Joachim Nikolaus Steinhöfel / 03.08.2020 / 06:21 / Foto: Achgut.com / 41 / Seite ausdrucken

Neues vom Beitragsservice: Schöne Momente mit Frau Anke

Es ist ein immer wieder schöner Moment für den überzeugten Gebührenzahler, wenn nicht einer der Höhepunkte im Jahr des öffentlich-rechtlich sozialisierten Probanden, wenn Anke Naujock-Simon ihren Bericht vorlegt. „Die neue Anke ist da“, raunen sich dann Gleichgesinnte pünktlich zur Abbuchung des Quartalsbeträge durch den „Beitragsservice“ zu.

Eingeweihte wissen natürlich, dass damit zuletzt der „16. Tätigkeitsbericht 2019/2020 der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Berichtszeitraum: 01. April 2019 bis 31. März 2020, Dem Rundfunkrat gemäß § 38 Abs. 7 rbb-Staatsvertrag vorgelegt von Anke Naujock-Simon“ gemeint war.

Diese erneute Glanzleistung der Autorin in vollem Umfang zu würdigen, sprengte den Umfang dieser kleinen Fingerübung. Daher haben wir uns entschlossen, das Augenmerk lediglich auf eine kleine Passage auf Seite 83 des Berichtes (D. Datenschutz beim Rundfunkbeitragseinzug V. Auskunftsersuchen und Eingaben 1. Bearbeitung durch den ZBS) zu richten, auf die sich die Hetzer, Hasser und Spalter, vor denen Gensing, Restle und Reschke landauf landab zu warnen nicht müde werden, bald mit hämischer Schadenfreude stürzen werden.

„Es wird deutlich, dass die Anzahl der Anträge auf Auskunft sowie der Eingaben mit Datenschutzbezug vor allem im Dezember 2019 signifikant gestiegen ist. Eine Ursache dafür ist höchstwahrscheinlich der Umstand, dass seit Dezember 2019 vor allem über die Internetseite http://www.hallo-meinung.de vehement zu Störungs- und Boykottaktionen gegen den Beitragseinzug und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgerufen wird. In diesem Zusammenhang werden sogar Formulare zur Beantragung von Datenauskünften zum Ausdrucken und/oder Download zur Verfügung gestellt. Kommunikativ begleitet wird dies im Rahmen einer umfassenden Kampagne in den sozialen Medien.“

Die auch in den Texten „Nicht vergessen: Weihnachtsgrüße an den ‚Beitragsservice‘” und „Neujahrsgrüsse an den Beitragsservice“ gemachten Vorschläge scheinen also Anklang gefunden zu haben.

Wahrnehmung der Rechte als "vehemente Störungs- und Boykottaktionen"

Angesichts des gesellschaftlichen Leitbildes, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei seiner gelegentlich auch durchaus eigenwilligen Umsetzung des sogenannten Programmauftrages propagiert, verwundert es ein wenig, dass privat finanzierte Anregungen aus der Zivilgesellschaft, die dem mündigen Bürger die Wahrnehmung der Rechte aus der genau für diesen Zweck verfassten Datenschutzgrundverordnung vorschlagen, als „vehemente Störungs- und Boykottaktionen“ diskreditiert werden. 

Boykottverschärfend wertet Frau Naujock-Simon den Umstand, dass für die Anfrage nach DSGVO kostenlose Formulare zur Verfügung gestellt wurden, damit die Beitragszahler in die Lage versetzt sind, ihre Rechte vollständig wahrzunehmen. Wo kommen wir nur hin, wenn der Beitragszahler auf die impertinente Idee verfällt, einmal nach seinen Daten zu fragen. Zumindest wissen wir jetzt, was von der Mitteilung von Frau Anke zu halten ist, die sie auf den Seiten des MDR macht: „Ihre Rechte – Nach der DSGVO haben Sie folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

– Recht auf Auskunft

– Recht auf Berichtigung

– Recht auf Löschung

– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

– Recht zum Widerruf.“

Der Hinweis, dass die Wahrnehmung dieser Rechte als Boykott- und Störaktion zu bewerten ist und besser unterbleibt, wird Frau Anke sicherlich noch ergänzen.

