Ansgar Neuhof / 22.03.2021 / 06:28 / Foto: Gloria / 95 / Seite ausdrucken

Grundgesetz – wie Flasche leer

Kaum waren die Lobgesänge von Politikern, Verfassungsrechtlern und Medien zum 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2019 verklungen, stand für das Grundgesetz die erste wirkliche grundlegende Bewährungsprobe seiner Geschichte an. Nach einem Jahr Corona lässt sich feststellen: Durchgefallen, Bewährungsprobe nicht bestanden. Auch das Grundgesetz ist eben nur ein bedrucktes Stück Papier: mit Grundrechten, die nur Berechtigungen sind, gegeben und genommen nach Gutdünken der Regierung; mit einem Rechtsstaat, der beim Grundrechtsschutz versagt; mit einer Demokratie, deren Parlament abgedankt hat.

Schon zum Grundgesetz-Jubiläum waren die Lobpreisungen fehl am Platze, wie in dem Achgut.com-Beitrag „Das Grundgesetz im Visier" beschrieben:

Der schöne Schein des Grundgesetzes ist trügerisch. Die angeblich beste Verfassung der Welt ist gefährdet. Die Entwicklung geht hin zu weniger Demokratie, weniger Freiheit, weniger Bürgerrechte, mehr Sozialismus, mehr Bevormundung und mehr Staatsrechte.

Das hat sich nicht nur bewahrheitet, sondern quasi übererfüllt – in einer atemberaubenden Geschwindigkeit und auf so einfache Weise, wie es sich wohl nur die allerwenigsten vorstellen konnten. Und anders als damals erwartet, musste man dafür nicht einmal das Grundgesetz umgestalten und uminterpretieren. Es ging auch einfacher – mittels Rechtsverordnungen der Regierung und Verfügungen der Behörden. Oder, um es mit dem früheren Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zu sagen:

Ich hätte mir als Staatsrechtler nie vorstellen können, daß derart intensive Freiheitsbeschränkungen von der zweiten Gewalt, der Exekutive, beschlossen werden.

Im Regierungsermessen stehende Berechtigungen für Untertanen

Das Infektionsschutzgesetz hat es möglich gemacht. Ein System aus Zwang, Kontrolle und schikanösen Verhaltensregeln wurde installiert, die Grundrechte geschreddert. Jederzeit kann die Regierung die „Bürger“ auf beliebige Weise schikanieren, sie einsperren (zu Hause), völlig Gesunde in Quarantäne zwingen, darüber bestimmen, mit wem und wie vielen man sich zu Hause treffen darf, regeln, ob Vereinssport, Kirchenbesuch, Kultur- und Parteiveranstaltungen zulässig sind, verhindern, sich den Lebensunterhalt zu verdienen. Richtigerweise muss es Untertanen statt Bürger heißen. Denn die sogenannten Bürger sind in die Rolle kleiner unartiger Kinder zurückversetzt (haben sich zurückversetzen lassen).

Natürlich, der Sermon ist bekannt: Grundrechte gelten nicht uneingeschränkt, das Grundgesetz selbst erlaubt Einschränkungen. Das ist richtig, doch darum geht es nicht. Die aktuellen Grundrechtseinschränkungen unterscheiden sich in Intensität und Umfang von allem bisher Bekannten.

Zum einen: Die Einschränkungen betreffen das gesamte Leben eines jeden und nahezu alle Grundrechte zugleich. Es ist nicht – wie bisher bei Einschränkungen üblich – nur ein bestimmter abgegrenzter Lebensbereich betroffen. Und sie greifen in Bereiche ein, die bisher weitgehend tabu waren, wie zum Beispiel die eigene Wohnung und das soziale Miteinander.

