Annette Heinisch / 16.07.2018 / 06:20 / Foto: Pixabay / 54 / Seite ausdrucken

Sami A., das Recht und die Gerechtigkeit

Da sitzt man fröhlich an einem halbwegs arbeitsfreien Sonntag und greift, nichts Böses ahnend, zur Sonntagszeitung. Dann prangt dort die Überschrift „Erosion des Rechtsstaats“: Kubicki greift FDP-Minister an“. Potzblitz, denkt man, sollte das Problem der Erosion des Rechtsstaats tatsächlich mal in der Politik angekommen sein? Aber nein, die kurz aufflammende Hoffnung erwies sich als trügerisch. Der Artikel geht um die Abschiebung des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., nach Tunesien, wo gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.

Der Sachverhalt

Was geschehen sein soll, weiß ich nur aus Zeitungsberichten, kann es also ausschließlich auf dieser Tatsachengrundlage beurteilen. Dies gilt aber wohl auch für die meisten anderen, die ihren Senf dazu geben.

Danach ist Sami A. im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Abschiebescheid vorgegangen. Einigkeit besteht offenbar darüber, dass er keinen Anspruch darauf hat, in Deutschland zu bleiben, als Gefährder ist er abzuschieben. Fraglich ist allein, ob er nach Tunesien abgeschoben werden darf. Ausweislich der Presseberichte hat die tunesische Regierung im Mai dieses Jahres eine diplomatische Note übermittelt, in welcher sie garantiert, dass Sami A. in tunesischer Haft keiner Folter oder sonstiger unmenschlicher Behandlung ausgesetzt wird. Der Vollzug der Todesstrafe ist in Tunesien ohnehin ausgesetzt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, dass eine Abschiebung rechtswidrig sei, erging am letzten Donnerstag, dem 12.07.2018. Warum diese Entscheidung erst am nächsten Tag per Fax übermittelt wurde, obwohl das Gericht um die Eilbedürftigkeit wusste – es handelte sich schließlich um ein Eilverfahren – ist offen. Nach eigenem Bekunden wusste das Gericht nicht, wann genau die Abschiebung vollzogen werden sollte, so dass es seine Entscheidung sofort hätte übermitteln müssen, was in Eilfällen sogar telefonisch vorab erfolgen kann.

Nach den Presseberichten befand sich Sami A. zum Zeitpunkt, als der Beschluss des VG Gelsenkirchen einging, bereits an Bord der Maschine. Es ist im Einzelnen unklar, wer wann was wusste, klar scheint jedoch zu sein, dass er schon im Flugzeug war und der Start nicht abgebrochen wurde. Tunesien lehnt eine Rückführung aufgrund eines eigenen Haftbefehls und dem Wunsch nach Strafverfolgung ab.

Bei uns wird eine Beschwerde gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des VG Gelsenkirchen vorbereitet. Das eigentliche Hauptsacheverfahren, in dem eine vollständige Prüfung der Rechtslage erfolgt, steht aus.

Die Rechtslage

1. Absoluter Abschiebeschutz. Gemäß § 4 AsylG und § 60 Abs. 5 AufenthaltsG besteht ein absoluter Abschiebeschutz bei

  • Folter
  • unmenschlicher Behandlung
  • erniedrigender Behandlung
  • Todesstrafe
  • Leibes- und Lebensgefahren als ziviles Opfer eines Bürgerkriegs

Absoluter Abschiebeschutz heißt absoluter Abschiebeschutz, das heißt, er gilt auch oder gerade dann, wenn es sich um einen ausgewiesenen Bösewicht handelt. Dies sind Standards, die wir uns selbst setzen und die – würden wir diese Grundsätze missachten – uns unserer Identität berauben würden. Es ist sehr schwer, sich an diese Standards zu halten, aber das gilt auch in anderen Bereichen. Es kommt immer darauf an, wie groß die Versuchung ist, deshalb ist der Satz im Vaterunser „Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen“ nicht nur klug, sondern Beweis einer sehr guten Menschenkenntnis. Aber wenn wir diese ganz elementaren Grundlagen verraten, stehen wir ohne alles da. So war die Anwendung von Folter durch US-Amerikaner zwar menschlich verständlich, aber falsch. Im Ergebnis haben sie ihre Glaubwürdigkeit verloren, worauf Putin immer wieder gerne hinweist. Damit aber haben sie die moralische Grundlage ihres Führungsanspruches verloren.

Bevor man also an den Fundamenten unserer recht fortgeschrittenen Zivilisation rüttelt, sollte man sich überlegen, ob man die Folgen tatsächlich möchte.

