Titus Gebel / 02.10.2018 / 06:15 / Foto: Pixabay / 68 / Seite ausdrucken

Heraus zum dritten Oktober!

Der 3. Oktober, ursprünglich Nationalfeiertag zum Gedenken an die 1990 wiedergewonnene Deutsche Einheit, wird publizistisch zunehmend überlagert durch den „Tag der offenen Moschee“ am selben Datum.

Das kann man sich zunutze machen. Und zwar im Namen der „Zivilgesellschaft“, eigentlich ein Propagandabegriff der Linken, die damit die politische Einflussnahme nicht gewählter und verfassungsrechtlich nicht legitimierter NGOs vernebeln wollte. Aber Ätschi Bätschi! Die Zivilgesellschaft sind ab sofort wir Bürger. Als solche stellen wir nicht nur den Regierenden peinliche Fragen. Wir suchen auch die nächstgelegene Moschee am 3. Oktober auf und bitten mündlich oder schriftlich um Stellungnahme. Etwa so, der Text kann beliebig geändert, gekürzt oder verlängert werden:

"Sehr geehrte Herren der Moscheegemeinde XY,

wir als Zivilgesellschaft haben uns anlässlich des Tags der offenen Moschee den Koran näher angeschaut. Dabei sind uns einige Aussagen aufgefallen, die eklatant mit unserem Rechts- und Freiheitsverständnis und dem des deutschen Grundgesetzes im Widerspruch stehen. Wie beziehen uns im Folgenden auf den Koran in der Übersetzung von Max Henning, Reclam-Universalbibliothek Nr. 4206, Stuttgart, Ausgabe 1991. Da steht zum Beispiel:

Er ist es, der seinen Gesandten mit … der Religion der Wahrheit  gesandt hat, um sie über jede andere Religion siegreich zu machen.“ (Sure 61, Vers 9. Die Versnummern weichen bei anderen Koranausgaben ggf. leicht ab.)

Und kämpfet wider sie [die Ungläubigen]…, bis alles an Allah glaubt.“(Sure 8,39)

Sie [die Gläubigen] sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet werden.“ (Sure 9, 111)

Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen.“ (Sure 8,55)

Siehe, die Ungläubigen vom Volk der Schrift [d.h. Christen und Juden] ... Sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“ (Sure 98,6)

Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, … und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. (Sure 9, 5)

Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. “ (Sure 47,4)

O ihr, die ihr glaubt, nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden...“ (Sure 5, 51)

Dazu hätten wir von Ihnen gerne eine Stellungnahme. Sind Sie bereit, die folgenden Aussagen zu unterschreiben? Falls nicht, bitten wir im Namen der Zivilgesellschaft um Angabe von Gründen.

1. Falls Regeln des Koran oder der Scharia mit deutschen Gesetzen im Widerspruch stehen, gehen die deutschen Gesetze in jedem Einzelfall vor. Ja oder Nein?

2. Frauen und Männer sind in jeder Hinsicht gleichberechtigt. Frauen dürfen sich zum Beispiel genauso wie Männer scheiden lassen und ihren Beruf frei wählen. Ja oder Nein?

3. Nichtmuslime dürfen den Koran und Mohammed öffentlich kritisieren und sich über ihn lustig machen. Ja oder Nein?

4. Bestimmte Taten Mohammeds, zum Beispiel das Halten von Sklaven, der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen und das Töten von Andersgläubigen sind aus heutiger Sicht keine nachahmenswerten, sondern verwerfliche Handlungen. Ja oder Nein?

5. Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass man den Islam verlassen und frei zu einer anderen Religion wechseln oder offen ungläubig werden darf. Ja oder Nein?

6. Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass in liberalen Moscheen Männer und Frauen gemeinsam beten dürfen. Ja oder Nein?

7. Gewaltanwendung ist nur zur Selbstverteidigung beziehungsweise zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols erlaubt. Ja oder Nein?