Zum anderen: Das Regel-/Ausnahme-Verhältnis hat sich umgekehrt. War früher die Freizügigkeit und die freie Begegnung der Menschen untereinander die Regel und die Einschränkung die Ausnahme, galt nunmehr: Grundsätzlich durfte die Wohnung nicht verlassen werden, die Regierung gewährte bei bestimmten von ihr als triftig erachteten Gründen ausnahmsweise Ausgang. Kontakte selbst in der eigenen Wohnung wurden grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise für zulässig erachtet. Konnte ein Ladeninhaber sein Geschäft bisher grundsätzlich öffnen und musste es ausnahmsweise schließen (etwa sonntags), so sind jetzt grundsätzlich sämtliche Geschäfte stets geschlossen und nur einige ausnahmsweise geöffnet. Konnte man bislang seinen Lebensunterhalt mit allen legalen Tätigkeiten selbst erwirtschaften, so war dies jetzt in zahlreichen Branchen verboten. [Hinweis: Mittlerweile wurden manche der vorgenannten Regelungen aufgehoben bzw. gelockert, was aber heute schon wieder rückgängig gemacht werden soll.]

Autoritärer Obrigkeitsstaat statt freiheitliche Grundordnung

Nun kann man ja durchaus die Ansicht vertreten, die Aussetzung von Grundrechten sei aus Gründen der Volksgesundheit notwendig, die Schutzpflicht des Staates gebiete dies gar. Und viele Menschen begrüßen ja auch augenscheinlich diese Amputation ihrer Freiheiten. Ob sie dies tun, weil sie den Wert der Freiheit nicht schätzen oder um das Wohlergehen anderer ernsthaft besorgt sind, sei dahingestellt. Auch andere Gründe für weitgehende Freiheitseinschränkungen (etwa als Ökodiktatur für Klimaschutz oder „Klima-Lockdown“) werden bereits diskutiert. 

Doch egal wie ehrenwert oder auch nicht die Motivation für die gegenwärtigen und künftigen Grundrechtseinschränkungen ist und egal, ob das alles noch als verfassungsgemäß zu beurteilen ist: eine solche Ordnung, die die Freiheitsrechte derart hintansetzt, ist keine freiheitliche mehr. Es ist die Ordnung eines autoritären Obrigkeitsstaates, eines kollektiven Bevormundungsstaats, nicht eine Ordnung, in der freie Bürger sich erforderlichenfalls aus Verantwortung selbst beschränken. Wer seine Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen darf, ist kein freier Mensch; wer seiner legalen Arbeit nicht nachgehen darf, ist kein freier Mensch, wer nicht mit zwei haushaltsfremden Personen bei sich zu Hause Skat spielen darf, ist kein freier Mensch. An diesen einfachen Feststellungen führt kein Weg vorbei.

Wie es hieß früher so schön zur Menschenwürde in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Der konkrete Mensch darf nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns oder seiner Mitbürger degradiert werden. Genau das geschieht aber, wenn die gesamte Existenz eines Menschen nur noch unter dem Gesichtspunkt der potenziellen Gefährlichkeit für die Gesundheit Dritter betrachtet wird, wenn Menschen von ihren sozialen Kontakten abgeschnitten und ihrer wirtschaftlichen Grundlage beraubt werden (dazu gehört auch, für sich selbst sorgen zu können und nicht von staatlichen Geldmitteln, egal wie hoch sie sind, abhängig gemacht zu werden).

Möglicherweise werden die Grundrechte irgendwann wieder in Kraft gesetzt wie zuvor. Wenn es denn der Regierung gefällt. Das ist dann aber nicht mehr dasselbe. Es ist jetzt klar, daß die Grundrechte auch in ihrem Kernbestand jederzeit zur Disposition der Regierung stehen. Und nur solange gelten, bis der nächste „gute“ Grund für ihre Außerkraftsetzung gefunden wird. Das ist die eigentliche Lehre aus Corona.

Das historische Versagen des Rechtsstaats

Ob die aktuellen Grundrechtseinschränkungen verfassungsgemäß sind, weiß derzeit keiner. Was auch immer einzelne Juristen, Behördenvertreter oder sonstige Interessierte dazu meinen, spielt letztlich keine Rolle. Am Ende kommt es auf die Interpretation der Verfassungsrichter an, vor allem der des Bundesverfassungsgerichts. Und die üben sich in Zurückhaltung und haben darüber bisher nicht entschieden.

Entweder die Maßnahmen sind im wesentlichen verfassungswidrig. Dann hat die Judikative (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) versagt, weil sie dem Bürger nicht zu diesen seinen Grund-Rechten verhelfen konnte. Der Schaden wäre auch nicht zu beheben, wenn irgendwann die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen förmlich festgestellt würde.

