Ansgar Neuhof / 22.03.2021 / 06:28 / Foto: Gloria / 95 / Seite ausdrucken

Grundgesetz – wie Flasche leer

Kaum waren die Lobgesänge von Politikern, Verfassungsrechtlern und Medien zum 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2019 verklungen, stand für das Grundgesetz die erste wirkliche grundlegende Bewährungsprobe seiner Geschichte an. Nach einem Jahr Corona lässt sich feststellen: Durchgefallen, Bewährungsprobe nicht bestanden. Auch das Grundgesetz ist eben nur ein bedrucktes Stück Papier: mit Grundrechten, die nur Berechtigungen sind, gegeben und genommen nach Gutdünken der Regierung; mit einem Rechtsstaat, der beim Grundrechtsschutz versagt; mit einer Demokratie, deren Parlament abgedankt hat.

Schon zum Grundgesetz-Jubiläum waren die Lobpreisungen fehl am Platze, wie in dem Achgut.com-Beitrag „Das Grundgesetz im Visier" beschrieben:

Der schöne Schein des Grundgesetzes ist trügerisch. Die angeblich beste Verfassung der Welt ist gefährdet. Die Entwicklung geht hin zu weniger Demokratie, weniger Freiheit, weniger Bürgerrechte, mehr Sozialismus, mehr Bevormundung und mehr Staatsrechte.

Das hat sich nicht nur bewahrheitet, sondern quasi übererfüllt – in einer atemberaubenden Geschwindigkeit und auf so einfache Weise, wie es sich wohl nur die allerwenigsten vorstellen konnten. Und anders als damals erwartet, musste man dafür nicht einmal das Grundgesetz umgestalten und uminterpretieren. Es ging auch einfacher – mittels Rechtsverordnungen der Regierung und Verfügungen der Behörden. Oder, um es mit dem früheren Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zu sagen:

Ich hätte mir als Staatsrechtler nie vorstellen können, daß derart intensive Freiheitsbeschränkungen von der zweiten Gewalt, der Exekutive, beschlossen werden.

Im Regierungsermessen stehende Berechtigungen für Untertanen

Das Infektionsschutzgesetz hat es möglich gemacht. Ein System aus Zwang, Kontrolle und schikanösen Verhaltensregeln wurde installiert, die Grundrechte geschreddert. Jederzeit kann die Regierung die „Bürger“ auf beliebige Weise schikanieren, sie einsperren (zu Hause), völlig Gesunde in Quarantäne zwingen, darüber bestimmen, mit wem und wie vielen man sich zu Hause treffen darf, regeln, ob Vereinssport, Kirchenbesuch, Kultur- und Parteiveranstaltungen zulässig sind, verhindern, sich den Lebensunterhalt zu verdienen. Richtigerweise muss es Untertanen statt Bürger heißen. Denn die sogenannten Bürger sind in die Rolle kleiner unartiger Kinder zurückversetzt (haben sich zurückversetzen lassen).

Natürlich, der Sermon ist bekannt: Grundrechte gelten nicht uneingeschränkt, das Grundgesetz selbst erlaubt Einschränkungen. Das ist richtig, doch darum geht es nicht. Die aktuellen Grundrechtseinschränkungen unterscheiden sich in Intensität und Umfang von allem bisher Bekannten.

Zum einen: Die Einschränkungen betreffen das gesamte Leben eines jeden und nahezu alle Grundrechte zugleich. Es ist nicht – wie bisher bei Einschränkungen üblich – nur ein bestimmter abgegrenzter Lebensbereich betroffen. Und sie greifen in Bereiche ein, die bisher weitgehend tabu waren, wie zum Beispiel die eigene Wohnung und das soziale Miteinander.

