Annette Heinisch / 29.10.2022 / 12:00 / Foto: Christoph Braun / 53 / Seite ausdrucken

Verweigert Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Scholz erneut?

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte trotz gut begründeter Strafanzeige des renommierten Anwalts Dr. Gerhard Strate partout nicht gegen Olaf Scholz ermitteln. Nun gibt es weitere Gründe für ein Ermittlungsverfahren, und Strate hat das erneut beantragt.

Herr Gernegroß ist unterbeschäftigt. Einen anderen Schluss lassen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft (StA) Hamburg nicht zu. Immerhin hat die StA in ihrem Bescheid vom 14.03.2022, mit dem das Verfahren gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss eingestellt wurde, im Wesentlichen ausgeführt, dass jemand, der gut beschäftigt ist und viele Gespräche führt, selbst dann Fakten vergessen kann, wenn sie einen „sehr viel höheren Aufmerksamkeitswert“ haben als andere Gespräche. Dass ein Gespräch mit Geschäftsführern einer alteingesessenen Privatbank, bei dem es um deren mögliche Insolvenz wegen Steuerrückforderungen in Höhe von fast 50 Millionen Euro aus illegalen Cum Ex-Geschäften geht, für den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg einen „sehr viel höheren Aufmerksamkeitswert“ habe, räumt also auch die StA ein. Die Erklärung vermeintlicher Erinnerungslücken ist nicht leicht, daher fühlt sich die mit der Sache befasste Oberstaatsanwältin offenbar bemüßigt, zur Verteidigung des früheren Bürgermeisters irgendetwas anzuführen. Zu unglaubhaft klänge sonst seine Einlassung, er könne sich an nichts, wirklich rein gar nichts erinnern. Daher erläutert sie nicht nur, dass er auch viele andere wichtige Dinge zu tun gehabt habe, sondern hat sich auch die Mühe gemacht, Beispiele zu nennen. Der arme Mann habe sich um den G20-Gipfel oder den Wirecard-Skandal kümmern müssen, die sowohl in seine „Hamburger als auch in seine Berliner Zeit“ fielen. Dass sein Wirken dabei in keiner Weise von Erfolg gekrönt war, ist insoweit nicht von Belang. Jedenfalls handele sich bei der Warburg-Bank und den millionenschweren Cum Ex-Geschäften zwar um „ein bedeutendes und den Beanzeigten auch weiter beschäftigendes, aber in seiner Laufbahn in der Relevanz nicht beispielloses Thema.“

Kurz gesagt: Laut StA war die Sache wichtig und hat Scholz auch weiter beschäftigt, aber es ist völlig glaubhaft, dass er sie dennoch tutto completto vergessen hat. Eine solche Behauptung ginge keinem Verteidiger durch, die StA und das Gericht würden deutlich kommunizieren, dass sie sich nicht dermaßen unterkomplex verschaukeln ließen. Das Problem: Hier hat die StA die Aufgabe der Verteidigung übernommen.

Wenn es aber völlig normal ist, dass man bei ausreichender Arbeitsbelastung selbst bedeutende Dinge, mit denen man auch weiter beschäftigt ist, vergisst, dann ist Herr Gernegroß von der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg offenbar komplett unterbeschäftigt. Dieser konnte sich nämlich bei seiner Zeugenvernehmung nicht nur grundsätzlich an das Gespräch zwischen den Geschäftsführern der Warburg-Bank und Olaf Scholz erinnern, welches in seinem Beisein stattfand, sondern sogar an den Inhalt. Also passiert entweder sonst zu wenig in seinem Leben oder aber Herr Gernegroß ist unserem Bundeskanzler intellektuell um Längen überlegen. Was schon etwas peinlich wäre. Zumindest für Herrn Scholz.

Sein Name ist Hase

Betrachtet man den Ablauf, so kommen Zweifel an der Verteidigungsstrategie der StA auf. Wie Panorama berichtete, hat Bundeskanzler Olaf Scholz zunächst auf Nachfrage ausdrücklich abgestritten, überhaupt etwas mit den Geschäftsführern der Warburg-Bank zu tun gehabt zu haben. Erst als Panorama Belege für ein Treffen am 10. November 2017 zugespielt wurden, wurde klar, dass Scholz gelogen hat. Das Treffen war im Tagebuch des Geschäftsführers Olearius aufgeführt, welches im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen wegen der Cum Ex-Geschäfte beschlagnahmt worden war. Als Folge lud der Finanzausschuss des Bundestages Olaf Scholz vor und befragte ihn nach diesem Gespräch und auch, ob es weitere gegeben habe. Letzteres verneinte er.

Recherchen brachten dann zutage, dass es doch noch zusätzliche Treffen zwischen Scholz und den Geschäftsführern der Warburg-Bank gegeben habe. Auf Nachfrage erklärte Scholz, man hätte eben konkreter fragen müssen.

Im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft erklärte Scholz nun, unter einem totalen Gedächtnisschwund zu leiden. Er könne sich an gar keine Gespräche mit den Geschäftsführern der Warburg-Bank mehr erinnern. Sein Name ist Hase, er weiß von nichts.