Oder die Maßnahmen sind nach Ansicht der Gerichte im wesentlichen verfassungsgemäß. Dann wäre es Regierung und Parlament also tatsächlich rechtlich erlaubt, Gesunden Quarantäne aufzuerlegen, Kindern zu verbieten, miteinander Geburtstag zu feiern, Geschäftsinhabern die Erwirtschaftung des eigenen Lebensunterhalts zu untersagen und sie zum Empfang von Almosen zu zwingen, jedem Bürger vorzuschreiben, aus welchen Gründen er seine Wohnung verlassen kann und mit wem und wie vielen er sich in seiner Wohnung treffen darf. In diesem Falle wären dann jedenfalls in der Interpretation dieser Gerichte das bisherige Verständnis der Grundrechte des Grundgesetzes als individueller Abwehrrechte des Einzelnen obsolet.

Natürlich kann der deutsche Untertan dann immer noch unter Berufung auf das Grundgesetz beispielsweise gegen einen Steuerbescheid vorgehen, weil die Kosten für das Arbeitszimmer nicht anerkannt worden sind oder die Grundsteuer nach irgendwelchen veralteten Maßstäben bemessen wird. Das ist gleichsam wie ein kleines Leckerli. Es wäre aber ein erbärmliches Verständnis von Rechtsstaat, wenn man es genügen lassen würde, dass man sich in einem rechtsförmigen Verfahren gegen Maßnahmen von Regierung und Behörden wenden kann, ohne deswegen Nachteile erleiden zu müssen. Nein, ein Rechtsstaat, auch und gerade verstanden als Grund-Rechtsstaat, muss in der Lage sein, die elementaren Grundrechte des Bürgers zu schützen. Die deutsche Justiz hat das nicht vermocht.

Gerichte drücken sich um Entscheidung

Auch gegen die Corona-Maßnahmen/-Vorschriften kann man natürlich gerichtlich vorgehen. Das ist aber weitgehend sinnlos und Geldverschwendung. Denn die Verfassungs- und (Ober)verwaltungsgerichte stehlen sich aus der Verantwortung. Sie sind nicht einmal so ehrlich, offen die Verfassungsmäßigkeit festzustellen. Damit wäre dann zumindest Rechtssicherheit gegeben. Stattdessen machen sie Business as usual und lassen die Kläger/Antragsteller weitgehend ins Leere laufen.

Ein echtes Klageverfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit und Verfassungswidrigkeit von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Behördenentscheidungen geurteilt wird, dauert regelmäßig Jahre. Es nützt aber keinem Geschäftsinhaber, Quarantänepflichtigen oder Demonstrationswilligen, wenn er in ein, zwei oder drei Jahren ein Urteil erhält, das ihm eventuell bescheinigt, dass die Schließung, die Quarantäne oder das Demonstrationsverbot unzulässig gewesen seien. Daher müssen Betroffene ein Eilverfahren anstrengen. Dort wird aber die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme nicht oder kaum geprüft.

Beispielhaft das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung zur Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (siehe hier):

Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts angeführt werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben.

Zugespitzt gesagt: Es interessiert die Gerichte in diesem Stadium fast gar nicht, welche Argumente man hat. Stattdessen nehmen die Gerichte eine sogenannte Folgenabwägung vor zwischen dem allgemeinen Gesundheitsschutz und dem Individualinteresse des Bürgers. Das geht regelmäßig zu Lasten des Rechtsschutz begehrenden Bürgers. Die Gerichte lassen im Ergebnis nahezu alles unbeanstandet, was der Phantasie von Regierung und Behörden entspringt. Man kann eigentlich nur Widersprüche im Regelsystem selbst mit Aussicht auf Erfolg beanstanden, zum Beispiel wenn in Straße A ein Alkoholverbot besteht, nicht aber in Straße B.

