indubio / 24.02.2022 / 06:15 / 44 / Seite ausdrucken

indubio Folge 208 – Richterohren öffnen

Die Rechtsanwälte Carlos Gebauer (Düsseldorf), Kilian Fichtner (München) und Dirk Sattelmaier (Köln) sprechen mit Burkhard Müller-Ullrich über die juristische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen. Muss man im Gerichtssaal Masken tragen, obwohl das Gerichtsverfassungsgesetz ein Vermummungsverbot enthält? Können sich Richter auf gesicherte Erkenntnisse berufen, wenn doch aus der nur vorläufigen Zulassung der Impfarzneien logisch zwingend folgt, dass noch keine sicheren Erkenntnisse vorliegen? Und kommt eine Welle zivilrechtlicher Haftungsklagen auf die Impfärzte zu? 

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F. Michael / 24.02.2022

@B. Dietrich >auf keinen Fall zahlen, legen Sie Widerspruch ein und wenden sich an D. Sattelmeier bzw. seine Organisation Anwälte für Aufklärung, die helfen Ihnen.

Burkhart Berthold / 24.02.2022

Lieber Herr Müller- Ullrich, Corona ist vorbei.

Silas Loy / 24.02.2022

Also die Dritte Gewalt im Staat besteht aus Richter*innen, die sich von Publikumsmedien beeindrucken lassen, weil sie ja auch nur Menschen sind, und müssen darob mit viel Liebe von engelsgeduldigen Anwälten die Ohren geöffnet bekommen. Dieselben Richter:innen, die über Maskentragepflichten im Gerichtssaal höchstpersönlich entscheiden dürfen, stützen ihre Urteile regelmässig auf wissenschaftliche Expertise, die ihnen ausgerechnet von einer anderen Staatsgewalt einfach vorgesetzt worden ist. Es scheint ihnen ziemlich fremd zu sein, dass sie als Vertreter_innen einer eigenen Staatsgewalt den Sachverhalt selbstständig ermitteln und zu einem eigenen qualifizierten Urteil vordringen müssen. Zur Erinnerung: Checks and balances. Man fragt sich gerade angesichts der Coronanummer unweigerlich, ob denn diese angeblichen PremiumjuristInnen einen Schuss überhaupt hören können oder ob sie einfach schon einen haben. Es wurden z.B. alle -wirklich alle- medizinischen Standards gerissen und die haben es nicht mitbekommen?

Ulrich Viebahn / 24.02.2022

Ich erwarte, daß es eine Amnestie geben wird mit ähnlichen “Begründungen” wie bei der Treuhand von Birgit Breuel & Nachf.

F. Michael / 24.02.2022

Am 11. März 2022 gibt es eine Großdemo in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht, der Anwälte für Aufklärung. Ihr dürft ALLE gerne kommen und mit demonstieren, danke.

Cornelia Buchta / 24.02.2022

Ich bin stinksauer! Neuerdings gehört es jetzt auch Jobbeschreibung eines normalen deutschen Bürgers, sich auf eigene Kosten in Selbstverteidigung gegen den übergriffigen Staat zu schulen. Statt beruflicher Fortbildung belege ich also besser in den nächsten Wochen (pro-aktiv - wie es so schön hieß) einen Workshop zum Thema “Wie verklage ich meinen Staat? - Rückgewinnung von Grundrechten leicht gemacht. Modul 1 für juristische Laien”. Wir sind im Irrenhaus. Definitiv!

Hans-Peter Dollhopf / 24.02.2022

NOTIZ - - - Welche Erkenntnis nehme ich mit? - Rechtsstaatlichkeitsanspruch fällt mit real-existierender Richter-Klasse. - - - ABLAGE UNTER “BAUSTELLE”

Winfried Jäger / 24.02.2022

Die Juristen und vor allem Juristinnen, die seit längerem unsere Richterstellen besetzen, haben in der Mehrzahl keine Ahnung davon, was ihre eigentliche Aufgabe als 3. Gewalt ist. Anforderungen heruntergestzt, gepaukt, wiedergekäut und damit zum Prädikatsexamen ohne eigentliche Ahnung. So wird man heute Richter und vor allem Richterin. Sehr erstrebenswert für Damen, die fanatisiert- oder Wert auf ihre Work-Live-Balance legen. Die Zusammensetzung des BVerfG wurde schon immer von der Politik bestimmt, aber die Qualität entspricht mitlerweile der Qualität unserer Politiker/innen und vor allem der Regierenden in Bund und Länder. Von der Seite ist wenig zu erwarten.

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