Gastautor / 12.12.2019 / 10:00 / Foto: Stephan Pick / 21 / Seite ausdrucken

Warum die Justiz versagt (2): Sag die Wahrheit

Von Thorsten Schleif.

Der mit Abstand größte und folgenschwerste Fehler der deutschen Richterausbildung ist die fehlende Vermittlung der Aussagepsychologie. Dieses Ausbildungsversäumnis führt tagtäglich dazu, dass falsche Entscheidungen getroffen werden. Und das vor allem in dem Rechtsgebiet mit den schwersten Folgen für den Einzelnen, dem Strafrecht. Denn der strafrechtliche Prozess ist derjenige, dessen Ausgang regelmäßig auf Zeugenaussagen gestützt wird. Hier entscheidet die Würdigung der Zeugenaussage häufig über Schuld – oder Freispruch. Ganz anders im Zivilprozess.

Die wenigsten Zivilprozesse sind tatsächlich von einer Zeugenaussage abhängig. Ganz regelmäßig sind Sachverständigengutachten entscheidend. Für Verkehrsunfälle (mit welcher Geschwindigkeit fuhren die Fahrzeuge?), Mietstreitigkeiten (entstand der Schimmel durch falsches Lüften oder Baufehler?), Arzthaftungsfragen (ist die Zahnprothese richtig eingesetzt worden?), Bauverfahren (wurde die Statik ordnungsgemäß errechnet?) und die meisten anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Gutachten eines Sachverständigen regelmäßig Aufklärung. Im Strafrecht jedoch steht immer noch die Zeugenaussage im Mittelpunkt.

Die Beurteilung des Wahrheitsgehalts einer Zeugenaussage ist die ureigene Aufgabe des Richters. Nur in wenigen landgerichtlichen Verfahren werden Sachverständige seitens des Gerichts damit beauftragt, die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage zu prüfen. In amtsgerichtlichen Verfahren ist dies die absolute Ausnahme. Das hängt insbesondere mit der unterschiedlichen Belastung von Amtsrichtern und landgerichtlichen Strafkammern zusammen. Ein Amtsrichter entscheidet in zwei Wochen so viele Verfahren wie eine Strafkammer in einem ganzen Jahr.

Dementsprechend vernimmt ein Amtsrichter im Jahr etwa zwanzigmal so viele Zeugen wie eine Strafkammer. Würden Amtsrichter auch nur für einen kleinen Teil dieser Zeugenaussagen ein Glaubhaftigkeitsgutachten eines Sachverständigen einholen, dann würde das deutsche Strafrechtssystem zusammenbrechen! Daher muss sich ein Amtsrichter bei der Würdigung der Zeugenaussage auf seine eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse verlassen können. Aus diesem Grund ist eine Aus- und Fortbildung in der Aussagepsychologie zwingend erforderlich.

Fehlurteile vorherbestimmt

Aussagepsychologie ist jedoch weder Pflichtfach des Studiums der Rechtswissenschaften noch Gegenstand des Referendariats. Der Nachwuchsrichter erhält seine gesamte Ausbildung in Aussagepsychologie innerhalb von nur knapp 20 Stunden. Vorausgesetzt, er nimmt an der Fortbildung teil. Vorausgesetzt, er kann sich auf die Fortbildung konzentrieren und muss nicht nebenbei Akten bearbeiten. Vorausgesetzt, der jeweilige Referent taugt etwas. Ziemlich viele Unsicherheiten also!

Ja, die Gefahr ist groß, dass der Richter während seines gesamten Berufslebens die Glaubhaftigkeit einer Aussage nicht richtig beurteilen kann. Aber dies wird sehenden Auges hingenommen. Hierdurch sind Fehlurteile vorherbestimmt. Viele meiner Kollegen sind sich dessen bewusst und beklagen sich hierüber. Auch zahlreiche Experten auf dem Gebiet der Aussagepsychologie bemängeln die fehlende Ausbildung der Richter in dieser Hinsicht seit Jahren vergeblich.

Könnten Sie nach dem Erste-Hilfe-Kurs, den Sie für Ihren Führerschein gemacht haben, im Rettungsdienst arbeiten? Natürlich könnten Sie das nicht. Bei Richtern allerdings wird angenommen, dass sie nach einer Fortbildung von wenigen Stunden Wahrheit und Lüge bei einem Zeugen erkennen können. Und nicht wenige Kollegen glauben tatsächlich, diese Fähigkeit zu beherrschen. Hier erkennt man, wie gefährlich eine Kombination von Ignoranz und Arroganz sein kann.