Wenn der Innenminister Bayerns, Joachim Herrmann sagt: „Es ist humanitär richtig, niemanden abzuschieben, dem im Herkunftsland Folter oder gar die Todesstrafe droht“... „Das kann aber nicht automatisch auch für jemanden gelten, der selbst eine erhebliche Gefahr für unsere eigene Bevölkerung darstellt. Da müssen unsere eigenen Sicherheitsinteressen zur Geltung gebracht werden“, dann ist das ebenso falsch wie bedenklich.

Es geht hier um die Anwendung von zwingendem Recht, nicht um die Anwendung beliebiger humanitärer Regelungen. In einem Rechtsstaat ist die Exekutive verpflichtet, Gesetze anzuwenden. Es steht dem Parlament frei, andere Regeln zu schaffen, wenn sich die vorhandenen als nicht klug erweisen. Es steht aber der Exekutive nicht frei, bestehendes Recht nach Belieben anzuwenden. Das Regieren nach Gutsherrenart entspricht jedoch dem derzeit herrschende Verständnis unserer Politiker, ihre Macht nach eigenem Gutdünken zu nutzen.

Das „Dammbruchargument“ oder auch bekannt als „Argument der schiefen Ebene“ besagt, dass man mit manchen Verhaltensweisen gar nicht erst anfangen sollte, weil sie Konsequenzen haben, die man nicht möchte. Manche Geister kann man nicht mehr einfangen, wenn sie erst aus der Flasche sind, also lässt man sie erst gar nicht frei. Will man einen Rechtsstaat, der ein grundlegendes Element westlicher Zivilisationen ist und der einzige Schutz des kleinen Mannes vor dem übermächtigen Staat, dann muss sich die Exekutive streng an Recht und Gesetz halten.

Daher war auch der Bruch des Maastricht-Vertrages und damit verbunden der Bruch des Versprechens an das Volk, dass die Euro-Einführung niemals und unter keinen Umständen zur Finanzierung fremder Länder führen würde, ein Fehler, der – völlig unabhängig von der ökonomischen Seite – niemals hätte passieren dürfen. Die Migrationskrise mit all ihren rechtlichen Problemen, unter anderem der Tatsache, dass sich hier Tausende illegal aufhalten (dürfen), war ein Schritt weiter auf der schiefen Ebene. 

Wenn es absolute Abschiebehindernisse gibt, und wenn ein Gericht – und sei es im Rahmen einer nur summarischen Prüfung im Eilverfahren – entschieden hat, dass keine Abschiebung erfolgen darf, dann haben sich die Behörden daran zu halten. Wenn es sich um einen Gefährder handelt, ist dieser zum Schutze der Bevölkerung in Gewahrsam zu nehmen.

Vollzug der Abschiebung

Ob die Abschiebung als solche rechtswidrig war oder nicht, müsste in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Eilverfahren beinhalten keine abschließende rechtliche Prüfung, weil sie oft unter Zeitdruck erfolgen und nur eine sogenannte summarische Prüfung stattfindet, das heißt, das Gericht prüft nur oberflächlich, und wenn sich keine klare Rechtslage ergibt, kommt es darauf an, ob eine der Parteien einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet. In manchen Rechtsbereichen, so auch bei Abschiebungen, erfolgt aber nicht immer ein Hauptsacheverfahren.

Zunächst hat einmal die nächste Instanz im Rahmen der Beschwerde zu entscheiden, ob man nach Tunesien nicht ausliefern darf und das nicht einmal dann, wenn der Schutz des Auszuliefernden durch die dortige Regierung garantiert wird. Reicht eine solche diplomatische Note aus oder muss man der tunesischen Regierung unterstellen, dass sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an ihre Zusage halten wird?

Unabhängig davon ist aber die Frage zu sehen, ob die Abschiebung hätte vollzogen werden dürfen oder ob sie schon vollzogen war und hätte rückgängig gemacht werden müssen. Konkret stellt sich die Frage, wann eine Abschiebung soweit vollzogen ist, dass der Eingang eines Beschlusses wie in diesem Fall zu spät kommt.

Ist sie nämlich bereits vollzogen oder soweit im Vollzug, dass der Abzuschiebende den Herrschaftsbereich der Bundespolizei verlassen hat, stellt sich die Frage nach Rückgängigmachung, wo dann die Güterabwägung eine Rolle spielen kann. War in diesem Fall mit der Verbringung ins Flugzeug die Abschiebung insoweit abgeschlossen, dass der Beschluss des VG Gelsenkirchen zu spät kam und die Bundespolizei nicht mehr verpflichtet war, etwas zu unternehmen? Muss sie einen Start abbrechen? Muss sie das auch, wenn noch gar keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt? Welche Kriterien sind in einem solchen Fall anzuwenden? Es ließe sich durchaus behaupten, dass die Abschiebung vollzogen war und es „nur“ um eine Pflicht zur Rückführung, also etwas anderes ging. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Menschenrechtslage in Tunesien sich seit 2015 deutlich verbessert hat, Tunesien sich durch die UN überprüfen lässt und entsprechende UN-Abkommen ratifiziert hat. Die Lage in Tunesien ist nicht schlechter (oder in Teilen sogar besser) als bei unserem Nato-Partner Türkei, was jeder im Amnesty International Report nachlesen kann (Amnesty-International-Report-2017 S. 364 ff.)

