indubio / 24.02.2022 / 06:15 / 44 / Seite ausdrucken

indubio Folge 208 – Richterohren öffnen

Die Rechtsanwälte Carlos Gebauer (Düsseldorf), Kilian Fichtner (München) und Dirk Sattelmaier (Köln) sprechen mit Burkhard Müller-Ullrich über die juristische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen. Muss man im Gerichtssaal Masken tragen, obwohl das Gerichtsverfassungsgesetz ein Vermummungsverbot enthält? Können sich Richter auf gesicherte Erkenntnisse berufen, wenn doch aus der nur vorläufigen Zulassung der Impfarzneien logisch zwingend folgt, dass noch keine sicheren Erkenntnisse vorliegen? Und kommt eine Welle zivilrechtlicher Haftungsklagen auf die Impfärzte zu? 

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Andreas Rochow / 24.02.2022

Ist der Ruf erst ruiniert, richtet’s sich ganz ungeniert. Richter sind auch (nur) Menschen? Hände weg vom Grundgesetz! Rechtssprechungsmoden gefährden die Demokratie. Die dem Justizminister unterstehenden Staatsanwaltschaften sind nie zuvor so hemmungslos gegen Richter vorgegangen, die dem Impfextremisten Bill Gates nicht folgen wollten. Analog wurde auch gegen die Ärzte vorgegangen, die sich der Pflicht zu rechtswidrigem, unärztlichem Handeln mit Wort und Tat widersetzten. Sie hatten in ihrer Naivität angenommen, dass ihr ärztliches Handeln niemals als strafbar gedeutet weden könne. Die weltweite Propagandakampagne, die Fauci und Bill Gates über die WHO in Gang brachten, war aber stärker als unsere FDGO und das “armselige” Arztrecht. Das hat die Impf-Globalisten mutiger gemacht. Schon droht Gates auf der Münchner Sicherheitskonferenz an, die Weltimpfung bei der nächsten Pandemie schon nach sechs Monaten zu starten. Der Mann hat noch etwas im Köcher. Vielleicht wäre es im Interesse der Weltsicherheit besser, ihn zu inhaftieren und seine Korruptionsmaschine ein für allemal anzuhalten. Er wird keine Ruhe geben, schließlich hat er viel Geld “in die Hand genommen”.

Andreas Rochow / 24.02.2022

Zu Carlos A. Gebauers Aussage, wonach Richter auch nur Menschen seien, mein entschiedener Einspruch! Richter haben ein Jura-Studium und zwei Staatexamina erfolgreich zu absolvieren, weil “nur Mensch” eben nicht ausreicht. Das wäre allenfalls auf Laienrichter (Schöffen, Geschworene) zutreffend. Diese Vereinfachung Gebauers kann man so nicht gelten lassen. Richter müssen integere Persönlichkeiten sein und unbestechlich. Ihr “bestes Wissen und Gewissen” und ihre Verfassungstreue müssen höchsten Anforderungen genügen, besser allerhöchsten! Sie müssen in Sachfragen Sachverständige anhören, ehe sie ihre Entscheidung treffen. Zur Unabhängigkeit eines gewählten Richters gehört der Ausschluss übernational gesteuerter oder propagandahöriger Rechtssprechungsmoden. Die unbedingte parteipolitische Neutralität, eine Forderung bspw. der Medienstaatsverträge, die vom Mainstream notorisch ignoriert wird, sollte wenigstens noch für Richter gelten. Das “FFF-Ausstiegsbeschleunigungsgesetz” ohne die Anhörung von neutralen Gutachtern stützt ökolinke Willkür im Namen eines linksökologischen Klima-Energie-Hypes, der vom undemokratischen UN-IPCC ausgeht und monströse Lobbygelder in Bewegung gesetzt hat. Es macht uns arm, abhängig und unfrei und argumentiert mit dem Verweis auf die quasireligiöse, Drohung vor dem weit in der Zukunft liegenden Klima-“Kipppunkt”.  “Im Namen des Volkes” gegen GG und Bundestag. Professor Fritz Vahrenholt und Dr. Sebastian Lüning haben mit ihrem Buch “Unanfechtbar?” am konkreten Beispiel aufgezeigt, wie folgenschwer es ist, wenn Richter und Gerichte ihre Unabhängigkeit mit politischer Machtergreifung verwechseln. Der Souverän, der sich auf die Informationen des Mainstrams und des Staatsfunks verlässt, kann nicht annähernd erfassen, was hier gerade mit der deutschen Justiz, dem Parlamentarismus und dem Grundgesetz passiert ist: Das Abwehrrecht durch den Gang zu den Verwaltungsgerichten wurde vorsorglich außer Betrieb genommen. Gewaltenteilung adé!

