Johannes Eisleben / 24.07.2018 / 06:25 / Foto: Ericrolph / 65 / Seite ausdrucken

Warum man die Hoffnung nicht fahren lassen sollte

Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier sagt, wir leben in einem Staat, der das Verfassungsrecht bricht, indem er es unterlässt,

“zwischen dem individuellen Recht auf Schutz vor Verfolgung auf der einen Seite und der Aufnahme von Migranten, sei es aus humanitären Gründen, sei es aus Gründen einer im wohl verstandenen Eigeninteresse Deutschlands erfolgenden Einwanderungspolitik auf der anderen Seite, zu unterscheiden.“ 

Auch andere bedeutende Verfassungsrechtler wie Udo die Fabio oder Rupert Scholz halten die seit nunmehr fast drei Jahren anhaltende Grenzöffnung für verfassungswidrig, weswegen Scholz eine Reform des Asylrechts dahingehend fordert, dass das Asyl nicht länger ein subjektiver Rechtsanspruch sein dürfe, sondern zu einer objektiv-rechtlichen Regelung werden müsse.

Derweil haben die Unionsparteien nun einen rein mit Hinblick auf das Publikum in Bayern für die anstehenden Landtagswahlen organisierten, heuchlerischen Placebo-Scheinstreit darüber, ob man die Grenzen für einen Bruchteil der Migranten vielleicht schließen solle, mit der Einigung, dies doch nicht zu tun, beendet: Jeder, der an der Grenze „Asyl“ sagt, darf weiterhin einwandern, eine teure Vollversorgung wie ein Bundesbürger erhalten, sich, wenn er möchte, straffrei nicht an Recht und Ordnung halten, ausgewiesen werden und erneut einreisen (!) sowie sich vor allem nicht integrieren, geschweige denn assimilieren: All dies ist den Migranten kaum vorzuwerfen, sie versuchen einfach nur, ihre Möglichkeiten zu nutzen und verhalten sich dann hier ihrer Sozialisation gemäß. 

Es ist glasklar, dass der Souverän unseres Staates (wir Bürger) mit überwältigender Mehrheit eine Grenzschließung will. Denn wir wissen, dass eine weitere Zuwanderung unser Land als Rechts- und Ordnungsstaat zerstören wird. Wie kann der Souverän sich gegen selbstzerstörerische Eliten wehren, die ein sozialistisches Ethos des Massenlebenswerts (Arnold Gehlen) verfolgen, das auf die ganze Welt ausgedehnt wird? Die außerdem den Staat okkupieren und beispielsweise absurde Urteile fällen.

Viele Zeitgenossen und Achse-Leser bezweifeln, dass dies durch Abwählen unserer Berufspolitiker-Elite noch möglich ist und führen dabei unter anderem den Begriff des „deep state“ an. Sie behaupten, unser Staatswesen sei in allen Bereichen der Exekutive und Judikative vom scheinlinken, pseudo-liberalen, humanitaristischen Ethos so durchdrungen, dass ein Abwählen der Regierung gar nichts mehr bringe, da eine neue Regierung die Mitarbeiter des „deep state“ gar nicht umsteuern könne. Auch die Presse sei irreversibel pseudoliberal durchseucht. Ist das so?

Ein perfekter Beamter

Stellen wir uns den fiktiven Dr. jur. Heinrich Sperling, Jahrgang 1888, vor. Nach dem Abitur beginnt er 1906 mit dem Jurastudium und erhält 1914 im Reichskriegsministerium eine Beamtenstelle im gehobenen Dienst. Da er durch Kinderlähmung eine leichte Gehbehinderung hat, wird er nicht zum Krieg eingezogen und dient als Beamter treu dem Kaiserreich, er ist zuständig für die ministerielle Betreuung der Logistik an der Westfront. Bei Kriegsende ist er Regierungsdirektor.

Nun dient er, nachdem das Kaiserreich beendet ist, genauso treu und pflichtbewusst der Weimarer Republik, nun aber im Finanzministerium, wo er als Ministerialrat für die Reparationszahlungen zuständig ist. Auch diese Aufgabe, die inhaltlich vollkommen seiner vorherigen widerspricht, vollbringt er tadellos.

Bis 1933 ist er Ministerialdirigent, nun wird er in das Landwirtschaftsministerium versetzt, wo er bis zum Ende des „Dritten Reichs“ für die Arisierung des Ministeriums und die Integration der neuen Reichsgebiete in die Reichslandwirtschaftsverwaltung zuständig ist: wieder eine Aufgabe, die seiner vorherigen inhaltlich widerspricht.

