Ramin Peymani, Gastautor / 04.03.2019 / 10:00 / Foto: Kenneth Paik / 70 / Seite ausdrucken

Wahlrecht ab 16: Lotto verboten, Wählen ok

In schöner Regelmäßigkeit wird aus linken Kreisen die Forderung laut, Heranwachsenden im Alter von 16 Jahren auf allen Ebenen das aktive Wahlrecht einzuräumen. Dahinter steckt eine ebenso simple wie durchschaubare Überlegung: Teenies sind leicht beeinflussbar und für sozialistische Ideologien besonders empfänglich, da sie in der Regel weder über selbst erwirtschaftetes Eigentum noch über ein Einkommen verfügen, aber jede Menge unausgegorener Ideen und naiver Flausen im Kopf haben. Sie sind deswegen auch ein leichtes Opfer für grüne Extremisten.

Nun hat Katarina Barley den links-grünen Dauerbrenner neu aufgelegt. Was in einigen Bundesländern bei Landtagswahlen gilt, soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin bald auch auf Bundesebene möglich sein. Es war der damalige Ministerpräsident Gerhard Schröder, der 1996 als Erster der süßen Verlockung erlag, seiner SPD in Niedersachsen mehr Stimmen zu verschaffen, indem er das aktive Wahlalter, zumindest kommunal, auf 16 Jahre senkte. Ein halbes Dutzend Bundesländer haben nachgezogen.

Im linkssozialistischen Brandenburg sowie im tiefroten Bremen dürfen 16-Jährige sogar bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben, ebenso in Hamburg und in Schleswig-Holstein, wo die SPD-Regierungschefs Olaf Scholz und Torsten Albig 2013 ihre jeweiligen Mehrheiten für den Coup nutzten, die eigene Wählerbasis zu verbreitern, ohne einen einzigen Partei-Euro in teure Wahlwerbung investieren zu müssen. In Hessen machte der damalige Ministerpräsident Roland Koch dem von der links-grünen Vorgängerregierung veranstalteten Spuk kurz nach der Amtsübernahme ein Ende und hob das Wahlalter wieder an.

Die Parteien des linken und grünen Spektrums haben ein großes Interesse daran, den ganz Jungen das Wahlrecht zu verschaffen. Am liebsten auch Ausländern. Und ebenso Unzurechnungsfähigen, für die dann die betreuenden Pflegekräfte die Wahlzettel ausfüllen würden – schon heute gängige Praxis in Altenwohnheimen. Man muss nicht groß darüber spekulieren, wer davon besonders profitiert.

Noch weiter als die Justizministerin gehen die Grünen

Mit sechzehn sei man „so erwachsen, dass man weitreichende politische Entscheidungen fällen kann“, behauptet Barley, die sich auf der anderen Seite vehement dafür stark macht, dass selbst 21-Jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, weil sie angeblich die Folgen ihres Handelns unmöglich abschätzen könnten.

Überhaupt scheint es für die Bundesjustizministerin kein Widerspruch zu sein, dass junge Menschen aus gutem Grund erst mit der Erlangung der Volljährigkeit einen Mietvertrag für eine Wohnung abschließen, hochprozentigen Alkohol und Zigaretten kaufen oder Lotto spielen dürfen, aber schon mit 16 Jahren über die geistige Reife für eine Wahlentscheidung verfügen sollen. Heutige Jugendliche sind sicher entwickelter als ihre Altersgenossen früherer Generationen. Doch sind sie auch gebildeter? Angesichts der Pisa-Ergebnisse sind Zweifel erlaubt. Die Fähigkeit zum Googeln ist beileibe kein Ersatz für ein solides Basiswissen über gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge. Noch in ihrer vorherigen Funktion als Bundesfamilienministerin hatte sich Barley übrigens dagegen verwahrt, Kinder und Jugendliche als „kleine Erwachsene“ zu behandeln.

Weiter als die Justizministerin gehen die Grünen, die Kindern ab der Geburt das Wahlrecht geben wollen. Dieses würde dann bis zur Erlangung der eigenen Wahlfähigkeit von deren Eltern ausgeübt. Ein perfider Plan, der über den absoluten Stimmenzuwachs mehr Geld aus der Parteienfinanzierung in die eigenen Kassen spülen würde. Es liegt im Wesen des Systems, dass die Parteien nur Forderungen anmelden, die dem eigenen Apparat nutzen.

Doch statt irgendwelcher ideologischer Planspiele sollte die Berufspolitik endlich das Wahlrecht an sich unter die Lupe nehmen. Die deutliche Verkleinerung des aufgeblähten Bundestages, die Stärkung des Wählereinflusses darauf, welche Personen in die Parlamente entsandt werden, sowie die Frage, ob das aktive Wahlrecht nicht vielleicht auch an einen Mindestnachweis demokratiepolitischer Kenntnisse zu knüpfen wäre, erscheinen weitaus dringender als rot-grüne Winkelzüge, die Männer bei Listenaufstellungen diskriminieren oder Teenager für den entscheidenden Stimmenzugewinn aktivieren sollen.

Glaubwürdig wäre Katarina Barley nur, wenn mit ihrem Vorschlag die gleichzeitige Forderung einherginge, 16-Jährige für voll strafmündig zu erklären und sie ohne Wenn und Aber den persönlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen auszusetzen. Das linke Narrativ der „Teilhabe“ blendet bewusst aus, dass Rechte immer auch mit Pflichten einhergehen. Barley und ihre Mitstreiter ignorieren diese demokratische Selbstverständlichkeit im sicheren Gefühl des Feuerschutzes der Klimahysteriker. Zum Glück seht ihnen derzeit noch das Grundgesetz im Weg.

