Vera Lengsfeld / 06.01.2024 / 06:25 / Foto: Imago / 73 / Seite ausdrucken

Tod eines Bundesanwalts

Als ich noch in der DDR eingemauert war, hielt ich die Bundesrepublik für einen Rechtsstaat und bewunderte ihren entschlossenen Umgang mit den RAF-Terroristen. Bis herauskam, dass auch hier offenbar betrogen und vertuscht wurde. Was können wir daraus lernen?

Immer mehr Menschen fragen sich heutzutage, wann es eigentlich angefangen hat, dass die Arroganz der Macht die rechtsstaatlichen Prinzipien zersetzte. Die Antwort ist, dass dieser Prozess ein schleichender war und viel früher begann, als die meisten von uns annehmen würden. Als ich noch in der DDR eingemauert war, dachte ich tatsächlich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein zuverlässig funktionierender Rechtsstaat wäre, mit einer unabhängigen Justiz und einer freien Presse. Ich war weit davon entfernt, die BRD zu idealisieren, denn mich hat immer irritiert, dass die Witwe des berüchtigten Nazi-Richters und Präsidenten des Volksgerichtshofes Roland Freisler trotz der vielen unrechtmäßigen Todesurteile, die ihr Gatte zu verantworten hatte, Witwenrente bezog (Freisler zeichnete für etwa 2.600 Todesurteile verantwortlich, Anm. d. Red.).

Eine Ironie der Geschichte ist, dass die SED, die dies vehement anprangerte, nach der Wiedervereinigung als PDS mit ihrem Vorsitzenden Gregor Gysi sich für die Stasitäter mit dem Schlachtruf stark machte, es dürfe kein Rentenstrafrecht geben. Dreißig Jahre später hat sich das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen, dass jemand bereits ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, wenn er den Staat „delegitimiert“ und seine Repräsentanten „verächtlich“ macht. Hans-Georg Maaßen hat das folgendermaßen kommentiert: „Diese Entscheidung ist gefährlich, denn sie kann so verstanden werden, dass schon überspitzte Kritik an der Bundesregierung bei Beamten, Richtern und Soldaten dazu führt, dass ihr Verhalten als verfassungsfeindlich angesehen wird und sie ihren Job, ihre Pensionsansprüche und ihren Krankversicherungsschutz durch die Beihilfe verlieren.“

Wie sah es in den 80er Jahren in der BRD aus? Die Republik hatte mit den Folgen des RAF-Terrors zu kämpfen. Ich fand es imponierend, wie ein entschlossener Rechtsstaat die Täter zur Strecke brachte und verurteilte. Ich teilte die Mehrheitsmeinung, dass diese Urteile Terroristen betrafen, die für die Morde verantwortlich waren. Aber war das immer so?

Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar

Das erste Opfer der RAF-Mordserie war der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der mit seinen Begleitern am Karfreitag 1977 von RAF-Terroristen in Karlsruhe erschossen wurde. Bundeskanzler Helmut Schmidt verkündete auf der staatlichen Trauerfeier für die Ermordeten: Der Rechtsstaat „weiß sich Siegfried Buback und Wolfgang Göbel und Georg Wuster schuldig, ihre Mörder zu ergreifen und vor Gericht zu stellen“.

Schon am Abend des Tattages wurden RAF-Mitglieder als mögliche Täter namentlich benannt. Am Tag danach wurden Günter Sonnenberg, Christian Klar und Knut Folkerts zur Fahndung ausgeschrieben. Am 10. Mai 1977 gab es einen Haftbefehl gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft am Karlsruher Attentat. Nach ihrer Verhaftung wurde das Verfahren gegen sie aber eingestellt, später auch das gegen Sonnenberg, der mit ihr verhaftet worden war. Schließlich wurden am 2. April 1985 Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar als Attentäter in Karlsruhe verurteilt, wie im Juli 1980 schon Knut Folkerts. Das Attentat auf Buback schien aufgeklärt und die Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt worden zu sein.

