Rainer Grell / 05.07.2019 / 14:00 / Foto: Tucker M.Yates / 38 / Seite ausdrucken

„Wer Leben rettet, ist kein Verbrecher“. Das Kleingedruckte dazu.

In manchen Situationen ist es schwierig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Dies gilt insbesondere, wenn unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe – wie etwa rechtliche, humanitäre und politische – gleichzeitig in einer Sache Geltung beanspruchen, wie dies bei der „Seenotrettung“ von Migranten der Fall ist. Besonders fatal ist dabei, dass diejenigen, die für humanitäre Zwecke streiten, offenbar meinen, dadurch von vornherein jenseits jeglicher Kritik zu stehen. Wenn dann noch ein Staatsoberhaupt apodiktisch verkündet: „Wer Leben rettet, ist kein Verbrecher“ und ein Außenminister sekundiert „Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden“, dann hat eine sachliche Argumentation kaum noch eine Chance.

Es gibt Fragen, die kann man nicht beantworten, ohne sich selbst in die Nesseln zu setzen. Das sind Fragen, die nur wie solche aussehen, in Wirklichkeit aber nichts weiter als Unterstellungen sind. Die Frage: „Haben Sie aufgehört, Ihre Frau zu schlagen?“ kann ich zwar mit ja oder nein beantworten. In jedem Fall aber räume ich damit ein, meine Frau geschlagen zu haben oder sie immer noch zu schlagen. Tertium non datur. Oder „Trinken Sie abends immer noch so exzessiv Malt Whisky?“ usw. ad infinitum.

Solche „Fragen“ sind perfide. Und genauso perfide sind die zitierten Äußerungen von Steinmeier und Maas, weil sie ebenfalls Unterstellungen enthalten. An sich unwürdig jeder Person, die ein hohes Staatsamt inne hat oder unabhängig davon ernst genommen werden möchte. So wie seinerzeit Prof. Dr. Rita Süssmuth zum islamischen Kopftuch meinte, es komme nicht darauf an, was auf dem Kopf sei, sondern drin (passend allenfalls für AKK als Putzfrau Gretel vom Landtag). Oder als ganz besonders Pfiffige im Streit um die beiden Fragen des baden-württembergischen „Muslim-Tests“ nach der Haltung zur Homosexualität „argumentierten“, dass auch Papst Benedikt XVI. im Falle der Anwendung des Gesprächsleitfadens auf ihn wegen seiner kritischen Haltung zur Homosexualität „durchfallen“ würde.

Die Kanzlerin wusste vermutlich gar nicht, wie recht sie hatte, als sie im Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte warnte, Deutschland dürfe nicht zur „Komikernation“ werden. Die genannten Beispielsätze (und weitere Steinmeier-Eskapaden) zeigen, dass die Warnung leider zu spät kommt. Das Kind ist längst in den Brunnen gefallen. Nur haben viele es noch nicht gemerkt oder wollen es einfach nicht wahrhaben. Das Niveau der politischen bzw. öffentlichen Debatten hat ein erschreckendes Niveau erreicht. Und wenn dann auch noch nur die Mikrospur eines „rechten“ Gedankens in einer Äußerung entdeckt oder nur vermutet wird, ist auch der letzte Rest von Vernunft wie weggeblasen. Und seit Brecht wissen wir: „Kein schwierigerer Vormarsch als der zurück zur Vernunft!“

Organisierte Seenot

Doch mein Vorbild ist seit eh und je Sisyphos, von dem Albert Camus gesagt hat, wir müssten uns ihn als glücklichen Menschen vorstellen. Deshalb fühle ich mich in der Achse-Autoren- und Leserschaft so wohl: jeder ein Sisyphos!

Der Publizist Alexander Wallasch hat es auf den Punkt gebracht:

„Aber diese Debatte ist aus sich heraus vergiftet, wenn vor der libyschen Küste Migranten Boote besteigen mit nur einem Ziel: sich außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer in ‚Seenot‘ zu bringen und das zeitlich und örtlich möglichst so präzise zu takten, dass auf hoher See ein Schiff einer europäischen Nichtregierungsorganisation unterwegs ist, demgegenüber man seine ‚Seenot‘ anzeigen kann und das dann gewillt ist, die Aufgenommenen nicht etwa an das nächste Ufer zu bringen, sondern nach Europa, um dort den begehrten Asylantrag zu stellen, der diese Asylzuwanderer in die deutschen Sozialsysteme oder in solche anderer nordeuropäischer Länder übergibt.“

Allerdings ist „das nächste Ufer“ nicht immer so nahe, wie Wallasch das erscheinen lässt. IMO (International Maritime Organization), die Behörde des UNHCR sowie ICS (International Chamber of Shipping, eine internationale Handelsschifffahrtorganisation) weisen in einer gemeinsamen Broschüre darauf hin, dass es auch nach der Rettung internationale Verpflichtungen gibt:

„Selbst wenn die Rettung erledigt ist, können Probleme bei der Erfüllung des Übereinkommens der Staaten zur Ausschiffung von Migranten und Flüchtlingen entstehen. Nachdem sie dieses Problem erkannt hatten, haben die Mitgliedstaaten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) 2004 Ergänzungen zu zwei der einschlägigen Seeschifffahrtsübereinkommen verabschiedet [Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und Internationales Übereinkommen über maritime Suche und Rettung (SAR) von 1979. Die Ergänzungen wurden im Mai 2004 verabschiedet und traten am 1. Juli 2006 in Kraft]. So wie Kapitäne verpflichtet sind, Hilfe zu leisten, so haben Mitgliedstaaten eine ergänzende Verpflichtung zu koordinieren und zu kooperieren, so dass Personen, die auf See gerettet wurden, so schnell wie möglich an einen sicheren Ort an Land gebracht werden.