Zum anderen: Das Regel-/Ausnahme-Verhältnis hat sich umgekehrt. War früher die Freizügigkeit und die freie Begegnung der Menschen untereinander die Regel und die Einschränkung die Ausnahme, galt nunmehr: Grundsätzlich durfte die Wohnung nicht verlassen werden, die Regierung gewährte bei bestimmten von ihr als triftig erachteten Gründen ausnahmsweise Ausgang. Kontakte selbst in der eigenen Wohnung wurden grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise für zulässig erachtet. Konnte ein Ladeninhaber sein Geschäft bisher grundsätzlich öffnen und musste es ausnahmsweise schließen (etwa sonntags), so sind jetzt grundsätzlich sämtliche Geschäfte stets geschlossen und nur einige ausnahmsweise geöffnet. Konnte man bislang seinen Lebensunterhalt mit allen legalen Tätigkeiten selbst erwirtschaften, so war dies jetzt in zahlreichen Branchen verboten. [Hinweis: Mittlerweile wurden manche der vorgenannten Regelungen aufgehoben bzw. gelockert, was aber heute schon wieder rückgängig gemacht werden soll.]

Autoritärer Obrigkeitsstaat statt freiheitliche Grundordnung

Nun kann man ja durchaus die Ansicht vertreten, die Aussetzung von Grundrechten sei aus Gründen der Volksgesundheit notwendig, die Schutzpflicht des Staates gebiete dies gar. Und viele Menschen begrüßen ja auch augenscheinlich diese Amputation ihrer Freiheiten. Ob sie dies tun, weil sie den Wert der Freiheit nicht schätzen oder um das Wohlergehen anderer ernsthaft besorgt sind, sei dahingestellt. Auch andere Gründe für weitgehende Freiheitseinschränkungen (etwa als Ökodiktatur für Klimaschutz oder „Klima-Lockdown“) werden bereits diskutiert. 

Doch egal wie ehrenwert oder auch nicht die Motivation für die gegenwärtigen und künftigen Grundrechtseinschränkungen ist und egal, ob das alles noch als verfassungsgemäß zu beurteilen ist: eine solche Ordnung, die die Freiheitsrechte derart hintansetzt, ist keine freiheitliche mehr. Es ist die Ordnung eines autoritären Obrigkeitsstaates, eines kollektiven Bevormundungsstaats, nicht eine Ordnung, in der freie Bürger sich erforderlichenfalls aus Verantwortung selbst beschränken. Wer seine Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen darf, ist kein freier Mensch; wer seiner legalen Arbeit nicht nachgehen darf, ist kein freier Mensch, wer nicht mit zwei haushaltsfremden Personen bei sich zu Hause Skat spielen darf, ist kein freier Mensch. An diesen einfachen Feststellungen führt kein Weg vorbei.

Wie es hieß früher so schön zur Menschenwürde in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Der konkrete Mensch darf nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns oder seiner Mitbürger degradiert werden. Genau das geschieht aber, wenn die gesamte Existenz eines Menschen nur noch unter dem Gesichtspunkt der potenziellen Gefährlichkeit für die Gesundheit Dritter betrachtet wird, wenn Menschen von ihren sozialen Kontakten abgeschnitten und ihrer wirtschaftlichen Grundlage beraubt werden (dazu gehört auch, für sich selbst sorgen zu können und nicht von staatlichen Geldmitteln, egal wie hoch sie sind, abhängig gemacht zu werden).

Möglicherweise werden die Grundrechte irgendwann wieder in Kraft gesetzt wie zuvor. Wenn es denn der Regierung gefällt. Das ist dann aber nicht mehr dasselbe. Es ist jetzt klar, daß die Grundrechte auch in ihrem Kernbestand jederzeit zur Disposition der Regierung stehen. Und nur solange gelten, bis der nächste „gute“ Grund für ihre Außerkraftsetzung gefunden wird. Das ist die eigentliche Lehre aus Corona.