Ein Richter ist bei der Beurteilung einer Zeugenaussage kaum kompetenter als ein Laie. Dies gilt selbst dann, wenn er bereits seit Jahren sein Amt ausübt. Denn es fehlt ihm regelmäßig an einem unmittelbaren Feedback. Der Richter erfährt so gut wie nie, ob er bei der Beurteilung der Zeugenaussage richtig oder falsch gelegen hat.

Kombination von Ignoranz und Arroganz

Apropos Richterausbildung: Sind Sie der Auffassung, ein Richter sollte lernen, wie eine Entscheidung getroffen wird? Grundkenntnisse im Bereich der Entscheidungspsychologie besitzen? Wissen, welche Umstände eine Entscheidung beeinflussen, ob eine Entscheidung bewusst oder unterbewusst getroffen wird, welche neuronalen Netzwerke des Gehirns betroffen sind? Immerhin ist es sein Beruf, Entscheidungen zu treffen. Und trotzdem kennt sich ein Richter damit in der Regel nicht aus.

Dies hat erhebliche Konsequenzen. Richter sind daher unterbewussten Beeinflussungen ebenso erlegen wie Angehörige anderer Berufe. Zum Beispiel dem sogenannten Ankereffekt. Der Ankereffekt sorgt dafür, dass Menschen von Zahlen aus ihrer gegenwärtigen Umgebung beeinflusst werden, ohne dass ihnen dieser Einfluss bewusst ist – selbst dann, wenn die Zahlen für die Entscheidung selbst eigentlich irrelevant sind. Ein Beispiel: Wird vor Gericht über die Höhe eines Schmerzensgeldes gestritten und erwähnt einer der beteiligten Anwälte immer wieder eine bestimmte Summe – und sei es der Kaufpreis für seinen neuen Sportwagen –, lässt sich der Richter von dieser Summe bei seiner Entscheidung beeinflussen, ohne dies zu bemerken.

Das muss nicht bedeuten, dass er exakt dieselbe Summe als Schmerzensgeld wählt, aber sie ist bei seiner Entscheidung ein Ankerpunkt. Solchen Einflüssen sind Richter einer Studie aus dem Jahr 2006 zufolge ebenso sehr ausgeliefert wie Angehörige anderer Berufsgruppen. Jedoch – auch dies ergibt sich aus der Studie – sind Richter häufiger von der Richtigkeit ihrer Beurteilung überzeugt als Angehörige anderer Berufe. Auch in dieser Hinsicht ist eine Kombination von Ignoranz und Arroganz äußerst ungünstig. Je erfahrener der Richter, desto größer ist die Überschätzung seiner eigenen Fähigkeiten.

Dieses Versäumnis zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Laufbahn eines Richters, vom Studium bis zur Probezeit: Grundkenntnisse der Entscheidungspsychologie sind nicht Inhalt des rechtswissenschaftlichen Studiums. Ein gutes Examen beweist nicht, dass eine Entscheidung getroffen werden kann, sondern lediglich, dass der Kandidat einen Sachverhalt juristisch vertretbar lösen kann. Bei der Auswahl eines Richters wird nicht geprüft, ob der Bewerber entscheidungsstark und auch in der Lage ist, unangenehme Entscheidungen zu treffen. Nach seiner Einstellung wird der Richter nicht ausgebildet, Entscheidungen zu treffen, vielmehr tritt er – wie noch gezeigt wird (im weiteren Verlauf des Buches, Anm. d. Red.) – in ein System ein, in dem aus Angst Entscheidungen häufig vermieden werden. Dies ist eine wesentliche Ursache für den Erlass eines Skandalurteils.

Den ersten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

Den dritten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

 

Thorsten Schleif, 1980 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und ist seit 2007 Richter in Nordrhein-Westfalen. Gegenwärtig ist er als Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken tätig. Von März 2014 bis September 2018 war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte Dinslaken und Wesel. Der zweifache Familienvater ist in der Ausbildung von Rechtsreferendaren tätig und lebt in Duisburg.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ von Thorsten Schleif, 2019, München, Verlag Riva, 208 Seiten, ISBN: 978-3742311504. Hier und hier bestellbar.

