Vera Lengsfeld / 06.01.2024 / 06:25 / Foto: Imago / 73 / Seite ausdrucken

Tod eines Bundesanwalts

Als ich noch in der DDR eingemauert war, hielt ich die Bundesrepublik für einen Rechtsstaat und bewunderte ihren entschlossenen Umgang mit den RAF-Terroristen. Bis herauskam, dass auch hier offenbar betrogen und vertuscht wurde. Was können wir daraus lernen?

Immer mehr Menschen fragen sich heutzutage, wann es eigentlich angefangen hat, dass die Arroganz der Macht die rechtsstaatlichen Prinzipien zersetzte. Die Antwort ist, dass dieser Prozess ein schleichender war und viel früher begann, als die meisten von uns annehmen würden. Als ich noch in der DDR eingemauert war, dachte ich tatsächlich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein zuverlässig funktionierender Rechtsstaat wäre, mit einer unabhängigen Justiz und einer freien Presse. Ich war weit davon entfernt, die BRD zu idealisieren, denn mich hat immer irritiert, dass die Witwe des berüchtigten Nazi-Richters und Präsidenten des Volksgerichtshofes Roland Freisler trotz der vielen unrechtmäßigen Todesurteile, die ihr Gatte zu verantworten hatte, Witwenrente bezog (Freisler zeichnete für etwa 2.600 Todesurteile verantwortlich, Anm. d. Red.).

Eine Ironie der Geschichte ist, dass die SED, die dies vehement anprangerte, nach der Wiedervereinigung als PDS mit ihrem Vorsitzenden Gregor Gysi sich für die Stasitäter mit dem Schlachtruf stark machte, es dürfe kein Rentenstrafrecht geben. Dreißig Jahre später hat sich das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen, dass jemand bereits ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, wenn er den Staat „delegitimiert“ und seine Repräsentanten „verächtlich“ macht. Hans-Georg Maaßen hat das folgendermaßen kommentiert: „Diese Entscheidung ist gefährlich, denn sie kann so verstanden werden, dass schon überspitzte Kritik an der Bundesregierung bei Beamten, Richtern und Soldaten dazu führt, dass ihr Verhalten als verfassungsfeindlich angesehen wird und sie ihren Job, ihre Pensionsansprüche und ihren Krankversicherungsschutz durch die Beihilfe verlieren.“

Wie sah es in den 80er Jahren in der BRD aus? Die Republik hatte mit den Folgen des RAF-Terrors zu kämpfen. Ich fand es imponierend, wie ein entschlossener Rechtsstaat die Täter zur Strecke brachte und verurteilte. Ich teilte die Mehrheitsmeinung, dass diese Urteile Terroristen betrafen, die für die Morde verantwortlich waren. Aber war das immer so?

Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar

Das erste Opfer der RAF-Mordserie war der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der mit seinen Begleitern am Karfreitag 1977 von RAF-Terroristen in Karlsruhe erschossen wurde. Bundeskanzler Helmut Schmidt verkündete auf der staatlichen Trauerfeier für die Ermordeten: Der Rechtsstaat „weiß sich Siegfried Buback und Wolfgang Göbel und Georg Wuster schuldig, ihre Mörder zu ergreifen und vor Gericht zu stellen“.

Schon am Abend des Tattages wurden RAF-Mitglieder als mögliche Täter namentlich benannt. Am Tag danach wurden Günter Sonnenberg, Christian Klar und Knut Folkerts zur Fahndung ausgeschrieben. Am 10. Mai 1977 gab es einen Haftbefehl gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft am Karlsruher Attentat. Nach ihrer Verhaftung wurde das Verfahren gegen sie aber eingestellt, später auch das gegen Sonnenberg, der mit ihr verhaftet worden war. Schließlich wurden am 2. April 1985 Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar als Attentäter in Karlsruhe verurteilt, wie im Juli 1980 schon Knut Folkerts. Das Attentat auf Buback schien aufgeklärt und die Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt worden zu sein.

Aber im März 2007 hatte der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock den Sohn des ermordeten Siegfried Buback, Michael Buback, davon unterrichtet, dass keiner der drei Verurteilten zu den Tätern von Karlsruhe gehörte. Für Michael Buback war das der Anlass, sich intensiv mit den Ermittlungen zu beschäftigen. Das Ergebnis seiner Recherchen veröffentlichte der Sohn in seinem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“, indem er zahllose Ermittlungspannen, die mit Schlampereien nicht zu erklären waren, aufdeckte: Nicht berücksichtigte Zeugenaussagen, verschwundene Asservate, Hinweise, denen nicht nachgegangen wurde, warfen die Frage auf, ob die Ermittlungsbehörden vielleicht den wirklichen Tathergang kannten, ihn aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen wollten.