8. Auch in einem mehrheitlichen moslemischen Staat darf sich die Rechtsstellung von Juden, Christen und Atheisten nicht verschlechtern und in keiner Weise von jener der Muslime unterscheiden. Ja oder Nein?

9. Homosexuelle haben das Recht, ihrer sexuellen Orientierung nachzugehen und dies auch öffentlich zu zeigen. Ja oder Nein?

10. Niemand darf eine Frau zwingen oder bedrängen, ein Kopftuch zu tragen oder sich ganz oder teilweise zu verschleiern. Ja oder Nein?

Abschließend: Haben Sie etwas dagegen, dass wir Ihre Antworten im Internet oder gedruckt veröffentlichen? (Falls doch, warum?)

Alsdann, auf ins Gefecht! Lassen wir auch künftig nicht locker. Religionskritische Fragen zu stellen, ist Bürgerrecht und Bürgerpflicht. Jeder kann seinen Beitrag leisten. Wer die direkte Konfrontation scheut, kann sich per Post an die jeweilige Moscheegemeinde wenden und über die Antwort oder Nichtantwort einen Leserbrief an die Lokalzeitung schreiben. Falls Sie in die mündliche Diskussion einsteigen wollen, nehmen Sie eine Ausgabe des Koran mit. Sie werden häufig plumpe Schutzbehauptungen hören wie „Das steht gar nicht im Koran“. Bleiben Sie freundlich im Ton, aber verbindlich in der Sache.

So wie vergangene gute Zeiten schwache Menschen hervorgebracht haben, werden die kommenden schweren Zeiten starke Menschen schaffen. Auch in Deutschland.

Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er ist Autor des Buches Freie Privatstädte – Mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt.

Siehe zum gleichen Thema auch diesen Achse-Beitrag von Rainer Grell aus dem Jahre 2016.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Constanze Rüttger / 02.10.2018

Ich könnte die Moschee in Duisburg-Marxloh übernehmen, ist nicht allzu weit weg von hier. Allerdings geh ich da nur in Begleitung der GSG 9 hin. Fragen Sie mal den Broder, was passiert ist, als er mit Hamed Abdel-Samad da rein wollte.

Dr. Fritz Rosenberger / 02.10.2018

Sehr geehrter Herr Gebel, Die Fragen, die Sie formulieren, müsste eigentlich der Verfassungsschutz stellen, dem unsere tolle Zivilgesellschaft mit Hans-Georg Maaßen soeben einen der fähigsten Köpfe genommen hat. Mehr als das: Im Hinblick auf das, was in den Moscheen landesweit gepredigt wird, müsste es beim Verfassungsschutz längst eine Abteilung geben, die die deutschen Moscheen und diejenigen beobachtet bzw. durch Spitzel beobachten lässt, die dort predigen. Verfassungswidrige Hetze der Prediger gegen ungläubige müsste genauso zu Strafanzeigen und in schweren Fällen zur Ausweisung führen wie die permanente Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch die Überhöhung des Mannes gegenüber der Frau.  Aber - das scheint ja politisch nicht gewollt zu sein. Houellebecq und die von ihm prophezeite Unterwerfung lassen grüßen.

Brigitte Brils / 02.10.2018

Na, Sie sind mir ja ein schöne Populist, Titus Gebel! Wissen Sie denn nicht, dass solche Fragen einzig als volksverhetzende Provokation gelten dürfen, Sie Spaltpilz?! Liebe Leute, folgt dem Herrn Gebel nicht! Werft euch lieber in den Staub und reckt den Arsch in den Himmel!