Nach dem Krieg erhält er problemlos seinen Persilschein und arbeitet bis zu seiner Pensionierung als vorbildlicher Beamter der Bundesregierung – ebenfalls im Landwirtschaftsministerium, wo er nun für den Wiederaufbau der Landwirtschaft nach dem Krieg hervorragenden Dienste leistet und im Jahre 1953 in Ehren entlassen wird.

Solche Karrieren hat es zu hunderttausenden gegeben, denn sonst wäre der Staat bei den drei geschilderten Umbruchsituationen auseinandergefallen. Doch die Beamten sind einfach weiter zur Arbeit gegangen und haben den Regierungsapparat am Laufen gehalten. Wie ist das möglich angesichts der krassen politischen Richtungswechsel in einem einzigen Menschenleben?

Menschen sind keine Überzeugungs- oder Gesinnungstäter

Weil es in der Tat einen „deep state“ gibt, dessen Mitarbeiter aber größtenteils ihre Erfüllung in der vorbildlichen Erledigung ihrer Arbeit und nicht in der Verwirklichung politischer Inhalte findet: Sie dienen jeder Regierung, egal, wie diese politisch ausgerichtet ist, selbst wenn es ganz offensichtlich eine Regierung von Mördern und Verbrechern ist, wie ab 1933.

Es wäre naiv zu glauben, dies sei heute anders. Denn die meisten Menschen sind keine Überzeugungs- oder Gesinnungstäter, sondern wollen einfach nur angesichts ihrer Möglichkeiten das Beste aus ihrem Leben machen. Auch wenn sie als Beamte Teil des Herrschaftsapparates sind, werden sie von den Regeln der Institutionen, denen sie dienen, beherrscht.

Wenn sie sich an diese Regeln halten, sind Einkommen, Status und persönliche Sicherheit optimiert. Daher werden sich die Beamten, Richter und Angestellten des Staates, das waren in Deutschland 2016 insgesamt 4,6 Millionen, – etwas mehr als 10 Prozent der Erwerbstätigen – davon 1,6 Millionen Beamte und Richter, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einem veränderten politischen Willen wie in unserem fiktiven Beispiel anpassen. 

Wie wird das funktionieren? Schauen wir uns die drei Arten der Gewaltbeschränkung des Staates, die unsere Verfassung vorgibt, an: Gewaltenteilung, Primat und Unveränderbarkeit der Grundrechte sowie Föderalismus. Können diese dazu führen, dass eine Abwahl der Pseudoliberalen wirkungslos bleibt? Könnte eine Regierung des Wandels überhaupt das Notwendige tun angesichts der Grundrechtegarantien unserer Verfassung?

Schon heute haben wir leider de facto nur relativ wenig Gewaltenteilung, da die Legislative in Bund und Ländern die Exekutive wählt und zwischen der Judikativen einerseits und exekutiver/legislativer Gewalt andererseits auf höchster Ebene enge Absprachen (dort Abschnitt „Spaziergänge mit der Pythia“) bestehen. Wenn die Stimmung in Deutschland kippt, die CDU/CSU sich von Merkel, Seehofer und deren Gesinnungsgenossen endlich befreit und wir uns eine Regierung des Wandels wählen, wie dies etwa in Österreich geschehen ist, werden sich neue Machtverhältnisse bilden und die Judikative wird umdenken. Spitzenrichter der Judikative gehen in Deutschland immer mit dem Ethos der Politik, im guten wie im schlechten Sinne, das war seit der Reichsgründung 1871 noch nie anders. (Nebenbei gesagt ist der Grund für die fragwürdigen Justizreformen in Ungarn und Polen die Tatsache, dass die Judikative dort dem politischen Wandel nicht gefolgt ist.)

Die Beamten werden einen Wandel auch praktisch umsetzen

Pseudoliberale Gesinnungstäter unter den Beamten wird man einfach kaltstellen – durch Versetzung in wirkungsarme Abteilungen oder Betreuung mit irrelevanten Aufgaben. Die Pflichtarbeiter, wie der fiktive Dr. Heinrich Sperling, werden einfach die neuen Weisungen befolgen und die Leitlinien des Wandels (Grenzschließung, Durchsetzung der Verfassung, Repatriierung nicht-anerkannter Asylbewerber, Umwandlung der monetären Sozialleistungen für Asylbewerber in Sachleistungen, Durchsetzung des Strafrechts und Ähnliches) umsetzen.

