Sabotiert das Paul-Ehrlich-Institut seinen gesetzlichen Auftrag?

Seit zwei Jahren verlangt das Infektionsschutzgesetz vom Paul-Ehrlich-Institut eine Auswertung von Daten der Kassenärztlichen Vereinigung zu möglichen Impfschäden. Seit zwei Jahren gibt es vom Institut lediglich Ankündigungen. 

Vor dem Beginn der „Corona-Schutz-Impfungen“ Ende Dezember 2020 hatte eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zum Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen auf Zusammenarbeit verpflichtet. Wörtlich heißt es im angepassten §13 Absatz 5 IfSG seither:

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen […] haben […] für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) dem Paul-Ehrlich-Institut“ im dann Folgenenden definierte „Angaben zu übermitteln“.

Im entsprechenden Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde dies so begründet:

Angesichts einer beschleunigen Entwicklung und aktuell noch nicht umfassender Daten zur klinischen Wirksamkeit und zum Nebenwirkungsprofil der COVID-19-Impfstoffe sind besonders strenge Anforderungen an das Impfquoten-Monitoring und die Überwachung von Wirksamkeit und Sicherheit (Surveillance) bereits in Phase 1 der zentralen Verimpfung in Impfzentren und mittels mobiler Teams zu stellen.“ (Hervorhebung: TM)

Man hätte – bei ein wenig Mut zur Naivität – also erwarten können, dass sich das PEI und die KVen oder das PEI und die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) im Vorfeld der „Impfungen“ zusammensetzen, um sämtliche Modalitäten des vom Gesetz verlangten Datentransfers zu besprechen: Welche Daten sind in welcher Form in welchen Zeitintervallen auf welchen Kanälen zu übermitteln?

Die Reaktion nach einem Jahr

Schon weniger plausibel, jedenfalls wenn das PEI seinen Schutzauftrag gegenüber der Bevölkerung ernst nähme, wäre die Haltung, passiv auf Daten der KVen zu warten, weil das Gesetz diese ja zu direkten Handlungen auffordert, und erst nach Monaten – etwa im März 2021 – mal nachzufragen, wo die Daten denn blieben. Schließlich sollte nach dem Willen des Gesetzgebers schon „Phase 1 der zentralen Verimpfung“ auf eine Weise überwacht werden, die „besonders strengen Anforderungen“ genügt. (Immerhin heißt es in einem PEI-Dokument vom 14.01.2021 noch: „Geplante PEI Sicherheitsstudien nach der Zulassung COVID-19-Impfstoffe … Retrospektive Studien auf Basis von elektronischen Gesundheitsdaten der gesetzlichen Krankenkassen … Geplanter Beginn Q2 2021.“)

Völlig abstrus daher diese Erklärung des PEI, die noch ein ganzes Jahr später, also Ende März 2022 [!], erfolgte:

„Ausdrücklich begrüßt das Paul-Ehrlich-Institut die durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eröffnete Option, pseudonymisierte Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) anzufragen und für die Auswertung nutzen zu können. Perspektivisch werden diese Daten dazu beitragen können, die Datenbasis für die Pharmakovigilanz zu verbreitern. Dazu sind allerdings umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Das Paul-Ehrlich-Institut bereitet die Ansprache der KVen derzeit vor […].“

Aus der – wie man meinen könnte – gesetzlichen Verpflichtung, KV-Daten fürs Sicherheitsmonitoring auszuwerten, wird beim PEI eine bloße Option, die Datenbasis für die Überwachung der Impfstoffsicherheit zu verbreitern. Mit notwendigen „umfangreichen Vorarbeiten“ habe man nicht etwa im Winter 2020 vor Beginn der Verimpfung nur bedingt zugelassener Stoffe begonnen, nein: mehr als ein Jahr und drei Monate danach bereite man eine erste „Ansprache… derzeit“ vor.

Und auch diese Versicherung des PEI kam erst auf ein wenig medialen Druck hin zustande. Zunächst veröffentlichte Datenanalyst Tom Lausen, der maßgeblich zur Aufdeckung des Intensivbettenschwindels als Abrechnungsbetrug beigetragen hatte, Ende Januar 2022 eine Auswertung der Abrechnungsdaten der Krankenhäuser zu behandlungsbedürftigen „Impfschäden“: Wurden in den ersten drei Quartalen der Vorjahre knapp unter 1.000 Impfschäden von den Krankenhäusern entsprechend codiert, so waren es in den ersten drei Quartalen 2021 nicht 4.000, wie man aufgrund der höheren Impfquote erwarten durfte, sondern um die 20.000, was durchaus einer statistisch signifikanten Häufung entspricht.

Ankündigung einer Ansprache

Ende Februar 2022 machte dann ein offener Brief des BKK ProVita Vorstandes Andreas Schöfbeck an das PEI und andere die Runde, der ein „heftiges Warnsignal“ (vgl. Welt-Online) anspricht. Sämtliche BKK-Daten für die ersten 7,5 Monate des Jahres 2021 von Tom Lausen darauf befragt, bei wie vielen Versicherten Behandlungen wegen Impfkomplikationen von Ärzten abgerechnet wurden, und dies aufs ganze Jahr und die gesamte Bevölkerung hochgerechnet, ergäbe dies 2,5 bis 3 Millionen Patienten mit ernsten Impfnebenwirkungen. Zum zunächst vereinbarten Treffen zwischen PEI und Schöfbeck kam es nicht mehr, weil der BKK ProVita Vorstand vorher „mit sofortiger Wirkung“ entlassen wurde.