Erneute Befassung der Staatsanwaltschaft Hamburg

Nunmehr hat der renommierte Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate erneut die StA mit dieser Sache befasst und beantragt, die Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage aufzunehmen. Er hatte bereits die erste Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage erhoben, nun legt er nach. Zu der damaligen Begründung des Einstellungsbescheids führt er aus:

„Diese schöpferischen, den ehemaligen Bürgermeister vermeintlich salvierenden Überlegungen über dessen gewaltiges Arbeitspensum in der ‚Hamburger als auch Berliner Zeit‘ greifen allesamt nicht, weil er jedenfalls bei einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am 4. März 2020 an das mit Herrn Olearius geführte Gespräch am 10. November 2017 durchaus noch konkrete Erinnerung hatte.“

Das nunmehr zugängliche Protokoll der Anhörung durch den Finanzausschuss des Bundestages beweist nämlich, dass sich Scholz an das Gespräch und seinen Inhalt erinnerte. Er wusste sowohl was Herr Olearius sagte, als auch, was er selbst sagte oder auch nicht sagte, z.B. dass er seine Sicht der Dinge nicht geäußert habe und dass die weiteren Einzelheiten unter das Steuergeheimnis fielen. Er wusste also, dass es stattgefunden hat, konnte den Ablauf schildern und erinnerte den Inhalt. Dies jedoch schließt die behauptete Amnesie aus.

Bei einer derartigen Beweislage kann eine ordnungsgemäß arbeitende Anklagebehörde eigentlich nicht anders, als die Ermittlungen aufzunehmen und ggf. die Aufhebung der Immunität zu beantragen.

Ordentliche Anklagebehörde?

Der SPD-Filz in Hamburg ist jedoch legendär. Er hatte die Stadt so fest im Griff, dass die SPD Ende der Neunziger Jahre aus dem Rathaus flog. Schon seit einiger Zeit mehren sich die Anzeichen, dass sich der Genossenfilz wieder ausgebreitet hat, so berichtete die taz im letzten Dezember:

„SPD-Filz kehrt zurück: Von Genosse zu Genosse – Hamburgs Finanzsenator hat einen Millionenauftrag ohne Ausschreibung an einen Parteifreund vergeben. Das erinnert an alte Zeiten.“

Bei dem kürzlich in die Kritik geratenen Verkauf eines wichtigen Container-Terminals im Hamburger Hafen an China stellte sich heraus, dass Andreas Rieckhoff, Staatsrat und enger Vertrauter von Scholz, an entscheidender Stelle die Fäden gezogen hat. Der Kanzler-Freund sitzt als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat des Verkäufers, der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). Rieckhoff ist Mitglied von insgesamt acht Aufsichtsräten von Unternehmen, die für die Stadt wichtig sind. Bei sechs ist er der Vorsitzende.

Dass sich die StA Hamburg als „Schutz- und Trutzburg“ von Olaf Scholz – so Strafverteidiger Gerhard Strate – betätigt, vermag vor diesem Hintergrund nicht zu überraschen. Dabei ist diese Behörde gerade kürzlich wegen eines ähnlichen Verhaltens in die Schlagzeilen geraten: Gegen deren Leiter, den Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich, ist vor einigen Tagen ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Ihm wird vorgeworfen, Hausdurchsuchungen beim Innensenator Andy Grote (SPD), dem früheren Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) und dem Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer mit der Begründung verhindert zu haben, diese würde einen „politischen Tsunami“ auslösen, und er würde lieber in Kauf nehmen, dass Beweise verloren gingen, als eine „politische Krise“ zu riskieren.

Das Hamburger Abendblatt schreibt dazu:

„Sollten sich die Vorwürfe dagegen erhärten, dann wäre der Beweis erbracht, dass die Staatsanwaltschaft in mindestens diesem Fall den juristischen Gleichheitsgrundsatz mit Füßen getreten hätte. Dass Jörg Fröhlich dann seines Amtes enthoben werden müsste, versteht sich von selbst.

Es ist aber fraglich, ob damit die Probleme der Staatsanwaltschaft gelöst wären. Denn die Liste der fragwürdigen, für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbaren Entscheidungen der Behörde ist lang – von Bakery Jatta bis „Pimmelgate“. Die Akzeptanz und Anerkennung der Behörde in der Öffentlichkeit wiederherzustellen wird kein leichter Weg werden.“

Tatsächlich dürfte es generell kein leichter Weg sein, die Akzeptanz und Anerkennung dieser wie auch anderer Hamburger Behörden wiederherzustellen. Ebenso schwierig oder vielleicht noch problematischer wird es, die Akzeptanz und Anerkennung der Bundesregierung unter solch einem Kanzler überhaupt zu erlangen.

