„Die neue Anke ist da!“ - Herrlich! Da zitiert man doch gern eine alte Proll-TV-Sendung: „Danke - Anke!“ Der Titel des „Tätigkeitsberichts“ erinnert stilistisch an die „Historie von D. Johann Fausten und seinen Abenteuern nebst seinem greulichen und erschröcklichen Ende“. Ja, Hohn und Spott und Nadelstiche, tut ihnen weh, tut ihnen weh! Meine Stimmung hebt sich schlagartig. Dennoch fand ich die Beschimpfung von Dunja Hayali und Team auf der Freiheitsdemo unschön. Immerhin traut sie sich noch raus unter die Leute im Gegensatz zu den vielen Schnitzlers, die uns aus ihrem sicheren Bunker heraus beschimpfen. Verachtung gegenüber der Staatspropaganda kann man auch kultivierter ausdrücken.
@Gerald Weinbehr: “Bin kein Jurist, aber ist es nicht so, dass man Ware, die man zugeschickt bekommt, obwohl man sie nicht bestellt hat, einfach behalten darf?” Soweit mir bekannt ist, muss man sie nicht unbedingt zurückschicken, zumindest nicht auf eigene Kosten. Alleine im Behalten oder nicht Zurücksenden der unbestellten Sache, liegt noch keine Annahmeerklärung des Verbrauchers vor. Der Unternehmer hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Rücksendung der Ware. Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet (§ 241a Abs. 1 BGB@). Ein Rücknahmeverlagen an den Absender reicht also. Wenn der nicht abholt/abholen lässt oder die Rücksendekosten übernimmt, gilt wohl nur eine begrenzte Aufbewahrungspflicht. Mit Einschränkungen! “§ 241a: Unbestellte Leistungen (1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, ..., oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat. (Unbestellt ist die Sache, wenn sie dem Verbraucher ohne eine ihm zurechenbare Handlung zugeht.) (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.” Der Absatz 2 könnte zum Fallensteller für die Zahlungsunwilligen werden, fürchte ich. Es gibt in D genug Rechtsverdreher, die jede Gesetzeslücke ausnutzen. So sind die “Leistungen” der ÖR zwar von den wenigsten “bestellt”, aber aufgrund gesetzlicher Festlegungen geliefert worden: “Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war”.
Danke, Frau Anke, für Ihre Einblicke in die Befindlichkeiten des Zwangsgebühren-Eintreibers namens „Beitragsservice“, vormals GEZ. Geahnt habe ich schon länger, dass die Aktionen der Menschen, die so unverschämt ihre Rechte wahrnehmen, bei Ihnen und Ihresgleichen nicht so gut ankommen. Nun weiß ich das zuverlässig. Nochmals danke für Ihre Bestätigung! -//- Ohne Sie, werter Herr Steinhöfel, hätte ich vom Tätigkeitsbericht der Anke Naujock-Simon wohl kaum erfahren. -//- Möglichkeiten, die Eintreiber ein bisschen zu ärgern, ohne Rechtsverstöße zu begehen, gibt es etliche. Man muss sich nur mal überlegen, was einen selber ärgern würde, wenn man auf deren Stuhl sitzen würde und z.B. mit Klebestreifen auf Papier fixierte kleine Münzen zählen, ablösen, verbuchen und zur Bank bringen müsste. Dann gäbe es für den ÖRR-Leugner noch die Möglichkeit, von jedem Gebührenbescheid eine Kopie mit dem handschriftlichen Vermerk „Verstehe ich nicht“ zurückzuschicken. Oder zu der angeforderten und erhaltenen – sehr pauschalen - Auskunft im Rahmen des Datenschutzes immer neue Fragen stellen. Immer wieder neue Anträge auf Erlassung der Zwangsgebühren stellen, weil man die Produkte des ÖRR nicht konsumiert. Oder Anträge auf Reduzierung der Zwangsgebühren, weil man dem Wenigen, das man konsumiert, einen Wert unterhalb der Zwangsgebühr beimisst. Und so weiter und so fort. Das ist keineswegs eine Empfehlung. Ich verhalte mich auch gegenüber der GEZ gesetzeskonform aber nicht wunschgemäß. Ein Gesetz, welches das bisschen Aufmucken von ÖRR-Verweigerern verbietet, gibt es nicht. Noch nicht.
Oh, oh Boykotthetze. Das gab es schon mal von 1949 bis 1957 - mit Todesurteilen. DDR-Verfassung Art.6, von 1949.
@Bernhard Böhringer: “Jetzt behaupten die, es sei kein Geld darin gewesen. Entweder ist das eine neue Taktik oder die fangen dort auch noch an zu klauen.” - Wundern würde es mich nicht. Ihre “Nachrichten” oder “Informationen” wirken auch nur, wie abgekupfert. Mit der Schutzbehauptung allerdings beschreiten die ÖR einen schon sehr ausgetretenen Weg: Schon vor vielen Jahren warnte mich ein Postangestellter vor Briefsendungen, selbst denen “mit Rückschein”! Im “Ernstfall” behauptet der Empfänger, lediglich ein leeres Kuvert erhalten zu haben! Beweisen sie als Absender dann mal das Gegenteil! Zumal tatsächlich vor allem Geldbeträge aus Briefsendungen “verschwinden”, soll heißen, von einigen Postlern geklaut werden! Den Empfänger also wirklich nicht erreichen.
Sollen Gesetze und Staatsverträge jetzt zum undurchdringlichen Schutzpanzer der Mächtigen werden, die den Souverän dressieren und an der kurzen Leine (mit Maulkorb) führen wollen? Sind die “gute” Lüge, die “gute” Desinformation, die “gutgemeinte” Angstmacherei und Gleichschalterei und die “gute” Feindseligkeit gegen Menschen mit Meinung und Einwand, schützenswerte Institutionen geworden? Müssen wir uns von Faktenpolizei und Propaganda-Aktivisten die alternativlose neue Welt Tag für Tag als das neue Normale vorführen lassen? Die Rundfunkstaatsverträge kennen das Gewissen als Gund für die Befreiung vom Beitragszwang nicht. Das ist schäbig und gewissenlos! Die Parlamente und das Bundesverfassungsgericht heißen das für gut? Die Würde des Menschen endet, wenn er wehrlos der Staatspropaganda ausgesetzt ist UND FÜR DEN KAKAO AUCH NOCH BEZAHLEN MUSS! Was hat das noch mit Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu tun? - Man darf gespannt sein auf die Präzedenzfälle von hallo-meinung.
Danke, Herr Steinhöfel, für Ihren Einsatz an allen Fronten! Ach es ist ein Heidenspass, mal bar, mal überweisen, jede krumme Summe ist mir recht. Und kurz bevor wieder eine Mahnung eintrudelt, noch mal 3 Euro Fufzig. Gott oh Gott, schon wieder ein Schreiben für Nasse, da die angemahnte Summe unrichtig ist.
An Bernhard Böhringer: Immer Einschreiben mit Rückschein bei Kommunikation mit den Staatsmedien. Ausserdem: den Brief vor Zeugen, die sich vom Inhalt überzeugt haben, schliessen. Die Zeugen dann mit aufs Postamt nehmen.
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