Annette Heinisch / 29.10.2022 / 12:00 / Foto: Christoph Braun / 53 / Seite ausdrucken

Verweigert Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Scholz erneut?

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte trotz gut begründeter Strafanzeige des renommierten Anwalts Dr. Gerhard Strate partout nicht gegen Olaf Scholz ermitteln. Nun gibt es weitere Gründe für ein Ermittlungsverfahren, und Strate hat das erneut beantragt.

Herr Gernegroß ist unterbeschäftigt. Einen anderen Schluss lassen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft (StA) Hamburg nicht zu. Immerhin hat die StA in ihrem Bescheid vom 14.03.2022, mit dem das Verfahren gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss eingestellt wurde, im Wesentlichen ausgeführt, dass jemand, der gut beschäftigt ist und viele Gespräche führt, selbst dann Fakten vergessen kann, wenn sie einen „sehr viel höheren Aufmerksamkeitswert“ haben als andere Gespräche. Dass ein Gespräch mit Geschäftsführern einer alteingesessenen Privatbank, bei dem es um deren mögliche Insolvenz wegen Steuerrückforderungen in Höhe von fast 50 Millionen Euro aus illegalen Cum Ex-Geschäften geht, für den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg einen „sehr viel höheren Aufmerksamkeitswert“ habe, räumt also auch die StA ein. Die Erklärung vermeintlicher Erinnerungslücken ist nicht leicht, daher fühlt sich die mit der Sache befasste Oberstaatsanwältin offenbar bemüßigt, zur Verteidigung des früheren Bürgermeisters irgendetwas anzuführen. Zu unglaubhaft klänge sonst seine Einlassung, er könne sich an nichts, wirklich rein gar nichts erinnern. Daher erläutert sie nicht nur, dass er auch viele andere wichtige Dinge zu tun gehabt habe, sondern hat sich auch die Mühe gemacht, Beispiele zu nennen. Der arme Mann habe sich um den G20-Gipfel oder den Wirecard-Skandal kümmern müssen, die sowohl in seine „Hamburger als auch in seine Berliner Zeit“ fielen. Dass sein Wirken dabei in keiner Weise von Erfolg gekrönt war, ist insoweit nicht von Belang. Jedenfalls handele sich bei der Warburg-Bank und den millionenschweren Cum Ex-Geschäften zwar um „ein bedeutendes und den Beanzeigten auch weiter beschäftigendes, aber in seiner Laufbahn in der Relevanz nicht beispielloses Thema.“

Kurz gesagt: Laut StA war die Sache wichtig und hat Scholz auch weiter beschäftigt, aber es ist völlig glaubhaft, dass er sie dennoch tutto completto vergessen hat. Eine solche Behauptung ginge keinem Verteidiger durch, die StA und das Gericht würden deutlich kommunizieren, dass sie sich nicht dermaßen unterkomplex verschaukeln ließen. Das Problem: Hier hat die StA die Aufgabe der Verteidigung übernommen.

Wenn es aber völlig normal ist, dass man bei ausreichender Arbeitsbelastung selbst bedeutende Dinge, mit denen man auch weiter beschäftigt ist, vergisst, dann ist Herr Gernegroß von der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg offenbar komplett unterbeschäftigt. Dieser konnte sich nämlich bei seiner Zeugenvernehmung nicht nur grundsätzlich an das Gespräch zwischen den Geschäftsführern der Warburg-Bank und Olaf Scholz erinnern, welches in seinem Beisein stattfand, sondern sogar an den Inhalt. Also passiert entweder sonst zu wenig in seinem Leben oder aber Herr Gernegroß ist unserem Bundeskanzler intellektuell um Längen überlegen. Was schon etwas peinlich wäre. Zumindest für Herrn Scholz.

Sein Name ist Hase

Betrachtet man den Ablauf, so kommen Zweifel an der Verteidigungsstrategie der StA auf. Wie Panorama berichtete, hat Bundeskanzler Olaf Scholz zunächst auf Nachfrage ausdrücklich abgestritten, überhaupt etwas mit den Geschäftsführern der Warburg-Bank zu tun gehabt zu haben. Erst als Panorama Belege für ein Treffen am 10. November 2017 zugespielt wurden, wurde klar, dass Scholz gelogen hat. Das Treffen war im Tagebuch des Geschäftsführers Olearius aufgeführt, welches im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen wegen der Cum Ex-Geschäfte beschlagnahmt worden war. Als Folge lud der Finanzausschuss des Bundestages Olaf Scholz vor und befragte ihn nach diesem Gespräch und auch, ob es weitere gegeben habe. Letzteres verneinte er.

