Ramin Peymani, Gastautor / 04.03.2019 / 10:00 / Foto: Kenneth Paik / 70 / Seite ausdrucken

Wahlrecht ab 16: Lotto verboten, Wählen ok

In schöner Regelmäßigkeit wird aus linken Kreisen die Forderung laut, Heranwachsenden im Alter von 16 Jahren auf allen Ebenen das aktive Wahlrecht einzuräumen. Dahinter steckt eine ebenso simple wie durchschaubare Überlegung: Teenies sind leicht beeinflussbar und für sozialistische Ideologien besonders empfänglich, da sie in der Regel weder über selbst erwirtschaftetes Eigentum noch über ein Einkommen verfügen, aber jede Menge unausgegorener Ideen und naiver Flausen im Kopf haben. Sie sind deswegen auch ein leichtes Opfer für grüne Extremisten.

Nun hat Katarina Barley den links-grünen Dauerbrenner neu aufgelegt. Was in einigen Bundesländern bei Landtagswahlen gilt, soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin bald auch auf Bundesebene möglich sein. Es war der damalige Ministerpräsident Gerhard Schröder, der 1996 als Erster der süßen Verlockung erlag, seiner SPD in Niedersachsen mehr Stimmen zu verschaffen, indem er das aktive Wahlalter, zumindest kommunal, auf 16 Jahre senkte. Ein halbes Dutzend Bundesländer haben nachgezogen.

Im linkssozialistischen Brandenburg sowie im tiefroten Bremen dürfen 16-Jährige sogar bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben, ebenso in Hamburg und in Schleswig-Holstein, wo die SPD-Regierungschefs Olaf Scholz und Torsten Albig 2013 ihre jeweiligen Mehrheiten für den Coup nutzten, die eigene Wählerbasis zu verbreitern, ohne einen einzigen Partei-Euro in teure Wahlwerbung investieren zu müssen. In Hessen machte der damalige Ministerpräsident Roland Koch dem von der links-grünen Vorgängerregierung veranstalteten Spuk kurz nach der Amtsübernahme ein Ende und hob das Wahlalter wieder an.

Die Parteien des linken und grünen Spektrums haben ein großes Interesse daran, den ganz Jungen das Wahlrecht zu verschaffen. Am liebsten auch Ausländern. Und ebenso Unzurechnungsfähigen, für die dann die betreuenden Pflegekräfte die Wahlzettel ausfüllen würden – schon heute gängige Praxis in Altenwohnheimen. Man muss nicht groß darüber spekulieren, wer davon besonders profitiert.

Noch weiter als die Justizministerin gehen die Grünen

Mit sechzehn sei man „so erwachsen, dass man weitreichende politische Entscheidungen fällen kann“, behauptet Barley, die sich auf der anderen Seite vehement dafür stark macht, dass selbst 21-Jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, weil sie angeblich die Folgen ihres Handelns unmöglich abschätzen könnten.

Überhaupt scheint es für die Bundesjustizministerin kein Widerspruch zu sein, dass junge Menschen aus gutem Grund erst mit der Erlangung der Volljährigkeit einen Mietvertrag für eine Wohnung abschließen, hochprozentigen Alkohol und Zigaretten kaufen oder Lotto spielen dürfen, aber schon mit 16 Jahren über die geistige Reife für eine Wahlentscheidung verfügen sollen. Heutige Jugendliche sind sicher entwickelter als ihre Altersgenossen früherer Generationen. Doch sind sie auch gebildeter? Angesichts der Pisa-Ergebnisse sind Zweifel erlaubt. Die Fähigkeit zum Googeln ist beileibe kein Ersatz für ein solides Basiswissen über gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge. Noch in ihrer vorherigen Funktion als Bundesfamilienministerin hatte sich Barley übrigens dagegen verwahrt, Kinder und Jugendliche als „kleine Erwachsene“ zu behandeln.

Weiter als die Justizministerin gehen die Grünen, die Kindern ab der Geburt das Wahlrecht geben wollen. Dieses würde dann bis zur Erlangung der eigenen Wahlfähigkeit von deren Eltern ausgeübt. Ein perfider Plan, der über den absoluten Stimmenzuwachs mehr Geld aus der Parteienfinanzierung in die eigenen Kassen spülen würde. Es liegt im Wesen des Systems, dass die Parteien nur Forderungen anmelden, die dem eigenen Apparat nutzen.

Doch statt irgendwelcher ideologischer Planspiele sollte die Berufspolitik endlich das Wahlrecht an sich unter die Lupe nehmen. Die deutliche Verkleinerung des aufgeblähten Bundestages, die Stärkung des Wählereinflusses darauf, welche Personen in die Parlamente entsandt werden, sowie die Frage, ob das aktive Wahlrecht nicht vielleicht auch an einen Mindestnachweis demokratiepolitischer Kenntnisse zu knüpfen wäre, erscheinen weitaus dringender als rot-grüne Winkelzüge, die Männer bei Listenaufstellungen diskriminieren oder Teenager für den entscheidenden Stimmenzugewinn aktivieren sollen.

Glaubwürdig wäre Katarina Barley nur, wenn mit ihrem Vorschlag die gleichzeitige Forderung einherginge, 16-Jährige für voll strafmündig zu erklären und sie ohne Wenn und Aber den persönlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen auszusetzen. Das linke Narrativ der „Teilhabe“ blendet bewusst aus, dass Rechte immer auch mit Pflichten einhergehen. Barley und ihre Mitstreiter ignorieren diese demokratische Selbstverständlichkeit im sicheren Gefühl des Feuerschutzes der Klimahysteriker. Zum Glück seht ihnen derzeit noch das Grundgesetz im Weg.