Das historische Versagen des Rechtsstaats

Ob die aktuellen Grundrechtseinschränkungen verfassungsgemäß sind, weiß derzeit keiner. Was auch immer einzelne Juristen, Behördenvertreter oder sonstige Interessierte dazu meinen, spielt letztlich keine Rolle. Am Ende kommt es auf die Interpretation der Verfassungsrichter an, vor allem der des Bundesverfassungsgerichts. Und die üben sich in Zurückhaltung und haben darüber bisher nicht entschieden.

Entweder die Maßnahmen sind im wesentlichen verfassungswidrig. Dann hat die Judikative (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) versagt, weil sie dem Bürger nicht zu diesen seinen Grund-Rechten verhelfen konnte. Der Schaden wäre auch nicht zu beheben, wenn irgendwann die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen förmlich festgestellt würde.

Oder die Maßnahmen sind nach Ansicht der Gerichte im wesentlichen verfassungsgemäß. Dann wäre es Regierung und Parlament also tatsächlich rechtlich erlaubt, Gesunden Quarantäne aufzuerlegen, Kindern zu verbieten, miteinander Geburtstag zu feiern, Geschäftsinhabern die Erwirtschaftung des eigenen Lebensunterhalts zu untersagen und sie zum Empfang von Almosen zu zwingen, jedem Bürger vorzuschreiben, aus welchen Gründen er seine Wohnung verlassen kann und mit wem und wie vielen er sich in seiner Wohnung treffen darf. In diesem Falle wären dann jedenfalls in der Interpretation dieser Gerichte das bisherige Verständnis der Grundrechte des Grundgesetzes als individueller Abwehrrechte des Einzelnen obsolet.

Natürlich kann der deutsche Untertan dann immer noch unter Berufung auf das Grundgesetz beispielsweise gegen einen Steuerbescheid vorgehen, weil die Kosten für das Arbeitszimmer nicht anerkannt worden sind oder die Grundsteuer nach irgendwelchen veralteten Maßstäben bemessen wird. Das ist gleichsam wie ein kleines Leckerli. Es wäre aber ein erbärmliches Verständnis von Rechtsstaat, wenn man es genügen lassen würde, dass man sich in einem rechtsförmigen Verfahren gegen Maßnahmen von Regierung und Behörden wenden kann, ohne deswegen Nachteile erleiden zu müssen. Nein, ein Rechtsstaat, auch und gerade verstanden als Grund-Rechtsstaat, muss in der Lage sein, die elementaren Grundrechte des Bürgers zu schützen. Die deutsche Justiz hat das nicht vermocht.

Gerichte drücken sich um Entscheidung

Auch gegen die Corona-Maßnahmen/-Vorschriften kann man natürlich gerichtlich vorgehen. Das ist aber weitgehend sinnlos und Geldverschwendung. Denn die Verfassungs- und (Ober)verwaltungsgerichte stehlen sich aus der Verantwortung. Sie sind nicht einmal so ehrlich, offen die Verfassungsmäßigkeit festzustellen. Damit wäre dann zumindest Rechtssicherheit gegeben. Stattdessen machen sie Business as usual und lassen die Kläger/Antragsteller weitgehend ins Leere laufen.

Ein echtes Klageverfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit und Verfassungswidrigkeit von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Behördenentscheidungen geurteilt wird, dauert regelmäßig Jahre. Es nützt aber keinem Geschäftsinhaber, Quarantänepflichtigen oder Demonstrationswilligen, wenn er in ein, zwei oder drei Jahren ein Urteil erhält, das ihm eventuell bescheinigt, dass die Schließung, die Quarantäne oder das Demonstrationsverbot unzulässig gewesen seien. Daher müssen Betroffene ein Eilverfahren anstrengen. Dort wird aber die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme nicht oder kaum geprüft.

Beispielhaft das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung zur Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (siehe hier):

Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben.