Foto: Stephan Pick

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Bettina.Reese / 12.12.2019

Die schönen Zeiten eines Amtsrichters sind spätestens seit dem die Gerichte flächendeckend Eingangsschleusen haben, vorbei, so circa um die 2000 Wende. Sie sind Zeugnis von grundsätzlichem Mißtrauen gegenüber dem” rechtsuchenden “Publikum. Früher hieß es in der Justiz , Richer = 3x 1, hat ne Eins, in den Examen, kriegt 1, R1 Besoldung, und geht um 1, 13.00 Uhr. Heute muss ein Strafrichter mit ganz anderen Mengen an Verfahren und ganz anderem Kaliber von “Klienten” fertig werden. Er hat die Wahl zwischen Pest und Cholera. Urteilt er differenziert, macht er sich selbst nur mehr Arbeit in der Verhandlung, beim Urteil. Da stellt sich im Amt oft die Sinnfrage, ich bin doch hier nur auf verlorenem Posten, alle Stützen der Gesellschaft kann ich auch nicht aufhalten. Es braucht richtige Persönlichkeiten im Amt, die nicht vor der Macht der Verhältnisse einknicken oder keine Skrupel haben, mit geringsten Aufwand bloß das Pensum zu schaffen. Der Befund Arroganz und Ignoranz trifft es ganz gut. Damit schützt man sich auch von den Zumutungen ,deren Verursacher ganz oben in der Hackordnung sitzen.In Deutschland zählt der Akademiker, auch wenn er ohne Herzensbildung und ohne Lebenspraxis daher kommt. Reicht doch! Vordergründig ! Die Jungen sind fehlbarer, weil sie die Arroganz der Jugend haben. Strafrichter sollten grundsätzlich nur ältere, erfahrene Richter sein. Die Richter bestimmen aber in ihren Richterräten ihre Arbeitsaufteilung selbst. Junge bekommen das, was die Älteren nicht mögen, es sei denn zwingende Vorschriften stehen dagegen.  Bekommt also der Talentierte die Strafsachen ? All die herzigen jungen Damen und Herren Richter, die bei uns in letzter Zeit in die Ämter eingezogen sind, haben weder von der Ausbildung noch von der Herkunft das passende Rüstzeug. Sie laufen Gefahr ,abgezogen zu werden, wie die ” RestDeutschenKinder ” auf schon so vielen Schulhöfen.  

Karl Dreher / 12.12.2019

Letztlich gilt für die Beweisführung im Zivilprozeß § 286 ZPO: Es braucht einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit (des Gerichts), der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urt. v. 14.01.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 335). Und im Zweifelsfall, wenn eine volle Überzeugungsbildung des Gerichts nicht möglich ist, gelten die Beweislastgrundsätze, sinngemäß (und juristisch sehr vereinfacht formuliert!): Derjenige, der etwas für sich Günstiges begehrt, muß die dafür notwendigen Tatsachen vortragen und beweisen. Im Strafrecht ist es noch einfacher formuliert: In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. An diesen fundamentalen Rechtsgrundsätzen gibt es nichts zu kritteln! Wenn man im Einzelfall bei der Rechtsanwendung/Beweiswürdigung anderer Meinung sein mag, sei angemerkt: Richten ist kein “einfaches Geschäft” und es ist sehr viel leichter, Recht zu kritisieren, als Recht zu sprechen, und das in Kenntnis der eigenen Fehlbarkeit.

Eleonore Weider / 12.12.2019

Habe mir jetzt erst einmal das Buch bestellt :-)

Horst Jungsbluth / 12.12.2019

In Berlin ist alles anders und viel toller, da die Richterin B. vom Amtsgericht Tiergarten bei einem Zeugen, der zur gleichen Sache aus drei sich widersprechenden Aussagen die aussucht und in ihrem Urteil verwendet, die drei Jahre zuvor beim VG Berlin -also bei einem anderen Gericht-  unter Druck erwirkt und die zusätzlich von dem damaligen Richter K. “ergänzt” wurde, was der Zeuge in dem Verfahren vor dem AG sogar zugab, worauf die Richterin B. mit bestialischem Gebrüll die Sitzung schloss. Als fürsorglicher Bürger habe ich den Senator für Justiz aufgefordert, wie im Theater entsprechende Vorrichtungen zu installieren, damit die Zeugen nicht von dem abweichen, was die Richter gerne hören wollen. Es gab auch noch zusätzlich einen “Assistenzzeugen”, da der eigentliche nur wirres Zeug laberte und zudem dreimal log, antwortete einfach sein Vorgesetzter für ihn.  Ich hatte sicherlich den “geilsten” Fall in der Nachkriegsgeschichte Berlins, aber was hinter meinem Fall steckte, ist politisches Dynamit und führte zu den katastrophalen Zuständen, die wir heute übrigens nicht nur in Berlin beklagen.