Mit seiner Frage, wie ein aufgeklärter Mord das Wohl des Staates gefährden könne und welches Interesse es geben konnte, die wahren Täter zu decken, trat Buback eine Lawine los, die sein und das Leben seiner Familie stark veränderte. Er musste fortan mit der systematischen Schädigung seines Rufes kämpfen. Die Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz könnten viele Fragen beantworten, sie wurden aber 2008 von Innenminister Schäuble mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Veröffentlichung würde dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten. Den Angehörigen hatte Schäuble im Juli 2007 mitgeteilt, „dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Bundeskriminalamt seinerzeit über ihre jeweiligen Befragungen und Vernehmungen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse umfassend und schriftlich in Kenntnis gesetzt hätten“. Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar.

Keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte

Trotz des scharfen Gegenwinds, der ihm vor allem von Behörden und teils auch in den Medien entgegenschlug, recherchierte Buback weiter. Er wollte wissen, wer der Mörder seines Vaters war. Seine Ermittlungen konzentrierten sich auf Verena Becker, die zu Beginn öffentlich als mögliche Täterin genannt worden war. Dutzende Zeugen hatten ausgesagt, dass die zweite Person auf dem Attentats-Motorrad eine Frau war oder eine Frau gewesen sein könnte. Diese Person hatte die tödlichen Schüsse abgegeben. Buback bekam Hinweise, dass es sowohl im Verfassungsschutz als auch in der RAF Personen gab, die überzeugt waren, dass Becker die Attentäterin gewesen sei und dies gegenüber Dritten geäußert hatten.

Verena Becker wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizäcker begnadigt, obwohl sie bis heute über das Karlsruher Attentat schweigt. Im Jahr 2007 berichtete der Spiegel, dass Becker geheime Informantin des Verfassungsschutzes gewesen sei. Am 6. April 2010 wurde Verena Becker wegen dreifachen Mordes in Karlsruhe angeklagt. Der zweijährige Prozess wurde hauptsächlich in Stammheim geführt. Die Bubacks waren Nebenkläger, Ehefrau Elisabeth in Vertretung ihrer Schwiegermutter. Von diesem Prozess handelt das zweite Buch von Michael Buback: „Der General muss weg!“.

Es ist sicher einer der seltsamsten Prozesse, die in der Geschichte der Bundesrepublik stattgefunden haben. Es wurden in diesem Prozess keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte angefertigt. Was wir vom Prozessverlauf nachlesen können, stammt von den Mitschriften Elisabeth Bubacks. Es dürfte nicht oft vorkommen, dass die Anklage und die Verteidigung am gleichen Strang ziehen und den Nebenkläger attackieren. Schon früh stellt sich für den Leser heraus, dass der Prozess anscheinend geführt wurde, um Becker im Ergebnis per Urteil zu bescheinigen, dass sie nicht die Todesschützin war.

Über weite Strecken war der Chefankläger Walter Hemberger damit beschäftigt, Michael Buback anzugreifen, in zum Teil beleidigender, sogar ehrabschneiderischer Weise. Sein Schlussplädoyer beschäftigte sich mehr mit Michael Buback als mit der Angeklagten. Die kam hauptsächlich in den Passagen seiner Rede vor, in denen es darum ging, dass sie auf keinen Fall die Schützin gewesen sei. Buback hielt in seinem Plädoyer ruhig und sachlich dagegen. Er fügte Beweis an Beweis und Indiz an Indiz an, die für Beckers Täterschaft sprachen. Er benannte noch einmal die schlimmsten Ermittlungsfehler, wie das Verschwinden des Fluchtautos, den Verkauf des Tatmotorrads, die Nichtweitergabe von wichtigen Informationen oder die Erstellung von Berichten, die von den Befragten nicht unterschrieben worden waren und im Prozess nicht als ihre Aussagen wiedererkannt wurden.

Die Merkwürdigkeiten begannen schon am Tattag. Das Attentat fand an einer Kreuzung in Stuttgart statt. Aber anstatt die Autofahrer zu befragen, die das Attentat mitansehen mussten, wurden sie ohne Registrierung vom Tatort weggeleitet. Georg Wuster, einer der Begleiter Bubacks, hatte überlebt, war ansprechbar und blieb es vier Tage lang im Krankenhaus, wo er vom Justizminister besucht wurde. Niemand von den Ermittlern hat ihn befragt, bevor er – nach ärztlicher Einschätzung auf dem Weg der Besserung – unerwartet verstarb.

Deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen

Sofort nach dem Plädoyer von Buback meldete sich Chefankläger Hemberger noch einmal zu Wort. In einem scheinbar spontanen Wutausbruch warf Hemberger Buback vor, mit einer „durch nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit“, einem integren Behördenleiter und seinen Mitarbeitern Rechtsbeugung vorgeworfen zu haben und drohte sogar mit eventuellen rechtlichen Konsequenzen. Buback hatte nichts dergleichen getan, sondern nur auf die Tatsache hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Generalbundesanwalt Kurt Rebmann darauf hingewiesen hatte, dass Stefan Wiesniewski ein Schütze von Karlsruhe sei, Rebmann aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte.

Das Framing für die Presse war damit gegeben. Die meisten Medien berichteten von dem „Eklat“, dass Buback den Behörden Rechtsbeugung vorgeworfen habe. In der Süddeutschen stand sogar, Buback hätte lediglich seine „Verschwörungstheorie“, dass Becker die Schützin gewesen sei, referiert und endete mit der Frage, ob Buback „ganz bei Trost“ sei. Damit war der Blick auf die sachliche und überzeugende Argumentation von Buback verstellt.

Was können wir aus diesem Prozess lernen? Die deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen. Sie kann gar nicht unabhängig ermitteln. Das ist ein schwerer Makel, der beseitigt werden muss. Zeugen, zumal von Schwerverbrechen, sollten unabhängig von Aussagegenehmigungen aussagen können, denn anders ist die Wahrheitsfindung nicht möglich.

Wer war Siegfried Buback, an dessen Mordaufklärung so wenig staatliches Interesse herrschte? Er war ein korrekter Beamter, wie man ihn sich wünscht. Als junger Bundesanwalt musste er in der „Spiegelaffäre“ Rudolf Augstein verhaften und vernehmen. Augstein hatte Buback aus Anlass zur Ernennung zum Generalbundesanwalt gratuliert und sein neuestes Buch geschickt, mit einer Widmung „…zur Erinnerung an gemeinsame und schöne Tage“. Buback war sowohl mit dem Fall Julius Steiner, der während des Misstrauensvotums der Unions-Bundestagsfraktion für Willy Brandt gestimmt hatte, als auch mit dem Fall des Kanzlerberaters Günter Guillaume befasst. Im letzterem riet er Brandt, nicht zurückzutreten. Buback war alles andere als ein Parteisoldat. Er war parteilos und widersprach politischen Anweisungen, wenn er sie für falsch hielt. Das hat den politischen Anweisern kaum gefallen.

 

Vera Lengsfeldgeboren 1952 in Thüringen, ist eine Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Seitdem betätigt sie sich als freischaffende Autorin. 2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt.

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Hans Kloss / 06.01.2024

Dass manche schwere Straftaten dem Staat perfekt ins Geschäft passen, ist schon merkwürdig, es wundert aber nicht. Dem deutschen Staat traue ich aber eher Inkompetenz als Verschwörung zu. Oder war das echt Inkompetenz - vlt ein Zeichen, dass in D. keine politische Bewegung ohne Mitglieder der Verfassungsorgane möglich ist. Nach so was, gab es dann ein Treffen der Spitzenbeamten, wo man entschieden hat, dass der beste Weg das Schweigen ist. Das ist wohl bei NSU auch so gelaufen.

Jürgen Frohwein / 06.01.2024

@ T. Weidner Wieviele Aussagen von AfDlern, die uns Bürgern von staatlichen Akteuren als Beweis für die “rechtsextreme” Einstellung dieser Partei VERKAUFT werden, stammen in Wirklichkeit aus den Hinterzimmern das Verfassungsschutzes? Diese Fragen könnte Herr Maaßen tiefschürfend beantworten!

Olaf Dietrich / 06.01.2024

Die spielen den alten Nazi - DDR - Scheiss in ihrer eigenen Matrix. Du kommst da nur als wohlfeiler Duckmäuser rein, dann intrigierst Du ein paar Jahre und schon darfst Du WICHTIG spielen: Bundesanwalt, Parteivize, Staatssekretär( das sind die Schlimmsten..)  Die Leute haben wir im Gymnasium “Streber” oder auch “Wichser”  genannt!

