Vera Lengsfeld / 12.09.2016 / 18:00 / Foto: Idler / 11 / Seite ausdrucken

Hass an der Schaubühne: Wenn der Anwalt zweimal klingelt

Erinnern wir uns: Anfang des Jahres brachte der Stückeschreiber und Regisseur Falk Richter „Fear“ auf die Schaubühne, das nichts anderes ist als eine üble Hasstirade auf Andersdenkende, in der es von Tötungsaufrufen gegen die „Zombies“, denn Andersdenkende sind nicht mal mehr Menschen, nur so wimmelt, verstärkt mit Fotos auf dem die Augen der angeprangerten Personen ausgestochen sind.

Wie genau das von der extremistischen Linken verstanden und in die Tat umgesetzt wurde, beweisen kurz nach der Premiere die Brandanschläge auf Autos, Büros und Firmengebäude der von Richter vorgeführten Personen. Wenn sich gleichzeitig der geistige Brandstifter Richter über wachsenden Hass in der Gesellschaft beschwert, ist das schon fast Realsatire. Richter mit seinem Stück hat Hass pur geschürt.

Dazu eine kleine Zwischenbemerkung: Hat Anetta Kahane eigentlich „Fear“ einmal angesehen? Wenn ja, warum hat sie gegen diese Hasstirade keine Anzeige erstattet? Fast jeder Satz in diesem Stück entspricht den von ihrer Antonio-Amadeu-Stiftung aufgestellten Leitlinien gegen „Hatespeech“. Es gibt mindestens hundert Äußerungen und Handlungen in diesem Stück, die da anzeigepflichtig wären. Kunstfreiheit? Gibt es bei Kahane ebenso wenig wie Humor, denn „Hate“ kann sich hinter Kunst und Humor verstecken.

Stalin hätte seine Freude an dieser Aufführung gehabt

Das Machwerk "Fear" wurde breit verrissen, wird aber heute noch gezeigt. Ein Berliner Gericht befand, dass Porträts von Frauen, denen die Augen ausgestochen wurden, unter Kunstfreiheit fallen, und der Direktor der Schaubühne drohte allen mit dem Kadi, die einen Zusammenhang zwischen den Tötungsaufrufen gegen „Zombies“ im Stück und den Brandanschlägen auf Autos, Büros und Firmengebäude der im Stück vorgeführten Personen herstellten.

Mit allen Mitteln werden die Frauen dämonisiert: Vier völlig voneinander unabhängige Frauen werden nach stalinistischer Manier zur „Gruppe“ erklärt, die angeblich die CDU zur AfD machen will. Bettina Röhl wird zur Putschistin, die zum Staatsstreich aufruft. An anderer Stelle spricht Richter von 500 Asylbewerberheimen, die „gebrannt“ haben. Er benutzt diese vage Formulierung, weil er ganz genau weiß, dass in vielen Fällen die Brände von den Bewohnern verursacht wurden, einige absichtlich, die meisten versehentlich durch unsachgemäßen Umgang mit Elektrogeräten. Richter stellt das aber in einem Zusammenhang, der nahelegen soll, bei diesen Bränden habe es sich ausschließlich um Anschläge von Pegida oder AfD gehandelt. Wer zu so solchen demagogischen Mitteln greift, kann sich schwerlich zur „zivilen Mehrheit“ zählen und schon gar kein Verteidiger der Demokratie sein. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass Richter Spiegelfechterei mit seinen eigenen Dämonen betreibt.

Kreative Fälschung von Zitaten

Nun hat sich Gabriele Kuby, eine der von Richter gehassten und verbal misshandelten Frauen entschlossen, sich gerichtlich zu wehren. Wie sie heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, geht die Publizistin gerichtlich gegen die Berliner Schaubühne, Autor Falk Richter („Fear“) und den Deutschlandfunk vor. Ihr Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sieht eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. In der Presserklärung heißt es: „Kuby wird in „Fear“ zudem vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten, auch werden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt, mit denen sie einer Befürwortung des Faschismus und eines totalitären Staates „überführt“ werden soll."

In einer öffentlichen Rede zum Thema Gender Mainstreaming in Augsburg hatte Kuby sich im Jahr 2014 über „den Missbrauch der Sprache und den Missbrauch von Begriffen“ geäußert: „Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: ‚Faschisten und Faschistinnen’ – das kommt irgendwie nicht so gut.“ Richter hat daraufhin Kubys Rede neu zusammengeschnitten und lässt sie mit ihrer Stimme sagen: „...was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen“.

An anderer Stelle wird Kuby ein weiteres gefälschtes „Zitat“ in den Mund gelegt: „Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt.“ Es wird der Eindruck erweckt, Kuby plädiere für totalitäre staatliche Kontrolle, in Wirklichkeit warnt sie unablässig vor der Aushöhlung der demokratischen Grundrechte. Der DLF hatte die gefälschten Bühnen-Zitate mit dem Satz „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie“ übernommen und dafür im Februar bereits eine Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Nun legen Kuby und Rechtsanwalt Steinhöfel nach. Sie haben beim Landgericht Hamburg Klage gegen den DLF auf Geldentschädigung wegen schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht. Außerdem klagt Kuby gegen die Schaubühne und Falk Richter beim Landgericht  Berlin. Hier lauten die Ziele: Unterlassung der Verwendung des Fotos mit „ausgestochenen“ Augen, Unterlassung verschiedener Aussagen (dazu zählen die gefälschten „Zitate“, ferner die Sätze „Ich bin Gabriele Kuby und halte eine Hasspredigt“ bzw. „ich hetze gegen Juden“) und ebenfalls Schadensersatz für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.