Recherchen brachten dann zutage, dass es doch noch zusätzliche Treffen zwischen Scholz und den Geschäftsführern der Warburg-Bank gegeben habe. Auf Nachfrage erklärte Scholz, man hätte eben konkreter fragen müssen.

Im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft erklärte Scholz nun, unter einem totalen Gedächtnisschwund zu leiden. Er könne sich an gar keine Gespräche mit den Geschäftsführern der Warburg-Bank mehr erinnern. Sein Name ist Hase, er weiß von nichts.

Erneute Befassung der Staatsanwaltschaft Hamburg

Nunmehr hat der renommierte Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate erneut die StA mit dieser Sache befasst und beantragt, die Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage aufzunehmen. Er hatte bereits die erste Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage erhoben, nun legt er nach. Zu der damaligen Begründung des Einstellungsbescheids führt er aus:

„Diese schöpferischen, den ehemaligen Bürgermeister vermeintlich salvierenden Überlegungen über dessen gewaltiges Arbeitspensum in der ‚Hamburger als auch Berliner Zeit‘ greifen allesamt nicht, weil er jedenfalls bei einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am 4. März 2020 an das mit Herrn Olearius geführte Gespräch am 10. November 2017 durchaus noch konkrete Erinnerung hatte.“

Das nunmehr zugängliche Protokoll der Anhörung durch den Finanzausschuss des Bundestages beweist nämlich, dass sich Scholz an das Gespräch und seinen Inhalt erinnerte. Er wusste sowohl was Herr Olearius sagte, als auch, was er selbst sagte oder auch nicht sagte, z.B. dass er seine Sicht der Dinge nicht geäußert habe und dass die weiteren Einzelheiten unter das Steuergeheimnis fielen. Er wusste also, dass es stattgefunden hat, konnte den Ablauf schildern und erinnerte den Inhalt. Dies jedoch schließt die behauptete Amnesie aus.

Bei einer derartigen Beweislage kann eine ordnungsgemäß arbeitende Anklagebehörde eigentlich nicht anders, als die Ermittlungen aufzunehmen und ggf. die Aufhebung der Immunität zu beantragen.

Ordentliche Anklagebehörde?

Der SPD-Filz in Hamburg ist jedoch legendär. Er hatte die Stadt so fest im Griff, dass die SPD Ende der Neunziger Jahre aus dem Rathaus flog. Schon seit einiger Zeit mehren sich die Anzeichen, dass sich der Genossenfilz wieder ausgebreitet hat, so berichtete die taz im letzten Dezember:

„SPD-Filz kehrt zurück: Von Genosse zu Genosse – Hamburgs Finanzsenator hat einen Millionenauftrag ohne Ausschreibung an einen Parteifreund vergeben. Das erinnert an alte Zeiten.“

Bei dem kürzlich in die Kritik geratenen Verkauf eines wichtigen Container-Terminals im Hamburger Hafen an China stellte sich heraus, dass Andreas Rieckhoff, Staatsrat und enger Vertrauter von Scholz, an entscheidender Stelle die Fäden gezogen hat. Der Kanzler-Freund sitzt als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat des Verkäufers, der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). Rieckhoff ist Mitglied von insgesamt acht Aufsichtsräten von Unternehmen, die für die Stadt wichtig sind. Bei sechs ist er der Vorsitzende.

Dass sich die StA Hamburg als „Schutz- und Trutzburg“ von Olaf Scholz – so Strafverteidiger Gerhard Strate – betätigt, vermag vor diesem Hintergrund nicht zu überraschen. Dabei ist diese Behörde gerade kürzlich wegen eines ähnlichen Verhaltens in die Schlagzeilen geraten: Gegen deren Leiter, den Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich, ist vor einigen Tagen ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Ihm wird vorgeworfen, Hausdurchsuchungen beim Innensenator Andy Grote (SPD), dem früheren Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) und dem Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer mit der Begründung verhindert zu haben, diese würde einen „politischen Tsunami“ auslösen, und er würde lieber in Kauf nehmen, dass Beweise verloren gingen, als eine „politische Krise“ zu riskieren.

