Ramin Peymani, Gastautor / 31.10.2018 / 12:00 / Foto: Dietrich Milde / 12 / Seite ausdrucken

Willkürjustiz im UN-Menschenrechtsausschuss

Gerne informiere ich hin und wieder über Sachverhalte, die den meisten Bürgern eher unbekannt sind. Hierzu gehört ganz sicher die Rechtsprechungskompetenz des in Genf ansässigen UN-Menschenrechtsausschusses, nicht zu verwechseln mit dem noch mächtigeren Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Für jeden der 172 Unterzeichnerstaaten ist der Menschenrechtsausschuss befugt, Beschwerden von Einzelpersonen zu verhandeln, die sich in ihren Bürgerrechten verletzt sehen. Die 18 Ausschussmitglieder sind allerdings keinesfalls zwingend Juristen. Gemäß Artikel 28 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte reicht es aus, wenn es sich aus Sicht der entsendenden Staaten um “Persönlichkeiten von hohem sittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis auf dem Gebiet der Menschenrechte” handelt.

Aktivisten sind also höchst willkommen, um international Recht zu sprechen. Dabei gilt die Besonderheit, dass einzig der Beschwerdeführer gehört wird. Es gibt weder eine Anhörung der Gegenseite, noch die Möglichkeit des Widerspruchs oder der Revision. Dadurch sind die Entscheidungen des Gremiums endgültig. Und sie entfalten eine faktische Wirkung. Der Ausschuss hat nun entschieden, dass Frankreich zwei muslimische Frauen entschädigen muss, die gegen das bei unseren Nachbarn seit April 2011 geltende Verschleierungsverbot verstoßen hatten und dort vor sechs Jahren verurteilt worden waren. Die Entscheidung dürfte weitreichende Konsequenzen haben.

Denn nicht nur in Frankreich, sondern auch in Belgien, Dänemark, Österreich sowie in der Schweiz und in den Niederlanden sind Verschleierungsverbote entweder von den Parlamenten beschlossen worden oder bereits in Kraft. Sogar im afrikanischen Gabun ist die Vollverschleierung im öffentlichen Raum seit 2015 verboten. All diese Gesetze stehen nun auf dem Prüfstand, weil ein Gremium der UN es so will. Wer noch Zweifel daran hatte, dass die Vereinten Nationen parteiisch agieren und einseitigen religiösen Interessen dienen, muss sich eines Besseren belehren lassen.

Dabei hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte noch im Sommer 2017 mit Blick auf das belgische Verschleierungsverbot keinerlei Verstoß erkannt. Er urteilte gar, dass Vollverschleierungsverbote nicht nur rechtens, sondern “für eine demokratische Gesellschaft notwendig” seien. Auch das Recht auf Religionsfreiheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens oder das Diskriminierungsverbot seien nicht verletzt, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Kampf gegen westliche Weltanschauungen im noblen Genf

Warum der Menschenrechtsausschuss der UN nun zur gegenteiligen Einschätzung kommt und was dies für die Rolle der ordentlichen Rechtsprechung bedeutet, wird sicher ab sofort Gegenstand mancher juristischer Diskussion sein. Dass Deutschlands Medien eine offene Debatte über die Genfer Entscheidung führen werden, ist aber wohl kaum zu erwarten. Eher dürfte der Beschluss des Menschenrechtsausschusses medial gefeiert werden. Fakt ist jedoch: Selbst die höchsten europäischen Gerichte sind damit im Grunde entmachtet.

Wann immer Migranten künftig ihre Rechte verletzt sehen, wird kein Urteilsspruch mehr endgültig sein, solange er nicht den Segen der Menschenrechtsaktivisten der Vereinten Nationen erhalten hat. Damit wird einer interessengeleiteten Willkürjustiz Tür und Tor geöffnet. Es ist sicher nicht zu wild spekuliert, dass fortan nicht etwa Isländer, Japaner oder Chilenen vor dem Menschenrechtsausschuss Schlange stehen werden, sondern jene Migranten, die aus muslimisch geprägten Ländern stammen.

Sie werden ihren Kampf gegen westliche Weltanschauungen im noblen Genf austragen, darauf vertrauend, dass die Rechtsprechung europäischer Gerichte Makulatur ist und sich die Vereinten Nationen nur zu bereitwillig für pro-islamische Lobbyarbeit herzugeben bereit sind. Man sollte daher schon heute den Blick auf die Vorweihnachtszeit richten, wenn Deutschland gemeinsam mit einer Fülle weiterer Staaten den “Global Compact for Migration” unterzeichnen wird.