Das viele Geld, dass Sie Monat für Monat an den „Beitragsservice“ zahlen, wird zum Teil dafür verwendet, das Gehalt von „ARD-Faktenfinder“ Wulf Rohwedder zu bestreiten. Einem auf Twitter (304 Follower) weltberühmten Journalisten. Der „ARD-Faktenfinder“ beschreibt seine Aufgabe so:

„Gegen Gerüchte und Falschmeldungen – Der ARD-Faktenfinder untersucht Gerüchte und stellt gezielte Falschmeldungen richtig.“

Dann ist es natürlich irgendwie blöd, wenn beim Richtigstellen von gezielten Falschmeldungen selber gezielte Falschmeldungen verbreitet werden und einem dies auch noch gerichtlich durch einstweilige Verfügung verboten wird, oder? So geschehen in der letzten Woche wegen falscher Tatsachenbehauptungen in diesem Text. Und noch blöder ist es doch, wenn man vor dem Gang zu Gericht per Fax auf diese gezielte Falschmeldung hingewiesen wurde und man sie nicht freiwillig korrigiert und sich entschuldigt. „Faktenfinder können nicht irren“ soll auf Rohwedders Bürotür stehen. Aber dabei handelt es sich um noch eine gezielte Falschmeldung.

Bargeld mit dümmlichen Begleitzeilen zurückerhalten

Viele, nein sehr viele Menschen fragen, wie es nun nach Datenschutzauskunft, Widerruf der Einzugsermächtigung und Angebot der Barzahlung mit dem Beitragsservice weitergeht.

Vorab: Wer keinen Ärger will, Angst hat, wenn der Gerichtsvollzieher kommt (dem man entweder ein paar Euro in die Hand drückt oder den man wieder nach Hause schickt) oder das Risiko einer Kontenpfändung um jeden Preis vermeiden will, sollte seine Gebühren zahlen und auf die Zuschauertribüne wechseln. Ein kleines bisschen Mut und Entschlossenheit gehören dazu, wenn man die „Großen“ ärgern will.

Beim Beitragsservice und den Sendeanstalten herrscht Uneinigkeit, man könnte es auch Chaos nennen, was die Barzahlungsangebote der Gebührenpflichtigen angeht. Viele Menschen haben Bargeld per Post an die Sender geschickt, die damit sehr unterschiedlich umgehen. Tom Buhrow, der Intendant des WDR, hat das Bargeld, das ihn erreichte, weitergeleitet, es wurde verbucht; siehe „Bar an Buhrow.“

Jemand anders berichtet mir dies:

„Ich habe unter dem Datum des 23.01.2020 einen Barbetrag von EUR 5,50 (Banknote und Münzen) per eingeschriebenem Brief mit der Bitte um beitragsschuldmindernde Verbuchung an den Beitragsservice gesendet. Vier Mal im Laufe von 15 Wochen habe ich fax- und briefschriftlich eine Buchungsbestätigung für diesen Betrag angemahnt. Unter dem Datum des 24.06.2020 erhielt ich ein Briefschreiben des Beitragsservice, in dem die vorgenannten EUR 5,50 schuldmindernd mit Valuta 06.05.2020 als ‚Überweisung‘ verbucht wurden.“

Andere Gebührenzahler haben ihr Bargeld mit dümmlichen Begleitzeilen zurückerhalten. Diese Schreiben sollten Sie gut verwahren. Ich finde es sehr interessant, dass der Beitragsservice Geld, das er schon hat, zurückschickt um dann den Gerichtsvollzieher loszuschicken um das Geld einzutreiben, dass er bereits besaß. Da könnte es rechtliche Hürden geben, die einer  Vollstreckung im Wege stehen. Wer etwas Mut hat, geht diesen Weg weiter. Also Bargeld per Post an den für den Nutzer zuständigen Sender schicken und dies dokumentieren.