Das Hamburger Abendblatt schreibt dazu:

„Sollten sich die Vorwürfe dagegen erhärten, dann wäre der Beweis erbracht, dass die Staatsanwaltschaft in mindestens diesem Fall den juristischen Gleichheitsgrundsatz mit Füßen getreten hätte. Dass Jörg Fröhlich dann seines Amtes enthoben werden müsste, versteht sich von selbst.

Es ist aber fraglich, ob damit die Probleme der Staatsanwaltschaft gelöst wären. Denn die Liste der fragwürdigen, für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbaren Entscheidungen der Behörde ist lang – von Bakery Jatta bis „Pimmelgate“. Die Akzeptanz und Anerkennung der Behörde in der Öffentlichkeit wiederherzustellen wird kein leichter Weg werden.“

Tatsächlich dürfte es generell kein leichter Weg sein, die Akzeptanz und Anerkennung dieser wie auch anderer Hamburger Behörden wiederherzustellen. Ebenso schwierig oder vielleicht noch problematischer wird es, die Akzeptanz und Anerkennung der Bundesregierung unter solch einem Kanzler überhaupt zu erlangen.

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Thomas Hechinger / 29.10.2022

Bitte gehen Sie weiter. Hier gibt es nichts zu sehen.

Ralf Pöhling / 29.10.2022

Der Fall beschreibt exemplarisch den Fehler in unserem Strafverfolgungssystem. Man sollte sich deshalb hüten, diesen Fall einzig zu einem SPD Fall bzw. zu einem speziellen Scholz Problem zu machen, denn das ist es nicht. Jede in Deutschland regierende Regierung ist de facto von der Strafverfolgung ausgenommen, weil sie selbst das Innenministerium und das Justizministerium besetzt. Ein Innenminister wie auch der Justizminister können per Weisung jegliche Ermittlungen verhindern. Was sie dann natürlich auch immer(!) tun, wenn ihre eigene Regierung davon betroffen ist. Die einzig bisher funktionierende Möglichkeit dieses Problem zu umgehen, ist die geschickte Ausnutzung des Föderalismus: Irgendwo in den Bundesländern ist immer die Gegenpartei an der Regierung und mit ihr auch der Landesverfassungsschutz jeweils konträr besetzt. Und wenn es die Bundespolitik betrifft, so muss man nur warten, bis die Regierung wechselt und das Problem im Nachgang klären. Wenn es zu sehr ausartet und das Problem staatsgefährdende Ausmaße annimmt, und damit meine ich explizit nicht den Fall Cum -Ex, sondern die Machenschaften der Merkel geführten CDU-Regierung davor, überschreitet es die Schwelle zum Verteidigungsfall. Und dann übernimmt das Militär mit Sondergesetzgebung und entkoppelter Entscheidungsstruktur. Man muss die Bundeswehr wegen ihrer potentiellen Kampfkraft und ihres martialischen Auftrages als Pazifist ja nicht mögen, aber eins sollte auch dem Pazifisten klar sein: Die Bundeswehr ist nicht korrupt und nicht bestechlich. Ihr einziger Auftrag ist es, diesem Land und seinem Volk zu dienen und es gegen jeden erdenklichen Feind zu verteidigen. Im Zweifelsfall auch gegen die eigene politische Führungsetage, wenn diese ihr eigenes Land und ihr eigenes Volk an den Feind verraten und verkauft hat.

Franz Kutschke / 29.10.2022

Das Hauptproblem ist doch, dass in Deutschland die Politik entscheidet, welche Beweismittel in Strafverfahren zulässig sind. Würde man moderne Lügendetektortechniken zulassen, dann könnte man Scholz ziemlich trivial überführen - ebenso viele andere Politiker. DARUM bleiben sie verboten und werden mit längst überholten Pseudoargumenten aus de 18. Jahrhundert diskreditiert. Ein Ehrenmann würde den Test freiwillig machen! Würde ist das Wort unserer Zeit.

Silas Loy / 29.10.2022

Der Kanzlernde war ist und ist wegen dieser Warburgsache potentiell erpressbar. Er hätte nie auch nur kandidieren dürfen, denn das war ja damals schon klar. Scholz war und ist nicht tragbar. Und der Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich übt sich pflicht- und rechtswidrig (Begünstigung? Strafvereitelung?) angeblich in der Vermeidung einer politischen Krise?  “Das Problem: Hier hat die StA die Aufgabe der Verteidigung übernommen.”