Dieser Text erscheint auch auf Ramin PeymanisLiberale Warte"

Foto: Kenneth Paik U.S. NARA via Wikimedia

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Frank Volkmar / 04.03.2019

“Wahlrecht ab 16: Lotto verboten, Wählen ok”. Aber nur “Ok” wenn “das Richtige” gewählt wird und das dürfte in diesem Fall die SPD sein !

Eckhard Pemsl / 04.03.2019

” Und ebenso Unzurechnungsfähigen “. Mehr braucht man dazu nicht wissen.

Marc Stark / 04.03.2019

Dann aber bitte im gleichen Atemzug die Strafmündigkeit runtersetzen / das Jugendrabatte beim Strafrecht komplett streichen. Entweder oder liebe Grünixe! Wer wählen kann, muss auch in allen anderen Bereichen die volle Verantwortung tragen! Nur überall die Rosinen rauspicken, ist ziemlich unvollständig!

A.Kaltenhauser / 04.03.2019

Tut mir leid, aber einen 16-jährigen Wähler einer Bundestagswahl will ich mir besser nicht vorstellen; auch nicht das (zu erwartende) Endergebnis! Ich selbst würde eine Volljährigkeit mit 21 Jahren bevorzugen. Aber durch die unterschiedlich ausgerichteten Wahlsysteme innerhalb der Bundesländer besteht doch bereits ein Demokratiegefälle. So ist das Wahlsystem in Bayern viel stärker personenbezogen als das Wahlsystem auf Bundesebene und damit demokratischer. Es ist jedem Wähler möglich die vorgegebene Listenreihenfolge quasi zu ändern. Die Kandidierenden sind zwar gesetzt, stehen damit aber parteiintern in direkter Konkurrenz zueinander. So hat z.B. ein eigentlich hoffnungsloser Listenplatz (16) eines Helmut Markwort (früher FOCUS) für die FDP, es trotzdem in den Landtag mit nur 11 FDP-Abgeordneten geschafft , da einige Bürger (ja, auch Fans) dies so wollten, ihn namentlich wählten und in Summe nach oben auf Platz 2 beförderten.

Regina Becker / 04.03.2019

Es ist egal, ob 16, 18 oder 21. Aber wenn, dann mit wirklich allen Konsequenzen. Wahlberechtigt und wählbar, kein sogenanntes Jugendstrafrecht mehr - es gibt keinen Zwischenraum zwischen Kind und Erwachsener; der Schalter wird am 16. Geburtstag umgelegt. Die Anwendung des Strafrechts ist dabei auch eher nebensächlich, denn die meisten jungen Leute begehen ja keine Straftaten. Die Vorteile sind interessanter: Alkohol, Tabak, Führerschein für alle Klassen, Selbstbestimmung, selbstständig Verträge schließen, unbeschränkter Zutritt in alle Einrichtungen des Nachtlebens und des Glücksspiels. Wow, nicht schlecht, oder? Da würde ggf die Mehrheit der 16-21jährigen der Abschaffung des Jugendstrafrechtes zustimmen (weil sie ja eh nie vor Gericht landen würden). Ich sage euch: lasst diese Altersgruppe abstimmen, ob sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres vollwertige Erwachsene mit ALLEN Rechten und Pflichten sein wollen oder nicht. Nach dieser demokratischen Entscheidung kann das Gesetz geändert werden - oder eben nicht.

Petra Wilhelmi / 04.03.2019

Zitat: “Heutige Jugendliche sind sicher entwickelter als ihre Altersgenossen früherer Generationen.” Einspruch Herr Peymani. Die heutige Jugend ist nicht entwickelter als die frühere Generation, zumindest geistig nicht. Die heutige Jugend ist infantil partysüchtig und egomanisch und wie man beobachten kann, an das Smartphone gefesselt. Das eigene Hirn benutzen, ist nicht so angesagt, nachplappern eher. Mit 16 - wenn ich zurückdenke - ist es wohl auch nicht erwartbar, dass man sich ein Weltbild machen kann. Man ist in der Schule oder in der Berufsausbildung, ist i.d.R. noch naiv und hat kaum eigene Erfahrungen gemacht, ist noch nie im wirklichen Leben gefordert worden. Es wird kaum einen 16-jährigen geben, der überblickt, was z.B. die Energiewende für Folgen hat, wie sie in das Leben von Familien einschneidet und ganze Regionen ins Abseits schießt. So gibt es noch viele andere Themen, die diese “Jungschen” noch nicht überblicken können. Mit den heutigen weit verbreiteten Helikoptereltern und Schneeflöckchen-Erzieher kann man ein nüchternes Urteil von den Jugendlichen auch nicht erwarten. Sie müssen erst reifen. Es ist Schofel, diese Jugend durch Linksgrüne so zu missbrauchen.

R. Nicolaisen / 04.03.2019

Mit 16 ? - Da ist das Frontalhirn in vollem Aufruhr und erst dabei, Strukturen zur denkenden und planenden Bewältigung des Lebens herauszubilden. Barley hat diesen Status offensichtlich nie verlassen.

Alex Kaufmann / 04.03.2019

Dazu muss man leider sagen, dass auch eine Mehrheit der vollständig erwachsenen Wähler einen erheblichen Zweifel aufkommen lässt, ob sie die Konsequenzen ihrer Wahlentscheidungen realisieren können.

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