Vera Lengsfeld / 12.09.2016 / 18:00 / Foto: Idler / 11 / Seite ausdrucken

Hass an der Schaubühne: Wenn der Anwalt zweimal klingelt

Erinnern wir uns: Anfang des Jahres brachte der Stückeschreiber und Regisseur Falk Richter „Fear“ auf die Schaubühne, das nichts anderes ist als eine üble Hasstirade auf Andersdenkende, in der es von Tötungsaufrufen gegen die „Zombies“, denn Andersdenkende sind nicht mal mehr Menschen, nur so wimmelt, verstärkt mit Fotos auf dem die Augen der angeprangerten Personen ausgestochen sind.

Wie genau das von der extremistischen Linken verstanden und in die Tat umgesetzt wurde, beweisen kurz nach der Premiere die Brandanschläge auf Autos, Büros und Firmengebäude der von Richter vorgeführten Personen. Wenn sich gleichzeitig der geistige Brandstifter Richter über wachsenden Hass in der Gesellschaft beschwert, ist das schon fast Realsatire. Richter mit seinem Stück hat Hass pur geschürt.

Dazu eine kleine Zwischenbemerkung: Hat Anetta Kahane eigentlich „Fear“ einmal angesehen? Wenn ja, warum hat sie gegen diese Hasstirade keine Anzeige erstattet? Fast jeder Satz in diesem Stück entspricht den von ihrer Antonio-Amadeu-Stiftung aufgestellten Leitlinien gegen „Hatespeech“. Es gibt mindestens hundert Äußerungen und Handlungen in diesem Stück, die da anzeigepflichtig wären. Kunstfreiheit? Gibt es bei Kahane ebenso wenig wie Humor, denn „Hate“ kann sich hinter Kunst und Humor verstecken.

Stalin hätte seine Freude an dieser Aufführung gehabt

Das Machwerk "Fear" wurde breit verrissen, wird aber heute noch gezeigt. Ein Berliner Gericht befand, dass Porträts von Frauen, denen die Augen ausgestochen wurden, unter Kunstfreiheit fallen, und der Direktor der Schaubühne drohte allen mit dem Kadi, die einen Zusammenhang zwischen den Tötungsaufrufen gegen „Zombies“ im Stück und den Brandanschlägen auf Autos, Büros und Firmengebäude der im Stück vorgeführten Personen herstellten.

Mit allen Mitteln werden die Frauen dämonisiert: Vier völlig voneinander unabhängige Frauen werden nach stalinistischer Manier zur „Gruppe“ erklärt, die angeblich die CDU zur AfD machen will. Bettina Röhl wird zur Putschistin, die zum Staatsstreich aufruft. An anderer Stelle spricht Richter von 500 Asylbewerberheimen, die „gebrannt“ haben. Er benutzt diese vage Formulierung, weil er ganz genau weiß, dass in vielen Fällen die Brände von den Bewohnern verursacht wurden, einige absichtlich, die meisten versehentlich durch unsachgemäßen Umgang mit Elektrogeräten. Richter stellt das aber in einem Zusammenhang, der nahelegen soll, bei diesen Bränden habe es sich ausschließlich um Anschläge von Pegida oder AfD gehandelt. Wer zu so solchen demagogischen Mitteln greift, kann sich schwerlich zur „zivilen Mehrheit“ zählen und schon gar kein Verteidiger der Demokratie sein. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass Richter Spiegelfechterei mit seinen eigenen Dämonen betreibt.

Kreative Fälschung von Zitaten

Nun hat sich Gabriele Kuby, eine der von Richter gehassten und verbal misshandelten Frauen entschlossen, sich gerichtlich zu wehren. Wie sie heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, geht die Publizistin gerichtlich gegen die Berliner Schaubühne, Autor Falk Richter („Fear“) und den Deutschlandfunk vor. Ihr Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sieht eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. In der Presserklärung heißt es: „Kuby wird in „Fear“ zudem vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten, auch werden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt, mit denen sie einer Befürwortung des Faschismus und eines totalitären Staates „überführt“ werden soll."