Aber im März 2007 hatte der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock den Sohn des ermordeten Siegfried Buback, Michael Buback, davon unterrichtet, dass keiner der drei Verurteilten zu den Tätern von Karlsruhe gehörte. Für Michael Buback war das der Anlass, sich intensiv mit den Ermittlungen zu beschäftigen. Das Ergebnis seiner Recherchen veröffentlichte der Sohn in seinem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“, indem er zahllose Ermittlungspannen, die mit Schlampereien nicht zu erklären waren, aufdeckte: Nicht berücksichtigte Zeugenaussagen, verschwundene Asservate, Hinweise, denen nicht nachgegangen wurde, warfen die Frage auf, ob die Ermittlungsbehörden vielleicht den wirklichen Tathergang kannten, ihn aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen wollten.

Mit seiner Frage, wie ein aufgeklärter Mord das Wohl des Staates gefährden könne und welches Interesse es geben konnte, die wahren Täter zu decken, trat Buback eine Lawine los, die sein und das Leben seiner Familie stark veränderte. Er musste fortan mit der systematischen Schädigung seines Rufes kämpfen. Die Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz könnten viele Fragen beantworten, sie wurden aber 2008 von Innenminister Schäuble mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Veröffentlichung würde dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten. Den Angehörigen hatte Schäuble im Juli 2007 mitgeteilt, „dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Bundeskriminalamt seinerzeit über ihre jeweiligen Befragungen und Vernehmungen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse umfassend und schriftlich in Kenntnis gesetzt hätten“. Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar.

Keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte

Trotz des scharfen Gegenwinds, der ihm vor allem von Behörden und teils auch in den Medien entgegenschlug, recherchierte Buback weiter. Er wollte wissen, wer der Mörder seines Vaters war. Seine Ermittlungen konzentrierten sich auf Verena Becker, die zu Beginn öffentlich als mögliche Täterin genannt worden war. Dutzende Zeugen hatten ausgesagt, dass die zweite Person auf dem Attentats-Motorrad eine Frau war oder eine Frau gewesen sein könnte. Diese Person hatte die tödlichen Schüsse abgegeben. Buback bekam Hinweise, dass es sowohl im Verfassungsschutz als auch in der RAF Personen gab, die überzeugt waren, dass Becker die Attentäterin gewesen sei und dies gegenüber Dritten geäußert hatten.

Verena Becker wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizäcker begnadigt, obwohl sie bis heute über das Karlsruher Attentat schweigt. Im Jahr 2007 berichtete der Spiegel, dass Becker geheime Informantin des Verfassungsschutzes gewesen sei. Am 6. April 2010 wurde Verena Becker wegen dreifachen Mordes in Karlsruhe angeklagt. Der zweijährige Prozess wurde hauptsächlich in Stammheim geführt. Die Bubacks waren Nebenkläger, Ehefrau Elisabeth in Vertretung ihrer Schwiegermutter. Von diesem Prozess handelt das zweite Buch von Michael Buback: „Der General muss weg!“.

Es ist sicher einer der seltsamsten Prozesse, die in der Geschichte der Bundesrepublik stattgefunden haben. Es wurden in diesem Prozess keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte angefertigt. Was wir vom Prozessverlauf nachlesen können, stammt von den Mitschriften Elisabeth Bubacks. Es dürfte nicht oft vorkommen, dass die Anklage und die Verteidigung am gleichen Strang ziehen und den Nebenkläger attackieren. Schon früh stellt sich für den Leser heraus, dass der Prozess anscheinend geführt wurde, um Becker im Ergebnis per Urteil zu bescheinigen, dass sie nicht die Todesschützin war.

Über weite Strecken war der Chefankläger Walter Hemberger damit beschäftigt, Michael Buback anzugreifen, in zum Teil beleidigender, sogar ehrabschneiderischer Weise. Sein Schlussplädoyer beschäftigte sich mehr mit Michael Buback als mit der Angeklagten. Die kam hauptsächlich in den Passagen seiner Rede vor, in denen es darum ging, dass sie auf keinen Fall die Schützin gewesen sei. Buback hielt in seinem Plädoyer ruhig und sachlich dagegen. Er fügte Beweis an Beweis und Indiz an Indiz an, die für Beckers Täterschaft sprachen. Er benannte noch einmal die schlimmsten Ermittlungsfehler, wie das Verschwinden des Fluchtautos, den Verkauf des Tatmotorrads, die Nichtweitergabe von wichtigen Informationen oder die Erstellung von Berichten, die von den Befragten nicht unterschrieben worden waren und im Prozess nicht als ihre Aussagen wiedererkannt wurden.