Nicht willens, auf die Ausnahmesituation angemessen zu reagieren

Die Gerichte können es sich also systembedingt bequem machen. In den Eilverfahren können sich die Gerichte darauf zurückziehen, dass sie die Rechtmäßigkeit der Verordnungen nicht wirklich prüfen müssen, und in den Hauptsacheverfahren warten sie ab. Im Normalfall ist die Trennung zwischen vorläufigem Eilverfahren und einem Hauptsacheverfahren mit grundlegender Prüfung der Sach- und Rechtsache durchaus sinnvoll. Der aktuellen Ausnahmesituation wird man damit aber nicht gerecht. Denn hier geht es nicht mehr um einzelne Grundrechtseingriffe, durch die einzelnen Bürgern eventuell Unrecht geschieht. Hier geht es um die elementaren Lebensgrundlagen aller und die wirtschaftliche Existenz vieler.

Und die Gerichte waren nicht willens, auf diese Ausnahmesituation angemessen zu reagieren und die Exekutive in ihre Schranken zu verweisen. Sie haben nicht einmal die Regierungen dazu gezwungen, Farbe zu bekennen, das heißt, die Maßnahmen umfassend und transparent zu begründen; stattdessen lassen sie allgemeine Floskeln zur Gefährlichkeit des Virus und Wichtigkeit des Gesundheitsschutzes genügen.

Anmerkung: Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, zu prognostizieren, was die höchsten Gerichte schlussendlich entscheiden werden. Vor allem wenn man sich die verbalen Ausfälle des Merkel-Adlatus und Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Harbarth vor Augen führt (siehe hier). Der sich mehr an auf Hilflosigkeit beruhenden polemischen Bezeichnungen („Diktatur“) stört als an den Grundrechteingriffen selbst. Man wird wortreich die einmalige Sondersituation hervorheben und auf die überragende Bedeutung des Gesundheits- und Lebensschutzes hinweisen, der Regierung einen großen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Gefahrenlage zugestehen und zum Ergebnis kommen, dass die Maßnahmen zwar haarscharf an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen schrammten, aber gerade noch so zulässig waren. Ein paar Übertreibungen wird man „kassieren“ und für das nächste Mal etwas mehr parlamentarische Mitsprache anmahnen sowie mehr Hilfszahlungen für besonders Betroffene und so weiter. Regierungsaffine Medien und Juristen werden das dann als wohlausgewogene Entscheidung loben und als Sternstunde des Rechtsstaates bezeichnen.

Das Parlament als Regierungsdienstleister

Das Parlament, der Deutsche Bundestag, hat abgedankt. Es ist formal noch vorhanden, aber in der Sache nichts anderes als ein Regierungsdienstleister. Für die Länderparlamente gilt Entsprechendes.

In einer (repräsentativen) Demokratie sind es die Abgeordneten, die die grundlegenden Entscheidungen treffen müssen. Dies ist ihre Aufgabe, dazu sind sie gewählt. Das versteht sich eigentlich von selbst. Aber es ist auch allgemeine Meinung unter Juristen und ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Daran gemessen, haben die Abgeordneten (der Mehrheitsfraktionen) kläglich versagt.

Von Anfang an delegierten sie alle Verantwortung an die Exekutive. Zunächst stellte der Bundestag der Exekutive durch die bloße Feststellung einer epidemischen Notlage einen Blankoscheck für Grundrechtseingriffe aus, ohne auch nur das geringste Interesse daran zu zeigen, die Kriterien einer Notlage und vor allem die zu ergreifenden Maßnahmen zu bestimmen.

Dann – nach mehr als einem halben Jahr und nachdem erste Gerichte Zweifel geäußert haben, ob eine hinreichende Gesetzesgrundlage besteht – stellte der Bundestag der Exekutive eine kaum präzisere neue Blanko-Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung. Genauer: die Bundesregierung legte ein neues Infektionsschutzgesetz vor, der Bundestag parierte artig und beschloss in Windeseile, was die Regierung wünschte (siehe hier).  