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Leserpost

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giesemann gerhard / 29.10.2022

Tja, Staat und sein Anwalt in verbotener Kollusion? Juristen sind sie allesamt - mit dem Herrschaftsgen im Kopf. Und verboten ist die Kollusion auch nicht, oder? Der STAATSANWALT IST SCHLIEßLICH WEISUNGSGEBUNDEN: Und er weiß, am besten ist es allemal, wenn gleich gar kein Richter befasst wird - denn bei dem weiß man nie, ob er nun zur Kollusion neigt oder eben nicht. Denn DIESE Kollusion zwischen StA und Richter ist tatsächlich verboten. Das Volk staunt und zahlt. Was ist ein Staat ohne Recht? Gar eine Räuberhöhle? Niet möglich.

S. Andersson / 29.10.2022

Der letzte Satz ist wohl wahr. Das ist aber schon länger so. Insgesamt ist es eine Rechtsbeugung aller feinster Art. Das sollten ab sofort alle die vor Gericht stehen für sich in Anspruch nehmen. Das wird lustig…. Wie nennt man das ganze dann? Bananenrepublik hat mal jemand gesagt….

Volker Kleinophorst / 29.10.2022

Wer da überrascht ist, der ist wirklich dumm. Is ja nicht “Pimmelgate”.

Thomin Weller / 29.10.2022

Hamburg hat ein Hobby- und Feierabendsenat. Nachts werden meist wichtige Entscheidungen getroffen. In der Unfreien Hansestadt Hamburg gibt es einen turbo Giftschrank. Im Feierabendsenat wird etwas beschlossen und sofort im Geheimen Staatsarchiv verschlossen. Da kommen nur noch ganz spezielle Personen heran. Diese Praxis soll bundesweit genutzt werden. Demokratie ist wie immer Teufelszeug. Wäre doch schlimm festzustellen das öffentliche Grundstücke, Immobilien plötzlich in privat politischer Hand verschoben werden. Aus dem Grund gibt es auch so ein Alarm, vor allem Umkehr der Beweispflicht bezüglich Grundsteuerreform, siehe Artikel von Fabian Nicolay “Die bürokratische Endmoräne”. Denn wenn das bundesweit herauskommt wieviele Grundstücke unsere politische Kaste besitzt, könnten die Deutschen wohl aus ihrem Sessel mit der Mistforke aufstehen. Aber bei der Journaille und Lügenpresse wird das nicht passieren. Nicht nur Scholz gehört auf die Anklagebank. Der gesamte Filz, Tammany Hall, die politischen Seilschaften. Rechtsstaat, zum Piepen.—>Der Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim sprach es aus in seinem Buch „Das System“: »Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das ›System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.« siehe grundrechte-netzwerk p=466.

A. Ostrovsky / 29.10.2022

“Verweigert Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Scholz erneut?” Das kann ja gar nicht sein, Frau Heinisch. Deutschland ist ein sozialistischer Rechtsstaat! Bringen Sie am Ende noch Warburg und die Sprengung von Nordstream 1+2 in Zusammenhang? Das sind doch alles antiamerikanische Verschwörungstheorien. Schade, dass der Scholz kein Jude ist, wie Selenskij. Sonst könnte man das noch ganz anders bezeichnen. Ziemlich krude Theorien da, in Ihrem Artikel. Wir alle wissen, dass niemand die Absicht hatte, sich zu erinnern. Wenn einer nix weiß, was wollen Sie dann machen? Daran prallt sogar eine sozialistische Rechtsstaatsanwaltschaft ab. Es ist wie im Kino. Apropos Kino. Hat der Scholz damals in den Olsenbande-Filmen nicht den Egon gespielt, so wie der Selenskij den Präsident. Der Egon, der war doch laufend im Knast. Weicht der Scholz da jetzt vom Drehbuch ab? Oder steckt der Rechtsstaat dahinter, das wir es nur nicht verstehen? Oder kann das gar nicht sein, weil der Egon viel zu alt ist, sogar senilkonfus. Dann kann der Ole ja nur der Sohn vom Egon sein? Oder bringe ich das jetzt durcheinander mit dem Sohn von Franz Jäger. Es gibt übrigens jetzt moderneres Werkzeug, elektronische Stethoskope und so. Deshalb sollte man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn es in Wahrheit Bananen sind.

Wilfried Cremer / 29.10.2022

Sehr geehrte Frau Heinisch, mit seiner Griemelmiene und dazu mit einem Bart und einer Zipfelmütze wäre Scholz ein respektabler Gartenzwerg. Denn irgendwo hat jeder sich Respekt verdient. Auf dem Gebiet des guten Glaubens ist der arme Olaf schließlich unten durch. Da hat er gegen einen schlauen Anwalt, der gewieft den Ausdruck des „Salvierens“ aus der Kiste zaubert, leider keine Chance. Jedenfalls in einem Rechtsstaat.

H.Milde / 29.10.2022

Wenn reGIERende Personen & eine anscheinend politisch gefestigte Staatsanwaltschaft gemeinsame Veschleierungsstrategien zur Strafvereitelung in Amtsgeschäften fahren, zum Nachteil des Souverän,  die HH-Bürgerschaft die sie gewählt haben und sie bezahlen, müsste man dann nicht von einer Art ReGIERungs- und Justizputsch sprechen? Wären hier dann nicht der Bundesanwalt und Landes & Bundesjustizministerium gefordert?

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