Unterstützer, wie Peter Weber von “Hallo Meinung” haben uns gebeten, ein paar Präzedenzfälle vor Gericht durchzufechten, für die sie die Kosten übernehmen werden. Dies geschieht bereits und darüber wird berichtet werden. Wegen der sehr vielen Anfragen hier noch einmal die Mitteilung, dass wir den „normalen“ Einzelfall gegen den „Beitragsservice“ leider nicht übernehmen können. Die Kosten wären viel höher als der streitige Betrag, daher haben wir den Weg gewählt, Präzedenzfälle zu führen und diese bekannt zu machen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Webseite.

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Heribert Glumener / 03.08.2020

Überlegungen (kyb.-theoretisch): Für die weniger Mutigen: Man kann „die“ in den verdienten Wahnsinn und den organisatorischen Default treiben, ohne sich im Geringsten dem Risiko von nennenswerten Repressalien auszusetzen. Und zwar gilt es, Sand ins Getriebe bröseln zu lassen. Und es gilt, alles zu vermeiden, was irgendwie automatisiert bzw. digitalisiert-automatisiert bearbeitet werden kann. Also: Abbuchungen unbedingt widerrufen, bei unzulässiger Abbuchung Geld zurückbuchen lassen, Konto von Ehemann-/frau/ Freund nehmen (anderer Name = Durcheinander), zusätzlich leichte Verschreiber bei Nummern/ Aktenzeichen, öfter mal leicht abweichende Beträge zahlen, dann mal wieder nichts, dann wieder angemahnte Summe anweisen – jedoch Mahngebühr mit höflichem Schreiben separat bar per Einschreiben (Übergabe eigenhändig mit Rückschein) eintüten, zwischendurch mal handschriftliches nichtnormiertes Schreiben mit der Bitte um DSGVO-Auskünfte raushauen oder um Infos zu etwas bitten, oder auch ab und an mal einen höflich formulierten Beschwerdebrief oder eine Mahnung wegen eines nicht beantworteten Beschwerdebriefs senden. Post ! Aber auch Mails, Faxe usw., alles was geht. Alles, was nicht normiert werden kann und sich einer digital-automatisierten Bearbeitung entzieht (ergo „manpower“ bindet), treibt die in den verdienten Wahnsinn. Und die Gebühren samt Gebührenerhöhung lösen sich unter solch einem Ansturm von Nervigkeiten in Nichts auf- sprich: das abgepresste Geld bringt nichts, denn es wird Geld um Geld „verbrannt“ (Fehler, auch Ausfallzeiten usw. usf.). Eine ins Chaos driftende Unrechtsorganisation kann nicht arbeiten, sie dreht an und in sich selbst durch. Machen das zehntausend, ist es Ärger. Machen das hunderttausend, ist es extreme Belastung und Fehleranfälligkeit. Machen das Millionen, ist es das Ende.– Ich habe hier lediglich theoretische Überlegungen/ Hypothesen mit Bezug zur Kybernetik reflektiert.

Marc Blenk / 03.08.2020

Lieber Herr Steinhöfel, es läuft. Wenn die so doof sind und bekanntgeben, dass die Bearbeitung der Datenschutzauskünfte ihnen auf den Sack gehen und Probleme bereiten… Wunderbar.

A. Ostrovsky / 03.08.2020

Manchmal weiß ich nicht, worum es geht. Dann schreibe ich einbfach irgendwas. Berlin-Brandenburg, was ist das? Muss man das kennen?

