologen oder Kriminalpsychologen(-innen), die an den Opfern vorbei ihre Weltansichten verbreiten.Die einen in Form von Urteilen, die anderen in Form von ideologisch geprägten Gedankengängen...Da kann ich nur den oben genannten Theoretikern eine Woche bei mir im Streifenwagen anbieten - das würde den Realitätssinn wieder schärfen.

Michael Jansen / 15.06.2017

Tut mir leid, aber ich sehe hier primär zunächst kein Problem, solange die Einordnung als Gelegenheitsvergewaltiger nur eine Erklärung bzw. Präzisierung der Tätereigenschaften darstellt.Kritisch wird es erst dann, wenn Richter aus der Kategorie der Gutmenschen die Feststellung, der Täter verfüge kaum über Schuldgefühl, dahingehend umdeuten, er habe nicht gewusst etwas Verbotenes zu tun und dürfe deshalb nicht verurteilt werden. Allein die Tatsache, dass er geflohen ist, zeigt deutlich, dass ihm sehr wohl bekannt war, dass Vergewaltigungen bei uns in Deutschland eben nicht zum allgemein akzeptierten Verhalten gehören.Oder wie der bekannte Profiler John Douglas feststellte: hätte der Täter die Tat auch begangen, wenn ein Polizist in Uniform neben ihm gestanden hätte? Wenn man hier mit nein antworten müsse, dann dürfe man auch nicht von einer Schuldunfähigkeit ausgehen.

Karla Kuhn / 15.06.2017

Ich glaube, einer vergewaltigten Frau ist es völlig schnuppe, welchem "Typ" der Vergewaltiger angehört. Solche Menschen gehören ins Gefängnis, da braucht es keinen Psychologen. Wenn ein Täter krankhafte Neigungen hat, gehört er in die Psychiatrie. Diese Menschen sind Verbrecher, ob krank oder nicht und haben keinerlei Mitleid zu erwarten. Kann es sein, daß verbrecherischenTäter mehr Aufmerksamkeit bekommen, als die armen Opfer ???

Ludwig Watzal / 15.06.2017

Sollte man nicht einmal den "Gelegenheitsvergewaltiger" zu einer Sondersitzung bei der Star-Psychologin vorbeischicken, damit sie ihm sein Problem erklärt?

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