Die Verbringung von geretteten Asylsuchenden und Flüchtlingen in Länder, in denen ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sind, muss vermieden werden.“

(“Even when the rescue has been accomplished, problems can arise in securing the agreement of States to the disembarkation of migrants and refugees. Recognizing this problem, member States of the International Maritime Organization (IMO) adopted amendments to two of the relevant maritime conventions in 2004 [1974 International Convention for the Safety of Life at Sea; and 1979 International Convention on Maritime Search and Rescue (SAR). Amendments were adopted in May 2004. They entered into force on 1 July 2006.]. Just as Masters have an obligation to render assistance, Member States have a complementary obligation to coordinate and cooperate so that persons rescued at sea are disembarked in a place of safety as soon as possible.

Disembarkation of rescued asylum-seekers and refugees in territories where their lives or freedoms would be threatened must be avoided. “)

Libyen scheidet damit als Verbringungsziel sicher aus. Auch wenn die von der IMO erlassenen Richtlinien völkerrechtlich nicht verbindlich sind.

Kostenpflichtige Dokumente

Bemerkung am Rande: Nach Artikel III Buchstabe (a) des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea, SOLAS 1974) verpflichtet sich jede Vertragsregierung, dem Generalsekretär der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschifffahrts-Organisation eine Liste der nichtstaatlichen Stellen zu übermitteln, die befugt sind, im Namen der Vertragsregierung Maßnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See zu treffen; diese Liste ist zur Weitergabe an die Vertragsregierungen zur Unterrichtung ihrer Bediensteten bestimmt. Um festzustellen, ob Sea-Watch auf dieser Liste steht, habe ich mit E-Mail vom 1. Juli 2019 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um eine Übersendung dieser Liste gebeten. Hierauf habe ich am 3. Juli folgende Antwort erhalten:

„Sehr geehrter Herr Grell, danke für Ihre Mail und die Anfrage nach Übersendung der Solas Liste. Leider werden diese Dokumente nur kostenpflichtig durch einen Fremdanbieter verbreitet. Bitte informieren Sie sich hierzu weiter unter: https://www.umwelt-online.de/preise-und-bestellung/.“

Abgesehen davon, dass das dortige Angebot für mich ziemlich undurchsichtig war, haben mich die Preise von weiteren Schritten abgehalten. Und bei der kostenlosen zweiwöchigen Testversion war mir der Inhalt dessen, zu dem ich da Zugang bekomme, einfach nicht klar. Aber vielleicht wissen kundige Achse-Leserinnen oder -Leser mehr.

Foto: Tucker M.Yates Navy via Wikimedia Commons

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netiquette:

R. Richter / 05.07.2019

Zitat Umwelt-Online: “Im Regelwerk von umwelt-online sind alle relevanten rechtlichen Regelungen zu den Themen Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Gefahrguttransporte, Gefahrstoffe, Anlagentechnik und -sicherheit etc. erfasst.” (Rechtskataster und Pflichtenmanagement sind lediglich Arbeitshilfen zum Regelwerk) Irrt vielleicht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, wenn es meint, die gesuchte Solas Liste wäre bei umwelt-online.de erhältlich oder handelt es bei dBMVI einem Transport von aus Seenot Gereteter dann doch etwa um einen Gefahrguttransport? Ich würde diesbzgl. noch einmal beim BMVI nachhaken.

toni Keller / 05.07.2019

wer Leben rettet ist kein Verbrecher, außer es handelt sich um ganz kleines Leben, das die Mama noch wirklich braucht, weil es in ihrem Bauch ist, und außerhalb des Bauches nicht lebensfähig ist, dann sind die, die darauf hinweisen, dass das so ist, die ganz, ganz bösen! Hört mir doch einfach auf mit der Doppelmoral, und wenn ihr Leute hier in unser angeblich ach so reiches Deutschland bringen wollt, dann besorgt ihnen ein Besuchsvisum und quartiert sie bei euch ein, unter Übernahme aller Kosten. Und wenn ihr wirklich helfen wollte, weil ein gewisser Jesus das so gewollt hat, dann macht das was er gewollt hat, kümmert euch um die vor eurer Nase, also um die nervige Oma im Heim, die sichtbar überforderte Nachbarin mit dem schreienden Kleinkind, um den Penner am Bahnhof und die kranke Tante. Wenn ihr helfen wollt, übernehmt Verantwortung für die, die ihr herbringt, aber das ist ja uncool, das erfordert viel Arbeit, ergibt viel Frust und von Leuten denen eigene Kinder zu viel Geschäft sind, kann man sowas ja nicht erwarten. Mich erinnert das ganze an eine ganz an den, zu Recht, verurteilten Krankenpfleger, der seine Patienten mit Absicht in Lebensgefahr brachte, um sich als Retter aufspielen zu können.

