Thym ist ein politisierender Jurist, nicht mehr und nicht weniger, und das ist nicht im positiven Sinne gemeint. Man kann Thym in einigen Videos bei youtube erleben, wo er als Experte (!) bei asylrechtlichen Fragen im Innenauschuss(?) des Bundestags fungiert. Bevor der Mann zu reden beginnt, weiß man was er sagen wird.
Herr Sarrazin hat natürlich im Ergebnis völlig Recht. Aber leider ist die Argumentation gegen Prof. Thym & Co. nicht ganz so simpel wie im Artikel dargestellt. 1. Art 16a II GG regelt nur das Asylrecht, nicht jedoch das Recht zur EINREISE nach Dt, das hiervon zu unterscheiden und in § 18 AsylG geregelt ist: a) Grundsätz sind Ausländer ohne Visum, die aus sicheren Drittstaaten kommen, an der Grenze zurückzuweisen. b) Ausnahmsweise anders, wenn (1) Der Bundesinnenminister das angeordnet hat - oder (2) Deutschland nach der Dublin-VO zuständig für sein Asylverfahren ist aa) Grundsätzlich ist Dt. unzuständig (Art 7 f. Dublin-VO) bb) Ausnahmsweise zuständig (z.B. bereits Verwandte in Dt.) cc) Daher t.v.A.: Dt. muss für jeden Asylbewerber ´Zuständigkeitsfeststellungsverfahren´ durchführen, und ihn dafür einreisen lassen dd) Das ist jedoch falsch, denn in Art 20 IV Satz 1 Dublin-VO steht geschrieben: „Stellt ein Antragsteller bei den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats einen Antrag auf internationalen Schutz, während er sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält, obliegt die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich der Antragsteller aufhält.“ Beispiel: Solange der Antragsteller sich noch auf Österreichischem Hoheitsgebiet (oder im Transitbereich!) aufhält, ist Österreich für die Zuständigkeitsprüfung zuständig. 2. Das setzt allerdings tatsächlich - wie auch de jure - voraus, dass Grenzkontrollen stattfinden. Der Schengener Grenzkodex erlaubt aber – auch als ultima ratio – system. Grenzkontrollen für längstens „insg. 2 Jahre“. Dementsprechend drohte der EU-„Migrations-Kommissar“ jüngst, das nicht mehr lange zu akzeptieren. Da rollt also ein EU-rechtliches Problem auf Dt. zu, über das noch niemand spricht. (erkläre ich alles näher in dem Taschenbuch, an dem ich schreibe).
Ich denke, dieser glasklaren Gegenargumentation kann jeder vernunftbegabte Mitbürger folgen. Zu begrüßen wäre es, wenn die Achse den Prof. Thym aufforderte, sich dazu zu äußern. Da dieser das aber wahrscheinlich ablehnen dürfte, weil er sich nicht in “rechtslastige” Niederungen begeben möchte, ist ihm trotzdem zu danken, da Th. Sarrazins letzter Satz , die Selbstentlarvung des Prof. Unfug betreffend, natürlich zutreffend ist.
Warum kann man eine Habilitation nicht rückgängig machen, wenn dem Herrn Professor offensichtlich die fachliche Qualifikation abhanden gekommen ist. Hat man den Prof. deswegen zum Namensbestandteil gemacht, damit auch die Genderlinge/innen einen Titelschutz haben ?
Danke, Hr. Sarrazin für diese klaren Worte. Es ist offensichtlich, dass die Väter unserer Republik durch die Aufteilung in Judikative, Exekutive und Legislative eben verhindern wollten, dass eine Regierung oder auch nur eine Kanzlerin einen Alleingang tätigt und vorhandene Gesetze und die Wege, die eine Entscheidung, bzw. Gesetzgebung zu gehen hat, ignoriert. Es sollte eben nicht nach Tagesform, persönlicher Einschätzung der Beteiligten oder dem aktuellen Zeigeist gehandelt, sondern das Gesetz angewandt werden, wie es ist, bis es mit einer entsprechenden Mehrheit geändert wird. Niemand steht über dem Gesetz, auch eine Frau Merkel mit ihrem Regierungsapparat nicht. Sie ist dem Gesetz verpflichtet und hat sich daran zu halten. Leider sehe ich, dass viel zu wenige diese Meinung teilen, bzw. die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Grenzöffnung überhaupt in Frage stellen. Diese Desinformation ist auch den Medien, ganz vorn dabei den GEZ-finanzierten des ÖRR zu verdanken, die mit moralischem Zeigefinger die Kritiker in die rechte Ecke stellen und im Sinne der Regierung Propaganda betreiben. Ohne der AfD das Wort reden zu wollen, ist es schon seltsam, dass nicht einmal wenigstens die Hälfter derer, die diese Partei gewählt haben, die Erklärung 2018 unterzeichnet haben. Inzwischen häufen sich die Fragen, wie es weitergeht mit der Migration und überall höre ich überwiegend kritische Töne über die Art, wie es jetzt gehandhabt wird. Trotzdem finden alle Merkel gut und halten sie - für mich unfassbar - weiterhin für alternativlos. Vermutlich hat der Kabarettist Volker Pispers recht, der einmal meinte: “Die meisten bringen Merkel gar nicht mit der Regierung in Verbindung.” Ihre Stimme so wie viele hier auf achgut.com sind mir immer Balsam auf der Seele, weil sie mir sagen, dass ich nicht allein mit meiner Meinung, bzw. verrückt geworden bin.
Juristerei, wie sie heute wieder praktiziert wird, hat wenig mit Rechtsgestaltung und -verwaltung zu tun. Es ist eine Pfründe und diese muss verteidigt werden. Dabei könne sich Juristen darauf verlassen, auch im 4. Reich und danach gut dotiert beschäftigt zu sein. Es gibt einfach keine Alternativen. Was mich aber mehr betroffen macht, es muss doch auch noch rechtstreue und redliche Rechtsgelehrte geben, aber wo ist deren Aufschrei.
Der Professor Thym bedachte nicht, dass seine Argumentation (vielleicht) einigen Hundert Opportunisten der regierende Kamarilla gefällt. Jedoch von min-destens 6 Millionen Deutsche glatt abgelehnt wird, zu deren Schutz und Nutzen der Art. 16 GG einst gemacht wurde. Da Professor Thym Beamter ist, ist Unterwürfigkeit und Anpassung eine (ihm) nützliche Eigenschaft. Zukünftig gehen seine Schüler in die Vorlesungen wie in ein Panoptikum. Entsetzlich !
Zustimmung Herr Sarrazin. Ein entscheidendes Argument der Gegner von Grenzkontrollen ist jedoch weiterhin, daß man Grenzen nicht vollständig schützen kann und sogenannte “Flüchtlinge” immer einen Weg an den Kontrollen vorbei finden würden. Da ist was dran. Deswegen plädiere ich für eine vollständige Abschaffung des Asylrechts, denn es hat sich zu einem offenen Scheunentor (nicht mal ein trojanisches Pferd ist es noch) für illegale Einwanderer entwickelt. Die Antragsberechtigung ins Ausland zu verlagern behebt das Problem nicht, insbesondere, wenn man sich die Praxis des zuständigen Amtes ansieht. Dann hätten faktisch noch mehr Menschen aus aller Welt Zugang zu diesem nicht tragfähigen System. Allenfalls kann man noch an die Umwandlung in ein Gnadenrecht des Bundespräsidenten denken, das dieser persönlich ausübt, und das auf eine maximal zweistellige Personenanzahl im Jahr beschränkt ist.
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