Zugespitzt gesagt: Es interessiert die Gerichte in diesem Stadium fast gar nicht, welche Argumente man hat. Stattdessen nehmen die Gerichte eine sogenannte Folgenabwägung vor zwischen dem allgemeinen Gesundheitsschutz und dem Individualinteresse des Bürgers. Das geht regelmäßig zu Lasten des Rechtsschutz begehrenden Bürgers. Die Gerichte lassen im Ergebnis nahezu alles unbeanstandet, was der Phantasie von Regierung und Behörden entspringt. Man kann eigentlich nur Widersprüche im Regelsystem selbst mit Aussicht auf Erfolg beanstanden, zum Beispiel wenn in Straße A ein Alkoholverbot besteht, nicht aber in Straße B.

Nicht willens, auf die Ausnahmesituation angemessen zu reagieren

Die Gerichte können es sich also systembedingt bequem machen. In den Eilverfahren können sich die Gerichte darauf zurückziehen, dass sie die Rechtmäßigkeit der Verordnungen nicht wirklich prüfen müssen, und in den Hauptsacheverfahren warten sie ab. Im Normalfall ist die Trennung zwischen vorläufigem Eilverfahren und einem Hauptsacheverfahren mit grundlegender Prüfung der Sach- und Rechtsache durchaus sinnvoll. Der aktuellen Ausnahmesituation wird man damit aber nicht gerecht. Denn hier geht es nicht mehr um einzelne Grundrechtseingriffe, durch die einzelnen Bürgern eventuell Unrecht geschieht. Hier geht es um die elementaren Lebensgrundlagen aller und die wirtschaftliche Existenz vieler.

Und die Gerichte waren nicht willens, auf diese Ausnahmesituation angemessen zu reagieren und die Exekutive in ihre Schranken zu verweisen. Sie haben nicht einmal die Regierungen dazu gezwungen, Farbe zu bekennen, das heißt, die Maßnahmen umfassend und transparent zu begründen; stattdessen lassen sie allgemeine Floskeln zur Gefährlichkeit des Virus und Wichtigkeit des Gesundheitsschutzes genügen.

Anmerkung: Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, zu prognostizieren, was die höchsten Gerichte schlussendlich entscheiden werden. Vor allem wenn man sich die verbalen Ausfälle des Merkel-Adlatus und Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Harbarth vor Augen führt (siehe hier). Der sich mehr an auf Hilflosigkeit beruhenden polemischen Bezeichnungen („Diktatur“) stört als an den Grundrechteingriffen selbst. Man wird wortreich die einmalige Sondersituation hervorheben und auf die überragende Bedeutung des Gesundheits- und Lebensschutzes hinweisen, der Regierung einen großen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Gefahrenlage zugestehen und zum Ergebnis kommen, dass die Maßnahmen zwar haarscharf an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen schrammten, aber gerade noch so zulässig waren. Ein paar Übertreibungen wird man „kassieren“ und für das nächste Mal etwas mehr parlamentarische Mitsprache anmahnen sowie mehr Hilfszahlungen für besonders Betroffene und so weiter. Regierungsaffine Medien und Juristen werden das dann als wohlausgewogene Entscheidung loben und als Sternstunde des Rechtsstaates bezeichnen.

Das Parlament als Regierungsdienstleister

Das Parlament, der Deutsche Bundestag, hat abgedankt. Es ist formal noch vorhanden, aber in der Sache nichts anderes als ein Regierungsdienstleister. Für die Länderparlamente gilt Entsprechendes.

In einer (repräsentativen) Demokratie sind es die Abgeordneten, die die grundlegenden Entscheidungen treffen müssen. Dies ist ihre Aufgabe, dazu sind sie gewählt. Das versteht sich eigentlich von selbst. Aber es ist auch allgemeine Meinung unter Juristen und ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Daran gemessen, haben die Abgeordneten (der Mehrheitsfraktionen) kläglich versagt.

Von Anfang an delegierten sie alle Verantwortung an die Exekutive. Zunächst stellte der Bundestag der Exekutive durch die bloße Feststellung einer epidemischen Notlage einen Blankoscheck für Grundrechtseingriffe aus, ohne auch nur das geringste Interesse daran zu zeigen, die Kriterien einer Notlage und vor allem die zu ergreifenden Maßnahmen zu bestimmen.

