Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.06.2017 / 15:00 / 10 / Seite ausdrucken

Maas’ Zensurgesetz noch vor der Sommerpause?

Der Kampf um die Verabschiedung des europarechtswidrigen, verfassungswidrigen und internationales Völkerrecht verletzenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geht weiter. Am kommenden Montag findet vor dem Rechtsausschuß des Bundestages eine Anhörung zu diesem Gesetz statt. Um sicherzustellen, daß sämtliche Mitgliedes des Ausschusses über die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und über die Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für Meinungsfreiheit an die Bundesregierung bei Anhörungsbeginn informiert sind (oder sich dieser Kenntnis, für ein Mitglied des Rechtsausschusses unentschuldbar, entzogen haben), habe ich heute die nachstende Mail an sämtliche Ausschußmitglieder persönlich übersandt.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Künast,
sehr geehrter Herr stellv. Vorsitzender Dr. Hoppenstedt,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz,

am kommenden Montag, 19.06.2017, findet die Anhörung zur Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken vor ihrem Ausschuß statt. Ich möchte sämtliche Mitglieder auf zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu diesem Gesetzentwurf, sowie eine sich mit diesem Gesetzentwurf befassende Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, an die Bundesregierung aufmerksam machen.

In einem Gutachten vom 29.05.2017 (PE 6 – 3000 – 32/17, „Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip“), kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf europarechtswidrig ist. Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier:

https://www.steinhoefel.com/2017/06/schlappe-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-haelt-netzwerkdurchsetzungsgesetz-fuer-europarechtswidrig.html

In einem weiteren Gutachten vom 12.06.2017 (WD 10 – 3000 – 037/17, „Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit“) kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf in verfassungswidriger Weise die Meinungsfreiheit verletzt. Ausführliche Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier:

https://www.steinhoefel.com/2017/06/neue-blamage-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verfassungswidrig.html.

In der Folge hat u.a. auch die „Bild-Zeitung“ dies aufgegriffen:

http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/maas-gesetz-gegen-hass-im-internet-experten-kritik-52155376.bild.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter

Der Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, hat sich Anfang Juni aufgrund massiver Bedenken wegen des Gesetzes an die Bundesregierung gewandt. Danach wecke der Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Die Bundesregierung wurde innerhalb von 60 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert.Insbesondere sieht der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Das Original der Anfrage OL DEU 1/2017 finden Sie hier:

http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

Ich möchte sämtliche Mitgliedes des Ausschusses nachdrücklich bitten, sich vor der Anhörung unbedingt mit diesen drei Dokumenten vertraut zu machen.

Mit freundlichen Grüssen

Joachim Steinhöfel

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Karla Kuhn / 14.06.2017

Danke für Ihren unermüdlichen Einsatz Herr Steinhöfel. Ich hoffe, die angesprochenen Personen lesen die drei Dokumente. Mich wunder überhaupt, das ein Herr Maas in unserem demokratischen (noch !!) Land so ein Gesetz überhaupt einbringen darf. Herr Maas ist ein “Volksvertreter”, er wird vom Volk bezahlt, er hat ein Mandat auf Zeit erhalten und hat auch dementsprechend zu handeln. Wenn er ein verfassungswidriges und europarechtswidriges Gesetz verabschieden will und die nötigen Stimmen dafür erhält, wo bleibt dann unsere Demokratie ?  Die SPD verliert immer mehr Wählerstimmen und das ist gut so.

Thomas Rießinger / 14.06.2017

Wen interessiert der Rechtsstaat, wenn es um politisch korrekte Ideologie geht?

Leo Hohensee / 14.06.2017

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, so wie diese Menschen ticken (politisch getaktete Ausschussmittglieder), sind Sie und ich und Kritiker überhaupt für die “Witzfiguren”. Danke von mir für Ihre Mühen, aber Ihre Zeilen landen gar nicht erst bei den Verantwortlichen direkt. In Vorzimmern werden sie nach Wichtigkeit aussortiert - und Sie werden aussortiert werden. Das erklärte Ziel hinter dem Ganzen - von oben ausgegeben -  lautet, “keine Störungen in der Wahlkampfzeit”, ausweichen, vernebeln, ablenken. Nach der Wahl muss man sich dann fragen, kam diese Beeinflussung von W. Putin?  Betse Grüße L.H.

Dieter Bauer / 14.06.2017

Hoppenstedt. Hat definitiv was. Würde Loriot sagen. :)

Matthias Gneipel / 14.06.2017

Vielen Dank für ihren Einsatz!

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