So endete diese Episode mit der obigen Ankündigung des PEI, derzeit immerhin schon eine „Ansprache“ der KVen vorzubereiten.

Mitte Juni 2022 kommt es dann zu einer Veröffentlichung der KBV als Antwort auf eine Anfrage von MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss vom 21. März 2022: Impfstoffe gegen COVID-19: Vergleich Anzahl der Impfungen mit Anzahl der codierten Impfnebenwirkungen 2016–2021.

Diese Publikation bestätigt zum einen die Hochrechnung Schöfbecks, denn für 2021 verzeichnet die KBV 2.487.526 Patienten mit codierten Impfnebenwirkungen. Zum anderen zeigen die KBV Zahlen, dass 2021 zwar rund fünfmal mehr Impfungen als in den Vorjahren verabreicht wurden, aber über 30-mal mehr Patienten von Nebenwirkungen betroffen sind.

Sechs Monate später geht die AfD per Pressekonferenz mit der Auswertung weiterer von Sichert angefragter KBV-Daten an die Öffentlichkeit. Diesmal standen nicht die ICD-10-Codes zu unerwünschten Impfwirkungen (U12.9; Y59.9; T88.0; T88.1), sondern die zu unerwarteten bzw. plötzlichen Todesfällen (R96.0, R96.1, R98, R99, I46.1, I46.9) im Zentrum der Analyse von Tom Lausen, weil diese – wie seine Präsentation anhand zahlreicher Dokumente belegt – traditionell (und auch vom PEI) herangezogen werden, um mögliche Warnsignale im Zuge von Impfungen zu entdecken.

Tatsachen und Faktenchecker

Auch diese Diagnose-Codes zeigen für 2021 und das erste Quartal 2022 teilweise 500- bis über 1000-prozentige Anstiege gegenüber den Vorjahren. Wenige Tage nach der PK hat ein Mathematiker die öffentlich zugänglichen Rohdaten der KBV überprüft. Sie sind – abgesehen von einem vernachlässigbaren Fehlerrauschen – plausibel und die Ergebnisse von Lausen reproduzierbar (siehe: hier).

Unumstößliche Tatsachen sind damit in der Welt:

  1. Der Gesetzgeber hält KV-Daten (Abrechnungscodes) gerade in Hinblick auf gebotene strenge Anforderungen an die Sicherheitsüberwachung der „Covid-19-Schutzimpfungen“ für bedeutsam und verpflichtet das PEI auf eine entsprechende Auswertung.
     
  2. Eine (vorläufige) Konzentration auf ICD-10-Codes sowohl zu Impfnebenwirkungen als auch zu unerwarteten und plötzlichen Todesfällen ist plausibel.
     
  3. Die Auswertung zeigt in beiden Code-Gruppen signifikante Anstiege für 2021 (und Q1 2022) gegenüber den Vorjahren, die über das hinausgehen, was aufgrund der höheren „Durchimpfungsquote“ erwartbar gewesen wäre.
     
  4. Das sind keine Beweise gegen die Corona-Impfung, aber Warnsignale, bzw. hinreichende Verdachtsgründe, die vom PEI mit Forschungsergebnissen – nicht Vermutungen oder Behauptungen – auszuräumen wären.
     
  5. Im Dezember 2022 hatte das PEI noch keine Auswertung von KV-Daten vorgelegt. „Auf WELT-Nachfrage“, siehe hier, „hieß es vom PEI nun, man bereite eine „Information zur Thematik“ vor.“

Die Welt nennt die bisherige Untätigkeit von PEI und KVen angesichts des Gesetzes „ein klares Versäumnis“. Eine sehr höfliche Formulierung. Man könnte auch von Sabotage sprechen.

Der notorische Correctiv-Faktencheck schreibt indes:

„Das PEI schickte uns auf Nachfrage am 16. Dezember eine Stellungnahme zu. Darin steht, dass tatsächlich seit längerem eine Studie geplant war, bei der das PEI Daten von Krankenkassen auswerten wollte, um seltene Impfnebenwirkungen besser zu analysieren. Nur habe sich bisher keine der großen gesetzlichen Krankenkassen bereit erklärt, mitzumachen. Erst kürzlich habe das PEI eine Krankenkasse dafür gewinnen können, die Studie sei für 2023 geplant. Was die Analyse der Daten von den Kassenärztlichen Vereinigungen angeht, so liege die technische Voraussetzung für einen Datentransfer dem PEI seit Oktober 2022 vor. Seitdem arbeite man daran, eine sichere und effiziente Infrastruktur zur Übermittlung der Daten zu schaffen. 'Vor diesem Hintergrund hat ein Datenaustausch in der vom Gesetz [Infektionsschutzgesetz, Anm. d. Red.] geforderten Form bisher tatsächlich noch nicht stattfinden können.'“

Foto: Symbol/Collage TMI

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Leserpost

netiquette:

C. Hofmann / 22.12.2022

Und täglich grüßt das Murmeltier….

A.Schröder / 22.12.2022

Hier geht es nicht um Medizin, Vorsorge und Versorgung, sondern um Politik und Staatsräson.

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