Gastautor / 11.03.2022 / 15:00 / Foto: Stefan-Xp / 100 / Seite ausdrucken

Wissenschaftler-Gruppe zerlegt die Impfpflicht

Eine Gruppe von 81 Hochschullehrern und Wissenschaftlern – darunter Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker – hat ein Dokument von 70 Seiten ausgearbeitet, in dem sehr schlüssig erklärt wird, warum eine Covid-19-Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt: Sie sei „nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig“. Die Arbeit wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt, damit sie ihre Entscheidung zur Impfpflicht auf der Grundlage der aktuellen Studienlage überprüfen.

Achgut.com dokumentiert im Folgenden das Schreiben der Autorengruppe 7 Argumente, das zuerst hier veröffentlicht wurde, im Wortlaut. Die Anlagen enthalten detaillierte Informationen zur aktuellen Studienlage sowie zahlreiche Statistiken und Grafiken.

Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig

9. März 2022

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Die Autorengruppe

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Claas Falldorf
Dr. Matthias Fechner
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. Dr. Oliver Hirsch
Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Dr. Norbert Lamm
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
Prof. Dr. Normann Lorenz
Prof. Dr. Stephan Luckhaus
PD Dr. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph Neuhäuser
Dagmar L. Neuhäuser
Dr. med. Sven Gerhard Nevermann
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Christian Pietsch
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Günter Reiner
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Dr. med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Christin Werner
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Dr. med. Jens Wurster (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk

Anlagen

Anlage 1: Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen

Anlage 2: Jenseits der Impfung: wirksame Interventionen gegen COVID-19

Anlage 3: Intensivbetten (ICU) Belegung, Kapazität und Auslastung in Deutschland

Anlage 4: Erfasste und unerfasste Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe

Anlage 5: Die erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2021

Anlage 6: Risikopotential der COVID-19-mRNA-Impfstoffe aus molekularbiologischer Sicht

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Leserpost

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Jürgen Fischer / 11.03.2022

Wann war denn das letzte Mal, dass sich eine Regierung in diesem schönen Schland für die Verfassung resp. das Grundgesetz interessiert hat? Muss schon eine Weile her sein.

Peter Ackermann / 11.03.2022

Vielen Dank an die Verfasser des Dokumentes und die Achse für die Veröffentlichung. Was immer es bewirken wird, in jedem Fall ist einer wissenschaftlichen Dokumentationspflicht Genüge getan. Da es sich um einen polit-medialen Komplex handelt, wäre es aber in diesem Zusammenhang sehr wichtig, dass auch allen relevanten Redaktionen, die diesem Komplex zuzuordnen sind, dieses Dokument formell zugeht. P.S.: Dass dieses Dossier den Steuerzahler noch mehr belasten wird, weil Correctiv & Co gerade Überstunden und Wochenendarbeit schrubben, werte ich jetzt mal als hinnehmbaren Kollateralschaden.

Andreas Mertens / 11.03.2022

Könnten sie bitte in einer Woche aktualisieren wie viele von den Unterzeichnern noch in Amt und Würden sind. Ich befürchte im Schatten des kriegsgetörses wird es noch leichter Köpfe rollen zu lassen. Alte Regel: Wo versteckt man eine Leiche?  Unter einem Haufen von Leichen!

Peter Groepper / 11.03.2022

@Matthias Fornach “Die einzigen die das bisher begriffen und vertreten haben ist die AFD .” Ich bin im Gegnteil davon überzeugt, dass es viel mehr, als nur die AfD begriffen haben. Vertreten, da haben Sie ja nachweislich recht, haben es diese Begreifer aber nicht. Auf der einen Seite ist der Verstand und das Gewissen, auf der anderen Seite ist das Haus, das Auto, der Luxusurlaub, der Status, die Kinder auf teuren Schulen, der Pensionsanspruch, ach, so vieles. Viele BT-Abgeordnete - die meisten? - verstehen ihre Unabhängigkeit bei Abstimmungen deshalb so, dass sie unabhängig vom eigenen Gewissen abstimmen dürfen und müssen. Dafür haben sie schließlich ihren Listenplatz erhalten. Alle Verbrecher handeln bewusst gegen das eigene Gewissen. Sonst wären es Psychopaten. Die Staatsparteien im Parteienstaat sind ein Krebsgeschwür. In meinem Garten steht eine tapfere, traurige Birke. Dutzende Misteln wachsen darauf in saftigem Grün ...

A. Weber / 11.03.2022

Auszug aus der Antwort auf einer email, die ich einer Bundestagsabgeordneten bzgl. Impfpflicht geschrieben hatte: “als Abgeordnete ist es mein Job, sich nach dem Hören aller Argumente und wissenschaftlichen Erkenntnisse, .....eine Entscheidung zu treffen.” D.h. dann wohl, dass das Dokument noch als Hörbuch verschickt werden sollte ?! Zudem antwortete sie: “ich bin mittlerweile davon überzeugt, dass wir noch sehr lange mit der Pandemie und regelmäßigen Impfintervallen werden leben müssen.” ..mir erscheint, dass es schon eine “abgemachte” Sache ist. Die Abgeordnete ist Mitglied der SPD und hat die Drucksache 20/899 unterzeichnet.

HaJo Wolf / 11.03.2022

Wir alle sollten diesen Brief der 81 Wissenschaftler kopieren und dem Verbrecher Lauterbach schicken, ich werde das tunmit dem Hinweis, dass ich ihn verklage, wenn er sich nicht deutlich von Impfpflicht und erneuten “Maßnahmen” distanziert.

Renate Weiß / 11.03.2022

Ich danke den Wissenschaftlern sehr für ihren Einsatz und auch der Achse für die Veröffentlichung. Jeder sollte das ihm mögliche tun! Ich selbst gehe nicht nur regelmäßig spazieren, sondern bin auch am morgigen Groß-Demotag in Crailsheim und schreibe zudem regelmäßig Politiker an. Ob das etwas bewirkt oder nicht - wenigstens trage ich meinen Teil dafür bei, dass sich keiner der Täter allzu leicht herausreden kann, er habe “von nichts gewusst”. Niemand sollte sich lähmen lassen, jeder Einzelne ist Teil des Souveräns (!), die Hoffnung stirbt zuletzt, und selbst wenn alles kaputt geht: Dann wenigstens aufrecht in den Untergang und nicht duckmäuserisch! Ich grüße alle.

Arne Ausländer / 11.03.2022

Weil immer noch viele über den Doppelsprech “Wissenschaft” stolpern: Natürlich ist nicht die ALTE Wissenschaft gemeint, wenn die herrschenden Scientologen davon sprechen! Schon einst in der DDR mußten wir lernen, daß im Rahmen der “wissenschaftlichen Weltanschauung” keineswegs mit Fakten, sondern grundsätzlich mit Zitaten von (jeweils gültigen) Autoritäten argumentiert werden kann. Hier sieht man die jesuitische Wurzel dieses “Denkens”. Für Jesuiten sind Dogmen normal wie Beweise durch Bibelzitate oder Aussprüche ihres heiligen Ignazi. Seien wir doch dankbar, daß Ketzer heutzutage nur gecancelt, nicht aber verbrannt werden! Noch nicht.—Ich lese gerade mal wieder über die Stalinzeit, die Parallelen drängen sich auf. Wie damals ehrlich überzeugte Revolutionäre das Theater der Schauprozesse schlicht nicht verstehen konnten, so erscheint mir die ehrenwerte Sysiphusarbeit dieser Wissenschaftler. Aber vielleicht bin ich ja zu pessimistisch. Hoffentlich.

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