Thilo Sarrazin / 23.04.2018 / 06:27 / Foto: Heptagon / 50 / Seite ausdrucken

Professor Unfug legitimiert den Rechtsbruch

Daniel Thym, 45 Jahre alt, ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz. Außerdem ist er Mitglied des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration. An Jahren jung, gilt er als etablierter Experte zu allen Rechtsfragen rund um Integration und Migration und kann mit entsprechender fachlicher Autorität auftreten.

Es hat deshalb Gewicht, wenn Thym als anerkannter Experte den in der Erklärung 2018 konstatierten Rechtsbruch einen „Mythos" nennt und beklagt, die Unterzeichner der Erklärung wollten das „politische System delegimieren", indem sie einen Rechtsbruch behaupten, „der so nicht vorliegt".

Ich gehöre zu den Unterzeichnern der Erklärung 2018. Bekanntlich wächst man nicht an den eigenen Argumenten, sondern an den Argumenten der Andersdenkenden. Deshalb habe ich mir Thyms Text Satz für Satz angeschaut. Anders als in der Überschrift angekündigt, vermeidet Thym in seinem Artikel weitgehend die juristische Argumentation. Ja, er versucht sie zu delegitimieren, indem er schreibt: „Wer sich auf das Recht beruft, muss keine Sachargumente vorbringen."

Aus dem Mund eines Juristen hört sich das seltsam an. Deshalb erscheint an dieser Stelle ein bisschen Nachhilfe aus der Sicht eines Ökonomen angezeigt: Jedes positive Recht ist eine politische Setzung durch den staatlichen Gesetzgeber. Es kann per se weder Wahrheit noch Vernunft für sich beanspruchen. Es gilt, weil der Gesetzgeber das so entschieden hat, und es gilt solange, bis der Gesetzgeber etwas Anderes entschieden hat.

Rechtsbruch ist, wenn ein Gesetz gebrochen wird

Die Frage, ob ein gesetztes Recht vernünftig und gerecht ist oder nicht durch eine bessere Regelung ersetzt werden sollte, hat mit der Geltung des Gesetzes nichts zu tun. Ein Rechtsbruch liegt dann vor, wenn ein Gesetz gebrochen wird, unabhängig davon, ob ein Gesetz vernünftig und gerecht oder absurd und ungerecht ist.

Eine Verbesserung des Rechts geht immer so vonstatten, dass man sachliche Argumente ernst nimmt, austauscht und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in neues Recht einfließen lässt. Sachargumente gegen die verderbliche und gefährliche Ausrichtung der deutschen Einwanderungs- und Asylpolitik seit 2015 wurden umfassend ausgetauscht. Dazu liegen mittlerweile ganze Bibliotheken vor. Die Debatte war deshalb so frustrierend, weil das politische Establishment und die Kulisse seiner Claqueure in Wissenschaft und Medien auf Sachargumente gar nicht einstieg, sondern entweder gesinnungsethisch argumentierte oder auf angebliche rechtliche Zwänge verwies.

Diese Sachdebatte wird von der Erklärung 2018 vorausgesetzt, aber nicht erneut aufgenommen. Die Erklärung weist lediglich auf den fortgesetzten Rechtsbruch hin und bekräftigt das Recht der Demonstrationsfreiheit.

Thym kritisiert: „Die These vom Rechtsbruch beruht im Kern auf einem Missverständnis der Dublin-Regeln." Das ist schlichter Unfug. Ein Professor für Öffentliches Recht weiß das auch genau. Professor Thym argumentiert nicht ehrlich und versucht seine arglosen Leser für dumm zu verkaufen, um sie gegen die Unterzeichner der Erklärung 2018 aufzuhetzen.

Erst lesen, dann urteilen

In Artikel 16, Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."

Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

Dass das Vorgehen der Bundesregierung seit September 2015 ein eklatanter Rechtsbruch ist, stellte nicht nur Professor Udo di Fabio in seinem Gutachten für die bayerische Staatsregierung fest. Es ergibt sich auch aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, aus einem Urteil des OLG Koblenz und aus zahlreichen anderen Quellen, die Professor Thym natürlich genau kennt, die aber nicht in seine Argumentation passen.

In seinem Artikel bezieht er sich allein auf die Anwendung der Dublin-Verordnung und argumentiert, Deutschland müsse ein eigenes Asylverfahren durchführen, wenn es nicht gelingt, den Asylbewerber binnen sechs Monaten in das Erstaufnahmeland zu überstellen.

