Wir brauchen ganz klar ein Gesetz, das fahrlässigen Verfassungsbruch, praktisch als Kollateralschaden eines Gesetzes, mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und vorsätzlichen Verfassungsbruch mit lebenslanger Freiheitsstarfe bestraft. Man fragt sich wofür das Grundgesetzt überhaupt existiert, wenn dessen Befolgung auf freiwilliger Basis stattfindet und dessen Bruch keinerlei zwangsläufige Konsequenzen für die handelnden Personen nach sich zieht.
Na ja, ob das Absicht war oder nicht, spielt bei der Frage, ob derartige Verbote (Grundrechtseingriffe) durch ein Gesetz erlassen werden dürfen (und nicht “aufgrund” eines Gesetzes) gar keine Rolle. Denn entweder ist die Norm nichtig oder sie ist es nicht. Die Motivation der Bundesregierung, den Rechtsweg nach § 19 IV GG auszuhebeln, war übrigens auch schon vorher bekannt, das wurde offen kommuniziert nur leider von den Journalisten nicht wahrgenommen oder - viel wahrscheinlicher - nicht begriffen. Es gibt diverse Stellungnahmen von Staatsrechtslehrern dazu, die auch alle gar keinen Zweifel haben, dass der “Grundrechtseingriff durch Gesetz” genau diesen Zweck hatte, nämlich den kompletten Rechtsweg auszuschalten, damit nur noch das BVerfG bleibt (ansonsten ist eine VB ja erst zulässig nach Rechtswegerschöpfung). Merkel hofft wohl darauf, dass das BVerfG unter den Bedingungen der Pandemie einknickt. Das Problem ist nur: Sollte das BVerfG dieses Vorgehen des Gesetzgebers für verfassungswidrig halten, dann brechen nicht nur einzelne Bestimmungen des § 28b Infektionsschutzgesetz zusammen, sondern mit einem Schlag alle. Das Geschrei bei den Lockdownfanatikern wäre groß, dem BVerfG droht in diesem Fall ein veritabler Shitstorm. Mir stellt sich nur die Frage, ob sich der zuständige Senat tatsächlich unter Druck setzen lässt und alles über Bord kippt, was seit Bestehen des BVerfG gefestigte Rechtsprechung war. Man darf nicht vergessen, dass die Autorität eines Verfassungsorgans auch darauf beruht, dass es seine Autonomie wahrt. Geht es nach den Regeln, die wir alle im Studium mal gelernt haben, muss das BVerfG den § 28b komplett für nichtig erklären. Die Frage ist nur, ob diese Regeln und Grundsätze noch gelten - oder das BVerfG neue erfindet (eine Lösung wäre, das Gesetz für nichtig zu erklären und es für eine Übergangszeit in Kraft zu lassen - in der Hoffnung, dass sich dann die Pandemie erledigt hat. Das halte ich für möglich.)
Die stets vom Ende Denkende hat doch Narrenfreiheit, zumal sie alle wichtigen Posten in Justiz & Verwaltung rechtzeitig mit ihren Günstlingen besetzt hat. Wer soll ihr da noch dazwischenfunken? Ihr sind schon ganz andere Dinge “herausgerutscht” - blieb alles ohne Konsequenzen (z.B. das berühmte “Deutschland hat keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft in alle Ewigkeit”). Manchmal habe ich den Eindruck, sie macht solche Sprüche mit voller Absicht, weil sie genau weiß, dass ihr keine Konsequenzen drohen, weil alle entweder gründlich sediert oder verängstigt sind. Der traue ich zu, dass sie sich auf diese Weise auch noch lustig über uns macht!
Schuldig sind auch die ganzen Politiker, die seit Jahren diese Frau ungehindert haben agieren lassen, auch die FDP, die hätte, wenn Herr Lindner nicht nach der letzten Wahl mitzuregieren gepasst hätte, aufgrund der Agenda der FDP das nicht in dieser Form zugelassen. Wenn er sich nicht wie Herr Rösler von der Kanzlerin hätte ausstopfen lassen. Auch die vielen Wähler, die auf Frau Merkel ihren Wahlslogan hin, “Sie kennen mich” gewählt haben. Diese haben bis heute noch nicht begriffen wen oder was sie gewählt haben. Herr Dr. Maaz aus Halle, Doktor der Psychologie, der vor Kurzem über die hier schon länger lebenden sprach, er sprach von deutschen, denen er eine gestörte Persönlichkeit attestierte, um immer wieder solchen Alfa Hörnchen aufzusitzen. Wenn die Auswirkung für die Gesellschaft nicht so bedenklich wäre, wären dies Untertanen nur zu bemitleiden. Auf jeden Fall eine riesige Aufarbeitungsaufgabe für die Zukunft.
Munition, mag sein. Aber Harbarth und Konsorten sorgen schon dafür, dass sich diese Munition als Platzpatronen entpuppt. Und das hängt nichtmal an der Personalie Harbarth: wie viele Klagen gegen Merkels Verfassungsbrüche gab’s schon vor seinem Amtsantritt? Wurde auch nur eine davon zugelassen? Eben.
@Klaus Richter, bin Ihrer Meinung. Aber auch schon seit 2008 werden diese Betrüger immer und immer wieder gewählt. Da spielt es auch keine Rolle, ob man CDU/CSU/SPD/Grüne /Linke/FDP wählt. Alle haben immer munter mitgemacht und alles abgesegnet, was die Führerin (frei nach: Füher befiel, wir folgen dir) wollte. Und ein GRoßteil der Bürger unterstützt auch weiter diese Politik. Viele erkennen nicht einmal, das das Grundgesetz den Bach runtergeht. Übrigens, Prof. Lucke wurde schon damals in die Naziecke gestellt, obwohl es damals nur um Ökonomie/Euro ging.
Unfassbar, diese Sätze. Ich musste sie zweimal durchlesen weil ich ständig den Eindruck hatte, daß da irgendetwas fehlt. Offensichtlich ist dieses Satzgefüge die Erfolgsleiter zum Durchschnittdeutschen, zumindest heute.
Unfähigkeit und Selbstüberschätzung: So kommt man nach oben. Skrupellosigkeit: So bleibt man oben. Quod erat demonstrandum.
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