Die Merkwürdigkeiten begannen schon am Tattag. Das Attentat fand an einer Kreuzung in Stuttgart statt. Aber anstatt die Autofahrer zu befragen, die das Attentat mitansehen mussten, wurden sie ohne Registrierung vom Tatort weggeleitet. Georg Wuster, einer der Begleiter Bubacks, hatte überlebt, war ansprechbar und blieb es vier Tage lang im Krankenhaus, wo er vom Justizminister besucht wurde. Niemand von den Ermittlern hat ihn befragt, bevor er – nach ärztlicher Einschätzung auf dem Weg der Besserung – unerwartet verstarb.

Deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen

Sofort nach dem Plädoyer von Buback meldete sich Chefankläger Hemberger noch einmal zu Wort. In einem scheinbar spontanen Wutausbruch warf Hemberger Buback vor, mit einer „durch nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit“, einem integren Behördenleiter und seinen Mitarbeitern Rechtsbeugung vorgeworfen zu haben und drohte sogar mit eventuellen rechtlichen Konsequenzen. Buback hatte nichts dergleichen getan, sondern nur auf die Tatsache hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Generalbundesanwalt Kurt Rebmann darauf hingewiesen hatte, dass Stefan Wiesniewski ein Schütze von Karlsruhe sei, Rebmann aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte.

Das Framing für die Presse war damit gegeben. Die meisten Medien berichteten von dem „Eklat“, dass Buback den Behörden Rechtsbeugung vorgeworfen habe. In der Süddeutschen stand sogar, Buback hätte lediglich seine „Verschwörungstheorie“, dass Becker die Schützin gewesen sei, referiert und endete mit der Frage, ob Buback „ganz bei Trost“ sei. Damit war der Blick auf die sachliche und überzeugende Argumentation von Buback verstellt.

Was können wir aus diesem Prozess lernen? Die deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen. Sie kann gar nicht unabhängig ermitteln. Das ist ein schwerer Makel, der beseitigt werden muss. Zeugen, zumal von Schwerverbrechen, sollten unabhängig von Aussagegenehmigungen aussagen können, denn anders ist die Wahrheitsfindung nicht möglich.

Wer war Siegfried Buback, an dessen Mordaufklärung so wenig staatliches Interesse herrschte? Er war ein korrekter Beamter, wie man ihn sich wünscht. Als junger Bundesanwalt musste er in der „Spiegelaffäre“ Rudolf Augstein verhaften und vernehmen. Augstein hatte Buback aus Anlass zur Ernennung zum Generalbundesanwalt gratuliert und sein neuestes Buch geschickt, mit einer Widmung „…zur Erinnerung an gemeinsame und schöne Tage“. Buback war sowohl mit dem Fall Julius Steiner, der während des Misstrauensvotums der Unions-Bundestagsfraktion für Willy Brandt gestimmt hatte, als auch mit dem Fall des Kanzlerberaters Günter Guillaume befasst. Im letzterem riet er Brandt, nicht zurückzutreten. Buback war alles andere als ein Parteisoldat. Er war parteilos und widersprach politischen Anweisungen, wenn er sie für falsch hielt. Das hat den politischen Anweisern kaum gefallen.

 

Vera Lengsfeldgeboren 1952 in Thüringen, ist eine Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Seitdem betätigt sie sich als freischaffende Autorin. 2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt.

Foto: Imago

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Leserpost

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Christel Beltermann / 06.01.2024

Liebe Frau Lengsfeld, danke für diesen erhellenden Artikel. Es ist hierzulande durchaus wie in manchen Autokratien. Gewisse Dinge sollen unter dem Radar bleiben bis hin zu dem der freien Presse, das Volk soll schon gar nichts mitbekommen. Missliebige Personen sollen eliminiert werden, wobei u. U. ein geradezu absurdes Theaterstück inszeniert wird, um die wahren Zusammenhänge zu verschleiern. Stasiähnliche Strukturen gibts mancherorts. Natürlich sind etliche Bürger nicht so doof wie gewünscht. Werden sie laut müssen sie mit sozialer und ökonomischer Vernichtung rechnen. Meist - nicht immer - kommen die Dinge doch mal ans Licht. Im Moment wäre wieder viel Bedarf.

Horst Schlunzen / 06.01.2024

Als Beamtensohn bin ich auch mit festem Glauben an den Rechtsstaat groß geworden. Vorbei. Kommt mir wie ein kindlicher Traum vor. Mein Vater glaubt noch immer dran, wahrscheinlich reiner Selbstschutz.