Dann – nach mehr als einem halben Jahr und nachdem erste Gerichte Zweifel geäußert haben, ob eine hinreichende Gesetzesgrundlage besteht – stellte der Bundestag der Exekutive eine kaum präzisere neue Blanko-Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung. Genauer: die Bundesregierung legte ein neues Infektionsschutzgesetz vor, der Bundestag parierte artig und beschloss in Windeseile, was die Regierung wünschte (siehe hier).  

In der Folge ließ sich der Bundestag gefallen, wie sich Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer faktsich ein neues, in der Verfassung nicht vorgesehenes Gremium erschaffen und dort gemeinsam Beschlüsse fassen. Der Staatsrechtler Rupert Scholz hält diese Verfahrensweise sogar für verfassungswidrig. Aber selbst wenn man nicht so weit gehen will in der Einschätzung: Auch wer als Abgeordneter die Maßnahmen grundsätzlich befürwortet, müsste doch so viel Selbstachtung haben, sich nicht zu einem bloßen Zuschauer und Abnickorgan degradieren zu lassen. Denn es hier geht es um Grundrechtseingriffe schwerster Art und nicht um die Änderung von § X Absatz Y des Bundeswaldgesetzes. Aber wie schon bei anderen grundlegenden Maßnahmen wie zum Beispiel der Grenzöffnung 2015 oder beim ESM 2012 sind die Mehrheits-Abgeordneten des Bundestags nur Zuschauer, die allenfalls noch auf Geheiß der Regierung den Arm heben.

Mit Corona hat die fortschreitende Selbstentmachtung des Parlaments seinen Höhepunkt erreicht. Selbst nachdem die WHO offiziell dem Spuk mit den PCR-Tests ein Ende gesetzt hat, blieb der Bundestag untätig und hob die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht auf, sondern lässt die Exekutive weiter schalten und walten, wie sie will. Für eine Demokratie genügt es nicht, daß eine Regierung demokratisch gewählt ist; es muss auch demokratisch gehandelt werden. Durch das Parlament.

Der Umbau des Grundgesetzes und die Aushöhlung der Grundrechte begann nicht mit Corona, sondern ist ein langandauernder schleichender Prozess. Er fing an mit der Einfügung des Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz. Damals wurde erlaubt, individuelle Rechte aufzuheben zugunsten der kollektiven Begünstigung einer bestimmten Personengruppe insbesondere durch Quotenregelungen. Seit Corona befindet sich das Grundgesetz im freien Fall.

Die institutionellen Fallschirme (insbesondere die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte) haben versagt. Der Notschirm, die Bürger, schauen vielfach zu und klatschen Beifall. Die Schlussworte aus dem Artikel von 2019 gelten unverändert:

Sie können sich auf allzu viele stützen, die „vor dem Staat niederknien, auf daß er ihnen die Freiheit nehme“ (Zitat Max Demik). Wird dieser Entwicklung nicht Einhalt geboten, läuft der Staat Gefahr, in Richtung Diktatur abzugleiten. Das Grundgesetz jedenfalls schützt davor nicht.

Und neu anzufügen ist: Das Grundgesetz – es ist wie Flasche leer

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HaJo Wolf / 22.03.2021

Prima. Und was tut die Anwaltsgilde dagegen? Sehenden Auges zulassen, das Recht und Gesetz nach Belieben mißbraucht und ausgesetzt werden, und das schon seit Sept 2019.  Was Sie schreiben, ist jedem klar, der nicht mit ausgeschaltetem Hirn und geschlossenen Augen durch diese Welt geht, und Achgut-Lesern müssen sie das nicht erklären. Nutzen Sie die Zeit lieber dazu, mit den juristischen Mitteln, die Ihnen zur Verfügung stehen (wir Nichtjuristen haben davon keine Ahnung), das Abgleiten in eine der schlimmsten Diktaturen zu verhindern. K Tun Sie sich zusammen, klagen Sie, werfen Sie diesem Merkel-System Paragraphen zwischen die Beine vis es endlich fällt. Wir können nicht viel tun, ziviler Ungehorsam, Demonstrationen, die niedergeknüppelt und von den Medien entweder falsch dargestellt oder verschwiegen werden, wir sind viele, aber die meisten zu feige. TUN SIE WAS. Schreiben reicht nicht. Worte sind stumpfe Waffen, wenn sie beim Gegner nicht ankommen.