Und darf man dann, wenn es um derart komplizierte Rechtsfragen und zudem nur um einen Einzelfall geht, ernsthaft von einer „Erosion des Rechtsstaates“ sprechen, wie Kubicki dies tut?

Der Rechtsstaat erodiert tatsächlich, sogar seit langem, aber gewiss nicht wegen dieses einen Falles. Er erodiert, weil ein solcher Gefährder bei uns einreisen konnte und vom Geld des hart arbeitenden Steuerzahlers alimentiert wird. Er erodiert, weil unsere Gerichte – gerade die Verwaltungsgerichte – mit derartigen Verfahren komplett überlastet sind und der kleine Häuslebauer, der vor Gericht um seine Baugenehmigung streitet, jahrelang auf die Bearbeitung seines Falles warten muss. Insgesamt führt die unzureichende personelle Ausstattung der Gerichte bei gleichzeitiger Überflutung mit Asylfällen, die zu nicht mehr akzeptablen Bearbeitungszeiten führen, in manchen Fällen zum Ruin des betroffenen Bürgers. Alles das aber war und ist Herrn Kubicki ebenso egal wie es ihm gleichgültig war, dass bei der Euro-Rettung Vertrag und Vertrauen gebrochen wurden.

Recht und Gerechtigkeit

Um den Sonntag komplett zu verhageln, liest man dann noch, dass Gerechtigkeit gut, Recht aber besser sei. Danach ist Gerechtigkeit nur ein Gefühl, es gelte das Recht. Das nun lässt einem das Sonntagsbrötchen endgültig im Hals stecken bleiben, denn da ist das Koordinatensystem wohl vollkommen durcheinander gekommen. Recht ist die kleine Münze der Gerechtigkeit. Das Recht ist (oder sollte es zumindest sein) Ausfluss der Gerechtigkeit, es ist sein Diener, nicht der Herr! Bekannt ist das sogenannte Böckenförde-Diktum: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.

Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des Einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“ (Ernst-Wolfgang BöckenfördeStaat, Gesellschaft, Freiheit. 1976, S. 60).

Eine der Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann, ist eine grundlegende Vorstellung von Gerechtigkeit, die übrigens weltweit in ihren Grundprinzipien gleich ist. Es ist zum Beispiel ungerecht, jemandem etwas wegzunehmen, daher ist Diebstahl praktisch weltweit – völlig unabhängig von Kultur und Religion – strafbar.

Missachtet man die grundlegenden Prinzipien der Gerechtigkeit, wird das Volk auch noch so schöne Gesetze der Politik nicht akzeptieren. Ohne Akzeptanz ist aber ein Regieren nicht möglich. Keine auch noch so totalitäre Regierung kann große Teile eines Volkes dazu zwingen, etwas zu machen, was es nicht will.

Bei uns scheint das Koordinatensystem grundlegend aus den Fugen geraten zu sein. Statt für Klarheit zu sorgen, arbeiten unsere „Eliten“ noch eifrig daran, dass wir noch mehr durcheinander geraten, weiter hinunter gleiten auf der schiefen Ebene.

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Hans-Peter Dollhopf / 16.07.2018

Recht ist der staatliche Auftrag, im Ursprung verhimmelte Willkür über die Zeit hinweg in all ihren Konsequenzen zu schützen. Die FDP hat sich zum alle vier Jahre stattfindenden Parteienfasching immer wieder gern als Staatsanwaltschaft verkleidet. Dazu äußert sie öffentlichkeitswirksam zu gegebener Zeit konsequent Absurdes mit Petri-Heil-Garantie fürs grüne linke Ufer. Kubicki ist da ganz Koalitionsrechner.

Jochen Hensel / 16.07.2018

Ich habe zu der ganzen Flüchtlingsfrage nur eine einzige Frage. Wir nehmen an, eine syrische Familie flieht vor dem Krieg sagen wir nach Spanien. Was sie brauchen, wird dort gewährt. Zuflucht, Schutz, Ernährung. Warum aber wollen die alle dann zu uns?

Jens Frisch / 16.07.2018

  Folter   unmenschlicher Behandlung   erniedrigender Behandlung   Todesstrafe   Leibes- und Lebensgefahren als ziviles Opfer eines Bürgerkriegs Es ist vollkommen absurd, dass diejenigen, die bei uns die Scharia einführen möchten, hier vor der Scharia beschützt werden!