Karla Kuhn / 05.07.2019

Ich lese gerade die vier ersten Leserbriefe, einfach KLASSE UND TREFFEND !!

Udo Kemmerling / 05.07.2019

Ein Schelm, wer denkt, dass es einen Grund hat, dass die Liste von “Seenotrettungsberechtigten” hinter einer Bezahlschranke verschwindet, Warum glaube ich bloß, dass vor der Küste Libyens nur linksgrün-steuergeldfinanzierte NGOs gelistet sind, und die Verantwortlichen für die Liste nicht wollen, dass “rechte Blogger” diese Informationen einfach breittreten. Besonders bitter wäre es auch, wenn dort in den AGBs steht, dass man eigentlich den nächsten Hafen ansteuern muß, und nicht gezielt einen, wo man Salvini ans Bein pissen kann?!?

beat schaller / 05.07.2019

Dieses Schifffahrtspatent möchte ich auch sehen. im Übrigen haben Petra Wilhelmi und Marcel Seiler einiges ganz richtig ergänzt. Ein Zeichen, dass NGO’s zu oft als Steuergeld finanzierte Verbrecherbanden auftreten. Im Übrigen kann man wohl nicht einfach in einen Hafen einfahren und dabei noch ein Zoll- oder Finanzpolizei rammen und Beamten an Leib und Leben gefährden.  Die Reaktionen von Steinmeier und Masslos sind nicht nur arrogant, sondern schlicht unhaltbar. Aber, das pass so gut in den Politzirkus, dass die Demokratischen Wahlen von Lagarde und von der Leyen nur ein Sahnehäubchen sind. Am Besten schauen wir uns um um einen gut eingerichteten Bunker zu finden, in den wir uns zurückziehen, wenn der ganze Zirkus in die Luft geht. ......und der geht in die Luft. b.schaller

Daniel Schramm / 05.07.2019

Ist das nicht ein Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz? Die Behörde müsste die Kosten für die Auskunft tragen.

Rainer Niersberger / 05.07.2019

Abgesehen davon, dass die Herrschaften sich selbst vorsätzlich in Gefahr gebracht haben, wofür sie interessanterweise viel Geld bezahlten ! , ist der Tatbestand der Lebensrettung nicht erst mit der Verbringung in den gewünschten Hafen vollendet, sondern dann, wenn sie auf das Schiff gelangen. Aber jeder Mensch mit nur etwas Verstand erkennt unweigerlich, dass es hier nicht! um Rettung, sondern um Resettlement geht, was man aber natürlich nicht zugeben kann. Ich gehe davon aus, dass - bei allem begründeten Zweifel -selbst Berufsspolitiker der Linken wie Steinmeier und Maas noch ausreichende kognitive Fähigkeiten besitzen, ihren verbalen Mist zu erkennen. Zugegebenermaßen findet auch hier eine offenkundige Regression statt, wenn man sich das Personal -zum Beispiel der Grünen -betrachtet. Selbst miserable Abschlüsse sind da heute nach 10 Jahre Anlauf nicht mehr möglich. Im übrigen möchte ich nicht nur, aber besonders den Beitrag von Herrn Seiler unterstreichen. Die aktuelle Unsitte, dass faktische Nichtjuristen wie Steinmeier und Maas vom Recht schwafeln, definitiv aber selbst einfachste Rechtsgrundsätze des ersten Semesters nicht beherrschen, macht überzeugte Juristen ( 2 Staatsexamen Bayern deutlich vor Bologna ) sehr ärgerlich. Die Herrschaften, um die es hier geht, und die viel Geld! für den geplanten ! Ablauf bezahlt haben, sind die Letzten, die sich auf irgendwelche ( Rettungs ?)Vorschriften welcher Art auch immer berufen können. Schon der Tatbestand der Rettung ist nicht gegeben, von weiteren Missbrauchseinreden abgesehen. Und natürlich kann damit folgerichtig auch die rechtswidrige Aktion der Frau Rackete nicht gerechtfertigt werden. Und natürlich lag - von der missbräuchlichen Herbeiführung durch die „schwimmbadsuchenden“ Herren aus Nordafrika selbst abgesehen - auch kein wie auch immer zu begründender Notstand vor, jedenfalls keiner, der über gewisse individuell- biologische Bedürfnisse der Immigranten hinausgeht.

Christian Feider / 05.07.2019

die Bezahlversion von staatlichen Dokumenten ist ja der absolute Knaller…war vdl vorher auch mal Umweltministerin oder ist das schon unter Merkel auf Ihrem Mist gewachsen in den 90ern? das die ganze show gesetzeswidrig ist,ergibt sich schon daraus,das auch Lybien Nachbarstaaten hat wie: Tunesien(Urlaubsland),Marokko(Urlaubsland),Egypt (Urlaubsland)

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