Das Primat der Grundrechte bedeutet nicht, dass die Gewichtung der Grundrechte in der Güterabwägung oder die Interpretation ihrer Bedeutung keinem Wandel unterliegen kann. So ist die Verabsolutierung der Würde des Menschen (Art. 1 GG) gegenüber anderen Werten oftmals nichts als ein plumper Versuch, eine Rechtsgüterabwägung zu unterdrücken – zahlreiche Beispiele dafür findet man in Spiegel und Zeit. Selbstverständlich kann der alte Art. 16 (vor der Einfügung von 16a Abs. 2, die momentane Anwendung des Asylrechts ist ja verfassungswidrig) nicht alle anderen Grundrechte übertreffen, wie etwa Art. 2 Abs. 2 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) oder Art. 3 Abs. 2 („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“) – beide Grundrechte schützt unser Staat heute nicht mehr ausreichend, weil er Art 16 in der alten Form (!) den Vorzug gibt.

Das lässt sich leicht ändern. Außerdem kann die Religionsfreiheit (Art. 4) auch so ausgelegt werden, dass damit – in Abwägung gegen den Erhalt unserer Verfassung selbst – nur Religionen gemeint sind, die nicht – wie zahlreiche Strömungen im Islam dies anstreben – unsere Verfassung umstürzen und durch eine Umma mit Scharia ersetzen wollen. Es ließen sich viele Beispiele anführen, die zeigen, wie der Wandel des politischen Ethos zu einem Wandel der Auslegung der Verfassung geführt hat. Siehe dazu beispielsweise die Untersuchungen von Dieter Grimm zum Thema Souveränität.

Dieser Wandel in der Auslegung der Grundrechte und eine neue Güterabwägung, die Ausdruck eines echten Pluralismus im Sinne eines Gleichgewichts konkurrierender Werte ist, werden den politischen Wandel begleiten.

Wandel im Bund zieht Wandel in den Ländern nach sich

Der Föderalismus begrenzt zwar die Macht des Bundes durch die zustimmungsbedürftigen Gesetze, bei denen der Bundesrat zustimmen muss, und auch durch die föderale Organisation von Sicherheitsinstitutionen des Inneren wie der Polizei und die Geheimdienste. Doch dürfte das Momentum eines Wandels, das zum Ausmaß des vom Staat seit 2010 begangenen Unrechts proportional sein wird, gewaltig sein. Daher würde ein Wandel im Bund auch schnell einen Wandel in den Ländern nach sich ziehen, auch innerhalb von dort laufenden Legislaturperioden, etwa durch Misstrauensvoten. Daher ist eine gegenseitige Blockade von Bund und Ländern bei den Fragen, um die es hier geht (wie staatliche Souveränität bei einem Auseinanderbrechen des Euros, Migration), unwahrscheinlich.

Dies alles gilt übrigens auch für das internationale Völkerrecht, hier ein Beispiel aus dem Seerecht – nirgends wird ernsthaft gefordert, ein Staat müsse seine Grenzen aufgeben, um dem Völkerrecht zu genügen. Denn dann lösten sich ja die Subjekte des Völkerrechts, die Staaten, auf.

Betrachten wir noch kurz diejenigen, die sich „Qualitätsmedien“ nennen. Deren Zustand ist wirklich bedenklich. Die Hypermoral hat dort inzwischen ein Stadium der autodestruktiven Mentalität erreicht, wie wir es der Form, nicht dem Inhalt nach, aus den Eliteorganisationen der finstersten Phase unsere Geschichte kennen: Chiliasten, egal welcher Couleur und welchen Wirkungsgrades, scheinen dem Ende der eigenen Existenz innerlich irgendwie nahe zu stehen.

Und trotzdem: Wenn der Wandel kommt, wird sich die große Mehrheit brav dem neuen Ethos unterordnen – bis auf wenige, die es entweder nicht wollen, weil sie echte Gesinnungsschreibtischstäter sind oder weil sie zwar an alle Umstände vollkommen anpassungsfähig, aber verbrannt sind. Beispiele für beide Typen möge der Leser sich selbst vergegenwärtigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass weder Verfassung noch „deep state“ oder gar Medien einen friedlichen demokratischen Wandel hin zu einer Renaissance des Ordnungsstaatsethos aufhalten werden. Bismarcks Motto lautete zeitlebens: "Fert unda, nec regitur – die Welle trägt, aber sie wird nicht regiert."