In einer öffentlichen Rede zum Thema Gender Mainstreaming in Augsburg hatte Kuby sich im Jahr 2014 über „den Missbrauch der Sprache und den Missbrauch von Begriffen“ geäußert: „Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: ‚Faschisten und Faschistinnen’ – das kommt irgendwie nicht so gut.“ Richter hat daraufhin Kubys Rede neu zusammengeschnitten und lässt sie mit ihrer Stimme sagen: „...was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen“.

An anderer Stelle wird Kuby ein weiteres gefälschtes „Zitat“ in den Mund gelegt: „Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt.“ Es wird der Eindruck erweckt, Kuby plädiere für totalitäre staatliche Kontrolle, in Wirklichkeit warnt sie unablässig vor der Aushöhlung der demokratischen Grundrechte. Der DLF hatte die gefälschten Bühnen-Zitate mit dem Satz „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie“ übernommen und dafür im Februar bereits eine Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Nun legen Kuby und Rechtsanwalt Steinhöfel nach. Sie haben beim Landgericht Hamburg Klage gegen den DLF auf Geldentschädigung wegen schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht. Außerdem klagt Kuby gegen die Schaubühne und Falk Richter beim Landgericht  Berlin. Hier lauten die Ziele: Unterlassung der Verwendung des Fotos mit „ausgestochenen“ Augen, Unterlassung verschiedener Aussagen (dazu zählen die gefälschten „Zitate“, ferner die Sätze „Ich bin Gabriele Kuby und halte eine Hasspredigt“ bzw. „ich hetze gegen Juden“) und ebenfalls Schadensersatz für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.

„Diese Verfahren beginnen jetzt vor den Landgerichten in Hamburg und Berlin, werden vermutlich aber erst vor dem Bundesgerichtshof oder dem Verfassungsgericht entschieden“, so Steinhöfel. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort zu dem Ergebnis kommt, dass die optische Verstümmelung von politischen Gegnern und das Operieren mit betrügerisch zusammengeschnittenen Zitaten zur Kunstfreiheit gehören.“ Charakteristisch für die Feigheit von Richter ist, dass er sich einer öffentlichen Diskussion mit Kuby verweigert hat. Er lässt in seinem Stück sagen: „Zombies stellen sich nicht der Diskussion“. Den Beweis dafür hat er selbst angetreten.

Der Beitrag erschien zuerst auf "Freedom is not free".

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Lutz Herzer / 13.09.2016

Voraussetzung für eine (erfolgreiche) Berufung auf die Kunstfreiheit wäre u.a., dass persönliche Weltanschauung und politische Grundsätze eines der Realität entlehnten Protagonisten so allgegenwärtig und bekannt sind, dass dem durchschnittlichen Theaterbesucher Verfälschungen von Aussagen im Stück sofort als Mittel der Kunst auffallen würden. Einen solchen Bekanntheitsgrad genießt Frau Kuby gewiss nicht, dass davon auch nur ansatzweise die Rede sein könnte. Zwar stehe auch ich Frau Kubys politischen Ansichten überwiegend ablehnend gegenüber, nichtsdestotrotz begrüße ich, dass sie sich gegen den Missbrauch einer Theaterbühne zum Zwecke der Rufschädigung zur Wehr setzt. Der Fall macht auch interessanterweise deutlich, wie nahe doch Böhmermann mit seinem Erdogan-Gedicht im Vergleich dazu an (oder innerhalb) der Grenze der Kunst- und Meinungsfreiheit liegt. Neben dem entlastenden Kontext ist der Inhalt dieses Gedichts von vorneherein zu absurd.

Steffen Lindner / 12.09.2016

Solche “Kunst” ist in diesem Lande nur möglich, weil sie ähnlich wie der Staatsrundfunk mit Steuergeldern subventioniert wird.

Herwig Mankovsky / 12.09.2016

Linke wähnen sich in einem Linksstaat naturgemäß unangreifbar, mal sehen, ob auch dieses Mal die Justiz ,,die Hure der Politik ist”......

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