Das Grundgesetz von 1949 war nie mehr als eine Art von “Anti-Hitler Verfassung”, die nach dem Schrecken und Ende der NS-Herrschaft eine solche Wiederholung einer Diktatur verhindern sollte., dieses unter Ausschluß der deutschen Bevölkerung, der man 1949 von Seiten der “Vaeter des Grundgesetz” nicht “über dem Weg” traute. İnhaltlich wurde in diesen alles “hineingequetscht”, was man damals für “Demokratie” hielt, dieses aber so unbestimmt und mit “Hintertüren”, so dass die eigentliche Macht in Staat wieder nur den “Parteien” zufloß. Gutes Beispiel hierfür ist der Verzicht auf eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler, die Wahl des Bundespraesidenten oder die Besetzung der obersten Gerichte mit von den Parteien “auserkorenen” Richtern. Also vielmehr nichts anderes als in den Jahren 1933-1945, nur mit einen psydodemokratischen Anstrich, der dem Volk eine “Demokratie” vorgauckeln sollte. Die vielen “schönen” und sich “gut” anhörenden Artikel des Grundgesetzes sind nur nicht mal das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurden, wenn diese nicht von eigenen deutschen Volk durch Volksabstimmung legimitiert wird und durch seine “generelle” Auslegung je nach Bedarf anders “ausgelegt” oder “umgedeutet” werden kann….
@Karin Adler: so ist es. Ich behaupte, die Westdeutschen würden teinahmslos der Abschaffung, des Umbaus des GG zusehen, mit der gleichen “Haltung”, mit der sie der Abschaffung ihrer Heimat - in mehrfachem Sinn - jetzt zusehen. Ex oriente lux, vielleicht, aus “Dunkeldeutschland”.
Genosse Erich Honecker würde doch jubeln in seinem Sarg, wenn er das alles “mitkriegen” würde ! Haben doch seine sozialistischen Genossen in der BRD mit ihrer jahrzehntelangen Wühlarbeit und psychologischen Kriegsführung, dem Klassenfeind wieder “vernichtende Schläge” verpasst !
Danke, Herr Neuhof, für den hervorragenden Artikel! Alles, was ich dazu hätte sagen können oder wollen, ist eigentlich schon durch die Mitforistinnen und -foristen zum Ausdruck gebracht worden. Ein Blick in die noch immer aktuellen Publikationen H. H. v. Arnims bestätigt das Gesagte. Die akute Gefährdung des GG durch ein Rätesystem konnte Arnim allerdings in den 1990ern nicht voraussehen: Die bloße Vorstellung, dass neben anderen Instanzen dieser Art irgendwann einmal der durch einen Aiman A. Mazyek und andere Butzemänner dominierte “Rat für Islamfragen” ein entscheidendes Mitspracherecht im legislativen Prozess haben könnte, lässt mich wechselweise schaudern vor Entsetzen und beben vor ohnmächtiger Wut… W. Rommel
Mir ist schlecht, nur noch schlecht. Alles Vertrauen, was ich mal in diesen Staat hatte, alle Loyalität ist weg. Und bestürzend kommt hinzu, wie schnell vermeintlich sichere Fundamente geschleift werden können. Die große ahnungslose, denkunwillige Masse amüsiert sich weiter. Noch spielt die Musik.
Unser Hauptproblem ist unser Wahlrecht. Es müsste gelten: Eine Wahl - eine Stimme - keine Listenmandate - ohne die gäbe es keine Linke, kaum Grüne, keine AfD und keine Liberalen im Bundestag. Die Macht Parteioberen bei CDU/CSU und SPD wäre beschnitten, den es gäbe kein Erpressungspotential gegen Listenabgeordnete, den ohne die, wäre Merkel längst Geschichte.
Ein sehr guter Text, auch wenn die Empörung über die Artikel, die in bestimmten Fällen Enteignungen ermöglichen, fehl am Platz ist. Eigentum kann nicht über allen Menschenrechten stehen! Was vielmehr empörend ist, und dies läßt der Text außer Acht, - obacht Herr Maus! - die Parteien haben in der Vergangenheit mit Zwei-Drittel-Mehrheit bereits oft das Grundgesetz verändert, inzwischen muß man fast sagen, regelrecht zerschossen, zum Beispiel der vergewaltigte Artikel 23, der ersetzt wurde und heute Verpflichtung auf die Diktatur EU darstellt, den Vertrag von Maastricht usw. ermöglichte (Europa-Artikel). Aber Herr Maus, Sie glauben doch nicht, das kündigen die Parteien offen an? Martin Stumpp und Sanne Weisner gebe ich recht, es ging nie um eine Demokratie, und die Entwicklung geht nicht zu einem - wie auch immer definierten Sozialismus - sondern direkt ins Mittelalter. Deshalb vielleicht auch die Einladung an Millionen, deren Körper in der Moderne, deren Geist in voraufklärerischer Finsternis vegetiert. All das um der Profite von Konzernen zu dienen. Dennoch Herr Stumpp: den Verweis auf eine Verfassung, die wir Deutschen endlich bekommen sollten, habe ich immer mit Mißtrauen vernommen: das alte Grundgesetz war ein Glücksfall der Geschichte, und wer garantiert denn, wenn wir eine neue Verfassung bekämen, käme etwas anderes heraus als sowas wie die gescheiterte EU-Verfassung aka Lissabon Vertrag? Dann doch lieber unser bewährtes GG.
Sehr geehrter Herr Dr. Giesemann, in Berlin wurde 1989 nach dem Start des von der SED gewollten SPD/AL-Senats nach einem Strategiepapier das Verwaltungsrecht missbraucht, in dem man mit gefälschten Vorschriften und unzutreffenden Gründen unbescholtene Bürger wie Verbrecher jagte, während diese nicht zu befürchten hatten, weil die Justizsenatorin Limbach “Täter interessanter als Opfer fand”. Oppositionsführer Diepgen (CDU) hat im Abgeordnetenhaus am 7.12.89 im Abgeordnetenhaus gesagt, dass “noch nie in der Geschichte Berlins nach dem Krieg ein Senat versucht habe, Justiz, Polizei, Verfassungsschutz und selbst die Wissenschaften so gleichzuschalten”. Sehr geehrter Herr Braun, der Artikel 20 (4) GG ist bei der Berliner Justiz nicht bekannt, ich hatte es ohne gegen eine Vorschrift verstoßen zu haben, mit sieben!!! Gerichten zu tun, einschließlich der drei Tage mit der tobsüchtigen Richterin Bauersfeld im AG Tiergarten und einem Femeprozess im Kammergericht Berlin. Letzten Endes musste ich wegen Anschlägen und Morddrohungen ins Ausland flüchten. Sehense, (auch) das ist Berlin.
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