Achgut.tv / 18.11.2022 / 06:00 / 59 / Seite ausdrucken

Rückspiegel: Ein schönes Urteil für Berlin

Das Berliner Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht rechtmäßig war. Eine nicht legitimierte Regierung passt zum failed state Berlin. Immerhin haben die Richter ihre Arbeit getan. 

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Horst Jungsbluth / 18.11.2022

Man sollte nun nach diesem vernichtenden Urteil für den Berliner Senat nicht etwa ein Loblied auf die Justiz anstimmen, denn die ist weiterhin “unter aller Sau” und mitschuldig an all das, was Berlin seit mehr als 30 Jahren komplett schiefläuft. Exakt mit dem Start des SPD/AL-Senats 1989 begann das Desaster,  als neben anderen insbesondere “gleichgeschaltete” Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte dafür sorgten, dass Unbescholtene wie Verbrecher verfolgt wurden und Schuldige nichts zu befürchten hatten. Das VG Berlin fällte rechtswidrige Urteile im Fließbandverfahren, die anderen bestätigten und man hätte damals nur statt “Im Namen des Volkes” ” Im Namen der SED” urteilen müssen, dann wäre das wenigstens ehrlich gewesen. Die Justizsenatorin Limbach, eine Rechtsprofessorin fand Täter interessanter als Opfer und sorgte dafür, dass insbesondere die Anzahl der schweren Verbrechen gegenüber dem Vorjahr dramatisch zunahm. So gewährte sie auch einem Doppelmörder “Urlaub”, den dieser nutzte, um eine weitere Person zu töten. Als sie ihre “Mission” in Berlin erfüllt hatte, wurde sie an das Bundesverfassungsgericht abgeschoben, in ihrem Schlepptau befand sich die beinharte SED-Juristin Will. Ich habe später dem Justizsenator Körting geraten, die “Buden” abzuschaffen und Glückspielautomaten einzusetzen, da dann wenigsten eine 50 %ige Chance auf Gerechtigkeit bestünde. In der Zwischenzeit haben auch Richter, Staatsanwälte und sogar der verstorbene Ex-Bundesminister Blüm ein düsteres Bild der Justiz in ihren Büchern beschrieben, wobei die meisten die mehr als erschreckenden Zustände in Berlin wohl noch gar nicht kannten.

M. Grau / 18.11.2022

Ein Gericht entscheidet gegen das System? Na, wenn das mal keinen Shitstorm gibt! Mit Köttelgröße bis fünf Zentimeter Durchmesser und akutem Sumpfarsch für die nächsten drei Jahre.

Lothar Hannappel / 18.11.2022

Nein Herr Broder. Es ist nicht saukomisch.

WF Beck / 18.11.2022

Herr Broder, wie lange werden diese Richter wohl noch ihre Roben tragen? Die Parteienoligarchen wetzen schon die Messer! “Wenn eine altbekannte Kommunistin noch im Amt wäre hieß es “Dieses Urteil ist eine Schande und muss aufgehoben werden”!

Arne Ausländer / 18.11.2022

1. Die Beschlüsse des nicht ordnungsgemäß gewählten Berliner Parlaments und Senats werden nicht für ungültig erklärt. Selbst wenn es da nicht einen juristischen Passus à la “in gutem Glauben” gäbe, man würde es schlicht nicht tun. Kraft der bewährten Spreewassersuppe. 2. Daß die Wahl tatsächlich vor dem nächsten regulären Termin nachgeholt wird, sehe ich auch noch nicht. Man vergleiche Thüringen. Dort war zwar die Landtagswahl nicht beanstandet worden, nur die Regierungsbildung verlief “holprig”. Aber in dem Zusammenhang waren vorgezogene Neuwahlen vereinbart worden - was man zunächst verschob und dann ganz sein ließ. Das ist ein Vorbild, das stärker wirken dürfte als die juristischen Unterschiede. Das Volk wirds schlucken - so what. 3. “Irgendwelche internationale Organisationen” als Wahlbeobachter? Gern auch aus Nordkorea? Warum nicht Entsandte von Klaus Schwabs WEF oder von der WHO? Egal wie: Wenn das so durchginge, hätten Sie sich einen der so beliebten Diplomatenpässe verdient. - Leider ist die demonstrative Dekonstruktion von Wahlen nicht lustig: Es ist der Übergang von der mangelhaften zur nur noch behaupteten Demokratie, wie einst im Ostblock. Ähnlich ist die Wohlstandssenke Berlin keine Panne, sondern kriminell: Das Geld und sonstige Werte verschwinden ja nicht, sondern fließen in sorgfältig ausgewählte Taschen. Darin ist Berlin ebenso Avantgarde der Neuen Normalität wie bei seiner real existierenden Demokratie. - Es bleibt nur die Frage: Ist das Landesverfassungsgericht wirklich ganz o.k.? Oder soll am Beispiel dieses rechsstaatlich korrekten Urteils dann nur noch eindrücklicher demonstriert werden, wie wenig man sich selbst darum schert? Lieferte es also nur die Vorlage für noch frechere Machtanmaßung der Exekutive? Wir werden es sehen. (Warum nur wird mir zunehmend unwohl beim Wort “Exekutive”? Reflexe aus der Zukunft?)

Yon Bureitxa / 18.11.2022

Sind wir schon soweit, dass wir uns freuen, bzw. wundern, wenn Richter RECHT sprechen?

Uwe Heinz / 18.11.2022

Wäre es dann nicht auch notwendig die Bundestagswahl für Berlin zu wiederholen? Warum sollen nur bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ein paar winzig kleine Unregelmäßigkeiten passiert sein? Oder traut man sich da nicht ran? Ich glaube, es würde mir gefallen, wenn sich dann die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag veränderten und eine Ampel zur bösen Erinnerung würde.

Stefan Ahrens / 18.11.2022

Hand aufs Herz: Wer hier glaubt denn noch, dass alle übrigen Wahlen tatsächlich ordnungsgemäß verlaufen sein können, wenn schon an einer zentralen Stelle wie immerhin der Hauptstadt Berlin solche eklatanten Mängel möglich sind? Mindestens in vielen deutschen Städten (Bremen? Hamburg? Köln?) wird es doch ganz ähnlich aussehen, und auf dem Dorf regieren sowieso die CDU-SPD-Seilschaften, die vielleicht auch finden, dass das immer so bleiben “müsse”, koste es was es wolle…

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