Karla Kuhn / 02.10.2018

Wenn ich dann verhaftet werde, weil ich Fragen stelle, die (staatszersetzend ??) natürlich rassitisch, diskriminierend un populistisch ( das volle Programm) sind, wende ich mich an Sie. Das ist gar nicht so abwegig, die AfD soll ja lt. Seehofer “staatszersetzend” sein, darum wird eine Klage gegen ihn vorbereitet. Wenn ich an GUSTL MOLLAT denke, der SIEBEN!!  JAHRE in der Klapse sitzen mußte, traue ich dieser Kaste alles zu !! Meine DDR Erfahrung hat mir gezeigt, zu WAS bestimmte Menschen fähig sind ! Übrigens wurde Frau Merk, die damalige Justizministerin zur Rechenschaft gezogen ? Die sitzt ja jetzt in Brüssel, Klasse. Ich persönlich finde es unerträglich, daß an unserem Feiertag, den Feiertag der Deutschen EINHEIT zugelassen wird, daß diese Moscheeöffnung GENAU an diesem Tag stattfinden muß.  Wenn es die DDR noch geben würde, hätten wir Merkel nicht als Kanzlerin. Für mich ist dieser Tag also Freuden-und Trauertag gleichzeitig !! Im Nachbarhaus weht bereits eine große Deutschlandfahne und ein anderer Nachbar hat seine Blumenkästen mit einer DDR Schleife dekoriert und zwischen den Pflanzen stecken kleine Fähnchen. Ein schöne Geste an unser schönes Deutschland.  Herrn Laun sein Leserbrief trifft des Pudels Kern. Mit dem Vertrauen ist es so eine Sache. Die noch lebenden jüdischen älteren Menschen, die direkt durch Hitler und seine mörderischen Helfershelfer betroffen waren denken darüber wahrscheinlich anders als die junge Generation. Mit würde es nicht anders gehen. Diplomatie scheint bei der heutigen Politkaste kein ausgeprägtes Merkmal zu sein !!

Anders Dairie / 02.10.2018

Wir sollten auch an die gemäßigten Muslime denken, die, auch wegen des religiös bestimmten Gruppendrucks, aus ihrer Heimat abgehauen sind.  Sie sind wie die DDR-Bürger dumm dran,  die freilich ein besseres Leben wollten.  Jedoch auch der täglichen Bevormundung zu entrinnen suchten.  Weil sie der Meinung waren,  dass jeder Tag unter dem Regime verlorene Lebenszeit ist.  Dieser Umstand bedrückt den freiheitlich gesinnten Einzelnen, der sich nicht “formen” lassen möchte.  Weder zum Genossen noch zum Gläubigen.  Ich glaube nicht, dass ein laizistischer,  türkischer Facharbeiter oder Ingenieur in unserer Gesellschaft fremd bleibt. Auch wenn 55 % der Deutschtürken den Erdowahn (angeblich) unterstützen, so tun es 45 % nicht.  Während des wirtschaftlich-finanziellen Niedergangs, in dem Türken durch Überschuldung massenweise verarmen,  dürfte sich die Zustimmung zum Rais (Führer)  krass umkehren.  Erdowahn war als Bettler in Berlin.

Dr. Günter Crecelius / 02.10.2018

Ihre 10 Fragen müssten mit 10 ‘JA -’ Antworten Voraussetzung zur Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und erst recht zur Einbürgerung werden. Müssten, werden aber nicht. Wir sind ja sooo tolerant, oder wie nennt man das?

Richard Loewe / 02.10.2018

der 3. Oktober wird in 20 Jahren dann der zweite Tag der deutschen Einheit sein: Tawhid! Das Symbol ist der nach oben zeigende Zeigefinger. Gerne von Jihadis gezeigt. Tawhid heisst auf Deutsch Einheit. Zigtausende Kasernen des islam gibt es ja schon.

Anders Dairie / 02.10.2018

Das Problem bei diesen Antworten, wenn sie gegeben werden, besteht darin, dass jeder Muslim lügen und betrügen darf, wenn es der Herstellung des Kalifats dient.  Ungläubige zu belügen ist keine Sünde, es ist “halal”.  Ergo, kritische Fragen brauchen nicht gestellt zu werden, die Befragten werden mit “vorgedruckten” Erwiderungen ausweichen.  Diese Fragen sollten zum Beispiel von örtlichen Baubehörden gestellt werden, um Versagungsgründe zu finden.

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