Die radikale Form des Wandels im Rahmen der Verfassung

Oftmals wird übersehen, dass echten Notzuständen auch im Rahmen unserer Verfassung mit radikalen Mitteln begegnet werden kann. 1968 versuchte die große Koalition durch die Einführung der Notstandsgesetze, die bis dahin für solche Fälle bestehende Lücke in unserer Verfassung zu ergänzen. Bei innerem Notstand, der unter anderem eintritt, wenn Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht (Art 91 GG), kann die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden, um den Notstand zu beheben. Dort sind wir noch nicht angelangt, doch könnte eine Regierung des Wandels einen solchen Zustand feststellen. 

Zusammen mit den Notstandsgesetzen wurde – aus Sorge, diese könnten missbraucht werden – auch das Widerstandsrecht (Art 20 Abs 4 GG) in die Verfassung eingefügt. Ordnungsstaatlich denkende Verfassungsjuristen wie Forsthoff haben dies damals kritisiert. Doch könnte sich, wenn der friedliche Wandel sich hinauszögert, eine Situation herausbilden, die manchen eine Berufung auf diesen Artikel („Gegen jeden, der es unternimmt, diese [die verfassungsmäßige] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“) als Mittel der letzten Wahl plausibel erscheinen ließe.

Soweit sollten wir es nicht kommen lassen, denn das wäre ein möglicher Ausgangspunkt für einen Bürgerkrieg. Stattdessen sollten wir alle daran arbeiten, dass rasch ein grundlegender politischer Wandel eintritt, damit unser Staat den Verfassungsbruch endlich unterlässt und unsere politische Klasse damit aufhört, das eigene Land zu zerstören.

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Cornelia Gilsbach / 24.07.2018

Die Situation wird kippen. Es zeigen sich ja bereits jetzt die Verwerfungen, die ein Yasha Mounk so hübsch häßlich als unvermeidlich formulierte, als ob es nicht um Menschenleben ginge. Es wird auch die Söhne und Töchter der Richter, Staatsanwälte, Ministerialdirigenten und all der anderen untertänigen Sperlings nicht verschonen. Das Aufwachen geschieht langsam, und doch kann es jeder von uns in den Unterhaltungen mit unseren Bekannten oder Kollegen mitverfolgen. Ich sehe heute, daß Menschen, die vor einigen Monaten meine Wahlentscheidung nicht nachvollziehen konnten, selber umschwenken. Die Entwicklung ist langsam, natürlich, weil das mediale Dauerfeuer der Globalisierer “gegen rechts” unvermindert weitergeht, aber die Realität hat so eine unangenehme Art, sich trotzdem durchzusetzen. Und wenn die Wirtschaft ins Rutschen gerät, dann wird all das sichtbar, was die Herrschenden angerichtet haben, und zwar im Eiltempo. Im übrigen braucht die AfD gar keine Mehrheit. Über 25 % auf Bundesebene reicht schon, daß keiner sie mehr ignorieren kann. Das ist der Grenzwert, ab dem sie alleine, ohne Hilfe anderer Parteien, Untersuchungsausschüsse einsetzen kann und vors Bundesverfassungsgericht ziehen kann. Also werden die anderen versuchen, sie einzubinden. Was allerdings nur zu den Bedingungen der AfD machbar sein wird. Dann ist schlagartig Schluß mit “gegen rechts”.  Und wir kriegen Änderungen. Der Geist des “Untertans” ist noch sehr lebendig, leider. Natürlich ist es auch Angst um das eigene Auskommen. Trotzdem steigen viele aus oder werden zu Whistleblowern, was mir Hoffnung gibt.

Gregor Schmeling / 24.07.2018

Das Beamte dazu verpflichtet sind das maul zu halten finde ich schon unverschämt aber kann es bedingt nachvollziehen Treue den Arbeitgeber Aber wenn Gesetze gebrochen und nicht eingehalten werden dann sollten gerade die etwas dazu beitragen. Es gibt genug Möglichkeiten Siehe Wikileaks oder anonyme Quellen Oder ist es heute nicht mehr möglich Texte abzuschreiben und zu veröffentlichen? Das schlimmste an dem Verfall des rechtsstaates sind in meinen Augen die Zeitungen Die Journalismus ist vom Sensationjournalismus in Propagandajournalismus verfallen wie schon mal unter Sozialisten. Es gibt keine Kritik an den Bundestag außer gegen AFD Bestes Beispiel momentan der Fall Özil. Er veröffentlicht ein Brief und beschwert sich über Rassismus und die Medien schwimmen auf der Welle mit. Auch die westlichen Kollegen aus England Frankreich (in meinen Augen die sozialistischen) Keiner redet davon wie er einen Diktator verehrt Seine Wurzeln sind also nach diesen Mann zu messen? dann ist das Problem größer als gedacht. Warum hat er sich nicht mit Nachwuchsfussballern abgelichtet Das hätte ich als Wurzeln verstanden. Aber nicht ein Demokratie zerstörenden möchte gern Sultan. Der oppositionelle wegschloß und zeigt wer nicht für mich ist ist gegen mich.  