Massenbetrug wird toleriert

Professor Thym lässt den entscheidenden Punkt unter den Tisch fallen: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, hätte gar nicht erst in Deutschland einreisen dürfen. Die Anwendung dieser Bestimmung wurde von der Bundesregierung Anfang 2015 außer Kraft gesetzt und ist bis heute nicht wieder in Kraft gesetzt worden. Das ist der größte Skandal in der an Skandalen reichen Einwanderungspolitik der letzten Jahre. Dazu passt ins Bild, dass massenweiser Betrug bei Herkunftsangabe und der Feststellung der Identität toleriert wurde und wird, ohne jede Konsequenzen für die Betroffenen.

Wer einen deutschen Grenzpfosten erreicht und das Wort Asyl aussprechen kann, kann mit mehr als 95 Prozent Wahrscheinlichkeit auf immer in Deutschland bleiben. Das bedroht langfristig die Grundfesten des deutschen Staatswesens und der deutschen Gesellschaft. Ohne wirksame Kontrolle der Grenzen und vollständige Herrschaft über die Entscheidung, wer zu uns kommen darf, ist weder der Sozialstaat noch unser ganzes Gesellschaftsmodell überlebensfähig.

Professor Thym und seine Gesinnungsgenossen wissen das natürlich. Sie können so beschränkt gar nicht sein, als dass ihnen der Sachverhalt nicht bewusst wäre. Offenbar verfolgen sie ein Modell der künftigen Gesellschaft, das die Mehrheit der Deutschen ablehnt. Dabei gehen sie in der Argumentation unehrlich vor und laden so moralische Schuld auf sich.

Dadurch, dass sie sich an der schieren Selbstverständlichkeit der beiden Sätze der gemeinsamen Erklärung öffentlich reiben und ihre Unterzeichner moralisch abqualifizieren, leisten sie einen unfreiwilligen, aber überfälligen Beitrag zu ihrer eigenen Selbstentlarvung.

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Karin Adler / 23.04.2018

Danke, Hr. Sarrazin für diese klaren Worte. Es ist offensichtlich, dass die Väter unserer Republik durch die Aufteilung in Judikative, Exekutive und Legislative eben verhindern wollten, dass eine Regierung oder auch nur eine Kanzlerin einen Alleingang tätigt und vorhandene Gesetze und die Wege, die eine Entscheidung, bzw. Gesetzgebung zu gehen hat, ignoriert. Es sollte eben nicht nach Tagesform, persönlicher Einschätzung der Beteiligten oder dem aktuellen Zeigeist gehandelt, sondern das Gesetz angewandt werden, wie es ist, bis es mit einer entsprechenden Mehrheit geändert wird. Niemand steht über dem Gesetz, auch eine Frau Merkel mit ihrem Regierungsapparat nicht. Sie ist dem Gesetz verpflichtet und hat sich daran zu halten. Leider sehe ich, dass viel zu wenige diese Meinung teilen, bzw. die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Grenzöffnung überhaupt in Frage stellen. Diese Desinformation ist auch den Medien, ganz vorn dabei den GEZ-finanzierten des ÖRR zu verdanken, die mit moralischem Zeigefinger die Kritiker in die rechte Ecke stellen und im Sinne der Regierung Propaganda betreiben. Ohne der AfD das Wort reden zu wollen, ist es schon seltsam, dass nicht einmal wenigstens die Hälfter derer, die diese Partei gewählt haben, die Erklärung 2018 unterzeichnet haben. Inzwischen häufen sich die Fragen, wie es weitergeht mit der Migration und überall höre ich überwiegend kritische Töne über die Art, wie es jetzt gehandhabt wird. Trotzdem finden alle Merkel gut und halten sie - für mich unfassbar - weiterhin für alternativlos. Vermutlich hat der Kabarettist Volker Pispers recht, der einmal meinte: “Die meisten bringen Merkel gar nicht mit der Regierung in Verbindung.” Ihre Stimme so wie viele hier auf achgut.com sind mir immer Balsam auf der Seele, weil sie mir sagen, dass ich nicht allein mit meiner Meinung, bzw. verrückt geworden bin.

O. Prantl / 23.04.2018

Juristerei, wie sie heute wieder praktiziert wird, hat wenig mit Rechtsgestaltung und -verwaltung zu tun. Es ist eine Pfründe und diese muss verteidigt werden. Dabei könne sich Juristen darauf verlassen, auch im 4. Reich und danach gut dotiert beschäftigt zu sein. Es gibt einfach keine Alternativen. Was mich aber mehr betroffen macht, es muss doch auch noch rechtstreue und redliche Rechtsgelehrte geben, aber wo ist deren Aufschrei.

