Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.06.2017 / 15:00 / 10 / Seite ausdrucken

Maas’ Zensurgesetz noch vor der Sommerpause?

Der Kampf um die Verabschiedung des europarechtswidrigen, verfassungswidrigen und internationales Völkerrecht verletzenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geht weiter. Am kommenden Montag findet vor dem Rechtsausschuß des Bundestages eine Anhörung zu diesem Gesetz statt. Um sicherzustellen, daß sämtliche Mitgliedes des Ausschusses über die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und über die Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für Meinungsfreiheit an die Bundesregierung bei Anhörungsbeginn informiert sind (oder sich dieser Kenntnis, für ein Mitglied des Rechtsausschusses unentschuldbar, entzogen haben), habe ich heute die nachstende Mail an sämtliche Ausschußmitglieder persönlich übersandt.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Künast,
sehr geehrter Herr stellv. Vorsitzender Dr. Hoppenstedt,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz,

am kommenden Montag, 19.06.2017, findet die Anhörung zur Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken vor ihrem Ausschuß statt. Ich möchte sämtliche Mitglieder auf zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu diesem Gesetzentwurf, sowie eine sich mit diesem Gesetzentwurf befassende Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, an die Bundesregierung aufmerksam machen.

In einem Gutachten vom 29.05.2017 (PE 6 – 3000 – 32/17, „Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip“), kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf europarechtswidrig ist. Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier:

https://www.steinhoefel.com/2017/06/schlappe-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-haelt-netzwerkdurchsetzungsgesetz-fuer-europarechtswidrig.html

In einem weiteren Gutachten vom 12.06.2017 (WD 10 – 3000 – 037/17, „Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit“) kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf in verfassungswidriger Weise die Meinungsfreiheit verletzt. Ausführliche Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier:

https://www.steinhoefel.com/2017/06/neue-blamage-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verfassungswidrig.html.

In der Folge hat u.a. auch die „Bild-Zeitung“ dies aufgegriffen:

http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/maas-gesetz-gegen-hass-im-internet-experten-kritik-52155376.bild.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter

Der Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, hat sich Anfang Juni aufgrund massiver Bedenken wegen des Gesetzes an die Bundesregierung gewandt. Danach wecke der Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Die Bundesregierung wurde innerhalb von 60 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert.Insbesondere sieht der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Das Original der Anfrage OL DEU 1/2017 finden Sie hier:

http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

Ich möchte sämtliche Mitgliedes des Ausschusses nachdrücklich bitten, sich vor der Anhörung unbedingt mit diesen drei Dokumenten vertraut zu machen.

Mit freundlichen Grüssen

Joachim Steinhöfel

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Gabriele Klein / 15.06.2017

Wie wäre es wenn Sie kandidieren würden? Es fehlt eine glaubwürdige konservative Partei   die kurzfristig aber dafür um so effizienter in den Wahlkampf einsteigt um einer sicherlich mit einer Kandidatur sofort einsetzenden Verleumdungskampagne durch einen kurzen Wahlkampf vorzubeugen. Auf Grund des Internets ist das möglich, (sofern nicht dieses neue Netzgesetz dazwischen kommt, mit dem man Wahlkampfgegner je nach Bedarf bis auf weiteres sperren könnte ....) Wenn sich eine leere Position einfach nicht füllen will,, sollte man sich zur Verfügung stellen. Es gibt genügend Politiker hier auf diesem Forum und ja, auch Geschäftsleute derer es wohl vorrangig bedarf. Denn Politik ist keine Traumfabrik sondern Geschäft. Den Wähler interessiert nicht das Was man denn gerne hätte, sondern wie man was umsetzt…..  Ständig gegen einen “Schurkenstaat” anzuschreiben, und anders kann man dieses Land nicht mehr bezeichnen scheint mir sinnlos.

Ulrich Schilling / 15.06.2017

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, wenn jemand Demokratie ernst nimmt, muß er auch andere Meinungen aushalten. Das fällt allerdings vielen “Engstirnigen” bisweilen extrem schwer - wer nicht derselben Meinung ist, wird entweder “ausgegrenzt” oder niedergebrüllt. Der eigentliche Skandal an dem Gesetzes vorhaben ist aus meiner Sicht, dass nicht nur “mißliebige” Kommentare (manchmal wirklich hasserfüllt und unsachlich) quasi verboten/ausgeschaltet werden, sondern dass dies nicht durch vom Rechtsstaat Beauftragte erfolgen soll, sondern (unter Androhung extremer Haftungsfolgen) auf Dritte verlagert wird. Dass demnach diese Dritten im Zweifel eher mehr als zu wenig löschen, um nicht wirtschaftlich ruiniert zu werden, ist eine bislang ungekannte Maßnahme, die einer zwar nicht gleichgeschalteten, aber doch “aus dem selben Topf” gefütterten Medienlandschaft nicht dienlich sei wird, sondern ausschließlich der ‘mundtot’-Machung Anderer dient. Eine Demokratie lebt nur so lange, wie es auch Meinungsvielfalt gibt. Ich hoffe, dass bei uns nicht Zustände wie ein Diktaturen (oder ählichen Ländern) eintreten.

mike loewe / 15.06.2017

Ich bewundere Ihr Engagement in dieser Sache und möchte mich dafür herzlich bedanken!

Reinerb Hoefer / 15.06.2017

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, ich danke Ihnen. Das haben Sie auch für mich getan. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Klaus Fellechner / 14.06.2017

Sollte das Gesetz verabschiedet werden,gibt es in Deutschland keine Demokratie mehr.

Karla Kuhn / 14.06.2017

Danke für Ihren unermüdlichen Einsatz Herr Steinhöfel. Ich hoffe, die angesprochenen Personen lesen die drei Dokumente. Mich wunder überhaupt, das ein Herr Maas in unserem demokratischen (noch !!) Land so ein Gesetz überhaupt einbringen darf. Herr Maas ist ein “Volksvertreter”, er wird vom Volk bezahlt, er hat ein Mandat auf Zeit erhalten und hat auch dementsprechend zu handeln. Wenn er ein verfassungswidriges und europarechtswidriges Gesetz verabschieden will und die nötigen Stimmen dafür erhält, wo bleibt dann unsere Demokratie ?  Die SPD verliert immer mehr Wählerstimmen und das ist gut so.

Thomas Rießinger / 14.06.2017

Wen interessiert der Rechtsstaat, wenn es um politisch korrekte Ideologie geht?

Leo Hohensee / 14.06.2017

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, so wie diese Menschen ticken (politisch getaktete Ausschussmittglieder), sind Sie und ich und Kritiker überhaupt für die “Witzfiguren”. Danke von mir für Ihre Mühen, aber Ihre Zeilen landen gar nicht erst bei den Verantwortlichen direkt. In Vorzimmern werden sie nach Wichtigkeit aussortiert - und Sie werden aussortiert werden. Das erklärte Ziel hinter dem Ganzen - von oben ausgegeben -  lautet, “keine Störungen in der Wahlkampfzeit”, ausweichen, vernebeln, ablenken. Nach der Wahl muss man sich dann fragen, kam diese Beeinflussung von W. Putin?  Betse Grüße L.H.

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