Heiner Hardschmidt / 24.07.2018

Ich lese mal zwischen den Zeilen: Sie rufen zum Widerstand auf. Interessant und beängstigend.

Fanny Brömmer / 24.07.2018

“[W]ir [sollten stattdessen] alle daran arbeiten, dass rasch ein grundlegender politischer Wandel eintritt, damit unser Staat den Verfassungsbruch endlich unterlässt und unsere politische Klasse damit aufhört, das eigene Land zu zerstören.” Unbedingt, Herr Eisleben. Aber WIE? Je stärker die AfD wird, desto größer im Sinne der Anzahl der beteiligten Parteien werden die großen Koalitionen. Mit dem EINZIGEN ZIEL, dieses Land weiter zu zerstören, das Deutsche und die Deutschen immer weiter zu verdrängen und zu unterwerfen, um Platz und Dhimmis für die islamofaschistische Diktatur und die sie bewohnenden Herrenmenschen zu schaffen, und schließlich mit dem naturgemäß temporären Ziel, so lange wie möglich an der Macht und damit an der Quelle des Geldes zu bleiben, welches man braucht, um sich vor dem angestrebten Kalifat Deutschistan rechtzeitig im nicht - islamischen Ausland in Sicherheit zu bringen. Die AfD braucht also mehr als die absolute Mehrheit der Stimmen, um dieses perfide linksgrünbuntmoslemische Einheitsparteiensystem zu entmachten. Und das trotz Wahlfälschungen durch eben dieses System, wie schon gehabt. Wie also, und das frage ich Sie wirklich ganz ernsthaft mit der Bitte um eine ebenso ernsthafte Antwort, wie ganz konkret sollen wir, der Souverän, das deutsche Volk, diesen mit jedem Tag dringlicheren Wandel herbeiführen? Was sollen wir tun? Vielleicht können Sie uns als Achse - Lesern ja ein paar praktische Tipps geben. Danke! FB

S.Schleitzer / 24.07.2018

Ich sehe da aber ein Problem, Herr Eisleben. Sowohl nach dem Dritten Reich als auch nach der DDR war es kein Problem diese als Unrechtsstaaten (die “Bösen”) zu benennen. Der Neuanfang bestand also darin von der “dunklen Seite” auf die “helle Seite” zu wechseln. Wie soll das aber bitte diesmal ablaufen? Insbesondere die nachwachsende Generation, die demnächst in die Politik, die Ämter und auch in die Wirtschaft einziehen wird, ist im Kopf geprägt, dass wir aktuell Gutes tun und Richtiges. Selbiges gilt natürlich auch durchweg für alle Meinungsmacher. Natürlich kann man die Seiten wechseln, aber doch nicht freiwillig, wenn man fester Überzeugung ist bisher zu den Guten gehört zu haben.

Enrique Mechau / 24.07.2018

Was für ein Ethos??? Unsere Verfassung und die darauf ffußenden Gesetze wurden so lange verbogen und geändert “vierte Änderung zum geänderten Änderungsgesetz zur Änderung vom:” bis nichts mehr davon übrig ist! Das ist doch wahre Demokratie. Wir, das Volk, haben doch schon längst das Maul zu halten, wenn Frau Agitprop oder Weltverbesserer oder Machtgeile ihre “Weisheiten” ausdünsten und Beamte haben eine besondere Treuepflicht “Maul halten, Arschbacken zusammenkneifen und im vorauseilenden Gehorsam agieren”. Das Verfassungsgericht? Ein Zahnloser Papiertiger, der nur seinem Amt - also niemandem - verpflichtet ist und auch, wenn überhaupt, alles für verfassungskonform erklärt was immer möglich ist. Die Urteilsbegründungen sind dann (in Bagatellfällen) 160 Seiten lang; bei wichtigeren Sachen über 300 Seiten juristisch verquastes, damit es keiner versteht. Der deutsche Michel schon garnicht. Was für ein Ethos???