Klaus Meyer / 06.01.2024

Schön, daß Frau Lengsfeld über dieses Thema hier bei der Achse schreibt. Ich würde mal die Achse eher als ein alternatives Mainstream-Medium bezeichnten. Deshalb finde ich es gut, daß die seit langem bekannten Tatsachen zu diesem Thema hier jetzt auch einer größeren Leserschaft zugänglich gemacht werden. Wünschenswert wäre eine Fortsetzung mit vielleicht etwas aktuelleren Themen, bei denen viele, selbst vermeintlich aufgeklärte, Leser immer noch den (teilweise sogar komplett idiotischen) Regierungsnarrativen glauben.

Steffen Ehrbricht / 06.01.2024

Dieser und der Text von Herrn Noll heute lassen den Gedanken, den ich seit Ende 2023 in mir trage immer mehr zur Gewissheit werden: dieses Land und seine Bevölkerung hat es verdient, dass sie in diesem riesigen Haufen Exkremente sitzen, in dem wir uns gerade befinden. Wir haben uns jahrzehntelang in unserem Wohlstand gesuhlt - die Westdeutschen schon 40 Jahre länger als die Ostdeutschen - und dabei jegliche Vorsicht, Kritik und ständiges Hinterfragen vergessen oder mutwillig unterlassen. Während dessen konnte sich dieser mafiös strukturierte Oligarchenstaat bilden… nun müssen wir die Suppe auslöffeln. Strafe muss sein.

Lao Wei / 06.01.2024

Wenn der „lange Arm“ in der „Demokratie“ zuschlägt,, kommt diese niemals unbeschadet davon. An der Verbrechergeschichte „Marc Dutroux“ bestens nachvollziehbar! Ich frage immer häufiger nach dem Unterschied zwischen der „Wertebasierten“- und der „Volksdemokratischen“ Grundortung? Eine ethisch-moralische finde ich nirgends!

Thomas Schöffel / 06.01.2024

Sehr geehrte Frau Lengsfeld, früher dachte ich, daß Ihre Prognose, daß wir diese ganze Spitzelei und Wühlerei dunkler Kanäle wiederbekommen würden, falsch wäre. Falsch aber lag ich. Einen Zeitpunkt meiner Meinungsänderung kann ich nicht benennen, wohl ein eher schleichender Prozeß. So viele Ereignisse, die mehr als merkwürdig waren. Die Erschießung von Grams, das Celler Loch, der auffallende Selbstmord von Häftlingen, Möllemann, der einfach so vom Himmel viel, die merkwürdigen Ermittlungswendungen und-zufälle beim sog. NSU und das sehr auffällige Zeugenversterben. Zu Coronazeiten wurden Leute, die spazierengehen wollten, von der Polizei gejagt, wenn man mit Raketen auf Polizisten schießt, passiert nichts…. Richter, denen Rechtsbeugung vorgeworfen wird… Die Liste ist endlos geworden. Wenn ich heute Leserbriefe schreibe, überlege ich mit tatsächlich, wie ich formuliere, denn ich halte es für möglich, daß man auch mich wegsperrt. Nur, weil ich weder prominent noch politisch aktiv oder wirtschaftlich von Bedeutung bin, hält man mich glücklicherweise für eine unbedeutende Nummer, von der keine Gefahr für den Staat ausgeht. Aber richtig sicher bin ich nicht. Ich führe diese Fehlentwicklung auf ein Mentalitätsproblem zurück, das wir Deutsche möglicherweise schon sehr lange mit uns rumschleppen und das uns - mögen die Gesetze sein, wie wollen - dazu nötigt, immer der “vorherrschenden Meinung” hinterzuhecheln. Ob ich damit richtigliege, weiß ich nicht. Aber daß so viele sogenannte Akademiker massive Denkfehler, Fehlschlüsse, Verwechslungen von Kausalität und Korrelation etc. in toto alle übersehen, kann doch eigentlich nicht sein. In der Kunst, den massiv im Raum für alle deutlichst sichtbaren Elefanten zu ignorieren, haben wir es zu einer atemberaubenden Meisterschaft gebracht. Das Kindermärchen vom nackten Kaiser feiert fröhliche urständ. Eine Art Massengeistesstörung, kann das denn sein?

Torsten Hopp / 06.01.2024

Und viele begreifen nicht, wie gefährlich ein Staat sein kann. Deshalb ist heute der Widerstand gegen übergriffige Schulabbrecher und Kinderbuchschreiber im Osten (noch) stärker als im Westen. Aufarbeitung, Verantwortung und Strafe für eigenes Fehlverhalten sind Begriffe, die obersten Staatsdienern fehlen. Diese Entwicklung hat sich in den letzten drei Jahren dramatisch beschleunigt und ist beängstigend.

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