Mit dem Virus ans Grundgesetz

Es gibt Momente, in denen bei Demokraten sämtliche Alarmglocken in Gang gesetzt werden. Ein solcher Augenblick war gestern Abend um 20:03 Uhr in der Tagesschau. Nachdem ausführlich über Folgen der Coronakrise und die Maßnahmen dagegen berichtet wurde, fiel am Ende dieses Themenblocks, ganz nebenbei folgender Satz (bei 03:11 Minuten): 

„Die Parteien erwägen derweil Grundgesetzänderungen, damit Gesetze auch verabschiedet werden können, falls der Parlamentsbetrieb eingestellt würde“.

Träumt man hier von einer Art weitreichender Ermächtigung, um ohne parlamentarische Kontrolle regieren zu können? Gibt es derzeit für die Verantwortlichen nichts Wichtigeres zu tun? Und was bedeutet es, wenn weitreichende Gesetze ohne parlamentarische Beteiligung in Kraft treten dürfen, während sich keine außerparlamentarische Gruppierung oder Bewegung mehr formieren oder lautstark äußern kann, weil die Aktivitäten aller Vereinigungen und jedwede ihrer Versammlungen verboten sind? 

Nähere Erläuterungen zu den „Erwägungen“ der „Parteien“ (welcher Parteien?), wären da schon hilfreich, sind aber offenbar nicht im Sinne des Erfinders. Über die konkrete Form dieser „Grundgesetzänderungen“ ist nicht viel zu erfahren, auch ein kurzer Bericht im Spiegel gibt nicht viel her: 

„Im Bundestag wurde in kleiner Runde erstmals eine Grundgesetzänderung angesprochen, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch dann zu erhalten, wenn das Parlament wegen der Corona-Pandemie nicht zusammentreten kann. Nach SPIEGEL-Informationen hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in der Runde mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen das Thema tatsächlich aufgebracht.... Eine Möglichkeit, die Schäuble demnach ansprach, wäre, eine ähnliche Regelung aufzunehmen, wie sie bereits für den Verteidigungsfall in der Verfassung steht. Für den Seuchenfall gibt es bisher keine Regel.“ 

Aber es gibt die Notstandsgesetze, die 1968 noch unter massiven Protesten der außerparlamentarischen Opposition durchgesetzt wurden, welche eine Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen sichern sollen.

Diese Gesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Situationen werden die Grundrechte eingeschränkt. Nun ist ein richtiger Seuchenfall ja je nach Lage schlicht der „Katastrophenfall“ und sollte somit durchaus von den Notstandsgesetzen erfasst sein. Was sind das für Politiker, die in einer solchen Situation eine nebulöse Grundgesetzänderung erwägen und damit nichts als Misstrauen und Gerüchte befördern? 

Um 1968 die Kritiker der Notstandsgesetze zu besänftigen, wurde in Art. 20 Grundgesetz übrigens ein vierter Absatz eingefügt:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(Widerstandsrecht, siehe Art. 20 GG). 

Foto: Employee/US Embassy Kabul Flickr via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Arnauld de Turdupil / 17.03.2020

Als der Autor dieser Zeilen sich vor ca. 5 Jahren in gewissen Kreisen in Sachen der “Human-Gold-Importe” auch zum Nachdenken bzw. über den “Vollzug” von “Art. 20 Grundgesetz” mahnend äusserte, hat man ihn als Schwärzestseher angesehen/verlacht. Doch alle kassandrischen Vorhersagen haben sich seither - zu allem Elend - als richtig erwiesen. Dazu braucht es nur eine klare, ehrliche Sicht der Dinge (knapp neben dem Mainstream), einige vertiefte Studien zur menschlichen Natur und der Geschichte. Merkel und ihre Schleppenträger sind eine krude Mixtur aus Dummheit, Bosheit und tiefster Verblendung. Genau nach dem Schema “weiter so” rennt man in den Abgrund.

Lars Bäcker / 17.03.2020

Wäre doch gelacht, wenn sich so eine “Krise” nicht dazu nutzen ließe, den Staat ein Stückchen umzubauen. In Zeiten, in denen aufgrund der ständigen (und von den Haus-und Hofmedien des Kanzleramtes forcierten) Panikmache, des Bürgers größtes Problem der Vorrat an vierlagigem Toilettenpapier und Desinfektionsmitteln ist, wird er schon nicht so hinschauen. Und wer wirklich wissen will, was im Busch ist, der meidet besser den ÖR oder die ehemals klassischen Blätter der vierten Gewalt, die aufgrund ihrer Nähe zum Bundeskanzleramt, längst der Exekutive zuzuordnen sind. Dank an achgut.com, tichyseinblick.de und all die anderen mutigen Journalisten, die auf ihren Blogs zeigen, wie wichtig eine vierte Gewalt ist. Gerade in der Krise. Und die sich auch nicht von ihrer Arbeit abbringen lassen, wenn Sie von Politikern und anderen Menschen, die immer auf der richtigen Seite zu stehen glauben, denunziert und beleidigt werden. “Sie” sind wichtiger denn je.