Jörg Themlitz / 12.12.2019

“...die meisten anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Gutachten eines Sachverständigen regelmäßig Aufklärung.” ´regelmäßig Aufklärung` Würde die Frage anschließen, was verstehen Sie unter regelmäßig? 95 Prozent, 80 Prozent; Ich dachte ich wäre einer von 1000, die große Ausnahme, der an einen Sachverständigen geraten ist, der ein Gutachten über eine Anlage abgibt, die er noch nie gesehen hat. Formal alles sehr schön. Allerdings mit technischen Fehlern für die ich dem Azubi die Ohren vom Stamm gehauen hätte. Um die Anlage gründlich zu untersuchen, z. B. Protokolldaten auslesen, hätte er den Hersteller kontaktieren müssen! Der Hinweis interessierte den Richter nicht. Nach diesem Irrglauben meinerseits, habe ich mich hinterher schlau gemacht. Wie man Gutachter in zwei Wochenendkursen werden kann und wie man Gutachten über unbekannte Sachen erstellt. In einer Diskussionen mit RAen und völlig unabhängig von meinem Fall, habe ich nicht erwähnt, wurde mir blauäugikeit zum Sachverhalt Gutachter beschieden. Sollte ich doch so sehen, wie die “Experten” die das DDR Fernsehen 2.0 zu allen möglichen Themen präsentiert. z. B. Prof. Lesch Astrophysiker der mir in einem Dokufilm erklärt, wie wichtig die Ansiedlung von Wölfen in DE ist. Obwohl die fast 200 jährige Abwesenheit der Wölfe nicht von Nachteil war. Mein Jäger und zwei Schafzüchter erzählen mir natürlich etwas anderes. Sind allerdings keine Astrophysiker. Liegt wohl daran.

Bernhard Freiling / 12.12.2019

Einspruch, Euer Ehren. Wieviel “Psychologie” sollte einem Richter denn vermittelt werden? Ob Richter, die als Zweitstudium eines der Psychologie aufweisen, nicht weniger Fehlurteile fällen, als solche Richter, die nur über eine “küchenpsychologische Ausbildung” verfügen? Ein Richter zweifelt an der Glaubwürdigkeit eines Zeugen? Dann steht ihm ein ganzes Arsenal an Werkzeugen zur Verfügung, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu checken. Zu bestätigen oder zu widerlegen. Ganz ohne Psychologie. Ganz im Sinne des “in dubio pro reo”.  Und nicht - weil der Richter sich in psychedelischem Durchblick sonnt - (nach Bernhard Grimm) “in dubio prosecco”. +++ Viel zu viel fällt mir hierzu ein, was aber den Rahmen eines 2000-Zeichen-Kommentars sprengen würde. +++ Unser Rechtssystem scheint ohnehin auf dem Kopf zu stehen. Da würden etliche “voll durchpsychologisierte” Fehlurteile nicht mehr auffallen als jene, die von Recht sprechenden Küchenpsychologen gefällt werden.

Rainer Niersberger / 12.12.2019

Zu diesem Problemkreis gesellt sich zunehmend die positive oder negative Einschätzung des oder der Angeklagten, wobei hier (unbewusst) ähnliche Faktoren relevant sind, wie wir sie aus der Rekrutierungspraxis ( Vorstellungsgespräch) kennen. An dieser Stell bleibt ausdrücklich offen, ob Richterinnen hier anfaelliger” fuer Erwägungen sind, die mit Rechtsprechung wenig zu tun haben. So kann Empathie sich durchaus auch zu Lasten der Gerechtigkeit auswirken oder Aussehen(Attraktivität) und Verhalten bei Zweifeln und Strafmass einwirken. Natuerlich wird hier regelmäßig rationalisiert, aber selbst entsprechend ausgebildete Expertinnen haben sich in Testreihen als typanfaellig erwiesen und dies auf späteren Vorhalt wegen auffälliger Bewertung auch zugegeben.  Bei der Strafzumessung kaeme dann noch das bereits angesprochene mitleidgestuetzte grosse Verständnis dazu, zumal Richterinnen “helfen” und nicht strafen wollen. Keine guten Aussichten fuer das Recht.

Rolf Menzen / 12.12.2019

Manche Richter halten sich trotzdem für (Halb-)Götter. Siehe Thomas Fischer.

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