Der Deutsche Lehrerverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft lehnen Lockerung der Maskenpflicht an Schulen ab. Dann werden auch Studenten bis Sankt Nimmerlein Maske tragen. Beruhigend zu wissen. Der Widerstand erstickt sich mit seiner Wahl selber. Die Lehrer und aller Vorraussicht nach die Dozenten an den Hochschulen, die, wie wir wissen, eine Nähe zu den Grünen und Roten haben, kommt es nun ganz dick, die haben sich nun ihre Metzger selber gewählt: die SPD will die Zwangsimpfung für Lehrer. Wenn Lehrer über sind, dann sind auch Journalisten über. Denn was will man mit denen, wenn keiner mehr da ist, der ihnen zuhört? Arbeiten können die nicht und für Gequatsche gegen die Wand braucht man die nicht. Die nächste Zwangsfimpfung, so lehrt die Erfahrung der sukzessiven Lüge, wird den Journalismus treffen. Kommt, wir bauen das neue Europa, aber ohne grüne Lehrer und Journalisten. Am Ende profitieren von Diktaturen immer nur ein paar Tausend. Der Rest wird weggeimpft. Oder kann vorm Bahnhof sein Dasein fristen.
„Zentrum für politische Schönheit“ bekämpfen die Demokratie, wie die Nazis, ganz kunstvoll mit Betrug. Was lernt die Jugend daraus ? Bescheiße deinen Nachbarn wenn er nicht schön genug ist und nicht deiner Meinung entspricht.
“Kommt wir essen Saskia und Sawsan – na, wo gehören die Kommata hin?” Das ist ein Aufruf zur Magenentleerung! Wenn ich das KOMMA richtig setze. Oder essen die beiden tatsächlich zusammen oder einander?!
Noch etwas: so lange ist das gar nicht her mit der Asche-Aktion .... Offenbar hat man/frau/div sich wieder gefangen.
@Gudrun Meyer, meinen Sie den von Ihnen verfassten Stuss über die damals 17jährige Schreibkraft wirklich ernst? Diese junge Frau wurde offenbar als Minderjährige nach Stutthof beordert. Ich vermute, dass sie sich den Job nicht selbst ausgesucht hat. Hätte sie sich weigern können? Wohl kaum. Ich weiß zwar nicht, wie alt Sie sind. Aber wären SIE seinerzeit in dem Alter der heute 95 oder 96jährigen gewesen, hätten Sie sich bestimmt heroisch gegen die Vereinnahmung durch die Nazis gewehrt. Ganz klarer Fall. Aus dem sicheren Port heraus macht es doch Spaß. andere zu verurteilen. Es lebe die Selbstgerechtigkeit!
“Das „Zentrum für politische Schönheit“ freut sich ein zweites Loch ins Zentrum. Über eine fingierte Anzeige bzw. E-Mail hat das Zentrumskomitee sich über eine fingierte Firma namens „Flyerservice Hahn“ 5 Millionen Flyer der AfD zur Verteilung schicken und bezahlen lassen, um diese dann zu vernichten. Witzig, oder? Kommen Sie! Das ist witzig! Tolle Aktion.” Man/frau/div stelle siccch nur einmal vor, jemand hätte 5 Mio Stück “Mobi-Material” von Fridays for Future an sich genommen und hätte dieses am Tag nach der Demo zurückgegeben…..
zu Top 6) Nachdem Deutschland im November 2020 bereits mit Couchvideos und Aufforderung, nichts zu tun, vom Bundesgesundheitsministerium beglückt wurde, ist das Video des Bundesministerium für Katastrophenschutz mit Kerzen und Decken nur folgerichtig. Herr Schneider, haben Sie vom derzeitigen Deutschland etwas anderes erwartet?
Zur Ex-Sekretärin im KL Stutthof kurze Anmerkung. In den Nachkriegsprozessen gegen ehemalige Angehörige der SS-Totenkopfverbände vor deutschen Gerichten war individuelle Schuld oder Mitschuld bei der Tötung oder Mißhandlung von Häftlingen durch den Ankläger nachzuweisen. Meist schwerlich möglich, weil Zeugen irren können, besonders bei konkreter Terminierung und genauer Örtlichkeit, oder schlichtweg die Unwahrheit sagen. Die „Zentrale Stelle in Ludwigsburg“ führte daher in der Folge jahrzehntelang die Kümmerexistenz eines überflüssigen Archivs. Nicht etwa eine Novellierung des Strafgesetzbuches, sondern die zeitgeistige Neuinterpretation der Beihilfe zum Massenmord in der Rechtsprechung Ende der Neunziger, ermöglicht es seither, Greise abzuurteilen, die beispielsweise als Verwaltungskräfte seinerzeit in den Lagern zugange waren. Die Besinnung der Justiz kam fünfzig Jahre zu spät. Dennoch, es sollte die von Prof. Hans Buchheim anläßlich des ersten Auschwitzprozesses erstellte Expertise nicht in Vergessenheit geraten. Nämlich die Beurteilung der Kernfrage bei Befehl und Gehorsam im Dritten Reich, der oft zitierte Befehlsnotstand: Wie ist der Angeklagte in eine Situation geraten, verbrecherische Befehle zur Ausführung zu erhalten? Zu unterscheiden sind „Befehle in Dienstsachen“ (der Befehlsempfänger als Bürger in Uniform, der seine staatsbürgerliche Pflicht als Soldat zu erfüllen hatte, die Wehrmacht als “Instrument der Staatsgewalt”) und „Befehle in Weltanschauungssachen“ (freiwillige Meldung zur SS, deren Fragwürdigkeit als “Instrument der Führergewalt” jedem hätte bekannt sein müssen). Wie also ist die 96jährige Ex-Sekretärin nach Stutthof gekommen? Vieles ist denkbar: Vermittlung durch das Arbeitsamt, Dienstverpflichtung, freiwillige Meldung. Versetzungsanträge von Angehörigen der Totenkopfverbände aus reinen Vernichtungslagern, selbst an die Front, wurden in der Regel abgelehnt, später bereits die Antragstellung verboten. Ein weites Feld, hier nur kurz angerissen.
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