In der Folge ließ sich der Bundestag gefallen, wie sich Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer faktsich ein neues, in der Verfassung nicht vorgesehenes Gremium erschaffen und dort gemeinsam Beschlüsse fassen. Der Staatsrechtler Rupert Scholz hält diese Verfahrensweise sogar für verfassungswidrig. Aber selbst wenn man nicht so weit gehen will in der Einschätzung: Auch wer als Abgeordneter die Maßnahmen grundsätzlich befürwortet, müsste doch so viel Selbstachtung haben, sich nicht zu einem bloßen Zuschauer und Abnickorgan degradieren zu lassen. Denn es hier geht es um Grundrechtseingriffe schwerster Art und nicht um die Änderung von § X Absatz Y des Bundeswaldgesetzes. Aber wie schon bei anderen grundlegenden Maßnahmen wie zum Beispiel der Grenzöffnung 2015 oder beim ESM 2012 sind die Mehrheits-Abgeordneten des Bundestags nur Zuschauer, die allenfalls noch auf Geheiß der Regierung den Arm heben.

Mit Corona hat die fortschreitende Selbstentmachtung des Parlaments seinen Höhepunkt erreicht. Selbst nachdem die WHO offiziell dem Spuk mit den PCR-Tests ein Ende gesetzt hat, blieb der Bundestag untätig und hob die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht auf, sondern lässt die Exekutive weiter schalten und walten, wie sie will. Für eine Demokratie genügt es nicht, daß eine Regierung demokratisch gewählt ist; es muss auch demokratisch gehandelt werden. Durch das Parlament.

Der Umbau des Grundgesetzes und die Aushöhlung der Grundrechte begann nicht mit Corona, sondern ist ein langandauernder schleichender Prozess. Er fing an mit der Einfügung des Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz. Damals wurde erlaubt, individuelle Rechte aufzuheben zugunsten der kollektiven Begünstigung einer bestimmten Personengruppe insbesondere durch Quotenregelungen. Seit Corona befindet sich das Grundgesetz im freien Fall.

Die institutionellen Fallschirme (insbesondere die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte) haben versagt. Der Notschirm, die Bürger, schauen vielfach zu und klatschen Beifall. Die Schlussworte aus dem Artikel von 2019 gelten unverändert:

Sie können sich auf allzu viele stützen, die „vor dem Staat niederknien, auf daß er ihnen die Freiheit nehme“ (Zitat Max Demik). Wird dieser Entwicklung nicht Einhalt geboten, läuft der Staat Gefahr, in Richtung Diktatur abzugleiten. Das Grundgesetz jedenfalls schützt davor nicht.

Und neu anzufügen ist: Das Grundgesetz – es ist wie Flasche leer

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Th. Rosché / 22.03.2021

Die deutsche Schafherde !  Ein Schaf läuft los, ( fast ) alle rennen hinterher, ein Schaf fängt zu blöcken, (fast) alle blöcken mit -  und jeden Unsinn nach….......

Lilith Diess / 22.03.2021

Wir leben seit Merkel in eiener Diktatur. Befördert vom Regierungsfunk und der Methodik des dritten Reiches, unliebsame Meinungen, politische Parteien, kritische Wissenschaftler zum verunglimpfen, ihrer Ämter und Posten zu entheben und ihre Existenz zu zerstören.  Wie sonst wäre es möglich gewesen, Kraftwerke aufgrund der kruden Theorie des anthropogenen Klimawandels abzuschaffen , Millionen Migranten ungeprüft ins Land zu lassen und jetzt die gesamte Bevölkerung eines Staates zu inhaftieren und die wirtschaftliche Grundlagen von Staat und Bürgern zu vernichten. Wir haben zugelassen, das eine machtgeile DDR Funktionär in unseren Staat übernommen hat und es nicht kapiert…

Jochen Grünhagen / 22.03.2021

Sehr geehrter Herr Neuhof, spätestens heute müssten sich die MPs von Merkels Linie trennen, alle Restriktionen bis auf vielleicht Abstandsgebot und Maske beim Einkaufen müssten aufgehoben werden. Doch wie wahrscheinlich ist das, wohl eher unwahrscheinlich. Wie sie es schreiben, Parlament, Gerichte und Bürger haben versagt. Den meisten ist Freiheit in der Tat wenig wert. Das eine aggressive Grippe so etwas verursachen konnte, war bis vor kurzem unvorstellbar. Wie viel mehr Beschränkungen sind da erst für die Rettung des Weltklimas vorstellbar. Was wir derzeit erleben ist erst der Anfang.