Steffen Huebner / 16.07.2018

Ich gebe Ihnen, Frau Heinisch, grundsätzlich recht: “In einem Rechtsstaat ist die Exekutive verpflichtet, Gesetze anzuwenden.” Da aber das geltende (!) Recht schon bei der Einreise nicht angewendet wurde, setzt sich die Kette der Rechtsbrüche zwangsläufig (schiefe Ebene) fort. Und man kommt zur Erkenntnis: Hätte Frau Zschäppe ihre Taten in Tunesien begangen, wäre dann nach Deutschland geflüchtet, würde sie nie ausgeliefert, weil ihr harte Bestrafung drohte und wäre frei?

Wilfried Mutschler / 16.07.2018

Falls hier tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen wurde: Könnte man nicht auch hier “aus Illegalität Legalität machen”, also eine zu legalisierende Abschiebung einer Einzelperson, analog zur zu legalisierenden Aufnahme von Hunderttausenden von Migranten? “Aus Illegalität Legalität machen” ist schließlich die Politik aller Altparteien.

Leo Hohensee / 16.07.2018

@P.Gross gefällt mir, Ihr Beitrag. Als ob Horst Seehofer nichts anderes zu tun hätte, als auf alle möglichen Faxe zu warten anstatt auch mal nach Hause zu gehen. Aber S. Wolf wollte auch mal in der Zeitung stehen, deutsche Gerichte beschäftigen und zum „Mord“ am politischen Kontrahenten beitragen. Besonders gut gefällt mir Ihre Aussage: „…die seltsamen Gelüste irgendwelcher Profilneurotiker (nein, ohne *) zu bedienen.“ Beste Grüße

Jörg Noa / 16.07.2018

Gerichtliche Abschiebeverbote nicht beachten? Ob dieser Vorwurf im hiesigen Fall zurecht erhoben wird, ist ja durchaus offen, aber es ist schwer erträglich, wenn “Ausnahmen” von der Gewaltenteilung zum Wohle der Sicherheit oder sonstwas gefordert werden. Das ist nicht besser, als wenn Ausnahmen von der Meinungsfreiheit gefordert werden oder in Foren von “Missbrauch” der Meinungsfreiheit gefaselt wird. Der Staat hat die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu gewährleisten, aber nicht dadurch, dass die Exekutive den Grundsatz der Gewaltenteilung nach Gutdünken verletzt, sondern dadurch, dass sie diesen Grundsatz strikt beherzigt. Das ist nicht geschehen und das Recht mit Füßen getreten worden, als Menschen ohne Einreiseanspruch und mit zumeist ungeklärter Identität nicht an der Grenze zurückgewiesen wurden, wie es das Gesetz verlangt hätte. Rechtswissenschaftler, die unsere Kanzlerin supporten, führen lediglich an, dass der deutsche Grenzschlagbaum auf deutschem Hoheitsgebiet und nicht auf der Grenze steht, weshalb Deutschland (bereits) zuständig dafür gewesen sei, die illegal durch Europa Tingelnden in den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedsstaat zu verbringen.

Leo Hohensee / 16.07.2018

Also, das Ding tut mir ja an den Zähnen weh. Ausgerechnet wieder in Bezug auf einen Flüchtling – und schlimmer noch – in Bezug auf einen verbrecherischen Flüchtling erwacht das Gewissen einer haarspaltenden Advokaten-Zunft. Völlig richtig schreiben Sie, geehrte Frau Heinisch, die Abschaffung der No Bail Out- Klausel hätte nie stattfinden dürfen. Richtig! Schon 1993 hat das Bundesverfassungsgericht (nicht irgendein Gericht in Mönchengladbach) den EU-Vertrag (1993 !!) gebilligt indem es betonte, dass die No-Bail-Out-Klausel für die Deutschen zu den Zustimmungsbedingungen gehört, und dass mit deren Wegfall die Vertragsgrundlage zerstört wäre. - In unseren Gesetzen gibt es den Tatbestand der Bigamie, - es gibt den Jugendschutz, der Kinder davor schützt verheiratet zu werden und so weiter und so weiter. - Und eines der obersten Gebote heißt gleiches Recht für alle !!! Sehen Sie sich doch um …. Was hier los ist. Und Sie und ihresgleichen machen ein Fass auf in Bezug auf Sami A. Er hat hier seine Chance gehabt und er hat das Gastland doch seine Taten missachtet. Und Sie stellen Fragen, ob man das Flugzeug noch hätte stoppen müssen. Sind Sie noch bei Trost? Kümmern Sie sich zuerst um die Rechtsverstöße dieser Regierung danach dann um alles andere.

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