der wäre vor 80 Jahren ne RIESEN Nummer gewesen…
Voß irrt, wenn er glaubt, sich im “Sinne der Meinungsfreiheit” solche Hetze erlauben zu können. Diese “Freiheit” ist bereits durch seinen Anstellungsvertrag limitiert, der ihn zur Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, auch im Sinne öffentlicher Meinungsäusserung. Dass ihm trotzdem keine Sanktionen drohen werden, ist lediglich der ideologischen Unterwanderung des öffentlich-rechtlichen zu “verdanken”, nicht hingegen juristischen Rahmenbedingungen. Auch das sollte Deutschland kennen, seit 1933 und seit 1949 im Osten erneut.
@Fr. Deetz – okay, dann treffen wir uns in Sonneberg
Dieser wiederliche Voß gehört wegen gruppenbezogener, menschenfeindlicher Hetze in den Knast !
Voß sieht sich selbst als heroischen Widerstandskämpfer gegen eine AfD, die an jeder Ecke mit der Kalaschnikow Muslime, Juden, Homosexuelle, linke Intellektuelle, vor allem aber todesmutige Aufständische wie ihn selbst ermordet. Er hält für absolut selbstverständlich, dass das bisschen Gehalt, das ihm für seine widerständigen Leistungen ja wohl noch zusteht, auch von Nicht- und erst recht von AfD-Wählern gezahlt wird. Die Rächzextremisten sind übermächtig, die Regierung, ihre Spitzenbeamten, ihre Polizei, ihr VS, ihre Wahrheitsministerien, auch Staatssender genannt, und und und sind ein winziges, stets gefährdetes Teelicht der Menschlichkeit an einem Strand, über den gleich ein Tsunami von AfD-“Nazis” rollen wird. In der Wahrnehmung von Leuten wie Voß ist die eigene, oppositionell-couragierte Stellung im verzweifelten Kampf der wenigen Guten gegen die zahllosen Bösen mindestens genauso wichtig wie die Annahme, der linksextreme VS-Chef von Thüringen, Stephan Kramer, habe die AfD von einem neutralen Standpunkt aus als “sicher rechtsextrem” bewertet.
Solche Typen straft man mit blinder Ignoranz. Der Typ arbeitet beim MDR. Kann es einen schlimmer im Leben erwischen?
@A. Ostrovsky: “Es ist doch gar nicht wahr, .....” Über diesen Punkt bin ich seit über einem Jahr hinaus. Aktueller Stand: Ankündigungsschreiben der gerichtlichen Zwangsvollstreckung. Ich bin für jeden Tipp dankbar, wie ich weiter vorgehen sollte oder könnte. Selbst mein Anwalt, der mich schon vor viel Staatswillkür bewahrt hat, bezeichnet die Sache letztendlich als chancenlos, da es eine höchstrichterliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühr gibt.
Noch ein Einwurf von mir. Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Kommentatoren, so wie ich auch, keine Nachrichten von ARD und ZDF mehr schauen. Es gibt beim ZDF ein Interview vom 20.06. geführt von dem Herrn Sievers mit Herrn Haldenwang vom VS. In diesem Interview betont Herr Haldenwang, dass es eine gesammtgesellschaftliche Aufgabe ist, die Umfragewerte der AfD zu senken und nicht nur die vom VS. Einfach mal googlen, ob es das Interview noch gibt, oder inzwischen gelöscht. Ich finde diese Aussage ist der Hammer, einfach ehrlich. Da sind dem Herrn H. sicher die Pferde durchgegangen. Der Herr vom Thüringer VS will dem sicher nicht nachstehen.
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