Dr. Peter Reich / 22.03.2021

Lose your illusions - so hieß ein legendäres Doppelalbum von Guns‘n‘Roses und an diesen Titel musste ich beim Lesen des Artikels denken. Wir leben offenbar im Zeitalter der Erkenntnis: der Erkenntnis, dass viele Grundgewissheiten der Bundesrepublik nur Illusionen gewesen sind, dass sich Regierungen an Recht und Gesetz hielten (durch Merkels Grenzöffnung für jedermann widerlegt), dass der Euro genauso stabil werde wie die D-Mark (durch die „Eurorettung“ widerlegt), dass demokratische Grundlagen eingehalten werden (durch die anstehende Bekämpfung der größten Oppositionspartei mit dem Geheimdienst widerlegt), dass uns die Medien, insbesondere die öffentlich-rechtlichen, ehrlich und umfassend informieren (durch den überbordenden offen zur Schau getragenen Haltungsjournalismus widerlegt), dass die EU Bestand haben werde und dabei immer größer und immer enger werde (durch den Brexit widerlegt) und schließlich, dass das hochgelobte Grundgesetz uns davor bewahren würde, jemals wieder in eine Diktatur abzugleiten (durch die Coronaverordnungen widerlegt). Ich habe keine Ahnung, wo das alles endet.

Ricardo Sanchis / 22.03.2021

@Peer Doerrer “Wie mit einem Leichentuch überziehen die Propagandamedien des Staates das gesamte Land ” Sehr treffend formuliert und der Kern des Problems! Deswegen werden wir Demokratie und Freiheit auch erst dauerhaft und stabil wiedererlangen, wenn wir den ÖRR auflösen ( der ist nicht reformierbar )  und einen neuen installieren der seiner Aufgabe in einer Demokratie nach kommt, statt zu Spalten, Hetzen und zu Lügen. Immer ganz putzig wenn diese Täter ganz empört tun wenn sie von ihren Opfern auf Demonstrationen zu recht beschimpft werden. ( Wer Andere öffentlich ständig diffamiert hat eigentlich weit schlimmeres verdient ).

Torsten Hopp / 22.03.2021

Wenn man bei Parteien nur noch zwischen Pest und Cholera wählen kann und Herrschende mit allen (z. T. rechtswidrigen) Mitteln verhindern, dass sich neue Parteien etablieren können. Wenn die Hauptpresse und das Fernsehen mehr oder weniger über Zuschüsse und Personal gekauft sind. Ist das nicht zumindest eine Form von Diktatur?

Kay R. Ströhmer / 22.03.2021

“Der Notschirm, die Bürger, schauen vielfach zu und klatschen Beifall.” - So ist es. Zuviele haben keine Vorstellung davon, was das Grundgesetz eigentlich leisten könnte, sollte und müsste. Grundrechte als Abwehrrechte des Einzelnen gegen die Staatsgewalt - Hä? Kaum einer hat auch nur zumindest eine leise Ahnung von Aufbau und Struktur. Inkorporierte Artikel der Weimarer Reichsverfassung - glaub ich nicht, Weimar und Reich, das muss doch irgendwas mit Hitler zu tun haben. Ewigkeitsklausel - nie gehört und deswegen kann es nicht wahr sein. Und so weiter. Irgendwann ist die eigene Beschränktheit und Ignoranz zum Maßstab erhoben worden, nach dem sich das Grundgesetz gefälligst zu richten hat, egal, was man schwarz auf weiß nachlesen könnte. Zu finden insbesondere bei Grünen, SED und der kleinen Schwester SPD. Die halten den Grundrechtskatalog für einen Wunschzettel.

Bettina Landmesser / 22.03.2021

Wäre dieses Land vor Corona eine lupenreine Demokratie gewesen, würden wir den Regierenden nicht unterstellen, ihre Maßnahmen wären demokratiegefährdend. Wir würden glauben, dass diese Regierung nach bestem Wissen und Gewissen die Bevölkerung schützen möchte. Wir würden Vertrauen haben und würden glauben, dass nach der Corona-Krise die Demokratie wieder voll eingesetzt wird. Aber wir haben das Vertrauen verloren. Berechtigterweise. Und das hat nichts mit Corona zu tun. Corona ist nur der Anlass, nicht die Ursache unseres Misstrauens.

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