Anders Dairie / 23.04.2018

Der Professor Thym bedachte nicht, dass seine Argumentation (vielleicht)  einigen Hundert Opportunisten der regierende Kamarilla gefällt.  Jedoch von min-destens 6 Millionen Deutsche glatt abgelehnt wird, zu deren Schutz und Nutzen der Art. 16 GG einst gemacht wurde.  Da Professor Thym Beamter ist, ist Unterwürfigkeit und Anpassung eine (ihm) nützliche Eigenschaft.  Zukünftig gehen seine Schüler in die Vorlesungen wie in ein Panoptikum. Entsetzlich !

Dr. Markus Müller / 23.04.2018

Zustimmung Herr Sarrazin. Ein entscheidendes Argument der Gegner von Grenzkontrollen ist jedoch weiterhin, daß man Grenzen nicht vollständig schützen kann und sogenannte “Flüchtlinge” immer einen Weg an den Kontrollen vorbei finden würden. Da ist was dran. Deswegen plädiere ich für eine vollständige Abschaffung des Asylrechts, denn es hat sich zu einem offenen Scheunentor (nicht mal ein trojanisches Pferd ist es noch) für illegale Einwanderer entwickelt. Die Antragsberechtigung ins Ausland zu verlagern behebt das Problem nicht, insbesondere, wenn man sich die Praxis des zuständigen Amtes ansieht. Dann hätten faktisch noch mehr Menschen aus aller Welt Zugang zu diesem nicht tragfähigen System. Allenfalls kann man noch an die Umwandlung in ein Gnadenrecht des Bundespräsidenten denken, das dieser persönlich ausübt, und das auf eine maximal zweistellige Personenanzahl im Jahr beschränkt ist.

Mike Loewe / 23.04.2018

Ich würde gerne eine Erklärung unterschreiben, die auf die Illegalität gar keinen Bezug nimmt. Eine solche Erklärung hätte auch noch Gültigkeit, falls irgend ein Bundesgericht die illegale Grenzöffnung für legal erklären sollte. Ich bin gegen Massenzuwanderung, egal ob legal oder illegal, Punkt.

Jürgen Althoff / 23.04.2018

Wenn sich ein deutscher Hochschullehrer unter Inkaufnahme fachlichen Reputationsverlustes derart prostituiert, dann kann man erahnen, wie sehr die Alarmglocken auf Seiten der Regierungsunterstützer schrillen werden.

Martin Landvoigt / 23.04.2018

Die Verfassung der Bundesrepublik basiert auf den Gedanken des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung. Die unterschiedlichen Instanzen wurden gebildet, um sich gegen die Auswüchse am Ende der Weimarer Republik zu schützen. Die Judikative, und das Bundesverfassungsgericht im Besonderen, soll damit Kontrollinstanz sein, damit Legislative und Executive nicht in einen Unrechtsstaat abgleiten. Das Konzept ist gut, aber offensichtlich anfällig, wenn es willfährige Erfüllungsgehilfen in der Judikative gibt. Tatsächlich geht es nicht um die politische Ansicht von Daniel Thym, denn die kann er als Wähler zum Ausdruck bringen oder sich in einer Partei engagieren. Als Vertreter des Rechts sind seine Kenntnisse des Rechts gefragt, und sonst nichts. Wenn er diese Argumentation beliebig verdreht, ist die Judikative ihrer Funktion beraubt.

Sandra Lehmann / 23.04.2018

Prof. Thym scheint sich da genau an die Migrationspläne der UN zu halten, die dieses Vorgehen empfehlen, nämlich illegale Einreise zu legalisieren. UN-Generalsekretär António Guterres in einer Erklärung am 12. Januar 2018: “Staaten, die Migration oder den Zugang von Migranten zum Arbeitsmarkt massiv beschränken, fügen sich selber unnötigen wirtschaftlichen Schaden zu, indem sie verhindern, dass legale Migration ihren Bedarf an Arbeitskräften deckt. Und noch schlimmer: Sie befördern illegale Migration.” “Migranten, denen legale Einreisemöglichkeiten verwehrt werden, greifen unweigerlich auf illegale Methoden zurück. Legale Einreise zu ermöglichen, ist der beste Weg, das Stigma der Illegalität und des Missbrauchs von Migranten zu beenden, Anreize für Regelverstöße zu beseitigen und den Arbeitsmarkt effektiv mit ausländischen Arbeitskräften zu versorgen.” Die Argumentation ist dermaßen absurd, dass einem die Haare zu Berge stehen. Mit diesem Argument könnte man auch unzählige andere Straftaten legitimieren. Wer sich auf legalem Weg kein Auto beschaffen kann, wird sich vielleicht eines klauen. Also legalisieren wir doch einfach den Autodiebstahl. Als besonders unredlich empfinde ich dabei die Wortwahl, die die Sachlage so verdreht, dass am Ende der Rechtsstaat zum Täter gebrandmarkt wird: “Sie BEFÖRDERN illegale Migration.” Das ist einfach ungeheuerlich!

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