Jürgen Krebs / 24.02.2022

Ich warte auf den Tag, an dem die richterliche Unabhängigkeit = Narrenfreiheit aufgehoben wird. Ärzte, Ingenieure, Projektmanager etc sind auch unabhängig, haften aber für ihre Fehler. Die Haftpflicht für Richter ist mehr als überfällig. Ich erinnere nur an den Fall eines Lehrers, der in einem Larifari Prozeß zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war aufgrund einer erfundenen Vergewaltigung. Vorwurf: erzwungener Analverkehr an einer Kollegin im Klassenraum. Wie weltfremd muß man sein - oder bekifft- um eine solche Räuberpistole für bare Münze zu nehmen zumal ohne jeden Beweis, nur aufgrund der Aussage einer pathologischen Lügnerin.

Andrea Olszok / 24.02.2022

Hallo Zusammen , mir ist in den letzten zwei Wochen etwas aufgefallen : es gibt keine Impfwerbung mehr in den Öffentlichen Medien. Auch der Indubio Podcast wird dadurch nicht mehr gestört. Was steckt wohl dahinter? Und wo ist eigentlich Frank Ulrich M. abgeblieben? Danke für Ihre Arbeit. Mfg A. Olszok

Rainer Niersberger / 24.02.2022

Die Herren Rechtsanwälte muessten es wissen “: Vom Gericht kriegt man ein Urteil, ggf auch einen Vergleich (in Zivilsachen, als Deal auch in Strafsachen), aber nicht” Recht”. Das wird weder angeboten, noch waere es, wie reden immer noch von “Menschleins”, erfuellbar. Die Frage ist lediglich, wie weit das Urteil vom Recht entfernt ist. Trotz historischer und zeitgenoessischer Erfahrungen ist die Rekurrierung allein auf das positive Recht jedenfalls hierzulande fest verankert, was unter anderem zum beliebten Argument fuehrt, das sei doch gesetzlich geregelt. Nun gibt es sowohl auf dem “Weg” zum Gesetz, es kann auch eine Verordnung des Regimes sein, und bei seinem Zustandekommen diverse Fragen bis hin zur Gewaltenteilung. Und selbst dieser Bundestag wirft die Frage auf, ob er als Gesetzgeber geeignet und befugt ist. Bekanntlich soll er den Demos repräsentieren, sprich seine Interessen vertreten. Angesichts der Zusammensetzung und des Weges zum Mandat duerfte sich der geistige Schöpfer der Gewaltenteilung als Essenz der Demokratie im Grabe wälzen.  Noch “besser” wird es bei der Berufung der Richter in die Bundesgerichte, allen voran das BVerfG und angesichts der Weisungsabhaengigkeit der STA genau von denen, die die VO erlassen oder deren Partei den Weg vorgibt. Wer schon mal beruflich mit Gerichten (vor allem Arbeitsgerichte) zu tun hatte, wundert sich ueber naive Weltfremdheit. Uebrigens ist die Idee der richt. Unbhängigkeit genauso gut wie die der Pressefreiheit, die Idee, die allerdings systemisch umgesetzt und von geeigneten “Instanzen” permanent verteidigt werden muesste. Ich sehe weder das eine, noch das andere, im Gegenteil. Am Ende steht der Mensch, der Herr L, die Frau M.,wie er nun mal ist und der schert sich nicht um das Recht, sondern nur um die (totale) Macht. Zum Thema ” Recht” sei beispielhaft die (rechts) staatlich in Teilen eingeführte Beweislastumkehr erwähnt, die bewusst Unmoegliches verlangt, um ein politideologisches Ziel zu erreichen.

Fred Burig / 24.02.2022

Das Unverständliche für mich ist die scheinbare Tatsache, dass man einen Richter quasi erst “wohlwollend” stimmen sollte, wenn man selbst mit einer gut begründeten Verteidigung Erfolg haben will. Das lässt mMn schon von Anfang an keine ausgewogene Urteilsfindung erwarten. Und auch nur so lassen sich die unsäglichen Entscheidungen an den höchsten Gerichten zu Corona- Themen oder politischer Einflussnahme erklären - Sodom und Gomorra ! Vielen Dank an die Teilnehmer und Veranstalter dieser interessanten Hörfunksendung! MfG

Christoph Kaiser / 24.02.2022

@ Gerald Glanert: Vllt. ließe sich sowas (schon vorgedruckt) als Arglist angreifen?

Christoph Kaiser / 24.02.2022

Richter haben anscheinend kein Interesse an wirklicher Rechtsfindung, m.E. Meineid-Richter!....... Wenn es um den Willen des ‘Gesetzgebers’ geht (liest man ja in fast jeder Urteilsbegründung!), ist Gewaltenteilung an dieser Stelle ja wohl tot. ........ Im Übrigen, wollte man sich nicht an die Hausdurchsuchung des Weimarer Richter (nebst Sachverständigen) und deren Wirkung wagen??? Befremdlich!

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