Dieser Text erscheint auch auf Ramin PeymanisLiberale Warte"

Foto: Kenneth Paik U.S. NARA via Wikimedia

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Rex Schneider / 04.03.2019

Trozdem mein Senf, 16 jährige Abgeordnete wären auch die Folge, Wer sich an Kindern vergreift um seine politischen Ziele zu erreichen, der wird auch eines Tages wieder Kindersoldaten in die Welt schicken, Kinderkreuzzug fürs Klima, wäre eine Idee. Wie tief muss man fallen und welcher Krise muss man stecken,um zu solchen Mitteln zu greifen?

Karla Kuhn / 04.03.2019

BEVOR einige Politiker das Wahlrecht ändern wollen, sollen sie erst mal beweisen, bevor sie ein Amt übernehmen dürfen, ob sie dazu überhaupt die nötige Kompetenz besitzen. Politiker müssen nachweisen, daß sie mindestens fünf Jahre gearbeitet haben und daß sie hohe Fachkenntnisse für das jeweilige Amt mitbringen. Zweitens würde ich vorschlagen, daß ALLE Politiker eine Versicherung abschließen müssen, damit falsche Entscheidungen von ihnen nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden kännen.  Berater sollen sie ebenfalls selber bezahlen und eine jährlich Untersuchung, wie bei Piloten und Polizisten üblich muß STANDARD werden. Und last but not least, die Amtszeit MUß DRINGEND auf maximal zweimal vier Jahre reduziert werden !!  Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man über das Thema Wahlrecht reden aber nicht eher !!

Kurt Fels / 04.03.2019

In Österreich gibt es das Wahlrecht ab 16 auf allen Ebenen, von Gemeinde bis EU, seit Z E H N Jahren als “Vorbild für die Rest_Union”. Gleichzeitg hat sich die politische Nomenklatur die Legislaturperiode auf F Ü N F Jahre verlängert. Ein Jahr länger Ruhe vom lästigen Wähler.

Inge Nieur / 04.03.2019

Die Stimme eines jungen Wählers sollte sogar stärker gewichtet werden. Z.B eine Gewichtung mit dem Faktor 100 minus Lebensalter. Dann ist bald Schluss mit Plünderung der Sozialkassen und Abwürgen ganzer Wirtschafzszweige. Dann gäbe es wieder eine Zukunft durch „Wachstum“.

Steffen Schwarz / 04.03.2019

Eine gefährliche Entwicklung, je „kleiner“ die Wahlen sind. Kommunal ist kein großes Problem 3-4000 Smartphonebubis rotgrünelinke fertige Wahlzettel vorzulegen, Lesen und ausfüllen scheitert bei der Bildung ja eh. Bei manchmal je nach Stadt nur 40-50 T Gesamt Stimmen ein erheblicher Faktor. Und: Die nationale Front läßt grüßen: Wahlurne mit SED Kreisleiter auf den Fluren der Pflegeheime, Intensivstationen und psychologischen Kliniken. Alles schon mal da gewesen.

Max Erwin / 04.03.2019

Sie fordern ja auch das GEISTIG BEHINDERTE wählen dürfen sollen!!! Erinnern sie sich noch als vor paar Jahren ein Politiker einer ganz bösen Partei äusserte das geistig behinderte nicht jeden Beruf ausüben können?Es gab so einen Shitstorm das er sich zurückzog. Ich bin mir sicher die Studenten,Linken und Co. die verantwortlich waren für den Shitstorm in Zukunft ihre Kinder von einem geistig behinderten Schulbusfahrer befördern lassen werden…

Wiebke Lenz / 04.03.2019

Werter Herr Peymani, Ihre Aussage ” … ob das aktive Wahlrecht nicht vielleicht auch an einen Mindestnachweis demokratiepolitischer Kenntnisse zu knüpfen wäre … ” bereitet mir schon Sorge. Wie sähe dieser Nachweis für Sie aus? Es stehen demokratisch zugelassene Parteien zur Wahl. Auch wenn wir eine repräsentative Demokratie sind, so sind wir immer noch eine Republik. Wären für Sie nur noch Wähler zugelassen, die Ihren Ansprüchen genügen? Dann würden Sie sich nicht anders verhalten, als diejenigen, die Wahlrecht ab 16 verlangen. Auch wenn ich nicht wüsste, dass jegliche Gewalt vom Volke ausgeht, und ggf. “falsch” ankreuzen würde, so habe ich durchaus ein Recht dazu, dies zu tun. Ich für mein Teil wähle bewusst - aber vielleicht gefällt auch den Befragern meine Meinung nicht und ich falle beim “Test” durch? Ich persönlich wäre eher dafür, dass nur voll geschäftsfähige Personen wählen dürfen. Ohne wenn und aber. Alle sind ganz sicher Teil des Volkes, auch die nicht voll geschäftsfähigen Menschen. Diese stehen aber - zu Recht! - unter besonderem Schutz. Dies nimmt ihnen durchaus das Recht, über Wohl und Wehe des Staates zu entscheiden. Was Sie, Herr Peymani, mit Ihrer Aussage fordern, ist jedoch Selektion der besonderen Sorte ...

Jochen Lindt / 04.03.2019

Wahrscheinlich hat sie im Radio zu viel Grönemeyer gehört. (“Kinder an die Macht”, “Männer” und ähnliches). Ich verstehe überhaupt nicht, warum Grönemeyerdudel nicht längst zu den umweltschädlichen Emissionen gerechnet wird.  NOX und Feinstaub schädigen die Lunge, aber gegen die Hirnschäden des ÖffR-Rundfunks durch Grönemeyer-Emissionen unternimmt keiner was.  Dabei werden Menschen mit weichen Gehirnen dadurch viel mehr gefährdet als durch Dieselabgase. (Beweis: Barley, Sozis und ihre grünen Freunde).

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