„Diese Verfahren beginnen jetzt vor den Landgerichten in Hamburg und Berlin, werden vermutlich aber erst vor dem Bundesgerichtshof oder dem Verfassungsgericht entschieden“, so Steinhöfel. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort zu dem Ergebnis kommt, dass die optische Verstümmelung von politischen Gegnern und das Operieren mit betrügerisch zusammengeschnittenen Zitaten zur Kunstfreiheit gehören.“ Charakteristisch für die Feigheit von Richter ist, dass er sich einer öffentlichen Diskussion mit Kuby verweigert hat. Er lässt in seinem Stück sagen: „Zombies stellen sich nicht der Diskussion“. Den Beweis dafür hat er selbst angetreten.

Der Beitrag erschien zuerst auf "Freedom is not free".

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Leserpost

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Andreas Rochow / 13.09.2016

Wenn ein wildgewordene Linksextremist staatlich subventioniert (!) und ungestraft Hetze gegen phantasierte gefährliche Rassistinnen als Kunst verkaufen kann und dafür vom Zwangsgebührenrundfunk noch unkritisch gelobhudelt wird, ist der Rechtsstaat doch am Ende! Gerade da dieser Tage die mediale Aufregung über das Versagen der dritten Gewalt - in der Türkei (!) - hohe Wellen schlägt, erscheint dies als ein durchschaubares Ablenkungsmanöver von dem ideologischen linksgrünen Sumpf, in dem der Rechtsstsaat zu versinken droht. Ich möchte Frau Kuby meine Solidarität aussprechen und Erfolg mit ihrer Klage wünschen. Danke, Frau Lengsfeld, dass Sie an diesem Fall dranbleiben!

Michael Riepen / 13.09.2016

Kunst darf nicht eingesetzt werden, gegen reale Personen zu agitieren! Außerdem sollte Kunst nicht Positionen, die in der Gesellschaft so rund und so strahlend anerkannt sind wie ein Heiligenschein, hinterherlaufen, sondern mit neuen Positionen vorangehen. Da möchte man sein Theaterabo kündigen und nur noch Militärmärsche, GUTE Militärmärsche (Loriot) hören..!

Wolfgang Richter / 13.09.2016

Ich nehme die rein obligatorische Frage an Frau Kahane zum “Hatespeech” mal als nicht wirklich erst gemeint, da es ja erwiesener maasen zu derzeitigen politischen Programm gehört, darunter nur die Kommentare zu fassen, die sich negativ auf die uns “geschenkten Menschen” und ihre sich aufopfernd kümmernden “Sozialingenieure” beziehen, womit ich mit jetzt vermutlich schon zum Kandidaten in deren Liste geschrieben habe, sofern ich nicht schon drin bin. “Fear” wird vermutlich als moralisch einwandfreie Meinungsäußerung gegen Rechts auch noch aus den verschiedenen Themen bezogenen Fördertöpfen der Frau Schwesig & Co. mit Steuergeldern gesponsert.

Hans-Peter Hammer / 13.09.2016

>An anderer Stelle spricht Richter von 500 Asylbewerberheimen, die „gebrannt“ haben. Er benutzt diese vage Formulierung, weil er ganz genau weiß, dass in vielen Fällen die Brände von den Bewohnern verursacht wurden, einige absichtlich, die meisten versehentlich durch unsachgemäßen Umgang mit Elektrogeräten. Richter stellt das aber in einem Zusammenhang, der nahelegen soll, bei diesen Bränden habe es sich ausschließlich um Anschläge von Pegida oder AfD gehandelt. Wer zu so solchen demagogischen Mitteln greift, kann sich schwerlich zur „zivilen Mehrheit“ zählen und schon gar kein Verteidiger der Demokratie sein. < Was sagt uns also, daß z.B. “unser” Innenminister de Maiziere und andere, ebenfalls von ungeheurem Anstieg von Brandanschlägen auf Asylheime reden und dieses in Zusammenhang mit AfD und Pegida bringen? Besonders perfide: Außer der “Zeit”, die das im Juli des Jahres in einem Artikel im Nebensatz erwähnte, hat nicht ein “Journalist” es für nötig befunden darauf hinzuweisen, daß die Einstufung von “Übergriffen” geändert wurde. Jetzt wird als Übergriff (und damit als Gewalttat) auf ein Flüchtligs-/Asylbewerberheim schon eine friedliche Demonstratiion vor einem solchen Heim gezählt! So lassen sich erwünschte Zahlen, um damit den angeblich schon in der Mitte der Gesellschaft herrschenden “Haß“und Rassismus zu belegen und daraus die Notwendigkeit eines verstärkten “Kampfes gegen Rechts” abzuleiten, auch erzeugen!

Gabi Schmoecker / 13.09.2016

Ist alles viel schlimmer als zu Ost Zeiten!DANKE für ihren Mut!

Jens Kaup / 13.09.2016

Alles natürlich richtig, aber das “ausschließlich” in “bei diesen Bränden habe es sich ausschließlich um Anschläge von Pegida oder AfD gehandelt.” könnte man auch so verstehen, als ob AfD und Pegida doch zumindest für einige Anschläge verantwortlich wären. Dem ist aber meines Wissens auch nicht so.

J. Straten / 13.09.2016

Wer schützt uns vor der Justiz?

Franck Royale / 13.09.2016

Man kann das in jedem autoritären bzw. totalitärem System beobachten: Je kürzer die Leine, desto größer der Wunsch, sich beim Herrchen ein Lekkerli abzuholen. Das ist schlicht eine Überlebensstrategie. Daher sind Leute wie Falk Richter und Anetta Kahane ein wertvoller Kontraindikator für die Freiheit in einem System.

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