Hjalmar Kreutzer / 03.08.2020

Lieber Herr @Rochow, ich wünsche unabhängig von Sympathie oder Antipathie keiner Frau Hayali, als Schl.. oder keiner Frau Künast, als Dr…f.. beschimpft zu werden, weil hier einfach jegliche Grundlagen des zivilen Umgangs verlassen werden. Meine größere Sorge gilt hier der Reputation der Demonstrationsteilnehmer, die so unnötigerweise Ansatzpunkte für eine Diffamierung der Demo durch die Hetzmedien der Staatspropaganda bieten. Es hätte genügt, falls man seine Wut nicht bezähmen kann, der Dame den Rücken zuzudrehen und sich zu entfernen oder auf jede Frage mit „Ich wünsche noch einen schönen Tag, bitte gehen Sie weiter!“ zu antworten. Mehrfach derart abgeblitzt, hätte die Propagandatante auch das Feld geräumt, ohne behaupten zu können, sie wäre bedroht worden.

dr. michael kubina / 03.08.2020

Ich mach das Theater jetzt seit anfang des Jahres auch, werde älter und vergesslicher und kann mir einfach die Summen nicht merken, gleichzeitig traue ich der Einzugsermächtigung nicht, allein schon der Name! Nun bekomme ich ab und zu Post, freue mich immer, wenn mir einer schreibt. Andererseits tut mir Gundula Gause leid, für sie würde ich bezahlen, natürlich nur anteilig. Vielleicht sollte ich das das nächste mal vermerken. Na gut ich schweife ab .... Andererseits frage ich mich in meinen klaren Momenten, ob das nicht ein Nebenkriegsschauplatz ist. O.k. Ein bischen Spass muss sein, aber etwas politischer könnte der Widerstand schon werden, finde ich. Man kann seine Zweit schließlich nur einmal vergeuden.dr

Renate Bahl / 03.08.2020

Ich habe noch einen guten Tipp, der allerdings auch ein wenig aufwendig ist, sofern man überhaupt zahlungswillig ist (ich nicht): Man überweise 20 X pro Monat (MO - FR) €0,92, macht €17,48. Dann können die eine Mahnung für die fehlenden 2 Cent schicken. Damit kann man die Buchhaltung lahmlegen. Lastschrift kam für mich nie infrage (als ich noch zahlungswillig war) und schon gar nicht vierteljährlich! Noch War und bin ich Herr über mein Konto, zumal ich niemals einen Vertrag mit dieser Propagandalügenbande abgeschlossen habe. Bitte mehr Mut ☺

Gabriele Klein / 03.08.2020

Vielen Dank für Ihren Einsatz.  Nanu, darf nur die ÖR nach dem Buchstaben des Gesetzes einen Teil unseres Lohns vor der Versteuerung in kostenpflichtige Hatespeech verwandeln? Wir hingegen dürfen NICHT so verfahren sondern sollen uns am “Geist” des neuen ÖR Rechtsprech ausrichten? Vorschlag zur Wiederherstellung der verlorenen Verfassung von 2012 wäre ein Buch . Material gibts genug.  Ein guter Autor macht daraus einen, ja mehrere Bestseller in deutscher und englischer Sprache. Vom Erlös könnte man die Prozesse finanzieren!  Weiterhin fände ich nicht schlecht dass sich möglichst viele bei den ÖR bewerben .  Soweit ich weiß sind die ÖR ein Staat im Staat, alle werden gebraucht,, vom Klatschsack bis zur Klofrau….........Also, wäre ich Harz IV , arbeitslos würde ich mich dort genauso regelmäßig mit einer Bewerbung melden wie ufm Arbeitsamt. Ein Versuch schad nix.  Heißt doch immer man soll Bewerbungen gut streuen. Nirgendwo scheint das Terrain vielversprechender als bei den ÖR. Langfristig der einzige solvente deutsche Arbeitgeber und wir wollen doch auch ins Brot kommen, nicht nur die Neffen und Nichten der Moderatoren….........

Haike Ziegler / 03.08.2020

Wenn hier kaum einer GEZ Gebühren zahlt, wie nachtver es dann wenn - wie bei uns -  nach einem Monat auf den fälligen Betrag von 17,49 (der Geschäftskleinbus meines Mannes) ganze 8 Euro (in Worten: ACHT)Mahngebühren draufgeschlagen werden? Das sind fast 50%!! Was würde mir jetzt Herrn Steinhöfel raten? Weiter warten auf fie nächsten 50%?

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