Paul Greenwood / 22.03.2021

Das Grundgesetz ist Klopapier genau wie die in der Weimarer Republik, die sehr ähnlich zu dem Grundgesetz war. Grundgesetz ist niemals durch Volksbegehren nach Art 146 abgestimmt - auch nicht nach der Wende - und die Artikel verschwinden oder werden umgeschrieben, so dass von Verfassung darf man nicht sprechen. Das Grundgesetz entspricht dem Zeitgeist der Politik sonst nichts. Die meisten Deutschen haben keine Ahnung davon - Art 20 (4) enthält Verantwortung die die nicht haben wollen !  Die Amerikaner haben 2nd Amendment um die Verfassung durch das Volk zu schützen - aber jetzt sind die Politiker dabei 1st Amendement und 4 Amendment und auch 2 Amendment abzuschaffen. Man hat im Westen den Punkt erreicht wie der berühmte Christopher Lasch mal in seinem Buch “Revolt of the Elites” geschrieben hat. Die Revolution kommt vom Oben nicht vom Unten. Man hat seit Jahrzehnten in einem Weichen Faschismus gelebt aber die wirtschaftlichen Möglichkeiten durch Umverteilung Konsumwohnlstand und Renten zu vereinbaren ist mit dem Aufstieg Chinas nicht vereinbar - daher hat die Elite sich nach chinesischem Muster in die Welt von Fritz Lang “Metropolis” versetzt

Peter Woller / 22.03.2021

Die Deutschen wollen es genau so haben, wie oben beschrieben. Und ich sehe es kommen, dass wir im Herbst eine rot-grüne Bundesregierung haben werden. Und dann geht es erst richtig rund. Ja, also langweilig ist diese Zeit nicht.

Marcel Best / 22.03.2021

Wir haben immer noch ein gültiges Grundgesetz, wir müssen nur darauf bestehen! Ungerechten Regeln soll oder muss man brechen. Ich erinnere an die dunkle Zeit in Deutschland und die DDR. Da gab es Regeln, die man niemals hätte befolgen dürfen. Und an dem Punkt sind wir heute wieder. Executive und Justiz nehmen uns Rechte, die nicht verhandelbar sind. Das Versammlungsrecht wird sabotiert und gesunde Menschen werden eingesperrt. Die Gewerbe und Berufsfreiheit sind abgeschafft. Die Freiheit von Lehre und Kunst gilt keinen Pfifferling mehr und die Freizügigkeit gibt es nicht mehr. Ich bin ein wenig stolz darauf, am Wochenende GG 20.4 als Regel für mich in Anspruch genommen zu haben. Zum Glück war ich nicht alleine, denn wenn 100.000 Menschen aufstehen, dann wird das Durchsetzen von Unfug sehr schwierig. In Kassel haben wir das deutlich gemacht. Zumindest ein Polizist hat seine Lektion hoffentlich gelernt. Er wollte uns mit dem Schlagstock angehen, aber wir waren stärker.  Nachdem er wehrlos war, haben wir ihm den Sinn von Freiheit erklärt und ihn unversehrt gehen lassen. Es schien, als hätte er es verstanden. Die aufrechten Bürger dürfen sich nicht länger ducken. Steht auf!