Walter Neumann / 17.03.2020

Der beste Satz in der Tagesschau gestern fiel nach der Meldung, dass die EU jetzt auch ihre Außengrenze schützen bzw. dicht machen will. Dazu der Satz im Hintergrund: “Das ist genau die Maßnahme, die Präsident Trump vor einigen Tagen auch gemacht hat.” Als ich das gehört habe, fiel ich aus allen Wolken. Was haben sie alle auf Trump eingeprügelt, als er die Grenzen zu Europa dicht gemacht hat. Am gleichen Tag übrigens, als die WHO Europa erstmals als Epizentrum einstuft.

Ilona Grimm / 17.03.2020

@Paul Siemons: »Hic Rhodos, hic salta! Derart offensiv etwas von “harmlos” herum zu trompeten halte ich allerdings für (um es mit Ihrem Wort zu sagen) “Besserwissermanier“«.——Das musste mal gesagt werden. Danke!

Alexander Schilling / 17.03.2020

Tja! Dauernd diese lästigen Wahlen, dazu noch mit unsicherem Ausgang! die lästigen Fragen aus der Opposition (vor gähnendem oder gähnend leerem Hause) und die Sticheleien aus dem feindlichen Ausland! und dann dieser aufgeblähte Propaganda-Apparat bodenloser Pensionskassen! das projektfinanzierte ANTIFA-Gesindel am Bein, das gleichzeitig nach Planungssicherheit und Plünderungen geifert! und jetzt, gewissermaßen als Krönung, dieses “Geschenk des Himmels”, wie der befreundete Kleinkriminelle vom Bosporus seine große Stunde (den fehlgeschlagenen Putsch am Vorabend seiner gigantischen Säuberungsaktion) zu nennen beliebte!——Und da soll die von Talkshow zu Talkshow torkelnde deutsche Expertenrepublik dabei erwischt worden sein, wie sie sich für eine Aspirantur auf eine gewisse ‘rogue states’-Liste empfiehlt?—Ob wohl jenseits des Atlantik ein gewisser Redebeitrag im Rahmen einer Bundestagsdebatte die verdiente Aufmerksamkeit gefunden hat—einer Abgeordneten, die per Gerichtsbeschluss legitimerweise als “Künast” bezeichnet werden darf? und demzufolge der Schurkelstaat Deutschland bereits jetzt schon verschisstischen Terror staatlich sponsert, sich mithin für noch höhere Weihen zu sozialisieren anschickt?

Horst Jungsbluth / 17.03.2020

Der Artikel 20 (4) GG ist an Berliner Gerichten gar nicht bekannt, denn als ich mich in 1998 im Amtsgericht Tiergarten in einem denkwürdigen Verfahren darauf berief, blätterten die “Richterin” Bauersfeld und die gar nicht angekündigte “Staatsanwältin” Maas ganz nervös in dem “Schönfelder”  und die Richterin, die den Prozess nach Art des Volksgerichtshofes führte, beendete mit dem üblichen bestialischen Gebrüll sofort die Verhandlung. Wenn es damals, also ab 1989, Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Medien gegeben hätte, dann würde uns das heute wahrscheinlich nicht vor dem Corona-Virus schützen, aber die meisten anderen Probleme, die hier auf der Achse diskutiert werden wären gar nicht erst entstanden.

Paul Siemons / 17.03.2020

@Sabine Schönfelder “harmloser Virus” - wissen Sie da genaueres? Mit Quellen und Belegen? Sie vertreten das ja sehr vehement und bezeichnen besorgte Bürger als “aufgepeitschtes, hysterisiertes deutsches Volk.” Nehmen Sie da nicht den Mund ein wenig voll? Es sind keineswegs nur Deutsche, die beunruhigt bis ängstlich sind. So ziemlich jedes Land hat ähnliche Sorgen und betreibt ähnliche Gegenmaßnahmen, weitgehend sogar deutlich drastischere als Deutschland. Wenn Sie das Virus für “harmlos” halten - es sei Ihnen unbenommen. Vielleicht finden Sie trotz abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Gastronomie irgendwo noch Gleichgesinnte für eine spontane Corona-Party. Hic Rhodos, hic salta! Derart offensiv etwas von “harmlos” herum zu trompeten halte ich allerdings für (um es mit Ihrem Wort zu sagen) “Besserwissermanier“.

Sepp Kneip / 17.03.2020

“Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.” Dieses Recht hätte der deutsche Bürger längst wahrnehmen müssen, als Merkel daran ging, die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung mit ihrem Regieren gegen Recht und Gesetz zu zerstören. Warum aufeinmal eine Grundgesetzänderung? Merkel richtet ihr Handeln schon lange nicht mehr nach dem Gesetz, auch nicht nach dem Grundgesetz. Die Oppopsition, die das aber einfordert, wird mit der Nazi-Keule erschlagen. Was ist das nur für ein armseliger Haufen, unsere Politiker-Kaste. Ein Land wird derart vor die Wand gefahren, ohne Vorsorge und ohne Notfallplan. Im Ernstfall wird aber nach einer Grundgesetzänderung geschrien, um selbstherrlich alleine schalten und walten zu können. Und nochmal die Frage: Warum eigentlich? Merkel regiert doch jetzt schon größtenteils ohne Parlament ohne dass sich das Volk dagegen auflehnt.

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