Andreas Rühl / 24.07.2018

Es wird keinen Wandel geben, weil es keine Richtungsdebatte gibt. Es fehlen die Gebildeten und es fehlt an Bildung bei den Lautsprechern in den Medien. Das ist die conditio sine qua non. Die Parteien steuern jedenfalls weit weniger die öffentliche Meinung, als sie selbst glauben. Und wenn, dann wird von allen Seiten mit einer Polemik gefeuert, die den jeweiligen Gegenständen ganz unangemessen ist. Die großen Fragen (Zuwanderung, demographischer Wandel, KI und Robotik und die Folgen für Arbeitswelt, die wachsende Dominanz Chinas, der Verlust der Westorientierung und Entsäkulasierung der Türkei, der politische Islam und seine Unterwanderungversuche in die christlich und aufklärerisch geprägte Zivilisation, Energiewirtschaft, freier Welthandel und aufkeimende protektionistische Strömungen, die zukünftige Rolle Russlands und vieles mehr) eignet sich nicht für polemisches, von zweifelhaften “Gefühlen” und noch zweifelhafteren “Moralvorstellungen” geprägtes Herumschreien. Nichts anderes höre ich aber Tag für Tag. Wo ist sie hin, die Vernunft? Ganz einfach, diese scheue Göttin flieht vor dem Gekreisch und Gekeifer einer Welt, die sich in ihrer Unvernunft auch noch selbst gefällt und sich am moralischen Dünkel selbst befriedigt. Was wir brauchen, ist keine “Wende”, sondern einen Kompass. Dazu müsste aber das Niveau der Debatte angehoben werden (derzeit auf Tauchfahrt) und das Geschrei muss einem an der Sache orientierten Gespräch weichen - ohne Eitelkeiten, ohne sinnlose Polemik, ohne moralische Selbstüberhebung. Das Problem ist also nicht, dass ein “deep state” eine “Wende” verunmöglichen würde, sondern das Problem ist, wohin denn die Wende führen soll. “Zurück” jedenfalls ist keine Antwort.

Daniel Oehler / 24.07.2018

Ich bin mal gespannt, wie in etwa 10 Jahren die ideologisch Annäherung der Restbestände der EKD (“Evangelische” Kirche in Deutschland) an die AfD aussehen wird. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts war die ev. Kirche strikt kaisertreu. Die Fürsten galten seit der Refomationszeit als “Notbischöfe”, weil kein katholischer Bischof konvertierte. Bis die Evangelischen den Untergang des Kaiserreiches verdaut hatten, war auch schon die Weimarer Republik am Ende. In der braunen Zeit war die ev. Kirche sehr führertreu. Die - im Sinne des damaligen Zeitgeistes - politisch-korrekten Evangelen nannten sich “Deutsche Christen”, verbannten Juden aus der Kirche und wollten das Alte Testament aus der Bibel entfernen. Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Völkermord an Juden, Zigeunern und Russen gab es Schuldbekenntnisse und öffentliche Zerknirschung. Der Widerständler Bonhöffer wurde zum Märtyrer und Quasi-Heiligen der ev. Kirche. Mit der Präsenz der US-Besatzung wurde es modern, in Jugendgruppen und Gospelchören auf Englisch zu singen - zum Erschrecken derer, die wirklich Englisch sprechen können -. Nichts klingt so grauenhaft wie englische Lieder, die mit starkem deutschen Akzent gesungen werden. Mehrere Jahre nach dem Aufkommen der Grünen wurden zuerst der Kirchentag und dann die ev. Landeskirchen vergrünt. Öko-Themen sind “in” auf Kirchentagen, nicht nur unter der Regie einer gewissen Frau Göring-E. Die Kirchen selbst sind ziemlich leergepredigt. Viele engagierte Christen, denen das Evangelium wichtiger ist als grüne Ideologien und das Thema Klimawandel, sind in andere Kirchen abgewandert, zu Freikirchen, Katholiken und Orthodoxen. Natürlich outen sich die ev. Kirchen als Vertreter der “Refugee welcome”- und Anti-AfD-Szene. Man/frau will ja schließlich zu den Guten gehören. In der badischen Landeskirche gibt es eine Initiative namens “Der grüne Gockel”. Peinlicherweise ist der Hahn aber ein Symbol für den Verrat an Christus.

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