Ich glaube inzwischen (nach eigenen Erfahrungen), dass man da rechtlich anders rangehen muss. Zum Einen darf man nicht den Verwaltungsakt angreifen, denn der wird gern “gesetzlich” begründet, sondern muss womöglich ein eigeninitiatives Schreiben an die Rundfunkanstalt verfassen, welches einen gezahlten Beitrag wegen Nichtleistung zurückverlangt. Dann wird es für das Gericht viel schwieriger das Thema einfach auszublenden. GGf. kann auch eine derart formulierte Programmbeschwerde Grundlage sein (Pflicht das umzusetzen).
Herr Krämer es wird jetzt höchste Zeit ihre Seite gegen die GEZ-Mafia endlich öffentlich zu präsentieren!!!
Die Ausgewogenheit (...) ist die Grundlage der Beitragspflicht, diese ist nicht mehr gegeben, darüber darf aber nicht gesprochen werden. Der Zwangsbeitrag verletzt die Würde und das Recht auf informelle Selbstbestimmung, auch darüber darf nicht gesprochen werden. Ich bin mal gespannt, worüber nach dem DSA überhaupt noch gesprochen wird und gesprochen werden darf. (Bei uns gibt es wohl leider keinen Terry A. Doughty, den ich, falls nicht bekannt empfehle, mal zusammen mit ‘Orwellian Ministry of Truth’, in die Suchmaschine einzugeben.) Wenn wir uns da nicht mal ‘ne Scheibe vom ‘Speck der Hoffnung’ abschneiden sollten!
Es soll ja eine (Schwefel-) Partei geben, die sich die Abschaffung der GEZwangsgebühren ins Programm geschrieben hat. Aber warum einfach, wenn absehbar man auch gegen die Wand rennen kann?
@Stefan Schumacher Hört mit diesem Märchen vom Vertrag auf, wenn ihr nicht den Staat an sich in Frage stellen wollt, wenn man so ran geht, ist der Rundfunk ein unbedeutendes Übel, man denke nur an die Steuern. Der Staatsvertrag dient dazu, die Ländersache Rundfunk im ganzen Lande zu regeln. Da ist nichts mit Vertrag, der ganze Zauber kommt aus dem Grundgesetz, steht da klipp und klar zwischen den Zeilen, dass es einen 8 Milliarden Rundfunk braucht. @Judith Panther Ja schön für Sie, also ich habe mich nicht angemeldet, und hatte irgendwann eine Ladung des GV im Briefkasten. Was tun, in den Wald umziehen?
Damit wird ein weiterer Artikel des GG zu Grabe getragen: Art 19 GG garantiert einen Rechtsweg, den die Richter in D konsequent verweigern. Bleibt nur noch das Verfassungsgericht, aber was man von dem zu halten hat, muss wohl gar nicht erst erläutert werden.
Richterin Klein, mit einem Anflug von Bedauern. „Wir verdienen hier eben nicht so viel.“.... Da will ich ihr nicht widersprechen, aber das sie nicht viel verdient, könnte an ihren Leistungen liegen.
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