Uwe Schäfer / 22.03.2021

Wenn es möglich wäre, würden die Politiker alten Schlages Brandt, Schmidt, Kohl und viele andere im Grab rotieren angesichts dessen, was man mit diesem Land und den (noch) geltenden Gesetzen macht. Niemand dessen aufzucken Bedeutung hätte wagt es sich noch, es sind ja schon ein paar Exempel statuiert worden. Alle wollen nur ihre fetten Posten wahren, selbst unsere sogenannten “Verfassungsrichter”. Wer braucht die denn noch, wenn auch sie sich dem Machterhaltungswahn einer verdeckten Kommunistin an der Macht unterwerfen? Armes Deutschland!

W. Hoffmann / 22.03.2021

Es ist längst klar, dass - spätestens mit Harbarth an der Spitze - das BVerfG lediglich den Schein zu wahren hat. Ansonsten ist die Lage wie vor fünfundachtzig Jahren. Nur der Ton ist sanfter, die Methoden sind es keineswegs.

Peter Meyer / 22.03.2021

Bitte, bitte, es heißt nicht “Judikative”, sondern “Jurisdiktion”. Es ist keine “rechtgebene Gewalt” - so wie “ausführende” oder “gesetzgebende”- sondern die “richtende Gewalt”. Das Urteil eines Gerichtes ist ein Diktum für den entschiedenen Fall. Ich weiß, daß ich angesichts des kaum noch aufzuhaltenden Verfalls der deutschen Sprache da mehr oder weniger gegen Mauern renne, aber so lange ich “alter weißer Mann” noch die Fahne hoch halten kann, werde ich das tun, auch wenn es es zunehmend schwerer fällt, bei Anwendung korrekter Sprache in “Kuh, wenn es donnert”-Gesichter zu blicken.

B. Meyer / 22.03.2021

Es ist den meisten Richtern egal, sie schweigen oder bestätigen den Wahnsinn mit ihren Urteilen, die sich auf Aussagen der RKI-Spitze beziehen, aber eben nicht auf die offiziellen Zahlen! Das Verfassungsgericht hat nur noch Verachtung verdient. Die Parlamente sind nur noch eine leere Worthülse. Und die Masse des deutschen Volkes ist gehirngewaschen, wie sie es schon vor 80 Jahren war. Sie haben sich eingerichtet in den Panikmeldungen, scheinen sch daran zu erlaben. Nur wer keine Arbeit, keine sozialen Kontakte hat, wird irgendwann krank, psychisch, körperlich, seelisch. Kinder, die keine Kontakte mehr pflegen dürfen und von hysterischen Lehrern, die nur noch auf das Maskentragen und auf Abstriche fixiert sind, werden ihrer gesunden Entwicklung und einer guten Zukunft beraubt. Die internierten Alten in den Pflegeheimen werden ihrer letzten Tage, Monate in Würde beraubt. Kranke in den Krankenhäusern haben keinen ihrer Lieben, der ihnen die Hand halten darf. Essenzielle Grundbedürfnisse werden mit dem Corona-Stiefel niedergetreten. Und die Ärzte? Verdienen entweder Geld mit der Maschinerie oder sie werden zum Schweigen gebracht. Die Ärztekammern sind willfährige Vollstrecker, indem sie eben nicht sachlich hinter ihren eigenen Mitgliedern stehen.  Sämtliche wissenschaftliche Grundlagen, die alle Ärzte in ihrer Ausbildung gelernt haben dürften wie auch andere Naturwissenschaftler sind außer Kraft gesetzt. Und die willfährigen Wissenschaftler vereinigen sich mit der Politik. Wie konnte es nur soweit kommen? Wir waren doch so stolz auf unsere „Aufarbeitung der Vergangenheit“, auf das „Nie wieder“. Und was passiert dafür nun? Scharlatanerie, die wissentliche Zerstörung von Menschen an Körper, Leib und Seele, Impfexperimente an Menschen, die sich dessen überhaupt nicht bewusst sind, Lockdown bis zur völligen Zerstörung des Landes und damit auch weiterer Länder weltweit. Und es hört nicht auf, das Volk ist wieder wie paralysiert bis zum Untergang.

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