Ich halte von einer Strafmilderung bei selbstverschuldeten Rauschzuständen nichts. Aber dann muß das Gesetz entsprechend formuliert werden. Offenbar ist das in F nicht so. Es ist bizarr, aber dem Gericht blieb anscheinend keine Wahl, erschütternd.
...also ich zb als lebendige Langzeitstudie kiffe seit 35Jahren.Ich neige aber nicht zu übertriebenem Konsum,also zb morgends als erstes ne Wasserpfeife oder permanente Konsumneigung.Jeder Konsument weicher Drogen weiss selber,das man den Effekt von Marihuana nicht verstärken oder wiederholen kann,wenn man alle halbe Stunde raucht,das unterliegt dem Gebot der Bevorratung,Langeweile oder angewöhntem Vielkonsum,was aber uneffektiv ist.Das Wichtigste ist aber,das es sowas wie Stimmen hören oder andere,bemerkenswerte,ständig in der Merkelpresse erwähnte Effekte nicht gibt.Bei Erstkonsum von jungen Leuten kanns einem schonmal schick übel werden,oder schwindelig,das ist aber der Abwehrreaktion des Körpers gegen unbekannte Fremdstoffe bei Erstkontaminierung geschuldet,genau wie Übelkeit bei den ersten Bier oder Jägermeistertestflügen.Haschisch rauchen hat keinen Rieseneffekt,es stellt sich auch kein haluzinogener Rausch ein,wobei Lichter tanzen oder Laternen sich biegen,es macht,je nach Sorte,ruhig,oder lustig,junge Menschen reden oder lachen gern,tiefgreifende Diskussionen unter Studenten über völlig unsinnigen Themen runden das ganze ab.Der Konsument verstärkt im weitesten Sinne nur seine derzeitige Stimmungslage,abhängig vom Biorythmus der Tageszeit,also wer morgends kifft,holt sich nur nen rauschenden Kopf ab,verbunden mit der Idee,besser nichts zu tun.Bekannt sind auch gesteigerte Lust auf Erotik oder Mehrkonsum von Bier.Wichtig ist aber,das bei erhöhter,körperlicher Aktivität,Sport oder einkaufen im Supermarkt,bauen einer Holzhütte im Garten oder ähnlichem,sich der Konsumeffekt gänzlich einstellt,also bei erhöhter Aktivität keinerlei Anzeichen von Auffälligkeiten zutage treten,wie bei chemischen Drogen zb,deshalb führen Kiffer nicht die Pfeiffersche Statistik aggressiver Straftaten an,kiffen beruhigt eher und nötigt den Konsumenten von joint und Kaltbier,die Couch nichtmehr zu verlassen.In meinen Augen gibt es sowas wie Rauschmorde oder Satansbefehle nicht.
Das koennte tatsaechlich auch ein Gericht in Deutschland gewesen sein, wo zumindest vergleichbare Urteile gefällt werden. Das französische Strafrecht kenne ich nicht, das deutsche kennt den Grundsatz “actio libera in causa”, was nichts Anderes bedeutet, als dass die vorsaetzliche Rauschnittelzufuehrung zum Zwecke der Tatenthemmung den Taeter nicht entlastet. Allerdings gehört dieser in jeder Hinsicht vernünftige und vor allem präventive Grundsatz in die Rechtshistorie und ist durch den Grundsatz des Taeterverstaendnisses und der Muehe des Gerichts! abgeloest worden, den Taeter nicht zu verurteilen. Vor allem natuerlich bei den “richtigen” Opfern und bei einem entsprechenden kulturellen Hintergrund. Beides ist in diesem Fall gegeben und da spielt selbst der Umstand “Mann gegen Frau”, sonst sehr relevant, keine ideologische Rolle mehr. Die Opferhierarchie ist in weiten Teilen des rechtlich und moralisch verkommenen Westens eindeutig, auch fuer die meisten Damen. Die"Empfehlung"an potentielle Nachahmer, nicht gerade selten wie wir wissen, ist ebenso klar wie erfolgversprechend :Man, idealerweise muslimischer Migrant, nehme etwas Rauschmittel, rufe Allah u akbar und suche sich ein nichtmigrantisches Opfer aus, das man unter weiteren religioesen Verwuenschungen niedermetzelt. Dann hilft auch das Gericht, zumindest in Schweden, Frankreich und Deutschland. Mit der Prävention, ein nicht unwichtiger Aspekt des Strafrechts, wird es dann natuerlich etwas schwierig. Wichtig ist, immer dieselben Parteien, idealerweise Gruen oder Rot, gilt aber auch fuer Schwarz und Gelb, zu waehlen, auf dass es noch” besser “werde.
Ist das Urteil rechtskräftig? Widerspruch sinnlos? Darf das Gericht wenigstens in die Akte schauen? Die spinnen doch, die Gallier!
Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagte im WELT-Interview 2016: “Wenn die Reaktion des Rechtsstaates auf Angriffe gegen die körperliche Integrität, sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit oft nur noch darin besteht, die Personalien eines Straftäters festzustellen, dann ist der Vertrag des staatlichen Gewaltmonopols aufgekündigt. Dann helfen die Menschen sich selbst. Es gewinnt das Recht des Stärkeren. Bindungen einer friedlichen Gesellschaft lösen sich auf. Genau das ist die Gefahr, in der Deutschland sich befindet.”
Die Terroristen, die die Massaker im Baclatan und den Kaffees in Paris begangen, hatten sich vorher extra um ihre Hemmschwelle zu senken mit Aufputschmitteln und Drogen berauscht um die stellenweise greuelhaften Taten ohne jede Hemmschwelle begehen zu können. Sind diese Täter jetzt auch als für Ihre Taten nicht verantwortlich einzustufen? Es herrscht verkehrte Welt.
ICH wünsche mir von Herzen, dass solcherart Richter selbst Opfer im engsten Familienkreise zu beklagen hätten. Ob sie dann auch noch auf “Unzurechnungsfähigkeit durch Drogenkonsum” plädieren würden?
Delirium durch Marihuanakonsum - interessant. Was es nicht alles gibt. Dann sollte der Handel und Konsum jenes Rauschmittels ab sofort viel stärker sanktioniert werden, oder? Wann fangen die deutschen Behörden damit an? Oder sind die deutschen Polizeibeamten noch dabei, die vielen Überstunden aus der Überwachung von Weihnachtsmärkten und aus der Silvesternacht abzufeiern?
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