T. Weidner / 06.01.2024

So ist das halt mit V-Leuten - die letztendlich Doppelagenten sind und von denen man nie weiß, welches EIGENE Süppchen diese gerade kochen. Auf die Lebensweisheit “wer einmal lügt…” aufbauend sollte man stets die V-Leute-Info als Arbeitshypothese betrachten, die es grundsätzlich erst zu verifizieren gilt und dann auch noch den Zeitraum, für den o.g. Info möglicherweise richtig ist. Erschwerend kommt hinzu, dass der Staat seinen V-Leuten zur Verstärkung deren Glaubwürdigkeit unter den so Infiltrierten sogar zubilligt, federführend rechtsbrecherische Aktivitäten an den Tag zu legen: So wie niemand im Rahmen des NPD-Verbotsversuches sagen konnte oder wollte, welche Anteile der rechtsextremistischen Aktivitäten auf “echte” NPDler zurückzuführen waren und welche auf V-Leute-Scharfmachertum. Wobei ich die V-Leute-FÜHRUNG für derart erfolgsgeil (und daraus skrupellos) halte, dass diese V-Leute-Führung möglicherweise DEN Hauptgrund für ein bzw. das Abrutschen der beobachteten Gruppe in die Schwerstkriminalität darstellt. So stellt sich wenigstens für mich die Frage, ob nicht - wenigstens ein Teil - der RAF-Morde auf V-Leute-Vorschläge bzw. Aktivitäten zurückzuführen ist. Ist das “Celler Loch” nur das Gipfelkreuz eines Eisberges, den die Behörden um jeden Preis verborgen halten müssen? Denn welchen schlimmeren Grund für eine Aktensperrung als solche könnte es noch geben? RAF, NSU, Rollatorputschisten - welchen Anteil an deren Aktivitäten und AktivitätenAUSWEITUNG hatten und haben V-Leute? Wieviele Aussagen von AfDlern, die uns Bürgern von staatlichen Akteuren als Beweis für die “rechtsextreme” Einstellung dieser Partei VERKAUFT werden, stammen in Wirklichkeit aus den Hinterzimmern das Verfassungsschutzes?

Hans Happe / 06.01.2024

Paragraph 147 beinhaltet das Weisungsrecht.so werden Gesetze passend zu den Objekten verfasst,  in allen Richtungen absichern.

Franklin Meissner / 06.01.2024

Wir sind halt auch ein mafiöser Oligarchenstaat. Mit uns kann man machen was man will. Italien wäscht sein Geld in Deutschland. Amerika versucht uns unter Kontrolle zu halten und schafft Tatsachen mit Infrastrukturzerstörungen. New York rächte sich nach dem “Auge um Auge, Zahn um Zahn”-Prinzip mit der Schleusung von Biowaffen aus dem nahem Osten. Für die Zerstörung unserer Traditionen und Kultur sind SpiegelFAZAlpenprawda usw zuständig. Die Abzocke durch ARDZDF ist aber so dreist und unverschämt, daß diese Organisation keine lange Lebensdauer mehr hat. Der Kampf ums Dasein geht weiter..

Nico Schmidt / 06.01.2024

Sehr geehrte Frau Lengsfeld, diese Umstände waren mir neu. Der Fisch stinkt immer vom Kopf und es hat sich bis heute nichts geändert. Mfg Nico Schmidt

Daniel Gildenhorn / 06.01.2024

Die beiden heutigen Artikel, dieser und der von Herrn Noll sagen über diese Republik ziemlich alles. Nicht, dass man es nicht gewusst hätte. Wenn man aber mit lauter Schattenseiten eines Staates kumuliert konfrontiert wird, fällt es einem einfacher, die Frage zu beantworten, ob dieser legitim ist.

ingo heinzelmann / 06.01.2024

Spannend geschrieben. Und sehr aufschlussreich. Danke! Zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft wurde gerade vom RBB ein Artikel veröffentlicht,  in dem die Generalstaatsanwältin von Berlin Margarete Koppers die Abschaffung der Weisungsgebundenheit fordert. Toll, dachte ich. Wurde auch Zeit. Bis sie dann ihr Motiv erläuterte: wie schlimm das werden könnte, wenn die AFD dieses Weisungsrecht bekommen würde. Ob ihr die Doppelmoral bewußt ist?

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