Wenn dieses völkerrechtlich zwar nicht bindende, aber ganz im Geiste der Laienrechtsprechung der UN gehaltene Dokument erst einmal unterschrieben ist, wird es Klagende darin bestärken, sich gegen die rechtsstaatlichen Organe jener Länder zu stellen, die sie sich nicht nur für ihren Verbleib ausgesucht haben, sondern denen sie für ihr eigenes Wohlbefinden auch die mitgebrachte Kultur überstülpen wollen. Der muslimische Marsch durch die Institutionen trägt Früchte. Er findet international statt und entfaltet seine Schlagkraft in atemberaubend kurzer Zeit. Da staunen selbst die Grünen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ramin Peymanis "Liberale Warte".

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Leserpost

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Thorben Meyer / 31.10.2018

Es hat wohl auch viel damit zu tun, dass UN-Posten vorwiegend von Menschen besetzt werden, die eine Persönlichkeitsstruktur besitzen, die sehr stark der von Beamten ähnelt. Dort sind grüne Ideen aber stark überrepräsentiert. Die ideologische, oft utopistische Denkweise der UN ihre Unfähigkeit, verschiedene Länder und Wertvorstellungen effektiv miteinander zu vergleichen, ist vermutlich ein noch stärkerer Grund, warum auch die westlichen Gesandten in der UN stark links bzw. antiliberal denken.

Norbert Rahm / 31.10.2018

Es ist schon befremdlich, neben dem UNHRC gibt es auch den HRC bei den UN, die kann man wirklich verwechseln. Ersteres Gremium verklagt hauptsächlich Israel, das HRC erscheint mir keinen Deut besser, die Liste der 18 Mitglieder ist bekannt. “Jedermann” soll dort eine Klage einreichen können. Ein gefundenes Fressen für NGOs! Befremdlich ist es, wie trotz der Besetzung des Gremiums sich am Ende des seltsamen Verfahrens anti-westliche islamische Wertvorstellungen durchsetzen. “Defamation of religion” befasst sich seit 1999 mit Beleidigungen des Islam, damals noch als “Defamation of Islam” ganz klar deklariert. Der Vorschlag kam von Pakistan, 2010 wurde es wieder von Pakistan als Resolution “Combating defamation of religions” zumindest dem Namen nach auf andere Religionen ausgedehnt. Die US Botschafterin sprach sich dagegen aus, “We cannot agree that prohibiting speech is the way to promote tolerance, because we continue to see the ‘defamation of religions’ concept used to justify censorship, criminalisation, and in some cases violent assaults and deaths of political, racial, and religious minorities around the world”, aber… am Ende wurde die Resolution dann trotzdem verabschiedet. Die UN wird zum Erfüllungsgehilfen antiwestlicher Staaten und Gruppierungen.

Wolfgang Kaufmann / 31.10.2018

Die UNO delegitimiert sich durch ihre bekannt einseitigen Partikularinteressen von selbst. Kluge Politiker wie Trump ziehen daraus ihre Schlüsse. Es ist wie mit den NGOs: Man sollte sie nicht mal ignorieren. – Aber irgendwo müssen ja die zahllosen für die Wertschöpfung untauglichen Soziologen und Politologen hin.

Thomas Holzer, Österreich / 31.10.2018

Aber vor ein paar Tagen hat der EGMR eine Österreicherin verurteilt, welche einen Herrn Mohammed mit heutigem Verständnis als Pädophilen bezeichnet hatte und dies allgemein für das Hoheitsgebiet seiner “Rechtsprechung” verboten. Andererseits wurde vergangenen Sonntag der sog. Blasphemieparagraph in Irland “entsorgt”. (Womit ich absolut einverstanden bin) Man sieht, es wird schon innerhalb “Europas” mit zweierlei Maß gemessen

Nico Schmidt / 31.10.2018

Ramin Peymani, wenn wir alle zum Islam konvertieren, haben wir es hinter uns. Warum bezahlen wir Brüssel eigentlich? Die Wertschöpfung entsteht woanders und einen Erziehungsauftrag hat Brüssel nicht von mir. MfG Nico Schmidt

Walter Wagner / 31.10.2018

Leider wird niemand die Kanzlerin der BRD daran hindern dieses unsägliche Dokument zu unterschreiben. Das, so vermute ich, wird eine ihrer letzten Amtshandlungen sein,  zum gewollten Nachteil der Bundesrepublik.

Bernd Ackermann / 31.10.2018

“Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger, wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung”, erkannte schon Friedrich II. von Preußen im 18. Jahrhundert. Wenn Frankreich aber den “Urteilsspruch” ignoriert, hat der UN-Menschenrechtsausschuss wohl kaum Mittel diesen durchzusetzen. Es ist wohl nicht anzunehmen, dass UN-Truppen den Élysée-Palast besetzen und Macron in Beugehaft nehmen. Aber was schreib ich da, unsere willfährigen Politclowns werden den Entscheidungen dieses Tribunals natürlich sofort Folge leisten, keine Frage.

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