Martin Beckmann / 29.10.2022

Herrn Strate gehört Dank für sein Engagement, gegen diesen Herrn Scholz und die Seilschaften der SPD vorzugehen. Scholz hat schon vor der Wahl gelogen hinsichtlich der Impfpflicht. Feige ist geradezu, sich nicht erinnern zu können undd von den Wahlplakaten herab Wähler zu “duzen” - Respekt für Dich. Vor dieser Person habe ich schon lange keinen Respekt mehr und traue denen nicht mehr über den Weg. Diese Koalition versucht auch die Wahlwiederholung in Berlin zu verhindern und ruiniert die BRD. Schon von Wiederaufbau für die Ukraine zu reden, dabei ist noch einmal alles kaputt geballert. Herrn Strate weiterhin vile Kraft für den Kampf gegen eine Staatsanwaltschaft, die weisungsgebunden ist und nicht neutral sein kann. Dieser Defekt im Justizsystem muss schleinigst abgeschafft werden, sonst können sich politische Kräfte weiterhin entfalten, die unserem Land erheblichen Schaden zufügt haben. Ein Spiegelbikd dessen ist der Sumpf in den Öffentlichen Medien, die sich zum Sekbstbedienungsladen auf Kosten der GEZ-Einzahler entwickelt haben und den DDR-Medien in nichts nachstehen.

Paul J. Meier / 29.10.2022

Mein Glaube an die deutsche Justiz ist ohnehin schon ziemlich erodiert. Wenn man die Kuschelurteile gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen, selbst bei Gewalttaten, mit dem willkürlichen Inhaftieren von Leuten wie Ballweg oder das harte Urteil gegen Schuhbeck, die Anklage auf Volksverhetzung(!) gegen den liebenswürdigen und völlig harmlosen Bhakdi vergleicht, dann weiß man man längst wie der Hase läuft!!! Die Justiz wird politisch instrumentalisiert. Von Gewaltenteilung kann keine Rede mehr sein und das liegt nicht nur an Harbarth, das ganze System ist wohl von Willfährigkeit unterwandert. Und kein Aufschrei zu hören. Da würde es einen doch sehr wundern, wenn die dem Justizministerium unterstellte Staatsanwalt wirklich ernsthaft gegen Scholz Untersuchungen oder gar Anklage erheben würde. Der ehemalige (vielleicht, man erinnert sich an Kohl, an schwarze Koffer etc.) Rechtsstaat ist fertig. Hier müsste mit eisernem Besen gekehrt werden, aber wer sollte das tun? Die Frösche trocknen ihren Sumpf bekanntlich nicht selbst aus!

Uta Buhr / 29.10.2022

Alle Daumen hoch für RA Dr. Gerhard Strate!!! Diesmal muss es klappen.  Der Scholzomat gehört vor den Kadi. Besonders wegen Cum Ex/Warburg, aber auch im Hinblick auf sein sträfliches Versagen während des G-20 Gipfels 2017, bei dem ein Teil eines Hamburger Stadtteils in Flammen aufging. Nicht wenige wurden dabei um ihre Existenz gebracht. Und was tat der sogenannte Erste Bürgermeister während dieser Katastrophe? Er saß Seite an Seite mit der Zumutung aus der Uckermark, seinerzeit noch desaströse adipöse Kanzleröse dieses Landes, in der Elphie und lauschte ergriffen Beethovens “Ode an die Freude.” Passt doch für einen, der für nix die Verantwortung zu übernehmen bereit ist. In Amerika säße er wegen seiner Finanzvergehen schon lange hinter Gittern. Hoffentlich bald auch hier. Obgleich ich da angesichts des Sozifilzes in HH meine Zweifel habe. Aber ein Rücktritt des glatzköpfigen Schlumpfs wäre doch schon mal ein Anfang.

Heinrich Hein / 29.10.2022

Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden, weshalb sie m.E. ganz sicher nicht ermitteln wird. Ich schreibe hier besser nicht, welche Meinung die übrigen Juristen über Staatsanwälte haben. Ich verrate nur so viel: Es hat etwas mit der juristischen Qualifikation dieses Berufes zu tun.

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